Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht.
Montag, 18. Januar 2021
Die dritte Verhandlung
Donnerstag, 7. Januar 2021
Friedrich Dürrenmatt - Justiz
Dienstag, 5. Januar 2021
Susanne Nese - Strafgerichtspräsidentin Basel-Stadt
Susanne Nese ist Gerichtspräsidentin am Basler Strafgericht. Sie ist die Arbeitskollegin von Dr. Lucius Hagemann, der den unschuldigen Lehrer bekanntlich rechtswidrig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt hatte. In ihrem Urteil vom 9. September behauptete sie, Lehrer H. habe ihren Arbeitskollegen Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. Ein paar Monate später erfolgte ihre schriftliche Urteilsbegründung.
Mit dem Urteil vom 6. Februar 2015, das noch nicht rechtskräftig ist, wurde Lehrer H. von Hagemann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, ausserdem wurde mit Verfügung vom gleichen Datum Sicherheitshaft angeordnet. Da Lehrer H. nicht zur Urteilseröffnung erschienen war, wurde er am Abend des 6. Februar 2015 an seinem Wohnort von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und bis zur Überführung nach Basel ins Regionalgefängnis Sissach verbracht. Dort verfasste er am 7. Februar 2015 gegen Dr. Lucius Hagemann eine an die Erste Staatsanwältin des Kantons Baselland gerichtete Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und mutmasslich weiterer Straftaten sowie eine handschriftliche Stellungnahme dazu. Lehrer H. war davon überzeugt, dass Dr. Lucius Hagemann sein Amt mehrfach missbraucht hatte. Zum einen empfand er es als Amtmissbrauch, dass Hagemann ihn für 2 Jahre unbedingt einkerkern wollte, obwohl er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war, andrerseits war er der Überzeugung, dass die Weisung des Richters, alle seine Internet-Seiten zu löschen, rechtswidrig war. Lehrer H. ist bekanntlich kein Jurist, er hat aber ein gesundes Gerechtigkeitsempfinden. Auch die Tatsache, dass Hagemann ihn zum potentiellen Kapitalverbrecher abstempelte, um ihn mittels Beugehaft 90 Tage zu zermürben, konnte sich Lehrer H. nur mit Amtsmissbrauch erklären. Um ihren Arbeitskollegen von jeder Schuld freizusprechen, erfindet Nese die abenteuerlichsten Behauptungen und missbraucht aus unserer Sicht damit ebenfalls ihr Amt. Wörtlich schreibt sie:
"Es ist nicht ersichtlich, dass das damalige Verfahren in irgendeiner Form nicht gesetzeskonform abgelaufen wäre. Ebensowenig ist es ersichtlich, inwiefern sich der Strafgerichtspräsident Dr. Hagemann etwas hätte zu Schulden kommen lassen, das auch nur den Anschein eines Amtsmissbrauchs gehabt hätte. Sein Handeln war jederzeit rechtmässig."
In der Basler Justiz-Mafia ist das Handeln von Staatsanwälten und Richtern bekanntlich rechtmässig, auch wenn es in Tat und Wahrheit hoch kriminell ist. Ein Richter darf in Basel-Stadt zum Beispiel ohne rechtliche Grundlage Urteile fällen. Wenn sie nicht angefochten werden, werden sie rechtskräftig. Mit anderen Worten: Hätte Lehrer H. die drei Urteile von Hagemann nicht angefochten, dann hätte er zwei Jahre unbedingt im Gefängnis verbracht, hätte er die Fakten aus dem Internet löschen müssen und wäre bis zum Antritt seiner "rechtskräftigen" Strafe 90 Tage unschuldig in Sicherheitshaft gesessen.
Die Argumentation von Nese ist nicht nur arrogant und aufgeblasen, sondern auch arglistig und dumm. Wer unschuldig in einem Kellerloch in Sissach eine Nacht verbringen muss, weil ihn die Sondereinheit Barrakuda in einer Nacht und Nebelaktion nach Sissach verschleppt hat, hat kein Interesse daran, einen ehrenwerten Richter falsch anzuschuldigen. Er kann die ganze Nacht herumtoben oder aber Papier und Bleistift verlangen, um Ordnung in seinen Kopf zu bekommen. Das sieht Susanne Nese natürlich ganz anders. Wörtlich schreibt sie:
"Aufgrund der ausgeführten Begründung der Anzeige besteht kein Zweifel, dass diese offensichtlich eine Vergeltungsmassnahme für rechtmässige Amtshandlungen darstellt und deshalb nicht nur in der klaren Absicht, ein Strafverfahren gegen Dr. Hagemann zu erwirken, sondern auch wider besseren Wissens erfolgte. Der Einwand der Verteidigung diese Anzeige sei nicht aus "Revanchegelüsten" eingereicht worden, sondern um eine unabhängige Untersuchung der Vorgehensweise der Betroffenen in die Wege zu leiten geht fehl."
Die Argumentation von Nese ist nicht nur frech und anmassend, sondern auch faktenwidrig und verleumderisch. Sie weiss ganz genau, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass Lehrer H. wider besseren Wissens Strafanzeige gegen Hagemann eingereicht hat. Lehrer H. ist auch heute noch der festen Überzeugung, dass das Urteil von Hagemann kriminell war. Es überrascht nicht, dass Strafgerichtpräsidentin Susanne Nese ihren Arbeitskollegen mit allen Mitteln aus der Schusslinie ziehen will. Allerdings sollte sie dabei nicht vorsätzlich lügen. Wörtlich schreibt sie:
"Eine Strafanzeige, in der dem betroffenen Strafgerichtspräsidenten ohne jegliche Anhaltspunkte amtsmissbräuchliches Handeln vorgeworfen wird, ist kein taugliches Mittel zur Feststellung des Vorgehensweis, sondern stellt wie ausgeführt eine strafbare Handlung dar."
Mit diesem läppischen Satz beweist Susanne Nese, dass sie Mühe mit der deutschen Sprache hat und offensichtlich nicht genügend juristischen Sachverstand besitzt. Würde man den Stuss, den sie da verzapft ernst nehmen, käme man zum Schluss, dass Strafanzeigen gegen kriminelle Richter grundsätzlich strafbar sind. Dass Hagemann angeblich "pflichtgemäss seine Funktion als Verfahrensleiter wahrgenommen" haben soll, indem er den Lehrer nachweislich wider besseren Wissens als potentiellen Gewaltverbrecher verleumdet hat, ist mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar.
Wer diesen Blog regelmässig liest, weiss, dass die Basler Justiz-Mafia mit ihren primitiven Behauptungen und Lügen das Recht systematisch und vorsätzlich pervertiert. Aus unserer Sicht hat ein Richter gerechte Urteile zu fällen und nicht seine fehlbaren Kollegen zu begünstigen. Sämtliche Verfügungen von Hagemann waren nachweislich rechtswidrig und wurden später aufgehoben. Wenn ein Richter Urteile ohne rechtliche Grundlage fällt, ist aus unserer Sicht der objektive Straftatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt.
Dr. Christoph Eymann - Nationalrat
Dr. Christoph Eymann, der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements, ist heute Nationalrat. Bei der Abstimmung zum neusten Covid-19 Gesetz stimmte er für harte Bussen gegen Masken-Verweigerer. Offensichtlich ist der Magistrat doch nicht so liberal, wie es den Anschein hat. Wer Menschen mittels Bussen zwingt, auf Freiheit und Selbstverantwortung zu verzichten, ist aus unserer Sicht nicht liberal. Laut Bundesverfassung ist die persönliche Freiheit ein wichtiges Menschenrecht.
Auch als Basler Bildungsminister zeigte sich Eymann wenig liberal, wenn Lehrkräfte eine eigene Meinung zu seinen zahlreichen Schulreformen hatten. Bei Lehrer H., der vor der Abschaffung der Kleinklassen und Musikklassen gewarnt hatte, kannte Eymann kein Pardon. Nachdem Eymann mit dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller telefoniert hatte, wurde der beliebte Lehrer bei sich zu Hause von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Wir wissen nicht, welche Informationen Eymann an Faller lieferte, aber dass das Telefonat stattfand, ist dokumentiert. Lange glaubte Lehrer H., dass Dr. Christoph Eymann mit seiner Entlassung nichts zu tun hatte. Je mehr Dokumente er allerdings in die Hand bekam, desto klarer wurde ihm, dass seine Entlassung von ganz oben geplant worden war.
Am 17. Dezember 2020 war in der BaZ zu lesen, dass "Bildungsreformen die Schule abstürzen liess". Eine breit angelegte Umfrage unter über 500 Lehrpersonen der Region präsentierte ein ernüchterndes Ergebnis. Schuld daran seien die neuen Lehrformen und Bildungsreformen. Es war sogar von einem "Leistungsabsturz des Schulsystems" die Rede. Schuld daran sei:
"Der Umbruch bei der Unterrichtsphilosophie, die Abkehr von einem geleiteten und geführten Unterricht zu einem entdeckenden, spielerischen Lernen."
Leider wurde im BaZ-Artikel von Daniel Wahl mit keinem Wort erwähnt, wer in Basel-Stadt diese "Schulreformen" durchgeboxt hatte. Dies aus guten Grund: Wer Kritik an Dr. Christoph Eymann äussert, muss damit rechnen, wegen "planmässiger Verleumdung" im Gefängnis zu landen. Lehrer H. wurde von der Basler Justiz bereits zum dritten Mal wegen angeblich "planmässiger Verleumdung" verurteilt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings nicht, weil es vom Bundesgericht bereits zum wiederholten Male zurückgewiesen wurde.
Lehrer H. hatte nie die Absicht Dr. Christoph Eymann zu verleumden. Er hat in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur geschildert, wie er von den Mitarbeitern Eymanns behandelt wurde. Für Eymann sind die Fakten, die unterdessen auch in unserem Blog zu finden sind, ehrverletzend. Leider behaupten auch die äusserst befangenen Appellationsrichter Gelzer, Frossard und Mez, Lehrer H. hätte wider besseren Wissens unwahre Tatsachenbehauptungen über Eymann verbreitet. Wenn man die vorsätzlichen Lügen dieser Richter für bare Münze nehmen würde, wären sämtliche Fakten, die auf unserem Blog zu lesen sind, frei erfunden. Leider ist das Gegenteil wahr. Alles, was wir auf dieser Plattform veröffentlichen sind Fakten, die nicht das geringste mit "planmässiger Verleumdung" zu tun haben. Wer die Original-Dokumente lesen will, kann das hier tun. Personen, welche die Fakten wider besseren Wissens zur "planmässigen Verleumdung" pervertieren, sind abgrundtief schlecht und böse.
Dass der "liberale" Nationalrat Dr. Christoph Eymann der Meinung ist, Masken-Verweigerer seien mit Ordnungsbussen zu bestrafen, ist übrigens auch eine Tatsache, die von sämtlichen schweizerischen Mainstream-Medien vorsätzlich totgeschwiegen wird.