Montag, 18. Januar 2021

Die dritte Verhandlung


Am Mittwoch, dem 17. Februar 2021 um 14.00 Uhr steht Lehrer H. einmal mehr vor den Richtern des Basler Appellationsgerichts. Es ist bereits die dritte Verhandlung, in welcher die drei Richter Dr. Claudius Gelzer, Dr. Carl Gustav Mez und MLaw Jacqueline Frossard den unschuldigen Lehrer H. in einen kriminellen Täter verwandeln wollen. 

Lehrer H. mag vielleicht unbequem sein, kriminell war er noch nie. Dennoch wollen die drei Richter den Lehrer wegen angeblich mehrfacher planmässiger Verleumdung, mehrfacher falscher Anschuldigung sowie Irreführung der Rechtspflege verurteilen. Der Vorsatz dieser Richter, einen Unschuldigen zu verurteilen, um ihm sämtliche Verfahrenskosten aufzuhalsen, ist aus unserer Sicht kriminell. Die drei Juristen wissen selber ganz genau, dass Lehrer H. nie wider besseren Wissens falsche Tatsachenbehauptungen getätigt hat. Im Gegenteil: Lehrer H. hat seine Informationen nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht und immer sorgfältig darauf geachtet, nur die Fakten zu kommentieren. Natürlich hat der Basler Justiz-Filz keine Freude an den Fakten, deshalb versucht er mit allen Mitteln, die Wahrheit in eine planmässige Verleumdung zu verwandeln. Dieses Vorgehen ist aus unserer Sicht hochgradig kriminell. In dem von diesen Richtern verbrochenen Urteil kann man nachlesen, welche Fakten von diesen Justiz-Terroristen vorsätzlich zur planmässigen Verleumdung pervertiert wurden. Aus der Sicht dieser Richter ist alles, was fett gedruckt ist, angeblich von Lehrer H. erlogen worden. In Tat und Wahrheit wollen die Rechtsverdreher die fett-gedruckten Fakten eliminieren, weil sie beweisen, dass sich die Justiz in Basel-Stadt in einem erbärmlichen Zustand befindet. Dass Lehrer H. nie wider besseren besseren Wissens, sondern aus Überzeugung gehandelt hat, beweist auch die Tatsache, dass er Strafanzeigen gegen sämtliche Personen erstattete, die ihn aus seinem geliebten Lehrer-Beruf entfernt hatten. Auch hier macht es sich der Basler Justiz-Filz einfach und behauptet wider besseren Wissens, Lehrer H. habe diese Personen vorsätzlich falsch angeschuldigt. Mit anderen Worten: Lehrer H. wird von der Basler Justiz-Mafia seit Jahren vorsätzlich in die Irre geführt. Natürlich behauptet die Basler Justiz-Mafia auch hier wieder das Gegenteil: Lehrer H. habe mit der Beanzeigung des Blogs "Advocatus" eine Irreführung der Rechtspflege begangen, weil er selber für diesen Blog verantwortlich sei. Diese infame Lüge wurde in der Basler Staatsanwaltschaft konstruiert, um nicht korrekt ermitteln zu müssen, wer tatsächlich hinter den E-Mails steckt, die den ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartemtes Dr. Christoph Eymann angeblich in dessen Ehre verletzt haben sollen.          

Donnerstag, 7. Januar 2021

Friedrich Dürrenmatt - Justiz


Dr. h.c. Isaak Kohler erschiesst in einem überfüllten Restaurant vor aller Augen den Germanisten Professor Winter. Kohler lässt sich widerstandslos festnehmen und zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilen. Sein Motiv gibt er jedoch nie bekannt und auch die Tatwaffe wird nie gefunden. 
Im Zuchthaus scheint der Kantonsrat vollkommen glücklich und zufrieden zu sein. Von dort aus gibt er dem jungen Anwalt Felix Spät den Auftrag, seinen Fall unter der Annahme zu untersuchen, ein Anderer sei der Mörder gewesen. Dieser wittert eine Falle und will ablehnen. Aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten nimmt er den gut dotierten Auftrag letztendlich aber doch an. Er teilt dies Hélène Kohler mit, in die er sich verliebt. Spät beauftragt den Privatdetektiven Lienhard mit den Ermittlungen und stolpert sehr bald über Daphne Müller, die sich als Monika Steiermann ausgibt und ihren Liebhaber Dr. Benno, der sie jedoch andauernd verprügelt. Da Dr. Benno als einziger ein Motiv hat und als Schweizermeister im Pistolenschiessen zur Tatzeit am Tatort gesehen worden ist, konzentrieren sich die Ermittlungen schnell auf Benno. Als die ganze Sache an die Öffentlichkeit gerät, sind plötzlich alle von Kohlers Unschuld und Bennos Schuld überzeugt. Als nun alles auf einen Revisionsprozess hinausläuft, erkennt Spät in welche Falle er geraten ist. Doch es ist bereits zu spät. Er gibt zwar den Auftrag ab, verkauft aber wiederum aus Geldnot seine Ermittlungen an seinen früheren Arbeitgeber Stüssi-Leupin. Spät beginnt nun für die gerechte Verurteilung Kohlers zu kämpfen. Allerdings erfolglos. Kohler wird freigesprochen und Benno verdächtigt. Dieser aber erhängt sich aus Angst vor dem Prozess. Zur gleichen Zeit kommen auf mysteriöse Art und Weise Daphne Müller und zwei Zuhälter der Stadt um. Spät versinkt immer tiefer im Alkohol und vergnügt sich mit den Prostituierten Zürichs. Er ist in einer finanziellen Notlage und mit der Justiz unzufrieden. Spät sieht nur noch den Mord an Kohler und den anschliessenden Suizid als Möglichkeit, der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen. Da sich Kohler auf einer Weltreise befindet, beginnt für Spät eine lange Zeit des Wartens.

Der Roman von Friedrich Dürrenmatt zeigt in genialer Weise wie Behördenkriminalität in der Schweiz funktioniert: Ein krimineller Kantonsrat erschiesst einen Germanistik Professor vor den Augen diverser Zeugen. Trotzdem wird er später freigesprochen, weil die kriminellen Justizbehörden den Verdacht auf einen Unschuldigen lenken. 

Wer den Mobbing-Fall Lehrer H. kennt, weiss, dass das kriminelle Agieren von Beamten und Behörden nicht fiktiv, sondern real ist. Zuerst das Positive: Lehrer H. hat sich nicht aufgehängt. Ein Toter kann die Wahrheit nicht mehr erleuchten, ein Lebender schon. Lehrer H. versucht schon seit Jahren die Wahrheit zu verbreiten, aber dunkle Kräfte wollen ihn mit allen Mitteln daran hindern. Auch in der Geschichte um Lehrer H. spielt ein machtbesessener Politiker die Hauptrolle. Als Leiter des Basler Erziehungsdepartementes wollte dieser Regierungsrat (nicht Kantonsrat) den beliebten Lehrer in der Psychiatrie versenken, weil dieser dessen Schulreformen nicht lustig fand. Der Lehrer roch allerdings den Braten und liess sich von dem vorbeigeschickten Notfallpsychiater nicht in die Klinik einweisen. Da der Plan mit der Psychiatrisierung offensichtlich gescheitert war, hetzte man dem Lehrer die Baselbieter Sondereinheit Barrakuda auf den Hals. Um den Lehrer doch noch weich zu klopfen, sperrte man ihn anschliessend zwei Tage in eine Isolationszelle, in der Hoffnung, er würde sich endlich selber umbringen. Der Lehrer hatte aber keine Lust dazu und begann im Internet die Wahrheit über den Regierungsrat, der ihm sein Leben vermieste, zu veröffentlichen. Der Regierungsrat wollte natürlich nicht, dass die Wahrheit für alle zugänglich wurde und liess den Blog mit seinem Anwalt ohne Gerichtsurteil löschen. Kaum war der Blog gelöscht, erschien die Wahrheit auf einer anderen Internetseite. Auch diese Seite verschwand plötzlich vom Netz und die Staatsanwaltschaft unterstellte dem unschuldigen Lehrer, im Internet "planmässige Verleumdung" zu betreiben. Die Wahrheit wurde also zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert, eine satanische Verdrehung, wie sie auch im Roman von Friedrich Dürrenmatt eindrücklich geschildert wird. Sogar als Lehrer H. rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingtem Gefängnis verurteilt wurde, hatte er keine Lust, sich das Leben zu nehmen. Schon am ersten Tag seiner Haft ergriff er rechtliche Schritte gegen den aus seiner Sicht kriminellen Gerichtspräsidenten. Aufgrund des Rekurses beschlossen die Richter des Appellationsgerichts, den unschuldigen Lehrer doch nicht ins Gefängnis zu sperren. Allerdings pervertierten auch sie die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung", damit sie dem unschuldigen Lehrer sämtliche Kosten im Umfang von über Fr. 50'000 aufhalsen konnten. Leider stützen dann die befangenen Richter aus Lausanne die Lügen der Basler Appellationsrichter, obwohl die Enthüllungen des Lehrers nachweislich nicht wider besseren Wissens getätigt wurden. Wer sich durch die nackte Wahrheit in der Ehre verletzt fühlt, hat tatsächlich Dreck am Stecken. Offensichtlich ist der schweizerische Justiz-Filz nicht nur im Roman von Friedrich Dürrenmatt völlig verkommen, sondern auch in der realen Schweiz. Kriminelle Juristen haben in einem Rechtsstaat nichts verloren. 

Dienstag, 5. Januar 2021

Susanne Nese - Strafgerichtspräsidentin Basel-Stadt

 


Susanne Nese ist Gerichtspräsidentin am Basler Strafgericht. Sie ist die Arbeitskollegin von Dr. Lucius Hagemann, der den unschuldigen Lehrer bekanntlich rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatte. In ihrem Urteil vom 9. September behauptete sie, Lehrer H. habe ihren Arbeitskollegen Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. Ein paar Monate später erfolgte ihre schriftliche Urteilsbegründung. 

Mit dem Urteil vom 6. Februar 2015, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde Lehrer H. von Hagemann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, ausserdem wurde mit Verfügung vom gleichen Datum Sicherheitshaft angeordnet. Da Lehrer H. nicht zur Urteilseröffnung erschienen war, wurde er am Abend des 6. Februar 2015 an seinem Wohnort von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und bis zur Überführung nach Basel ins Regionalgefängnis Sissach verbracht. Dort verfasste er am 7. Februar 2015 gegen Dr. Lucius Hagemann eine an die Erste Staatsanwältin des Kantons Baselland gerichtete Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und mutmasslich weiterer Straftaten sowie eine handschriftliche Stellungnahme dazu. Lehrer H. war davon überzeugt, dass Dr. Lucius Hagemann sein Amt mehrfach missbraucht hatte. Zum einen empfand er es als Amtmissbrauch, dass Hagemann ihn für 2 Jahre unbedingt einkerkern wollte, obwohl er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, andrerseits war er der Überzeugung, dass die Weisung des Richters, alle seine Internet-Seiten zu löschen, rechtswidrig war. Lehrer H. ist bekanntlich kein Jurist, er hat aber ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden. Auch die Tatsache, dass Hagemann ihn zum potentiellen Kapitalverbrecher abstempelte, um ihn mittels Beugehaft 90 Tage zu zermürben, konnte sich Lehrer H. nur mit Amtsmissbrauch erklären. Um ihren Arbeitskollegen von jeder Schuld freizusprechen, erfindet Nese die abenteuerlichsten Behauptungen und missbraucht aus unserer Sicht damit ebenfalls ihr Amt. Wörtlich schreibt sie:

"Es ist nicht ersichtlich, dass das damalige Verfahren in irgendeiner Form nicht gesetzeskonform abgelaufen wäre. Ebensowenig ist es ersichtlich, inwiefern sich der Strafgerichtspräsident Dr. Hagemann etwas hätte zu Schulden kommen lassen, das auch nur den Anschein eines Amtsmissbrauchs gehabt hätte. Sein Handeln war jederzeit rechtmässig."

In der Basler Justiz-Mafia ist das Handeln von Staatsanwälten und Richtern bekanntlich rechtmässig, auch wenn es in Tat und Wahrheit hoch kriminell ist. Ein Richter darf in Basel-Stadt zum Beispiel ohne rechtliche Grundlage Urteile fällen. Wenn sie nicht angefochten werden, werden sie rechtskräftig. Mit anderen Worten: Hätte Lehrer H. die drei Urteile von Hagemann nicht angefochten, dann hätte er zwei Jahre unbedingt im Gefängnis verbracht, hätte er die Fakten aus dem Internet löschen müssen und wäre bis zum Antritt seiner "rechtskräftigen" Strafe 90 Tage unschuldig in Sicherheitshaft gesessen. 

Die Argumentation von Nese ist nicht nur arrogant und aufgeblasen, sondern auch arglistig und dumm. Wer unschuldig in einem Kellerloch in Sissach eine Nacht verbringen muss, weil ihn die Sondereinheit Barrakuda in einer Nacht und Nebelaktion nach Sissach verschleppt hat, hat kein Interesse daran, einen ehrenwerten Richter falsch anzuschuldigen. Er kann die ganze Nacht herumtoben oder aber Papier und Bleistift verlangen, um Ordnung in seinen Kopf zu bekommen. Das sieht Susanne Nese natürlich ganz anders. Wörtlich schreibt sie:

"Aufgrund der ausgeführten Begründung der Anzeige besteht kein Zweifel, dass diese offensichtlich eine Vergeltungsmassnahme für rechtmässige Amtshandlungen darstellt und deshalb nicht nur in der klaren Absicht, ein Strafverfahren gegen Dr. Hagemann zu erwirken, sondern auch wider besseren Wissens erfolgte. Der Einwand der Verteidigung diese Anzeige sei nicht aus "Revanchegelüsten" eingereicht worden, sondern um eine unabhängige Untersuchung der Vorgehensweise der Betroffenen in die Wege zu leiten geht fehl." 

Die Argumentation von Nese ist nicht nur frech und anmassend, sondern auch faktenwidrig und verleumderisch. Sie weiss ganz genau, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass Lehrer H. wider besseren Wissens Strafanzeige gegen Hagemann eingereicht hat. Lehrer H. ist auch heute noch der festen Überzeugung, dass das Urteil von Hagemann kriminell war. Es überrascht nicht, dass Strafgerichtpräsidentin Susanne Nese ihren Arbeitskollegen mit allen Mitteln aus der Schusslinie ziehen will. Allerdings sollte sie dabei nicht vorsätzlich lügen. Wörtlich schreibt sie:

"Eine Strafanzeige, in der dem betroffenen Strafgerichtspräsidenten ohne jegliche Anhaltspunkte amtsmissbräuchliches Handeln vorgeworfen wird, ist kein taugliches Mittel zur Feststellung des Vorgehensweis, sondern stellt wie ausgeführt eine strafbare Handlung dar."

Mit diesem läppischen Satz beweist Susanne Nese, dass sie Mühe mit der deutschen Sprache hat und offensichtlich nicht genügend juristischen Sachverstand besitzt. Würde man den Stuss, den sie da verzapft ernst nehmen, käme man zum Schluss, dass Strafanzeigen gegen kriminelle Richter grundsätzlich strafbar sind. Dass Hagemann angeblich "pflichtgemäss seine Funktion als Verfahrensleiter wahrgenommen" haben soll, indem er den Lehrer nachweislich wider besseren Wissens als potentiellen Gewaltverbrecher verleumdet hat, ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar. 

Wer diesen Blog regelmässig liest, weiss, dass die Basler Justiz-Mafia mit ihren primitiven Behauptungen und Lügen das Recht systematisch und vorsätzlich pervertiert. Aus unserer Sicht hat ein Richter gerechte Urteile zu fällen und nicht seine fehlbaren Kollegen zu begünstigen. Sämtliche Verfügungen von Hagemann waren nachweislich rechtswidrig und wurden später aufgehoben. Wenn ein Richter Urteile ohne rechtliche Grundlage fällt, ist aus unserer Sicht der objektive Straftatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt.       

Dr. Christoph Eymann - Nationalrat

Dr. Christoph Eymann, der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements, ist heute Nationalrat. Bei der Abstimmung zum neusten Covid-19 Gesetz stimmte er für harte Bussen gegen Masken-Verweigerer. Offensichtlich ist der Magistrat doch nicht so liberal, wie es den Anschein hat. Wer Menschen mittels Bussen zwingt, auf Freiheit und Selbstverantwortung zu verzichten, ist aus unserer Sicht nicht liberal. Laut Bundesverfassung ist die persönliche Freiheit ein wichtiges Menschenrecht. 

Auch als Basler Bildungsminister zeigte sich Eymann wenig liberal, wenn Lehrkräfte eine eigene Meinung zu seinen zahlreichen Schulreformen hatten. Bei Lehrer H., der vor der Abschaffung der Kleinklassen und Musikklassen gewarnt hatte, kannte Eymann kein Pardon. Nachdem Eymann mit dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller telefoniert hatte, wurde der beliebte Lehrer bei sich zu Hause von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Wir wissen nicht, welche Informationen Eymann an Faller lieferte, aber dass das Telefonat stattfand, ist dokumentiert. Lange glaubte Lehrer H., dass Dr. Christoph Eymann mit seiner Entlassung nichts zu tun hatte. Je mehr Dokumente er allerdings in die Hand bekam, desto klarer wurde ihm, dass seine Entlassung von ganz oben geplant worden war. 

Am 17. Dezember 2020 war in der BaZ zu lesen, dass "Bildungsreformen die Schule abstürzen liess". Eine breit angelegte Umfrage unter über 500 Lehrpersonen der Region präsentierte ein ernüchterndes Ergebnis. Schuld daran seien die neuen Lehrformen und Bildungsreformen. Es war sogar von einem "Leistungsabsturz des Schulsystems" die Rede. Schuld daran sei:

"Der Umbruch bei der Unterrichtsphilosophie, die Abkehr von einem geleiteten und geführten Unterricht zu einem entdeckenden, spielerischen Lernen."

Leider wurde im BaZ-Artikel von Daniel Wahl mit keinem Wort erwähnt, wer in Basel-Stadt diese "Schulreformen" durchgeboxt hatte. Dies aus guten Grund: Wer Kritik an Dr. Christoph Eymann äussert, muss damit rechnen, wegen "planmässiger Verleumdung" im Gefängnis zu landen. Lehrer H. wurde von der Basler Justiz bereits zum dritten Mal wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht, weil es vom Bundesgericht bereits zum wiederholten Male zurückgewiesen wurde. 

Lehrer H. hatte nie die Absicht Dr. Christoph Eymann zu verleumden. Er hat in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur geschildert, wie er von den Mitarbeitern Eymanns behandelt wurde. Für Eymann sind die Fakten, die unterdessen auch in unserem Blog zu finden sind, ehrverletzend. Leider behaupten auch die äusserst befangenen Appellationsrichter Gelzer, Frossard und Mez, Lehrer H. hätte wider besseren Wissens unwahre Tatsachenbehauptungen über Eymann verbreitet. Wenn man die vorsätzlichen Lügen dieser Richter für bare Münze nehmen würde, wären sämtliche Fakten, die auf unserem Blog zu lesen sind, frei erfunden. Leider ist das Gegenteil wahr. Alles, was wir auf dieser Plattform veröffentlichen sind Fakten, die nicht das geringste mit "planmässiger Verleumdung" zu tun haben. Wer die Original-Dokumente lesen will, kann das hier tun. Personen, welche die Fakten wider besseren Wissens zur "planmässigen Verleumdung" pervertieren, sind abgrundtief schlecht und böse.   

Dass der "liberale" Nationalrat Dr. Christoph Eymann der Meinung ist, Masken-Verweigerer seien mit Ordnungsbussen zu bestrafen, ist übrigens auch eine Tatsache, die von sämtlichen schweizerischen Mainstream-Medien vorsätzlich totgeschwiegen wird.     

Montag, 4. Januar 2021

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Dr. Claudius Gelzer behauptete bei seinem Amtsantritt, er sei kompetent und fair. Dass er das nicht ist, haben wir in diesem Blog schon mehrmals bewiesen. Ein Richter, der die Meinungsäusserungen eines Lehrers zu einem "Dauerdelikt" kriminalisiert, ist weder fair noch kompetent. Ein Richter, der es systematisch ablehnt, Zeugen zu befragen, ist weder fair noch kompetent. Ein Richter, der nicht an der Wahrheit interessiert ist, sondern mit allen Mitteln ein kriminelles System schützen will, ist weder fair noch kompetent. Bereits zum zweiten Mal hat das Bundesgericht im Fall Lehrer H. das Urteil dieses Richters zurückgewiesen. Leider hat es das Bundesgericht aber unterlassen, die Urteile von Gelzer bis ins Detail zu prüfen. Es hätte nämlich bemerkt, dass sämtliche Behauptungen dieses Richters nur erstunken und erlogen sind. Lehrer H. hatte nie die Absicht, geschweige denn einen Plan, jemanden mit unwahren Behauptungen zu verleumden. Im Gegenteil: Alles, was dem Lehrer als planmässige Verleumdung angehängt wird, sind in Tat und Wahrheit die Fakten, die beweisen, mit welcher kriminellen Energie Lehrer H. aus seinem Job gemobbt wurde. 

2006 behauptete OS Rektorin Gaby Jenö, Lehrer H. habe sie bedroht, eine Lüge, für die die ehemalige Rektorin bis auf den heutigen Tag nie bestraft wurde. Auch die Behauptung Jenös, Lehrer H. könnte eine psychische Krankheit aufweisen, ist erstunken und erlogen. Es ist zwar richtig, dass Lehrer H. mit der von Jenö in die Schule getragenen "Gender-Ideologie" nie etwas anfangen konnte, ihn deswegen als psychisch krank zu bezeichnen, ist nichts Anderes als eine falsche Anschuldigung. Wenn man bedenkt, dass Lehrer H. aufgrund der Lügen Jenös 2006 von der Sondereinheit Barrakuda vor seinem eigenen Haus überfallen wurde, erstaunt es umso mehr, dass Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nicht im geringsten an der Wahrheitsfindung interessiert ist. Gelzer geht sogar noch einen Schritt weiter und verhindert vorsätzlich eine korrekte Wahrheitsfindung. Alle Zeugen, die Lehrer H. gerne in den beiden Verhandlungen befragt hätte, wurden von Gelzer nicht zugelassen. Diese Zeugen hätten bei einer
Befragung die Wahrheit sagen müssen. Offensichtlich will Gelzer die Wahrheit bis auf weiteres verschleiern. Er hat nicht einmal genügend Courage, die dritte Verhandlung mündlich durchzuführen. Wörtlich lässt er ausrichten:

"Aufgrund der teilweisen Gutheissung der Beschwerde des Berufungsklägers und der Rückweisung wird das Appellationsgericht neu über die Strafzumessung und teilweise über den Kostenpunkt zu entscheiden haben. Dem Berufungskläger wird Frist gesetzt bis zum 5. Januar 2020 zur Beantragung einer Parteiverhandlung. Ohne entsprechenden Antrag innert der genannten Frist wird das Appellationsgericht im schriftlichen Verfahren über die genannten Punkte entscheiden."

Offensichtlich ist dieser Richter sogar zu blöd, eine korrekt lautende Frist zu setzen. Dass es in der dritten Verhandlung nur noch um die Strafzumessung und den Kostenpunkt gehen soll, ist aus unserer Sicht höchst kriminell. Es gibt nämlich keinerlei Beweise für einen subjektiven Tatbestand. Dass Lehrer H. die Absicht gehabt habe, unschuldige Menschen vorsätzlich zu verleumden und die Rechtspflege in die Irre zu führen, entspringt in Tat und Wahrheit einem arglistigen Plan, an welchem der ehemalige Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser und die ehemalige Staatsanwältin Eva Eichenberger aktiv beteiligt waren. Beide arbeiten heute nicht mehr für die Basler Staatsanwaltschaft. Ob Bruno Glauser immer noch bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, wissen wir nicht. Er war der Mann, der alles was seine Vorgesetzten Voser und Eichenberger ausgeheckt hatten, in die Tat umsetzte. Bruno Glauser könnte endlich auspacken. Er erhielt von seinen Vorgesetzten den Auftrag, Lehrer H. möglichst hart zu befragen. In insgesamt zehn Verhören sollte Glauser den unschuldigen Lehrer dazu nötigen, zu gestehen, Dr. Christoph Eymann verleumdet zu haben. Er behauptete, Lehrer H. habe in der ganzen Schweiz unter diversen Pseudonymen E-Mails verschickt, die Eymann als "Steuerhinterzieher" oder "Alkoholiker" diffamiert hätten. Da Lehrer H. nicht das geringste mit diesen E-Mails zu tun hatte, beschuldigte Bruno Glauser den Lehrer der "Irreführung der Rechtspflege". Dazu benutzte er einen Blog, der nicht von Lehrer H. stammte und behauptete, dieser stamme aus dessen Feder. Genau gegen diesen Blog hatte Lehrer H. Strafanzeige erstattet, weil darin wahrheitswidrig geschrieben stand, er sei in die Psychiatrie eingeliefert worden. Dass Bruno Glauser als Ermittler derart arglistig Beweise manipuliert, wirft Fragen auf. Wurde er von Voser oder Eichenberger dazu gezwungen? Es gibt E-Mails, die beweisen, dass Voser Glauser manipuliert hat. In der Mail vom 12.1.2012 heisst es zum Beispiel:

"Lieber Bruno. Hier wohl wieder ein Mail von Lehrer H."

Die angehängte Mail stammte nachweislich nicht vom Lehrer. Wörtlich stand darin: 

"Was ist mit Regierungsrat Dr. Christoph Eymann? SNB-Präsident Hildebrand musste unter massivem öffentlichen Druck zurücktreten obwohl dieser nur ein lausiges Krisenmanagement hat. Im Gegensatz zu dem honorigen Herr Hildebrand hat sich der amtierende Regierungsrat Dr. Christoph Eymann des qualifizierten Steuerbetruges schuldig gemacht. Und was machen die Medien? Die komplette Medienlandschaft in Basel hält zu ihrem Regierungsrat. Keiner aus den Redaktionen hat den Mumm endlich diese vollendete Straftat aufzudecken. Wir werden weiter daran arbeiten und den öffentlichen Druck noch mehr erhöhen."

Dass der ehemalige Leiter der Basler Kriminalpolizei mit solchen Aktionen seinem Mitarbeiter Bruno Glauser die Richtung vorgab, in welche dieser zu ermitteln hatte, ist ein Skandal, der endlich aufgedeckt werden sollte. Bruno Glauser kennt das ganze Ausmass dieser Verschwörung gegen den unschuldigen Lehrer. Wäre Dr. Claudius Gelzer tatsächlich an der Wahrheitsfindung interessiert, würde er Glauser als Zeugen vorladen. 

Auch Peter Knechtli, der in seinem Online-Artikel behauptete, Lehrer H. habe Eymann als "Steuerbetrüger" verleumdet, müsste als Zeuge zugeben, dass er diese "Information" direkt von Staatsanwältin Eva Eichenberger erhalten hatte.

Es ist richtig, dass Lehrer H. den damaligen Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann wegen dessen Schulreformen mehrmals kritisiert hat. Kritik hat allerdings nichts mit "planmässiger Verleumdung" zu tun. Das alles scheint den schwerst befangenen Gerichtspräsidenten Claudius Gelzer natürlich nicht im geringsten zu interessieren. Er arbeitet seit Jahren daran, den unschuldigen Lehrer mittels frei erfundener Anschuldigungen zu verurteilen. Wörtlich schreibt er:

"Da die Aussprechung einer Geldstrafe zu prüfen sein wird, hat der Berufungskläger bis zum 15. Januar 2021 Angaben zu seinen aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen. Sollte eine solche Information innert der genannten Frist nicht eingehen, wird ein Amtshilfegesuch an die zuständigen Steuerbehörden gerichtet werden."