Dienstag, 4. Mai 2021

Dr. Esther Omlin - Ausserordentliche Staatsanwältin

                         

Weil Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann eingereicht hatte, setzte der damalige Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Alberto Fabbri die damalige Oberstaatsanwältin von Obwalden Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin ein. In der Hoffnung, Omlin werden den Basler Justiz-Filz endlich durchleuchten, reiste Lehrer H. mit seinem Anwalt nach Sarnen, wo er sich mehrere Stunden befragen liess. Er berichtete der Ausserordentlichen Staatsanwältin über die Machenschaften von Eichenberger und Hagemann, die ihn völlig rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatten. Da Eichenberger und Hagemann den völlig unschuldigen Lehrer ebenfalls mit unzähligen Strafanzeigen eindeckten, weil dieser sich getraut hatte, die beiden anzuzeigen, befand sich die Obwaldner Oberstaatsanwältin in einem Dilemma. Einerseits wollte sie den Basler Filz schützen, weil sie vom Kanton Basel-Stadt bezahlt wurde, andrerseits wollte sie keinen unschuldigen Lehrer anklagen. Da Eichenberger und Hagemann eine Befragung durch Omlin verweigerten, stellte sie die Strafverfahren gegen Lehrer H. ein. Dagegen rekurrierten die beiden Staatsfunktionäre und bekamen Recht vom Basler Appellationsgerichtspräsidenten Dr. Christian Hoehnen. Dieser wies Omlin an, den unschuldigen Lehrer anzuklagen. Anstatt den Fall abzugeben, knickte Omlin vor dem Basler Filz ein und sprach den Lehrer mittels Strafbefehl schuldig. Da der Lehrer den Strafbefehl nicht akzeptierte, musste sich das Basler Strafgericht mit dem Fall befassen. Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese verurteilte den Lehrer wegen angeblich falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe. Da Lehrer H. niemanden falsch angeschuldigt hatte, zog er das Urteil weiter ans Basler Appellationsgericht. Dass Omlin die Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann einstellte, ohne die beiden Staatsfunktionäre zu den Anschuldigungen zu befragen, erweckt nicht nur den Anschein von Befangenheit. Aus unserer Sicht ist es Begünstigung, wenn Strafverfahren gegen Beamte und Behörden ohne Einvernahmen abgewürgt werden. 

Unterdessen wurde Dr. Esther Omlin selber verurteilt. Sie hat als Oberstaatsanwältin Unterschriften gefälscht und damit Urkundenfälschung begangen. Von den Straftatbeständen Amtsmissbrauch und Begünstigung wurde sie freigesprochen. Aus unserer Sicht hat sie im Fall Lehrer H. aber Amtsmissbrauch und Begünstigung begangen. Wenn sie die Strafanzeigen von Lehrer H. nicht abgewürgt hätte, wäre der Basler Justiz-Filz endlich ins Wanken geraten. Dass von einer Juristin, die  Unterschriften fälscht, keine Gerechtigkeit zu erwarten ist, überrascht nicht. Wir sind von Dr. Esther Omlin schwer enttäuscht.          

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