Mittwoch, 24. Februar 2021

Corona-Faschismus am Basler Appellationsgericht


Mit der weltweiten Corona-Diktatur ist es möglich geworden, die Freiheitsrechte der Menschen massiv einzuschränken. Auf der ganzen Welt werden Menschen gezwungen, die faschistoiden Corona-Regeln einzuhalten, ansonsten sie mit happigen Bussen bestraft werden. In den Augen der Corona-Faschisten ist jede Person, die das Tragen einer Maske verweigert, eine gefährliche Person, die jemanden anstecken könnte. Für freiheitsliebende Bürgerinnen und Bürger wie Lehrer H., die sich nicht an den Corona-Faschismus anpassen wollen, sind Personen, die gesunde Menschen dazu zwingen, Masken zu tragen, nichts anderes als üble Corona-Nazis. Corona-Nazis sind natürlich keine Nazis im herkömmlichen Sinn. Die Nazis, die von 1933-1945 ihr Unwesen trieben, betrachteten die Juden als sog. "Volksschädlinge". Die Corona-Nazis der heutigen Zeit betrachten Masken-Verweigerer und Impf-Verweigerer als "Viren-Schleudern", was einfach eine politisch korrekte Bezeichnung für "Volksschädlinge" ist. 

Für den Basler-Appellationsgerichtspräsidenten Dr. Claudius Gelzer ist die aktuelle Corona-Diktatur ein willkommener Anlass, seine Macht so richtig auszuspielen. Obwohl Lehrer H. seit rund 15 Jahren unter einer Anpassungsstörung leidet und sich deshalb dem faschistoiden Masken-Diktat nicht unterwerfen kann, erfrechte sich Gelzer, den freiheitsliebenden Lehrer mit einer Ordnungsbusse von CHF 300.-- zu bestrafen. Damit zeigte Gelzer einmal mehr seine widerlichste Fratze. Wörtlich schreibt er:  

"Der Berufungskläger Lehrer H., welcher als Berufungskläger zu Verhandlung vom 17. Februar 2021 beim Apellationsgericht geladen war, hat im Gerichtsgebäude, bei der Eingangskontrolle zum Gerichtssaal zu keinem Zeitpunkt eine Gesichtsmaske getragen. Er hat eine solche auch nicht angezogen, als er vom Verfahrensleiter wiederholt auf die Maskentragpflicht hingewiesen worden ist. Er hat damit gegen die geltenden Anordnungen verstossen und zudem den Geschäftsgang gestört. Er hat mit seinem Verhalten die anwesenden Personen, insbesondere diejenigen, welche die Eingangskontrolle vornehmen müssen, einem erhöhten Risiko einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus ausgesetzt. An diesem Regelverstoss und der Missachtung der Anordnungen des Gerichts ändert entgegen den Ausführungen des Berufungsklägers Lehrer H. auch ein von ihm vorgelegter ärztlicher Bericht aus dem Jahr 2006 mit Angaben über eine Anpassungsstörung des Berufungsklägers Lehrer H. nichts. Der vorgelegte Bericht ist rund 15 Jahre alt. Dem Bericht können keine Angaben über heutige medizinische Beschwerden entnommen werden, welche den Berufungskläger Lehrer H. daran hindern sollten, eine Gesichtsmaske zu tragen. Der Berufungskläger Lehrer H. hat gegenüber dem Gericht denn auch zum Ausdruck gebracht, dass er nicht willens ist, dieser Vorschrift nachzukommen und vielmehr seine Ablehnung denjenigen gegenüber ausgesprochen, welche sich an die Maskenpflicht halten. Aus diesen Gründen ist es angebracht, dem Berufungskläger eine Ordnungsbusse in der Höhe von CHF 300.-- aufzuerlegen." 

Wir überlassen es an dieser Stelle unseren treuen Leserinnen und Lesern, ob sie Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer als Masken-Nazi bzw. Corona-Nazi bezeichnen wollen. Wir wünschen ihm auf jeden Fall eine erfolgreiche Impfung und hoffen, dass er spätestens bei der zweiten Impfung für immer ins Koma fällt. 

Montag, 22. Februar 2021

Dr. Claudius Gelzer - zweifacher Bundesrechtsbrecher

Dr. Claudius Gelzer gehört zum Basler Filz und ist laut Bundesgericht zweifacher Bundesrechtsbrecher. Das erste Mal brach er Bundesrecht als er die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zum Dauerdelikt erklärte, das zweite Mal als er vorsätzlich bei der Strafzumessung pfuschte. Der irre Blick dieses Richters ist Programm. Auch in der dritten Verhandlung verleumdete Gelzer kraft seines Amtes den unschuldigen Lehrer bereits zum dritten Mal, eine "planmässige Verleumdung" begangen zu haben. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. nur sein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen und in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" geschildert, wie er von Dr. Christoph Eymann, Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans-Georg Signer und Thomas Baerlocher aus dem Basler Schuldienst entfernt wurde. Für Gelzer ist es bereits eine Ehrverletzung, wenn Lehrer H. schreibt, dass er von diesen Personen aus seinem Beruf gemobbt wurde. Dabei verkennt Gelzer, dass Lehrer H. aufgrund der planmässigen Verleumdungen dieser Personen sogar von der Sondereinheit Barakkuda heimgesucht wurde. In den drei Verhandlungen, die Gelzer bisher als Gerichtspräsident leitete, konnte sich dieser kein einziges Mal in die Situation von Lehrer H. hinein versetzen. Im Grunde genommen interessierte es ihn nicht im geringsten, dass die Karriere des Lehrers von den fünf erwähnten Personen vorsätzlich zerstört wurde. Offensichtlich ist es das oberste Ziel dieses Richters, die Wahrheit mit allen Mitteln aus dem Internet zu verbannen. Nur so ist zu erklären, dass Gelzer sowohl die Bundesverfassung als auch die Schweizerische Prozessordnung vorsätzlich ignoriert. Für Begriffe wie Treu und Glauben, faires Verfahren und Verbot von Rechtsmissbrauch scheint Gelzer kein Musikgehör zu haben. In seinem perversen Machtrausch erklärte er die Grundrechte von Lehrer H. zu Delikten und kriminalisierte damit den unschuldigen Lehrer bereits zum dritten Mal. Damit beweist Gelzer, dass es im Kanton Basel-Stadt möglich ist, völlig unschuldige Menschen zu verurteilen. Hätte sich Lehrer H. nicht gegen den üblen Basler Justiz-Filz gewehrt, hätte er zwei Jahre im Gefängnis verbringen und die gesamte Wahrheit aus dem Internet löschen müssen. Aus den zwei Jahren unbedingter Haft ist nach dem mehrjährigem Kampf mit dem schweizerischen Justiz-Filz eine bedingte Geldstrafe erwachsen. Die Verfahrenskosten wurden von Fr. 41'335.05 auf Fr. 14'475 reduziert. Für den Anwalt von Lehrer H. ist diese Entwicklung ein Erfolg. Für einen hundertprozentig integeren Lehrer, der nur seine Grundrechte wahrgenommen hat, ist allerdings auch dieses Urteil von Gelzer nur übler Rechtsmissbrauch. Die Tatsache, dass Gelzer bei der Urteilseröffnung den Lehrer aus dem Gerichtssaal warf, weil dieser sich weigerte eine Corona-Maske zu tragen, entlarvt die totalitäre Fratze dieses Richters. Wenn Richter wie Gelzer weiterhin ungestraft Bundesrecht verletzen dürfen, existiert die Rechtsstaatlichkeit im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier.                 

Donnerstag, 18. Februar 2021

Verhandlung am Basler Appellationsgericht vom 17.2.2021

                       

Die Verhandlung am Basler Appellationsgericht vom 17.2.2021 zeigte einmal mehr, dass die drei Richter Gelzer, Mez und Frossard nicht im geringsten daran interessiert waren, die Wahrheit zu ergründen. So lehnten sie einmal mehr sämtliche Anträge von Lehrer H. ab. Die Freunde von Lehrer H. durften die Verhandlung aus Pandemie-Gründen nicht mitverfolgen. Die zwei Polizisten, die den Lehrer vor der Verhandlung nach Waffen durchsuchten, durften allerdings im Zuschauersaal sitzen. Auch der Antrag des Lehrers, wichtige Zeugen zu befragen, wurde von den drei Richtern abgelehnt. Die Zeugen, die Lehrer H. gerne befragt hätte, hätten im Zeugenstand die Wahrheit erzählen müssen, ansonsten hätten sie sich strafbar gemacht. Gerne hätte Lehrer H. den ehemaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann gefragt, was er dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller in einem Telefongespräch ins Ohr geflüstert hatte. Fakt ist, dass nach diesem Telefongespräch Lehrer H. mittels FFE hätte in die Psychiatrie verfrachtet werden sollen. Auch Dr. Andreas Faller wäre ein wichtiger Zeuge gewesen. Er hätte wahrscheinlich zugeben müssen, dass er aufgrund des Telefongesprächs mit Eymann seine Amtsärzte angewiesen hatte, Lehrer H. in die Enge zu treiben. Noch spannender wäre die Befragung der ehemaligen Staatsanwältin Eva Eichenberger verlaufen, die öffentlich behauptete, Lehrer H. sei bei ihr zu Hause aufgetaucht und sei erst wieder verschwunden, als ihr Mann intervenierte. Dass die drei Richter Gelzer, Mez und Frossard  keinerlei Interesse an solchen Zeugenbefragungen bekundeten, beweist, dass das ganze Justiz-Theater, dass gegen Lehrer H. aufgezogen wurde, jegliche Rechtsstaatlichkeit vermissen lässt. Bereits schon in der ersten Verhandlung am Basler Strafgericht durfte Lehrer H. keine Zeugen befragen. Auch in den Verhandlungen am Basler Appellationsgericht wurden sämtliche Anträge auf Zeugenbefragungen regelmässig abgelehnt. 

Nachdem Gelzer sämtliche Anträge von Lehrer H. einmal mehr abgeschmettert hatte, brachte er es auf den Punkt: Es gehe in dieser Verhandlung nur um die Strafzumessung. Damit zeigte Gelzer sein wahres Gesicht. Er hätte noch einmal die Fakten prüfen können und entscheiden können, dass eine Strafanzeige keine "falsche Anschuldigung" und auch keine "Irreführung der Rechtspflege" ist und die Veröffentlichung der Wahrheit keine "planmässige Verleumdung" darstellt. Allerdings hatte er nie die Absicht ein faires Verfahren zu gewährleisten. Als Lehrer H. die Bundesverfassung in die Luft hielt und daraus Art.16 zitieren wollte, wurde er von Gelzer lauthals unterbrochen und verwarnt. Offensichtlich kann der mehrfache Bundesrechtsbrecher Gelzer mit der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft nicht viel anfangen. Nur so ist es zu erklären, dass er Kraft seines Amtes die Meinungsäusserungsfreiheit von Lehrer H. vorsätzlich zu einer "planmässigen Verleumdung" pervertierte. In der Bundesverfassung heisst es aber klar und deutlich:

"Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten."

In der Welt des mehrfachen Bundesrechtsbrechers Claudius Gelzer scheint dieses Grundrecht nicht zu existieren. Gelzer versteht sich offensichtlich als Verteidiger einer kriminellen Justiz, die keinerlei Kritik duldet. 

Nicht nur die Bundesverfassung scheint für Gelzer inexistent zu sein, sondern auch die Schweizerische Strafprozessordnung. Dort heisst es in Art 3:

"Die Strafbehörden achten in allen Verfahrensstadien die Würde der vom Verfahren betroffenen Menschen. Sie beachten namentlich: den Grundsatz von Treu und Glauben und das Verbot des Rechtsmissbrauchs, das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln ..."

Wenn Gelzer die Akten korrekt studiert hätte, hätte er bemerkt, dass nicht Lehrer H. die Rechtspflege in die Irre geführt hat, sondern die Basler Staatsanwaltschaft, die faktenwidrig behauptete, "Advocatus" sei ein Blog des Lehrers. Mit dieser vorsätzliche Verdrehung der Wahrheit wird Lehrer H. wegen einer Tat verurteilt, die er nie begangen hat. Somit hält sich Gelzer auch nicht an die Vorgaben der schweizerischen Strafprozessordnung, die verlangt, dass alle Verfahrensbeteiligten gerecht behandelt werden müssen.

Lehrer H. wurde noch in keiner einzigen Verhandlung an den Basler Gerichten gerecht behandelt. Seine Anträge auf Zeugenbefragung wurden immer abgelehnt. Sämtliche Staatsfunktionäre, die dem Lehrer die berufliche Existenz vernichtet hatten, wurden hingegen mit Samthandschuhen angefasst.  

Auch in der 3. Verhandlung war Gelzer nur an den finanziellen Verhältnissen des Lehrers interessiert. Obwohl er die Daten bereits von der Steuerverwaltung erhalten hatte, wollte er wissen, womit Lehrer H. seinen Lebensunterhalt bestreitet. Der Lehrer erklärte dem Richter bereits zum dritten Mal, dass er von seinem restlichen Ersparten lebe und dass er bis zum Erhalt der AHV damit auskommen müsse. Offensichtlich war Gelzer nicht im Stande, den Unterlagen zu entnehmen, dass das Ersparte des Lehrers jedes Jahr um ca. Fr. 25'000 schrumpft. Lehrer H. rechnete Gelzer dann vor, dass die kriminellen Verfahrenskosten von Fr. 50'000 ihm das Geld für zwei Jahre Lebensunterhalt wegfressen würden. 

Es folgten die Plädoyers des Verteidigers und die des Staatsanwalts. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und der Staatsanwalt auf eine bedingte Gefängnisstrafe. Diesmal vertrat nicht Eva Eichenberger, sondern Tobias Kaufmann die Basler Staatsanwaltschaft. Auch Tobias Kaufmann ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hatte die Strafverfahren gegen die beiden Journalisten Knechtli und Hauswirth abgewürgt, die in ihren tendenziösen Artikeln den unschuldigen Lehrer vorsätzlich diffamiert hatten. 

Nach der Pause erfolgte dann der Skandal. Obwohl die Abstände eingehalten wurden und die Beteiligten hinter Plexiglas agierten, bestand der Gerichtspräsident darauf, dass Lehrer H. bei Urteilsverkündung eine Maske tragen müsse. Da sich Lehrer H. weigerte, eine "Corona-Faschismus-Maske" zu benützen, wurde er vom Gerichtspräsidenten des Saales verwiesen. Lehrer H. nahm es gelassen. "Ich bin froh, dass ich kein Arschloch bin!", skandierte der Lehrer und verliess den Gerichtssaal. 

Folgendes Urteil wurde anschliessend von den maskierten Gestalten verlesen und begründet: Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.--, mit bedingtem Strafvollzug, Probezeit 3 Jahre, wobei die bisherig ausgestandene Probezeit angerechnet wird. Reduktion der Verfahrenskosten der STAWA auf CHF 14'475.--, vorinstanzliche Kosten gemäss bisherigen Entscheiden, Urteilsgebühr Appellationsgericht CH 600.--, Vernichtung der eingezogenen Gegenstände. 

Für einen unschuldigen Menschen ist dieses Urteil eine bodenlose Frechheit. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird Lehrer H. auch dieses kriminelle Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.                

Mittwoch, 17. Februar 2021

Das letzte Wort von Lehrer H.


Sehr geehrter Herr Gelzer, sehr geehrte Frau Frossard, sehr geehrter Herr Mez

Laut Art. 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung achten die Strafbehörden die Menschenwürde und das Fairnessgebot und halten sich an den Grundsatz von Treu und Glauben und an das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Leider haben Sie sich aus meiner Sicht nicht im geringsten an diese Grundsätze des Verfahrensrechts gehalten. Deshalb haben Sie mich jetzt bereits zum zweiten Mal gezwungen, Ihr Urteil vom Bundesgericht überprüfen zu lassen. Das Resultat ist für Sie zutiefst blamabel: Zwei Mal musste das Bundesgericht ihr Urteil zurückweisen. Dabei musste ich jedes Mal rund Fr. 3000.-- für Ihre läppischen Fehlurteile hinblättern. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Ich vermute, Sie haben vorsätzlichen Rechtsmissbrauch begangen, damit sich auch das Bundesgericht an mir bereichern kann. Lange glaubte ich, Sie seien einfach drei unfähige Richter, heute ist mir klar, dass Sie gar nie die Absicht hatten, ein gerechtes Urteil anzustreben. Dass Sie mir unterstellen, ich würde wider besseren Wissens unschuldige Menschen mit Unwahrheiten in deren Ehre verletzen, betrachte ich als eine böswillige Frechheit. Dies sage ich nicht wider besseren Wissens, sondern aus tiefster Überzeugung. Wenn ich das wider besseren Wissens behaupten würde, dann würde ich Sie jetzt für Ihren ausgeprägten Gerechtigkeitssinn loben. Leider sehe ich bei Ihnen, wie gesagt, nicht den geringsten Ansatz ein faires Verfahren zu gewährleisten. Sie pervertieren schon seit Jahren systematisch meine Grundrechte zu angeblichen Delikten, um meine freie Meinungsäusserung wider besseren Wissens zu kriminalisieren und zu bestrafen.  

Aus meiner Sicht hat das Bundesgericht nur Ihre formellen Fehler angekreidet, nicht aber den von Ihnen vorsätzlich getätigten Rechtsmissbrauch. Bei allen sogenannten Delikten, die Sie mir unterstellen, fehlt der "Direkte Vorsatz". Ich habe ausschliesslich meine Grundrechte wahrgenommen und Sie basteln daraus Delikte, um mich finanziell zu erledigen. Das ist arglistig und aus meiner Sicht äusserst kriminell. Im Gegensatz zu Ihnen, halte ich mich konsequent an den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Wahrheit ist keine Verleumdung. Wer die Wahrheit als ehrverletzend empfindet, hat offensichtlich Dreck am Stecken.

Seit etwa 10 Jahren werde ich von gewissen Staatsfunktionären und Journalisten als notorischer Verleumder diffamiert. In Tat und Wahrheit bin ich das Verleumdungsopfer und werde von der Basler Staatsanwaltschaft, vom Basler Strafgericht, von Ihnen und leider auch vom Bundesgericht vorsätzlich in die Irre geführt. Ich habe jetzt die Schnauze voll! Es ist jetzt genug!

Es ist mir in den letzten Jahren klar geworden, dass man gegen staatliche Lügen nichts ausrichten kann, ausser man bleibt selber immer strikte bei der Wahrheit und hofft, dass die Lügner und Rechtsverdreher eines Tages selber vor Gericht landen. Auch die Nazis mussten ab 1945 für ihre Schandtaten büssen.

Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, können aber immer noch ein faires und gerechtes Urteil fällen. Eva Eichenberger, die Sie vorsätzlich auf den Holzweg geführt hat, ist heute nicht mehr Staatsanwältin. Diese Frau hat herum erzählt, ich sei vor ihrem Haus herumgeschlichen und sei von ihrem Ehemann vertrieben worden. Offensichtlich lügt Frau Eichenberger vorsätzlich, um mich in ein schlechtes Licht zu rücken, was auch in ihrer 350-seitigen Anklageschrift deutlich zum Ausdruck kommt. Sie hat darin praktisch alle Fakten vorsätzlich zur "planmässigen Verleumdung" verdreht. 

Bereits in der ersten Verhandlung sind Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter auf Staatsanwältin Eva Eichenberger reingefallen und haben mein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung in ein angebliches "Dauerdelikt" pervertiert. Sie sind deswegen vom Bundesgericht massiv gerügt worden. Leider wollte das Bundesgericht nicht bemerken, dass auch Ihr restliches Lügenkonstrukt ebenfalls nicht im geringsten den Tatsachen entspricht.

Eine planmässige Verleumdung beruht bekanntlich auf einem Plan, den man durchführt. Man sucht sich eine Person aus und dichtet ihr Sachverhalte an, die nicht der Realität entsprechen, um Ihr vorsätzlich zu schaden. All das habe ich gerade nicht getan. In meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" habe ich objektiv die Tatsachen geschildert und subjektiv kommentiert. Ich habe sogar Originalzitate verwendet, um das perfide Vorgehen meiner Gegner zu belegen. Meine Kommentare entsprechen vielleicht nicht dem staatlichen Narrativ, sie sind aber weder verleumderisch noch ehrverletzend. 

In ihrer über 350-seitigen Anklageschrift hat Staatsanwältin Eva Eichenberger die Fakten vorsätzlich zur angeblich planmässigen Verleumdung verdreht. Damit wollte sie die Wahrheit vernichten und mich für zwei Jahre ins Gefängnis sperren. Strafgerichtspräsident Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte mich tatsächlich zu zwei Jahren unbedingter Haft. Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, dass Sie dieses kriminelle Urteil abgeändert haben.

Eva Eichenberger ist heute, wie gesagt, nicht mehr in diesem Saal. Sie ist nicht mehr Staatsanwältin von Basel-Stadt. Irgendjemand hat offensichtlich die Reissleine gezogen und diese Frau aus ihrem Amt entfernt. Aus meiner Sicht ist Eichenberger die planmässige Verleumderin, weil sie mich mehrfach vorsätzlich als potentiellen Gewaltverbrecher und "Internet-Jihadisten" verleumdet hat. Wie Sie wissen, bin ich trotz diesem langjährigen staatlichen Terror bis auf den heutigen Tag kein einziges Mal gewaltbereit aufgefallen. Ich habe mich - trotz den von Eichenberger und Hagemann geäusserten Prophezeiungen - nie zu einem Kapitalverbrecher entwickelt.

Es wäre jetzt an der Zeit, dass Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, diese Tatsache endlich würdigen. Nicht ich bin hier der planmässige Verleumder, sondern die Privatkläger, die mich seit bald fünfzehn Jahren als potenziellen "Gefährder" wider besseren Wissens durch den Dreck ziehen.

Zu Ihnen gehört vor allem Gaby Jenö, die mich bezichtigt hatte, Drohungen ausgesprochen zu haben. Sie war es, die nachweislich den Plan gefasst hatte, mich mittels psychiatrischem Gutachten in die Psychiatrie zu sperren, um meine Karriere als Lehrer vorsätzlich zu zerstören. Auch der damalige Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller war an diesem arglistigen Plan beteiligt. Er war es, der mir Aggressionen andichtete, die mich angeblich in einen selbst- bzw. fremdgefährlichen Täter verwandeln könnten. Aufgrund dieser Lügen forderte Personalchef Thomas Bärlocher einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug, worauf mich zuerst ein Notfallpsychiater und dann die Sondereinheit Barrakuda zu Hause überfielen. Aufgrund der Intrige dieser Privatkläger musste ich die letzten zwei Tage meiner Sommerferien 2006 in Haft verbringen. Um wieder entlassen zu werden, musste ich dem zuständigen Staatsanwalt Homberger in die Hand versprechen, nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

In mehreren Briefen und E-Mails orientierte ich den damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann über die unglaublichen Vorkommnisse und hoffte auf ein klärendes Gespräch. Leider bekam ich von ihm nie eine Antwort. Erst als Eymann die von Jenö geforderte fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umwandelte, wurde mir klar, dass ich von Eymann keine Hilfe erwarten konnte. Als Eymann den Eltern meiner Schülerinnen und Schülern dann sogar noch schriftlich mitteilte, dass die Kündigung rechtens sei, obwohl das Verwaltungsgericht ein paar Monate später genau das Gegenteil feststellte, war nicht mehr von der Hand zu weisen, dass der Plan, mich als "Gefährder" zu diffamieren, um mir zu kündigen, von ganz oben stammen musste.

Da ich also von Dr. Eymann also keine Hilfe mehr erwarten konnte, entschloss ich mich, Strafanzeigen gegen diejenigen Personen zu erstatten, die mich vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdet hatten. Leider wurden aber alle meine Strafanzeigen von Staatsanwältin Eva Eichenberger persönlich mittels haarsträubenden Begründungen eingestellt und schliesslich zu "falschen Anschuldigungen" pervertiert.

Leider haben Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, die irren Verdrehungen Eichenbergers geglaubt. Wenn ich tatsächlich falsche Anschuldigungen getätigt hätte,  hätte ich zum Beispiel behauptet, Gaby Jenö hätte mich bestohlen, Peter Gutzwiller hätte mich geschlagen, Thomas Bärlocher hätte mich erpresst, oder Dr. Christoph Eymann hätte versucht, mich tot zu schlagen. All das habe ich nie behauptet. Aus meiner Sicht haben diese Personen vor allem ihr Amt missbraucht, um mich aus meinem Beruf zu mobben. Dass man mich jetzt wegen angeblich falscher Anschuldigung verurteilen will, weil ich mich getraut habe, die Mobbing-Täter anzuzeigen, stinkt gewaltig zum Himmel.

Wenn Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter endlich begreifen würden, dass ich mit meinen Strafanzeigen nie die Absicht hatte, jemanden falsch anzuschuldigen, sondern einzig meine Grundrechte ausschöpfte, würde das von Eichenberger erstellte Kartenhaus in sich zusammenfallen. Staatsanwältin Eva Eichenberger hat den Straftatbestand der "falschen Anschuldigung" in die Anklageschrift gemogelt, obwohl ich von Ermittler Bruno Glauser nie zu diesem Thema befragt wurde. Offensichtlich haben die diversen Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchen, sich als Verleumdungsopfer-Opfer zu präsentieren. Sie sind in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Sie sind aus meiner Sicht die wahren Täter. Eva Eichenberger, die diesen Justiz-Betrug überhaupt möglich machte, ist heute abwesend. Bei ihrer letzten Verhandlung prophezeite sie noch, dass ich entweder im Gefängnis landen, oder am Schluss völlig mittellos dastehen werde. Jetzt wurde sie selber aus dem Verkehr gezogen.

Leider sind Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, dieser Staatsanwältin fast in allen Punkten auch in Sachen "Irreführung der Rechtspflege" auf den Leim gekrochen. Der Blog "Advocatus" stammt hundertprozentig nicht von mir, also habe ich auch keine "Irreführung der Rechtspflege" begangen, als ich wegen diesem Blog "Strafanzeige gegen Unbekannt" eingereicht habe.  

Sehr geehrte Richterinnen und Richter. Es liegt heute einmal mehr an Ihnen, ob sie sich von einer vorsätzlich lügenden Ex-Staatsanwältin noch einmal aufs Glatteis führen lassen möchten, oder ob sie endlich die Fakten würdigen wollen. Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich immer an die Wahrheit gehalten. Die Wahrheit ist keine Verleumdung.

Springen Sie über Ihren eigenen Schatten und verstecken Sie sich nicht länger hinter den perfiden Machenschaften von Eichenberger und den rechtsmissbräuchlichen Ausführungen des Bundesgerichts. Vertrauen Sie Ihrem Gerechtigkeitssinn. Es ist Ihnen bekannt, dass ich in jeder Verhandlung meine eingezogenen Gegenstände zurückgefordert habe. Die Bundesrichter lügen vorsätzlich, wenn sie wider besseren Wissens das Gegenteil behaupten.

Sehr geehrte Richterinnen und Richter! Heute könnten Sie mein Vertrauen in die Justiz wieder herstellen. Es ist ganz einfach! Sprechen Sie mich von allen Anschuldigungen frei, vergüten Sie mir die 20-tägige Sicherheitshaft, lassen Sie mir meine persönlichen Gegenstände zurückerstatten und lasten Sie diese völlig übertriebenen Verfahrenskosten, denjenigen an, die sich durch die Fakten in ihrer Ehre verletzt fühlen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Lehrer H.