Montag, 30. Januar 2023

Politisch korrekter Faschismus


2006 wurde Lehrer H. von seiner Chefin freigestellt, weil diese angeblich glaubte, Lehrer H. leide an einer psychischen Krankheit. Das Gegenteil war richtig. Lehrer H. strotzte nur so von Gesundheit und stellte mit seinen Schülerinnen und Schülern jedes Jahr mindestens zwei selber geschriebene Musicals auf die Bühne. 

Offensichtlich passte das den politisch korrekten Bildungsbürokraten an der Leimenstrasse 1 nicht, und sie beschlossen, den kreativen Lehrer krankschreiben zu lassen. Federführend bei dieser Aktion war der damalige Personalleiter Schulen, der gleichzeitig auch Präsident der SP Basel-Stadt war. Da Lehrer H. keine Lust hatte, sich krankschreiben zu lassen, erstattete die Chefin des Lehres eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen Beamte und Behörden. 

Lehrer H. hatte in Tat und Wahrheit aber niemandem gedroht hatte und war bei bester Gesundheit. Um die Angelegenheit zu klären, nahm er den Kontakt zum damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements auf. Dieser reagiert aber weder auf die E-Mails noch auf die Briefe des Lehrers. 

Weil der Vorsteher des ED nicht reagierte, nahm der Lehrer das Gespräch mit dem damaligen Ressortleiter Schulen auf. Dieser war bereit mit dem Lehrer zu sprechen. In einem einseitigen Monolog riet er dem Lehrer, sich krankschreiben oder vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Als der völlig gesunde Lehrer den Termin beim Amtsarzt absagte, hetzte ihm die Basler Staatsanwaltschaft einen sog. Notfallpsychiater auf den Hals. Dieser hatte den Auftrag, den völlig gesunden Lehrer in eine psychiatrische Klinik zu verfrachten.

Lehrer H. blieb ruhig und gelassen und erklärte dem Notfallpsychiater ausführlich die Mobbing-Situation. Dieser interessierte sich allerdings nicht für die Fakten und sorgte dafür, dass der Lehrer von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht wurde. Wie ein Terrorist wurde Lehrer H. anschliessend in seinem eigenen Garten überfallen und abtransportiert. 

Schliesslich wurde H. der Basler Staatsanwaltschaft zugeführt, wo ihm unterstellt wurde, er wolle seine Chefin umbringen. Da Lehrer H. keinerlei Drohungen ausgestossen hatte und auch keine Absichten hegte, diese umbringen zu wollen, wurde er nach zwei Tagen wieder auf freien Fuss gesetzt. 

Vorher nötigte der zuständige Staatsanwalt den Lehrer dazu, ihm in die Hand zu versprechen, nicht mehr im Schulhaus aufzutauchen. H. hielt sich an das Versprechen und mied das Schulhaus. An einem Elternabend wurden die Eltern der Schülerinnen und Schüler orientiert, dass man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht über die Freistellung von H. informieren dürfe.

Kurz darauf erhielt Lehrer H. die Kündigung, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrnehmen wollte. Er rekurrierte gegen die Kündigung und erstattete Strafanzeigen gegen sämtliche Funktionäre, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten.

Zu diesem Zeitpunkt glaubte Lehrer H. noch an eine gerechte Justiz, die sich für die Wahrheit interessiert. Als die zuständige Staatsanwältin dann alle seine Strafanzeigen einstellte, den Spiess umdrehte und ihn wegen angebliche "planmässiger Verleumdung" anklagte, fühlte sich Lehrer H. plötzlich wie in einem schlechten Film. Als er schliesslich vom zuständigen Richter zu zwei Jahren unbedingter Haft wegen "planmässiger Verleumdung" verurteilt wurde, entwickelte sich das Ganze zu einem massiven Albtraum.  

Weil H. innerhalb von 10 Tagen gegen das Urteil rekurrierte, musste er nur 20 Tage absitzen. Er zog das kriminelle Urteil insgesamt 3 mal ans Bundesgericht. Schliesslich wurde aus der unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren eine bedingte Geldstrafe. 

Wer vom Staat verurteilt wird, weil er seine Menschenrechte wahrnimmt, glaubt zwangsläufig nicht mehr an den Rechtsstaat. Es gibt zwar noch die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden. Dort erhält man allerdings nur ein vorfabriziertes Schreiben mit dem folgendem Inhalt:

"The Court finds in the light of all the material in it's possession and in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissiblity criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible."    

Aufgrund der zahlreichen Lügen seiner Vorgesetzten und der kriminellen Vorgehensweise der schweizerischen Justiz wird Lehrer H. nie mehr eine Stelle als Lehrer finden.

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