Donnerstag, 26. Dezember 2019

Dr. Christoph Eymann - Menschenfreund


In seinem neusten BaZ-Artikel schwafelt Dr. Christoph Eymann von Weihnachten und Menschenfreundlichkeit. Wer diesen Blog schon seit längerem liest, kennt den wahren Dr. Christoph Eymann. Lehrer H. hat Eymann nie als Menschenfreund kennengelernt, sondern als knallharten Leiter des Basler Erziehungsdepartements, der an der Arbeit von Lehrer H. kein bisschen Interesse zeigte. Lehrer H. gehörte zu den engagierten Lehrern, die mit seinen Schülerinnen und Schülern jedes Jahr ein Weihnachtsmusical auf die Bühne brachte. Alt und jung erfreuten sich an den Darbietungen der hochmotivierten Kinder. "Sunny, der Detektiv" war ein Weihnachtsmusical, in welchem sich eine Gauner-Truppe als Nikoläuse verkleideten, um ein Mädchen zu entführen und dann Lösegeld zu erpressen. In "Frosty, der Schneemann" wurde ein Schneemann lebendig, in der "Nikolaus-Show" suchte der Nikolaus eine Braut und in der "Horror-Weihnacht" spielte ein junger Bursche solange Computer-Games, bis er an der Weihnacht von schlimmen Alpträumen geplagt wurde. Bei den mindestens 50 Theateraufführungen, die Lehrer H. mit seinen Schülerinnen und Schülern auf die Beine stellte, sass der Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann kein einziges Mal im Publikum. Als die Musicals dann nach Gender-Kriterien durchleuchtet wurden, merkte Lehrer H. allerdings schnell, dass seine Vorgesetzten nichts Gutes mit ihm im Sinn hatten. Thomas Baerlocher, der Personalchef Schulen, der gleichzeitig auch noch Parteipräsident der SP war, übernahm im Erziehungsdepartement die Regie und arbeitete einen Plan aus, wie Lehrer H. aus dem Schuldienst entlassen werden konnte. Völlig aus der Luft gegriffen, erklärte Baerlocher den engagierten Lehrer als krank und forderte eine Fürsorgerische Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Gaby Jenö, die Vorgesetzte des Lehrers, behauptete ohne Beweise, Lehrer H. habe sie bedroht, was schliesslich zum Überfall der Sondereinheit Barrakuda auf Lehrer H. führte. Zusammen mit dem Leiter Schulen Hans Georg Signer erklärte Dr. Christoph Eymann den verdutzten Eltern, dass sie den "Mobbingvorwürfen" des Lehrers keinen Glauben schenken sollen. Weil Lehrer H. die Fakten ins Netz stellte, wurde er von Eymann und dessen Komplizen wegen angeblicher Ehrverletzung verklagt. Eymann engagierte sogar diverse Anwälte, die den Auftrag hatten, die Wahrheit aus dem Netz zu löschen. Lehrer H. schrieb Eymann zahlreiche Briefe, in welchem er diesen um Hilfe bat. Kein einziges Mal bekam er eine Antwort vom damaligen Leiter des Erziehungsdepartementes. Lehrer H. hat seither nie wieder eine Anstellung als Lehrer erhalten. Heute kämpft er gegen den Basler Justiz-Filz, der ihn in erster Instanz für zwei Jahre ins Gefängnis sperren wollte. In zweiter Instanz behaupteten die Basler Richter, die Äusserungen des Lehrers seien als Dauerdelikt und planmässige Verleumdung zu taxieren, eine vorsätzliche Lüge, die erst vom Bundesgericht richtiggestellt wurde. Diese Weihnacht hat Lehrer H. damit verbracht, eine weitere Beschwerde ans Bundesgericht zu erstellen. Dank der "Menschenfreundlichkeit" von Dr. Christoph Eymann hat Lehrer H. seinen Job, seine Ehre und sein Einkommen verloren. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Video.

Sonntag, 15. Dezember 2019

Dr. Claudius Gelzer - Die Urteilsbegründung


Dr. Claudius Gelzer hat als Funktionär des obersten Basler Gerichts die Macht, das Recht so zu verdrehen, wie es ihm beliebt. So pervertierte er zusammen mit seinen Komplizen Jacqueline Frossard und Carl Gustav Mez die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zu einem angeblichen Dauerdelikt. Hätte Lehrer H. dieses kriminelle Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen, wären die Rechtsperversionen dieses Richters rechtskräftig geworden. Das Bundesgericht stellte klar fest, dass Ehrverletzungen nicht als Dauerdelikt zu behandeln seien. Mit diesem Entscheid entlarvte das höchste Schweizer Gericht Gelzer und Komplizen als Bundesrechtsbrecher.

Auch im zweiten Anlauf ging es Gelzer nur darum, Lehrer H. rechtswidrig zu verurteilen, um ihm die Verfahrenskosten von Fr. 41'335 anzuhängen. Diese Summe hat Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann aus dem Hut gezaubert, um den völlig unschuldigen Lehrer finanziell zu erledigen. Allerdings wurde Lehrer H. in erster Instanz noch wegen angeblich harter Pornographie verurteilt, obwohl auf dem Computer des Lehrers kein einziges verbotenes Bildchen gefunden werden konnte. In zweiter Instanz wurde Lehrer H. vom Vorwurf der harten Pornographie freigesprochen, trotzdem senkte Gelzer die Verfahrenskosten nicht im geringsten. Anstelle der "harten Pornographie" zauberte er einfach den Vorwurf der "Irreführung der Rechtspflege" aus dem Hut, ein Vorwurf von dem Lehrer H. in erster Instanz freigesprochen wurde. Lehrer H. hat die Rechtspflege nie in die Irre geführt. Diesen Straftatbestand hat in Tat und Wahrheit die Staatsanwaltschaft Basel Stadt verbrochen, als sie trotz klarer Beweislage behauptete, der Blog "Advocatus" gehöre dem Lehrer. Mit dieser Lüge kriminalisierte der zuständige IT-Spezialist Bruno Glauser den unschuldigen Lehrer wider besseren Wissens. Da dieser von Lehrer H. beanzeigte Blog nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnte, hat Lehrer H. auch keine Irreführung der Rechtspflege begangen. Dass Gelzer das Gegenteil behauptet, ist eine perfide Verleumdung. Auch die Tatsache, dass Lehrer nie die Absicht hatte, jemanden falsch anzuschuldigen oder gar zu verleumden, interessierte Gelzer nicht im Geringsten. Mit anderen Worten: Gelzer und Komplizen verurteilten den Lehrer für Delikte, die dieser nie begangen hat. Dass der unschuldige Lehrer keine Lust hat, die Verfahrenkosten von Fr. 41'335 für ein Verfahren zu übernehmen, das ihm andere arglistig eingebrockt haben, versteht sich von selbst.


Damit die Strafanträge der Privatkläger Gültigkeit erlangen, behauptet Gelzer frech, die Privatkläger hätten auf die ehrverletzenden Einträge im Internet hingewiesen. Mit dieser Lüge will Gelzer die aus unserer Sicht ungültigen Strafanträge wirksam machen, obwohl der Sachverhalt, der verfolgt werden soll, an keiner Stelle "zweifelsfrei" umschrieben wird. Als Christoph Eymann am 25. April 2007 eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen Unbekannt einreichte, trat er eine Lawine los, die sich mit  Hilfe der Basler Staatsanwaltschaft zu einem unglaublichen Desaster für Lehrer H. entwickelte. Nie hat Lehrer H. jemanden der oben erwähnten Privatkläger in deren Ehre verletzt. Er hat nur die Arglistigkeit aufgezeigt, mir welcher diese Personen dem unschuldigen Lehrer möglichst intensiv schaden wollten. Dass sich diese Personen in ihrer Ehre verletzt fühlen, wenn sie ihre eigenen Schandtaten im Internet lesen, spricht für sich. Das Bundesgericht hat mit seinem Rückweisungsentscheid formell das ganze Urteil aufgehoben. Für Gelzer ist das irrelevant. Er will den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln weiterhin kriminalisieren und macht sich damit selber zum Täter. Wer sich in seiner Ehre verletzt fühlt, muss klar definieren, welche Publikationen ehrverletzend sind. Damit die Privatkläger gut dastehen, verdreht Gelzer einmal mehr die Tatsachen:

"Sie hätten auch keine Kenntnisse haben müssen, denn sie waren nicht verpflichtet, das Internet regelmässig daraufhin zu durchforsten, ob neue ehrverletzende Schilderungen über sie publiziert worden waren. Im Gegenteil war ihnen ein derartiges ständiges Nachforschen nicht zumutbar."

Tatsache ist: Wer einen unschuldigen Lehrer als gefährliche Person verleumdet, um ihn aus dem Schuldienst zu entlassen, handelt kriminell. Wer einen unschuldigen Lehrer in die Psychiatrie sperren will, weil dieser sich gegen das üble Mobbing-Treiben wehrt, handelt kriminell. Wer einen unschuldigen Lehrer als potentiellen Kapitalverbrecher verleumdet und für zwei Jahre ins Gefängnis sperrt, handelt kriminell. Wer einem unschuldigen Lehrer Verfahrenskosten von Fr. 41'335.--  aufhalsen will, handelt kriminell. Leider gibt es in Basel-Stadt niemanden, der sich diesem  Behörden-Filz entgegenstellt, denn Anwälte leben davon, die unhaltbaren Lügen der Staatsanwälte und Richter zu dekonstruieren.

Gelzer und seine Komplizen sind an der Wahrheitsfindung nicht im geringsten interessiert. Sie haben nur das Ziel, Lehrer H. mit allen Mitteln zu verurteilen und ihn finanziell massiv abzuzocken. Deshalb pervertierten sie die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung", obwohl Lehrer H. in seinen Plädoyers mehrfach betont hatte, dass er nie die Absicht hatte, jemanden zu verleumden. Mit ihrem rechtswidrigen Vorgehen wollen Gelzer und Komplizen den wahren Sachverhalt aus dem Netz eliminieren und das Mobbing-Opfer zum Täter machen. Nicht wir sind es, die solchen Menschen die Integrität und ihre Eigenschaft als Menschen absprechen, sondern es sind deren Taten. Richter, die den Bürgerinnen und Bürgern verbieten, den Justiz-Filz zu kritisieren, sind totalitär.

Gelzer und Komplizen wollen sich nicht im geringsten in die Situation des Lehrers hineinversetzen. Ein Lehrer, der über 20 Jahre treu seinem Arbeitgeber diente und dann von einem Tag auf den anderen von seinen Vorgesetzten als psychisch kranker Selbstmörder und Amokläufer diffamiert und in die Arbeitslosigkeit getrieben wird, ist einer "grossen emotionalen Belastung" ausgesetzt. Für Gelzer und Komplizen sind allerdings die Mobbing-Täter die Leidtragenden. Wörtlich schreibt er:

"Die involvierten Personen wurden einer grossen emotionalen Belastung ausgesetzt und hatten - im Gegensatz zum Berufungskläger - keine andere Möglichkeit, als auf den funktionierenden Rechtsstaat zu vertrauen."

Wer so viel Zynismus an den Tag legt wie Gelzer, muss sich nicht wundern, wenn ihm die Integrität abgesprochen wird. Wenn solche Leute von einem funktionierendem Rechtsstaat schwafeln, ist der Rechtsstaat in Tat und Wahrheit völlig am Ende. Es ist nicht Lehrer H., der planmässig unschuldige Menschen verleumdet, sondern es sind die in diesem Blog aufgeführten Personen, die den Lehrer vorsätzlich als "gefährliche Person" diffamierten. Lehrer H. hat immer nur reagiert und nie agiert. Er hat im Gegensatz zu seinen Gegnern ausschliesslich die Wahrheit veröffentlicht. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Insbesondere muss festgestellt werden, dass kein Geständnis vorliegt, dem Berufungskläger vielmehr bis heute jegliche Einsicht in sein Fehlverhalten fehlt. Das Schlusswort des Berufungsklägers insgesamt hat die beim Berufungsgericht die bereits anlässlich der ersten Verhandlung geäusserten Bedenken hinsichtlich einer günstigen Prognose bestärkt. In dieser Situation reicht unter präventiven Gesichtspunkten eine Geldstrafe nicht aus, sondern braucht es eine Freiheitsstrafe. Nur eine solche vermag es vielleicht noch, dem Berufungskläger den Ernst der Situation vor Augen zu führen."

Auch diese Behauptungen von Gelzer sind an Arroganz und Borniertheit kaum zu überbieten. Solange in Basel-Stadt solche Richter auf unschuldige Bürgerinnen und Bürger losgelassen werden, ist der Rechtsstaat in diesem Kanton nur noch auf dem Papier vorhanden.

Lehrer H. wird das lächerliche Urteil von Gelzer und Komplizen einmal mehr ans Bundesgericht weiterziehen.

Mittwoch, 20. November 2019

Lehrer H. - Opfer behördlicher Kriminalität


Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin am Brunnmatt-Schulhaus war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom damaligen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Personaleiter Schulen Thomas Baerlocher (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.

Als Vorwand für die Intrige gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 2006 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde Basel-Land die Verfügung eines Fürsorgerischen Freiheitsentzugs. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.

Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 2006 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte Artikel in der Basler Zeitung stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Gaby Jenö, Ressortleiter Hans Georg Signer und ED Vorsteher Christoph Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission  Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.

Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des Erziehungsdepartements in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die Personalrekurskommission nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Aufsichtsrechtliche Anzeigen wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hatte, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von achttausend Franken verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem angeblichen Rechtsstaat das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.

Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische tausendzweihundert Franken vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war. Wörtlich schrieb die Basler Staatsanwaltschaft:

"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."

In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle geplant worden war. Die Inspektion der Orientierungsschule hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch mit Lehrer H. fand nie statt.Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne Lehrer H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der Orientierungsschule nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der Schulhausleitung und der Schulleitung selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die Schulhausleitung, die Schulleitung oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.

Im Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die von Gaby Jenö verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von Jenö genötigt, sich von Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen von Jenö und Komplizen schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Eine wissenschaftliche Studie von Dr. Ulich hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was Lehrer H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Die Vorgehensweise von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie der ehemalige Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. vorsätzlich in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.

Lehrer H. hat sowohl bei der Geschäftsprüfungskommission, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam aber überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."

Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht wollte trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.

2008 sprach die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö erneut eine Kündigung gegen den unbescholtenen Lehrer aus. Diesmal sollte es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, weil sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Natürlich rekurrierte  H. auch gegen die zweite Kündigung. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider schloss sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission an. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.

Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integeren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit getrieben. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht so einfach hinnehmen wollte, überrascht nicht. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden nun das Weisungsrecht, ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu zwingen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gefällt.

Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als zweifelhaften Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Bürgerinnen und Bürger derart arglistig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die angebliche Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier existiert.

Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten wollte, eröffnete die Basler Staatsanwaltschaft gegen den Lehrer eine Strafuntersuchung wegen angeblichen Ehrverletzungen. Anzeigesteller waren die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in dessen Ehre verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt hatten. Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hatte, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieser Internetseite herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt massiv missbraucht haben.

Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär wollte den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem sich Lehrer H. hätte von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber keine Lust auf Psychiatrie hatte, verzichtete er darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.

Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine hundertprozentige Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in eine psychiatrische Klinik sperren. Allerdings stellte auch der Forensiker der Basler UPK Oberarzt Martin Schrumpf klar fest, dass Lehrer H. nicht an einer psychiatrischen Krankheit leide. Aufgrund dieses Gutachtens konnten Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer nicht mehr in die Psychiatrie sperren. Trotzdem hielten die beiden Staatsfunktionäre an ihrer arglistigen Theorie fest, Lehrer H. habe mit planmässigen Verleumdungen seine Vorgesetzten verleumdet und verurteilten den Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft.

In Wirklichkeit waren es Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die den Lehrer planmässig verleumdet hatten. Ohne jeglichen Beweis behaupteten die beiden, Lehrer H. habe die Staatsanwältin "zu Hause aufgesucht". Damit sich Lehrer H. nicht gegen das ungerechte Urteil wehren konnte, verfügten die beiden Staatsfunktionäre eine sofortige Sicherheitshaft von mindestens 90 Tagen. In ihrer Begründung unterstellten sie dem Lehrer Flucht- und Ausführungsgefahr. In ihren Stellungsnahmen zum Haftentlassungsgesuch des Lehrers, stellten sie den Lehrer ein weiteres Mal als potenziell gefährlichen Gewalttäter dar, der zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. Aufgrund dieser arglistigen Verleumdung erstattete Lehrer H. gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und Verleumdung. Die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin hatte allerdings nicht den Mut, gegen Eichenberger und Hagemann zu ermitteln und stellte sämtliche Strafanzeigen gegen die beiden Staatsfunktionäre ein. Aufgrund ihres Einstellungsbeschlusses und einer Verfügung von Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen deckte sie den schon arg gebeutelten Lehrer H. mit einem neuen Strafbefehl ein. Darin behauptete Omlin wahrheitswidrig, Lehrer H. habe Eichenberger und Hagemann planmässig verleumdet. In Tat und Wahrheit ist klar erwiesen, dass die beiden Funktionäre den unschuldigen Lehrer vorsätzlich als potenziellen Kapitalverbrecher verleumdeten, um ihn für mindesten 2 Jahre wegzusperren.

Am 25.2.2015 wurde Lehrer H. von Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen nach 20 Tagen Sicherheitshaft in die Freiheit entlassen. Obwohl Hoenen von Anfang an klar war, dass Lehrer H. niemanden verleumdet hatte und sich auch nicht zum Kapitalverbrecher eignete, wies er die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin dennoch an, einen Strafbefehl gegen Lehrer H. anzufertigen. 

Da Lehrer H. keine Lust hatte, unschuldig für zwei Jahre in den Knast zu wandern, zog er das kriminelle Urteil von Hagemann und Komplizen an das Basler Appellationsgericht. Dort waren die Richter Dr. Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Dr. Carl Gustav Mez zwar der Meinung Lehrer H. gehöre nicht unbedingt, aber bedingt ins Gefängnis. Auch diese Richter-Figuren pervertierten die Fakten zum sog. "Dauerdelikt", obwohl sie ganz genau wussten, dass Ehrverletzungen noch nie als Dauerdelikt galten. Auch dieses kriminelle Urteil zog Lehrer H. ans Bundesgericht. Dort stellten die Bundesrichter tatsächlich fest, dass Ehrverletzungen kein Dauerdelikt seien und blamierten damit den gesamten Basler Justiz-Filz. Leider aber betrachteten auch die Rechtsverdreher aus Lausanne sämtliche Strafanzeigen des Lehrers gegen den Basler Justiz-Fillz als "Falsche Anschuldigung" und die Strafanzeige von H. gegen den "Advocatus-Blog" als Irreführung der Rechtspflege. Damit dürfte für Lehrer H. klar sein, dass auch Bundesrichter ihre kriminelle Energie ungestraft ausleben dürfen. 

Auch im zweiten Anlauf zeigten sich Gelzer und Komplizen völlig inkompetent. Diesmal wurden die Fakten zwar nicht zum Dauerdelikt pervertiert, dafür zur "planmässigen Verleumdung". Auch dieses Urteil hat mit der Realität nichts zu tun. Nur in kriminellen Bananen-Republiken wird die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung" verdreht. Der einzige Plan von Lehrer H. war es, möglichst engagiert an den Basler Schulen zu unterrichten. Das passte gewissen Personen aus dem rot-grünen Filz nicht. Sie fassten den arglistigen Plan, Lehrer H. als gefährlichen Gewalttäter zu verleumden, um ihn aus der Schule auszugrenzen. Dass sich jetzt diese Personen in ihrer Ehre verletzt fühlen, weil die Wahrheit im Internet steht, ist symptomatisch. Offensichtlich ist das Basler Justiz-System völlig degeneriert und kriminell. Hätte Basel-Stadt einen fähigen Ersten Staatsanwalt, wären die Zustände in der Basler Justiz nicht so desolat. Auch Justiz-Minister Baschi Dürr schaut seit Jahren weg. Anstatt den Basler Justiz-Filz zu durchleuchten, wünscht er sich für schlappe achthunderttausend Schweizerfranken ein Panzerfahrzeug, um unzufriedene Bürger, wie Lehrer H., unschädlich zu machen.

Sobald Gelzer und seine Komplizen ihre Urteilsbegründung zusammengeschustert haben, wird sich Lehrer H. ein weiteres Mal ans Bundesgericht wenden. 

Dienstag, 17. September 2019

Markus Melzl - Ehemaliger Kriminalkommissar von Basel-Stadt


Als Lehrer H. 2006 von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda zu Hause überfallen wurde, war Markus Melzl Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft. Melzl äusserte sich im BaZ-Artikel vom 19.8.2006 folgendermassen zum Überfall auf den unschuldigen Lehrer:

"Weil die Staatsanwaltschaft keine Vertuschungs-, Fortsetzungs- oder Fluchtgefahr sah, hat sie Lehrer H. wieder freigelassen."

13 Jahre später äusserte er sich in einem anderen Fall zu den Kriterien, die einen Einsatz einer Sondereinheit nötig machen. Wörtlich sagt er:

"Bei einem Einsatz dieser Art geht man von sehr gefährlichen Tätern aus."

Nimmt man die Aussagen von Melzl ernst, dann wurde Lehrer H. 2006 von den Behörden also als "sehr gefährlicher Täter" eingestuft. Wie ist es möglich, dass ein völlig integerer Lehrer über Nacht zum "sehr gefährlichen Täter" mutiert? Gaby Jenö, die damalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, machte es möglich. Ohne jegliche Beweise behauptete sie, Lehrer H. hätte sie bedroht. Aufgrund ihrer eigenen Lüge erstattete sie eine Strafanzeige gegen den Lehrer und der totalitäre Justiz-Apparat begann zu rotieren. In Tat und Wahrheit hatte der Lehrer keine einzige Drohung geäussert, aber das Basler Erziehungsdepartement wollte den Lehrer unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann loswerden. Ein Lehrer, der die sog. Schulrefomen kritisierte und sich für die Beibehaltung der Klein- bzw. Musikklassen einsetzte, konnte nicht toleriert werden. Lehrer H. musste krankgeschrieben werden, weil er die falsche Gesinnung hatte. Einen andersdenkenden Lehrer zum "sehr gefährlichen Täter" zu erklären, um ihm anschliessend zu kündigen, ist an Boshaftigkeit kaum zu überbieten. Dr. Christoph Eymann, Dr. Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer, Thomas Baerlocher und Gaby Jenö waren die Drahtzieher dieser Aktion, die dem Lehrer Beruf, Ehre und Einkommen vernichteten. Doch damit nicht genug. Genau diese Personen fühlten sich von Lehrer H. in ihrer Ehre verletzt, weil dieser schonungslos aufdeckte, weshalb er von einem Tag auf den anderen nicht mehr Lehrer sein durfte. Leider ist auch der Basler Justiz-Filz nicht an der Wahrheit interessiert. Mittels Verkehrung von Ursache und Wirkung erklärten die Basler Richter, Lehrer H. sei ein "planmässiger Verleumder", obwohl die Fakten klar belegen, dass der Plan im Basler Erziehungsdepartement verbrochen wurde. Logik scheint offensichtlich nicht die Stärke der Basler Gerichte zu sein. Wo bösartiger Machtmissbrauch an der Tagesordnung ist, verzichtet man bekanntlich gerne auf Logik. Es reichen Behauptungen und Lügen, so lange sie vom Bundesgericht abgesegnet werden. Zum Erstaunen der Basler Justiz-Mafia wollte das Bundesgericht die Wahrheit aber nicht als sog. "Dauerdelikt" sehen und hob das Urteil gegen Lehrer H. auf. In einem zweiten Anlauf erklärten die Basler Richter die Wahrheit nun zur "planmässigen Verleumdung" und versuchten damit, die Fakten erneut zu pervertieren. Lehrer H. wird auch dieses Urteil in der Luft zerpflücken, sobald der zuständige Richter Dr. Claudius Gelzer seine schriftliche Begründung ausgebrütet hat.

Dienstag, 10. September 2019

Dr. Christoph Eymann - Nationalrat


Dr. Christoph Eymann möchte noch weitere vier Jahre Nationalrat bleiben. Als er Basler Bildungsdirektor wurde, erklärte er Basel-Stadt zur SVP-freien Zone. Lehrkräfte, die den politischen Kurs von Eymann kritisch betrachteten, wurden als selbst- bzw. fremdgefährlich diffamiert und entlassen. Lehrer H. wollte sich dieses Prozedere nicht gefallen lassen und wehrte sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Er nützte auch die Chancen der Digitalisierung und veröffentlichte auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Wahrheit über Eymann. Das passte dem Magistraten ganz und gar nicht, und er stellte einen Strafantrag gegen den Lehrer, in welchem er beantragte, alle möglichen Antragsdelikte zu bestrafen. Anhand dieses Strafantrages erklärte die Basler Justiz sämtliche Meinungsäusserungen von Lehrer H. zu einem sog. Dauerdelikt. Mit diesem juristischen Betrug wollten die verantwortlichen Staatsfunktionäre die Verjährungsfristen der diversen Meinungsäusserungen des Lehrers ausschalten. Hätte Lehrer H. dieses bundesrechtswidrige Urteil nicht weitergezogen, wäre Lehrer H. für zwei Jahre ins Gefängnis gesperrt worden. Eine Justiz, die vorsätzlich Bundesrecht bricht, um einen unschuldigen Lehrer ins Gefängnis zu bringen, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, totalitär zu sein. Dass das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Dr. Claudius Gelzer in seinem zweiten Urteil die freie Meinungsäüsserung zwar nicht mehr zum Dauerdelikt erklärte, sondern "nur" noch zur "planmässigen Verleumdung", unterstreicht den totalitären Ansatz der Basler Justiz. Lehrer H. hatte nie einen Plan jemanden zu verleumden, sondern er wehrte sich mit allen legalen Mitteln gegen die Diffamierungen gegen seine Person, die von Eymann und dessen Mitarbeitern lanciert wurden. Ein Erziehungsminister, der Basel zu einer SVP-freien Zone machen will, entlarvt seine vermeintliche Offenheit. Anscheinend ist Dr. Christoph Eymann nur offen für den Fahrplan der Globalisten, die aus der Schweiz einen Vasallen der EU machen wollen. Mit der sog. Integrativen Schule hat Eymann den Wunschtraum aller Linken und Globalisten erfüllt: Greti und Bleti gehen alle in die gleiche Klasse und die "verhaltensoriginellen" Schülerinnen und Schüler dürfen den Unterricht so lange stören, bis die Lehrperson im Burnout landet. Lehrer H. hat diese Entwicklung vorausgesehen und vor der Abschaffung der Kleinklassen und Musikklassen gewarnt. Dr. Christoph Eymann war immer ein Mann der Wirtschaft. Seit die staatlichen Schulen mit den "Schulreformen" Eymanns massiv verschlechtert wurden, stehen die Türen der Privat-Schulen nun um so weiter offen. Wer eine gute Bildung für sein Kind will, schickt dieses jetzt nicht mehr an die Staatsschule, sondern an die Privatschule. Wenn Politik derart massiv in das Bildungswesen eingreift, muss von "Bildungsfaschismus" gesprochen werden. Wer als Regierungsrat Andersdenkende in die Psychiatrie abschieben lässt, wie es Dr. Christoph Eymann nachweislich mit Lehrer H. versuchte, sollte nicht Nationalrat sein. Wir brauchen im Nationalrat keine SVP-freie Zone, sondern Politiker, die gegen den globalen Faschismus kämpfen. Der globale Faschismus beginnt mit der sog. "Integrativen Schule" und endet bei der herbeigeredeten "Klima-Katastrophe". Marionetten der Neuen Weltordnung sollten nicht im Nationalrat sitzen.
Dieses Zitat stammt übrigens nicht von Lehrer H., sondern von der Basler Staatsanwaltschaft.

Freitag, 6. September 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin


Lange Zeit waren wir der Meinung, Dr. Esther Omlin sei eine unbefangene ausserordentliche Staatsanwältin, die alles daran setzt, Gerechtigkeit im Fall Lehrer H. walten zu lassen. Mit ihren Einstellungsverfügungen vom 30.8.2019 beweist die Rechtsverdreherin aus Obwalden aber genau das Gegenteil. Ohne auf die von Lehrer H. geschilderten Fakten einzugehen, behauptet sie, die beiden Basler Funktionäre Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann hätten ihr Amt nicht missbraucht. Zur Erinnerung: Die beiden wollten den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre unbedingt im Gefängnis verschwinden lassen, indem sie dessen Meinungsäusserungen als Dauerdelikt taxierten. Ohne jegliche rechtliche Grundlage wollten die beiden den Lehrer mittels 90 Tagen Beugehaft dazu zwingen, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen. Die beiden Funktionäre waren sich dabei nicht zu schade, den Lehrer als potenziellen Kapitalverbrecher abzustempeln und zu behaupten, er sei vor dem Haus der Staatsanwältin aufgetaucht. Esther Omlin hat mit den beiden Beschuldigten keine einzige Einvernahme durchgeführt. Alle Fakten, die Lehrer H. der ausserordentlichen Staatsanwältin lieferte, wurden von ihr zur falschen Anschuldigung pervertiert. Anstatt Anklage gegen Eichenberger und Hagemann zu erheben, konstruierte Omlin einen Strafbefehl gegen den unbequemen Lehrer. In unseren früheren Beiträgen lobten wir Omlin für ihre Unabhängigkeit und ihre Integrität. Leider müssen wir jetzt feststellen, dass wir uns in dieser Person massiv getäuscht haben. Auch diese Rechtsverdreherin verfolgt offensichtlich nur ein Ziel, nämlich den völlig desolaten Zustand der schweizerischen Justiz zu vertuschen. Interessanterweise läuft gegen Omlin selber ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch, Begünstigung und Urkundenfälschung. Wir hoffen, dass Omlin wegen allen drei Delikten die Höchststrafe erhält. 

Montag, 19. August 2019

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Seit sich Lehrer H. gegen den Basler Behörden-Filz wehrt, mischelt Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter Peter Knechtli immer wieder mit, wenn es darum geht, Lehrer H. in ein schlechtes Licht zu rücken. Ein Interview mit Lehrer H. hat der Online-Knecht aus dem Basler Machtfilz bis auf den heutigen Tag nie durchgeführt. Knechtli ist an der Wahrheit gar nicht interessiert, denn wenn er den Mächtigen nicht mehr in den Arsch kriecht, versiegt seine Geld-Quelle. Seine Informationen bezieht der Knecht von Staatsanwältin Eva Eichenberger persönlich. Diese Justiz-Walküre, wollte den unschuldigen Lehrer zuerst für fünf Jahre in die Psychiatrie sperren, dann für 2,5 Jahre ins Gefängnis wegschliessen und jetzt ist sie schon glücklich, wenn sie H. finanziell ruinieren kann.

Leider verschweigt Knechtli, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Esther Omlin die Strafanzeigen gegen Lehrer H. in erster Instanz alle eingestellt hat. Erst als das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Christian Hoenen entschied, dass Omlin den unschuldigen Lehrer anzuklagen habe, verwandelte sich die einst unabhängige Oberstaatsanwältin in eine befangene Justiz-Marionette. Man muss sich diese Fakten auf der Zunge vergehen lassen: Eine unabhängige ausserordentliche Staatsanwältin wird vom Basler Appellationgericht gezwungen, ihren Entscheid rückgängig zu machen und zu 100 Prozent gegen Lehrer H. zu arbeiten. Für einen investigativen Journalisten wäre diese Kehrtwende um 180 Grad ein gefundenes Fressen. Er würde recherchieren und herausfinden, dass im Kanton Obwalden zahlreiche Strafverfahren gegen Omlin losgetreten wurden. Unter anderem wird ihr Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Offensichtlich wurde der Druck auf Omlin so gross, dass sie ihre Funktion als Oberstaatsanwältin an den Nagel hängte und jetzt als Marionette für die Basler Justiz-Mafia ihre Brötchen verdient. Für den Online-Knecht scheinen diese Fakten nicht zu existieren. Für ihn ist Omlin immer noch die "Obwaldener Oberstaatsanwältin", obwohl sie ihren Job Ende Juli quittiert hatte. Ihren Titel als ausserordentliche Staatsanwältin, darf sie natürlich behalten. Bisher entpuppten sich aber alle ausserordentlichen Staatsanwälte, die im Fall Lehrer H. mitmischelten, als ausserordentlich befangen. Der Fall Omlin zeigt aus unserer Sicht deutlich den Zerfall des schweizerischen Rechtsstaates. Dass dieses Thema in der Presse vorsätzlich totgeschwiegen wird, entlarvt auch den desolaten Zustand der sog. "freien Presse". Aus unserer Sicht haben alle Journalisten Angst, das mafiöse Justiz-System zu kritisieren. Dies zu recht. Wer wie Lehrer H. den Unrechtsstaat Schweiz kritisiert, wird wegen angeblich planmässiger Verleumdung über Jahre hinweg in den Mühlen der Justiz so lange gemahlen, bis von der Wahrheit nichts mehr übrig bleibt.

Nicht alles, was der Verlautbarungsknecht schreibt, ist Fake-News. Knechtli hat natürlich recht, wenn er schreibt, Lehrer H. zeige sich auch vom neusten Gerichtsurteil Gelzers unbeeindruckt. Warum sollte er auch? Offensichtlich geht es bei den Gerichtsurteilen von Gelzer nicht um Gerechtigkeit, sondern um primitiven Machtmissbrauch. Lehrer H. lässt sich von primitivem Machtmissbrauch nicht beeindrucken. Er akzeptiert nur einen Freispruch in allen drei Anklagepunkten. Auch die neusten Justiz-Kapriolen von Gelzer verstossen wiederum gegen Bundesrecht. Sobald sich der inkompetente Richter eine schriftliche Urteilsbegründung aus den Fingern gesogen hat, werden wir nachweisen, dass Gelzer auch in seinem neusten Entscheid massive Rechtsbeugung verbrochen hat. Es passt ins Bild, dass die Basler Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen gegen Gelzer bisher unbehandelt liess. Wie viele Male muss ein Richter Bundesrecht brechen, bis man ihm wegen Amtsmissbrauch den Posten entzieht?

Samstag, 17. August 2019

Der Strafantrag von Dr. Christoph Eymann


Am 6. Februar 2014 reichte Dr. Christoph Eymann einen Strafantrag ein, der das Leben des unbequemen Lehrer H. massiv verändern sollte. Bruno Glauser, hatte seine Ermittlungen so gestaltet, dass der tatsächliche Täter, der Dr. Christoph Eymann in dessen Ehre verletzte, immer unwichtiger und der Verdacht immer mehr auf den unschuldigen Lehrer gelenkt wurde. Der Strafantrag wurde von der Staatsanwaltschaft so vorbereitet, dass Eymann nur noch das Datum und die Unterschrift leisten musste. Mit diesem Strafantrag sollten alle in Frage kommenden Antragsdelikte bestraft werden. Aufgrund dieses Dokuments erklärte die Basler Justiz-Mafia sämtliche subjektiven Kommentare des Lehrers zur planmässigen Verleumdung und zum angeblichen Dauerdelikt. Mit anderen Worten: Alles was Lehrer H. vor diesem Datum geschrieben hatte, war jetzt angeblich eine planmässige Verleumdung und alles, was nach diesem Datum von Lehrer H. geäussert wurde, galt angeblich als Dauerdelikt. Mit diesem Konstrukt wollten Eichenberger und Hagemann den Lehrer für 2 Jahre ins Gefängnis sperren. Da Lehrer H. aber noch nie vorbestraft war, musste Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer die unbedingte Strafe in eine bedingte umwandeln. Leider war auch Gelzer der absurden Meinung, Ehrverletzungen seien Dauerdelikte und damit nicht verjährbar. Das Bundesgericht holte den inkompetenten Richter aber wieder auf den Boden der Realität zurück und machte ihm klar, dass Ehrverletzungsdelikte nach 4 Jahren verjähren. Aus diesem Grund musste Gelzer die Strafe für Lehrer H. von 15 Monaten bedingt auf 10 Monate bedingt reduzieren. Leider gibt es auch in der neusten Urteilsbegründung Gelzers wieder Unstimmigkeiten, die an dessen Kompetenz zweifeln lassen. Ein in der Ehre verletzter Mensch hat vom Zeitpunkt der Verletzung an 3 Monate Zeit, einen Strafantrag zu stellen. Allerdings muss er genau schildern können, wer und was ihn in der Ehre verletzt hat. Dr. Christoph Eymann weiss das offensichtlich nicht so genau. Er vertraut offensichtlich der Basler Justiz-Mafia, die den unschuldigen Lehrer mittels Psychiatrie-Androhung, Gefängnis und horrenden Verfahrenskosten ins Unglück stürzen will. Auch nach 13 Jahren Behördenterror ist Lehrer H. aber immer noch von seiner Unschuld überzeugt. Er hatte nämlich nie die Absicht jemanden zu verleumden. Seine Absicht war es, die Öffentlichkeit über seine Entlassung zu informieren und die Ungereimtheiten der Behörden öffentlich zu machen. Trotzdem wurde Lehrer H. von Gelzer erneut wegen angeblich planmässiger Verleumdung verurteilt. Aus Gründen der Antragsfrist von drei Monaten kann Lehrer H. aber nur für Äusserungen bestraft werden, die dieser zwischen dem 6. November 2013 und dem 6. Februar 2014 getätigt hat. Dass diese Tatsache in der mündlichen Urteilsbegründung von Gelzer nicht einmal im Ansatz erwähnt wurde, entlarvt die rechtsbetrügerischen Absichten dieses Richters. Beschränkt man sich auf die Äusserungen des Lehrers in diesem Zeitabschnitt, dann schrumpft die Anzahl der angeblichen Delikte massiv zusammen. Da Eymann die in dieser Zeitspanne entstandenen Äusserungen allerdings nie beanzeigt hatte, existiern auch keine Ehrverletzungen. Es ist nicht haltbar, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer sich an Stelle von Dr. Christoph Eymann in dessen Ehre verletzt fühlen. Der einzige, der sich in der Ehre verletzt fühlen darf, ist der unschuldige Lehrer, der von den Mitarbeitern Eymanns nachweislich planmässig zum potenziellen Selbstmörder, potenziellen Amoktäter und psychisch kranken Gefährder verleumdet wurde.

Donnerstag, 15. August 2019

Das Ende der freien Meinungsäusserung in Basel-Stadt


Der BaZ-Artikel von Daniel Wahl zeigt deutlich auf, wie eine Staatsanwältin ihre Macht missbraucht, um einem integeren Lehrer das Leben zur Hölle zu machen. Ein Staat, der seine Bürger wegen Meinungsäusserungen strafrechtlich verfolgen lässt, ist ein totalitärer Staat. Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer ist demzufolge ein totalitärer Richter. Da er nicht vom Volk gewählt wurde, sondern von den politischen Parteien installiert wurde, muss er sich offensichtlich nicht mehr an die Bundesverfassung halten. Lehrer H. wurde ohne jeglichen rechtsgültigen Beweis, wegen seiner Meinungsäusserung verurteilt. Eine solche Justiz wird unter Experten als Gesinnungsjustiz bezeichnet. Wer nicht so denkt und sich so äussert, wie es das System vorschreibt, wird zum Gedankenverbrecher und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. In seinem Roman "1984" hat George Orwell beschrieben, was mit den Menschen passiert, die sich gegen das totalitäre System wehren. Wir haben in unserem Blog den Justiz-Betrug gegen Lehrer H. bis ins Detail geschildert. Wir haben die 5000 Seiten Ermittlungsakten, die Bruno Glauser erstellt hat, alle gelesen.

Auf den ersten 2000 Seiten beschreibt Ermittler Glauser seine Jagd nach dem Unbekannten, der sich R. Jauslin nennt und etwa 40 E-Mail-Adressen kontrolliert. Dieser R. Jauslin, der in Wirklichkeit gar nicht so heisst, benutzte laut Bruno Glauser offene ungeschützte WLAN-Systeme, um von dort aus sog. Schmähmails über Dr. Christoph Eymann zu verbreiten. Mit seinen rund 40 verschiedenen E-Mail-Adressen eröffnete der unbekannte Täter laut Glauser mindestens 20 Blogs, darunter IG-Breitensport, Wahlempfehlung für Christoph Eymann und Advocatus. Die von Bruno Glauser hergestellten Akten beweisen, dass die Basler Staatsanwaltschaft den Verdacht vorsätzlich immer mehr auf Lehrer H. lenkte, obwohl dieser mit diesen Blogs und diesen E-Mail-Adressen nicht das Geringste zu tun hatte. Als Lehrer H. seinen eigenen Blog "staatsmobbing.twoday.net" eröffnete und Strafanzeigen gegen die oben erwähnten Blogs erstattete, hatten die Funktionäre plötzlich ein Problem. Lehrer H. liess sich nicht mehr so einfach als Urheber der sog. Schmähmails präsentieren. Ermittler Bruno Glauser musste handeln. Lehrer H. wurde als Auskunftsperson auf die Staatsanwaltschaft vorgeladen und musste seine Strafanzeigen gegen die drei Blogs begründen. Nach einer halben Stunde erklärte Bruno Glauser den Lehrer zum Angeschuldigten und der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser verfügte eine Hausdurchsuchung. Als Lehrer H. sich gegen diese Verfügung wehrte, entwendete man H. den Hausschlüssel, sperrte ihn in eine Zelle und führte die Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durch. Sämtliche Computer, Ordner mit Akten, die persönliche Agenda 2006 und zahlreiche andere Dinge wurden von den Funktionären der Staatsanwaltschaft abtransportiert. Kaum hatte man diese Gegenstände sicher gestellt, wurde das Strafverfahren gegen Lehrer H. ausgeweitet. "Antisemitismus" und "harte Pornographie" waren die neuen Vorwürfe, über die Lehrer H. allerdings nur lachen konnte. In zehn Verhören wurde Lehrer H. von Bruno Glauser befragt und in die Ecke gedrängt. Der Druck von Bruno Glauser auf den unschuldigen Lehrer nahm immer mehr zu. Glauser wollte mit allen Mitteln ein Geständnis von Lehrer H. erzwingen, doch Lehrer H. konnte nicht etwas zugeben, das er nicht verbrochen hatte. Schliesslich wollte Bruno Glauser den unschuldigen Lehrer dazu überreden, sich von der Basler UPK begutachten zu lassen, wozu Lehrer H. allerdings auch keine Lust hatte.

Am Verhandlungstag sass Bruno Glauser in der hintersten Reihe und sah sich die ganze Verhandlung an. Der Antrag des Lehrers, Bruno Glauser als Zeugen zu vernehmen, wurde von Richter Gelzer einfach übergangen. Gelzer verurteilte den unschuldigen Lehrer wegen angeblich planmässiger Verleumdug, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege. In einem totalitären Staat haben die Richter kein Interesse an der Wahrheit. Hätte Richter Gelzer den IT-Ermittler befragen müssen, wären die oben geschilderten Fakten publik geworden. Bundesrechtsbrecher Gelzer hat verfügt, dass die eingezogenen Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden. Darunter befindet sich auch die persönliche Agenda des Lehrers, in welcher festgehalten ist, wie H. 2006 von der damaligen OS-Rektorin aus dem Schuldienst gemobbt wurde.

Der unbekannte Täter, der Eymann tatsächlich mit Schmähmails eingedeckt hatte, wurde nie gefasst. An dessen Stelle wurde Lehrer H. zum sog. "Verleumdungslehrer" verurteilt. Lehrer H. wird sich diese Intrige nicht gefallen lassen und den Entscheid des Basler Appellationsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.

Mittwoch, 14. August 2019

Dr. Claudius Gelzer - Bundesrechtsbrecher


Dr. Claudius Gelzer gehört zu den mühsamsten Richtern des Basler Appellationsgericht. Als er noch vom Volk gewählt wurde, war sein Slogan "kompetent und gerecht". Gelzer ist aus unserer Sicht weder kompetent noch gerecht. Seine Inkompetenz bewies er mit der Behauptung, die Äusserungen von Lehrer H. seien als Dauerdelikt zu werten. Das Bundesgericht sah das anders. Auch die Äusserungen von Lehrer H. verjähren nach 4 Jahren. Ein gerechter Richter hält sich bekanntlich an die Gesetze und urteilt nach besten Wissen und Gewissen. Für Richter Gelzer gibt es offensichtlich keine Gesetze. Laut Bundesverfassung hat der Angeschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren. Bei Richter Gelzer ist das anders. Die Ausführung des Angeschuldigten und dessen Verteidiger interessieren diesen Richter überhaupt nicht. Ganz am Anfang der Verhandlung erklärte Lehrer H. die Richter Gelzer, Frossard und Mez für befangen, weil sie gemeinsam Bundesrecht gebrochen hatten. Lehrer H. erklärte auch, dass dieser Spruchkörper nicht korrekt zusammengesetzt sei, weil er nicht von einem durch das Volk gewählten Richter zusammengestellt wurde. An dieser Stelle hätte sich das Gericht zur Beratung zurückziehen müssen, was es aber nicht tat. Das ist ein grober Verfahrensfehler! Richter Gelzer führte die Verhandlung einfach weiter, als ob der Antrag von Lehrer H. gar nie stattgefunden hätte. Bereits mit diesem Lapsus bewies Gelzer, dass er nicht fähig ist, eine Gerichtsverhandlung fair durchzuführen. Das Urteil stand offensichtlich von Anfang an fest. Die Beteuerungen von Lehrer H., er habe nie die Absicht gehabt, jemanden in der Ehre zu verletzen, wurden von Gelzer vorsätzlich überhört. Auch die Tatsache, dass Lehrer von der Staatsanwaltschaft nie zu den sog "Falschen Anschuldigungen" befragt wurde, interessierten Bundesrechtsbrecher Gelzer nicht im geringsten. Auch beim Vorwurf der sog. Irreführung der Rechtspflege wollte Gelzer nicht die Wahrheit hören. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. den Advocatus-Blog betrieben hat. Im Gegenteil! Bruno Glauser, der IT-Spezialist, hatte nämlich herausgefunden, dass die E-Mail-Adresse, die zu diesem Blog gehört, keinesfalls dem Lehrer zugeordnet werden kann. Obwohl Glauser die Wahrheit kennt, behauptet er wider besseren Wissens, Lehrer H. sei der Betreiber dieses Blogs. An dieser Stelle stellte Lehrer H. den Antrag, Bruno Glauser als Zeugen zu befragen. Natürlich ging Gelzer auch auf diesen Antrag nicht ein. Als Zeuge wäre Bruno Glauser verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Er müsste zugegeben, dass die E-Mail-Adresse des Advocatus-Blogs nicht Lehrer H. gehört. Doch wer steckt tatsächlich hinter dem "Advocatus-Blog". Für uns steht fest, dass Bruno Glauser mit seiner Lüge, davon ablenken will, wer tatsächlich verantwortlich ist für die sog. Schmähmails und die ehrverletzenden Blogs. Je mehr wir uns mit der Sache befassen, kommen wir zu Schluss, dass Lehrer H. von den Mitarbeitern Eymanns planmässig verleumdet wurde. Die Schmähmails, die Dr. Christoph Eymann angeblich in dessen Ehre verletzt haben sollen, sollten ursprünglich dem unschuldigen Lehrer angelastet werden. Allerdings lief der Plan schief, weil auf den beschlagnahmten Computern des Lehrers keinerlei Hinweise gefunden werden konnten. Es blieb der Staatsanwaltschaft und dem Appellationsgericht nur noch die Notlösung, sämtliche Blog-Einträge des Lehrers als "verleumderisch" zu erkären, um die Verfahrenskosten auf den unschuldigen Lehrer abzuwälzen. Wenn die Wahrheit von Richter Gelzer zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert wird, ohne, dass sich der Angeschuldigte wehren kann, ist ein faires Verfahren nicht mehr garantiert. Mit anderen Worten, je mehr wir auf unserem Blog die Wahrheit erhellen, desto grösser wird die Gefahr, dass die von Gelzer ausgesprochene bedingte Gefängnisstrafe in eine unbedingte Gefängnisstrafe umgewandelt wird. In ihrem Plädoyer machte Staatsanwältin Eva Eichenberger dann auch keinen Hehl daraus, dass sie Lehrer H. im Gefängnis sehen will. Lehrer H. sei ein "Internet-Heckenschütze", der in einem "Hassfeldzug" gegen "imaginäre Feinde" kämpfe. Die Strafverfolgung habe aber den längeren Atem und Lehrer H. lande früher oder später im Gefängnis. Insider wissen, dass Eichenberger persönlich ein weiteres Strafverfahren gegen Lehrer H. angestrengt hat. Auch diesmal geht es wieder darum, die Wahrheit als "planmässige Verleumdung" zu pervertieren, um das völlig korrupte Justiz-System zu schützen. Höhepunkt der Veranstaltung war das sog. "letzte Wort von Lehrer H.". Wir haben den Beitrag des Lehrers hier vollständig abgedruckt. Wer nur den Telebasel-Bericht von Michel Schultheiss gesehen hat, erfährt nicht die ganze Wahrheit. Schultheiss versuchte in seinem Beitrag den unschuldigen Lehrer als sog. "Verschwörungstheoretiker" zu diffamieren. In seinem Bericht behauptet er, Lehrer H. streite ab, "Hassposts" veröffentlicht zu haben. Allerdings kam in seinem Interview dieser Ausdruck gar nie vor. Das ganze Interview mit Lehrer H. finden Sie hier.

Auch am Schluss der Verhandlung glänzte Gelzer einmal mehr mit einem fast einstündigen Monolog, der kaum auszuhalten war. Seine Darlegungen konnten allerdings nicht im geringsten überzeugen und hatten offensichtlich nur den Zweck, den angeschuldigten Lehrer zu foltern und zu provozieren. "Wir wollen Sie nicht im Gefängnis sehen", war der beunruhigende Schlusspunkt, den Gelzer an den Unschuldigen richtete. Mit anderen Worten: Lehrer H. soll in Zukunft seine Schnauze halten und das bunte Treiben des Basler Justiz-Mafia nicht mehr kommentieren. Lehrer H. wird dieses Justiz-Theater aber nicht mitspielen. Er wird sich weiterhin auf die Bundesverfassung stützen und den diversen Bundesrechtsbrechern die Leviten lesen.

Dienstag, 13. August 2019

Die Wahrheit, die dem Justiz-Filz nicht gefällt



Seit bald 13 Jahren werde ich von diversen in Basel-Stadt agierenden Personen vorsätzlich und planmässig verleumdet. Die einen behaupten, ich sei psychisch krank, die anderen behaupten, ich wolle mich umbringen und es gibt sogar Leute, die behaupten ich sei fähig, ein Kapitalverbrechen zu begehen. Die Leute, die solche Dinge über mich verbreiten, sitzen oder sassen zufälligerweise alle an den Schalthebeln der Macht. Um es klar zu stellen: Ich war nie psychisch krank, wollte mich nie umbringen und wollte auch nie einen Amoklauf verüben. Dies aus einem einfachen Grund: Ich glaube an ein Leben nach dem Tod und ich glaube, dass Jesus Christus diejenigen richtet, die vorsätzlich die Wahrheit pervertieren. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6 und ehemaliger Leiter des schulpsychologischen Dienstes äusserte sich zum Thema "Wahrheit" mir gegenüber folgendermassen: "Es gibt keine Wahrheit, es gibt nur verschiedene Wahrnehmungen." Ich staunte nicht schlecht, als ich diese Äusserung zum ersten Mal hörte. Dieser Psychologe versuchte offensichtlich, mir mit einem einzigen Satz mein Gehirn umfassend zu waschen. Als er noch behauptete, es komme nicht darauf an, was man sagt, sondern, wie es beim anderen ankomme, wurde mir klar, dass ich diesem Mann nicht trauen konnte. Ich sollte recht behalten. Peter Gutzwiller entpuppte sich später als der Mann, der wahrheitswidrig behauptete, ich hätte Aggressionen, die sich gegen mich und gegen andere richten könnten. Aufgrund dieser Lügen erstatte Frau Gaby Jenö, Privatklägerin 4 und damalige OS-Rektorin, Strafanzeige wegen Drohung gegen mich. Ich habe dieser Frau nie gedroht. Ich war meistens nur anderer Meinung als sie. Als sie Schulleiterin an der OS Brunnmatt war, hörte ich zum ersten Mal von ihr den Ausdruck "Gender". Sie erklärte uns Lehrerinnen und Lehrern, dass die Gender-Forschung herausgefunden habe, dass wir nicht als Männlein oder Weiblein auf die Welt kämen, sondern von der Gesellschaft zu Männlein oder Weiblein erzogen würden. Als ich diesen Quatsch hörte, wurde mir schwindlig. Bisher hatte ich geglaubt, dass wir unsere Männlichkeit bzw. Weiblichkeit unseren Chromosomen und Hormonen zu verdanken hätten. Von diesem Tag an, konnte ich Gaby Jenö nicht mehr ernst nehmen. Als sie schliesslich Rektorin wurde, wurde sie mir gegenüber noch seltsamer. Ich sollte eine Vereinbarung unterschreiben, in der es hiess, dass kein Kind in einer Musikklasse gezwungen werden könne, ein Instrument zu spielen. Da die Kinder in einer Musikklasse sich freiwillig fünf Stunden Musikunterricht interessierten, kam mir diese Vereinbarung ziemlich seltsam vor. War es nicht die Aufgabe eines Musiklehrers, die Kinder zu motivieren, verschiedene Instrumente auszuprobieren? Auch die anderen vier Punkte der Vereinbarungen waren für mich völlig inakzeptabel, so dass ich beschloss, bei Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen, vorstellig zu werden. Er zeigte sich verständnisvoll und wies Frau Jenö an, die sog. Vereinbarungen in Weisungen umzuwandeln. Beim zweiten Mal, als ich Signer wiederum wegen Gaby Jenö um Hilfe bat, versuchte er mir mit allen Mitteln einzureden, ich sei psychisch krank und müsse mich vom Amtsarzt untersuchen lassen.

Nachdem mich dann am Ende meiner Sommerferien 2006 die Sondereinheit Barrakuda an meinem Wohnort überfallen hatte, war mir klar, dass das Basler Erziehungsdepartement keine angenehmen Pläne mit mir hatte. Thomas Baerlocher, der Personalleiter Schulen und Privatkläger 5 hatte den Behörden meiner Wohngemeinde eine sog. Gefährdungsmeldung geschickt, in der ich zum gefährlichen potenziellen Gewalttäter diffamiert wurde. Aus diesem Grund wurde ich kurz vor Schulbeginn von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Zu dieser Zeit hatte ich allerdings noch keine Akteneinsicht und deshalb keine Ahnung, was die diversen Privatkläger hinter meinem Rücken alles geplant hatten. In einem etwa 4 stündigen Verhör wurde ich vom Stawa-Beamten tatsächlich gefragt, ob ich meine Chefin Gaby Jenö umbringen wolle. Ich war entsetzt von derartigen Fragen und beteuerte immer wieder, dass ich niemanden umbringen, sondern am Montag ganz normal wieder unterrichten wolle. Der zuständige Staatsanwalt Thomas Homberger redete mir diese Idee dann aber aus. Ich musste ihm in die Hand versprechen, am Montag nicht an der Schule zu erscheinen, ansonsten ich auch noch Bekanntschaft mit der städtischen Sondereinheit machen würde. Seine Argumente überzeugten mich und ich erschien am Montag nicht an der Schule. An einem Elternabend, zu dem ich natürlich nicht eingeladen wurde, erklärten Gaby Jenö und Hans Georg Signer den verdutzten Eltern, sie dürften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt geben, weshalb ich freigestellt worden sei. Kurz darauf verlangte Gaby Jenö die fristlose Kündigung. Laut den Akten liess Privatkläger 1 Dr. Christoph Eymann die fristlose in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Offensichtlich ging es dem Magistraten darum, sich selber möglichst gut darzustellen. In einem Brief an die Eltern behauptete er, es gäbe keinerlei Hinweise auf Mobbing. Von da an wusste ich, dass ich auch vom Leiter des Basler Erziehungsdepartements keine Unterstützung erwarten durfte. Ich beschloss, die Kündigung anzufechten und lernte dabei diverse Basler Richterinnen und Richter kennen. Der Rechtsstreit zog sich dreieinhalb Jahre in die Länge. Nach dreieinhalb Jahren hatten es die Funktionäre des ED endlich geschafft: Auch das Bundesgericht sah in dieser unglaublich arglistigen Verschwörung kein Mobbing. Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, entfernte mich aus der Pensionskasse und transferierte mein Guthaben, ohne mich zu fragen, an eine Auffangeinrichtung. Seither bin ich ein arbeitsloser Lehrer, der heute einmal mehr wegen angeblich planmässiger Verleumdung vor Gericht steht.   
Tatsache ist: Ich habe niemanden verleumdet. Ich habe auf meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur die Fakten, die ich Ihnen jetzt gerade geschildert habe, veröffentlicht. Daraus eine planmässige Verleumdung zu basteln, ist arglistig und aus meiner Sicht hochgradig kriminell. Rechtsbeugung ist laut Strafprozessordnung nicht erlaubt. Meine freie Meinungsäusserung als Dauerdelikt einzustufen, um mich damit mit Gefängnis zu bestrafen, verletzt bekanntlich Bundesrecht. Das Bundesgericht hat diesen Rechtsbruch erkannt und ihr Urteil zurückgewiesen. Deshalb haben wir uns hier erneut versammelt. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass meine freie Meinungsäusserung keine planmässige Verleumdung darstellt, da ich meine Äusserungen nicht wider besseren Wissens getätigt habe. Es ist meine feste Überzeugung, dass alle meine Äusserungen zutreffend und wahr sind, auch wenn diverse Rechtsverdreher seit Jahren versuchen, die Fakten vorsätzlich zu verbiegen. Auch die beiden Anwältinnen, die die Taten von Gaby Jenö berufsbedingt beschönigten und hier als Privatkläger 2 und 3 fungieren, müssen sich Kritik an ihrer Arbeit gefallen lassen. Obwohl die befangene Staatsanwältin Eva Eichenberger Gaby Jenö von allen Straftaten freigesprochen hat, bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass mich Jenö vorsätzlich falsch angeschuldigt hat, um mich aus dem Schuldienst auszugrenzen. Die Beweise sind erdrückend, aber sie wurden bislang von keinem einzigen Richter ernst genommen. Alle Zeugen, die das Mobbing an meiner Person miterlebt hatten, wurden zu den Gerichtsverhandlungen nicht zugelassen. Alle Dokumente, welche das Mobbing an meiner Person dokumentieren, wurden systematisch ignoriert. Meine finanziellen Forderungen  wegen meiner rechtswidrigen Beugehaft wurden mittels unglaubwürdigen Begründungen abgeschmettert. Mein Rückerstattungsbegehren betreffend der mir entwendeten Gegenstände wurde systematisch abgeschmettert.

Kommen wir noch zum Privatkläger 1: Dr. Christoph Eymann hat sich immer diskret im Hintergrund gehalten. Einzig sein Telefonat an die Basler Gesundheitsdienste verrät, dass der sog. Magistrat seine Finger ebenfalls im bösen Spiel hatte. Über den Inhalt dieses Gesprächs steht nichts in den Akten. Ich gehe davon aus, dass Eymann mit seinem Telefonat an die Basler Gesundheitsdienste den Startschuss gab, mich mit allen Mitteln in die Psychiatrie zu treiben und dort in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. In seinem Interview mit dem Basler Regionaljournal behauptete Eymann, ich hätte ihn mittels Schmähmails beschuldigt, er würde seine Steuern nicht bezahlen und er hätte ein Alkohol-Problem. Die Wahrheit ist: Ich habe nie derartige Mails verschickt und nie solche Behauptungen aufgestellt. Ich gebe allerdings zu, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass ein Regierungsrat, der seine politischen Gegner in die Psychiatrie sperren lässt, kriminell ist. Diese Ansicht gilt nicht nur für Dr. Christoph Eymann, sondern auch für alle anderen Regierungsräte in der Schweiz. Bis auf den heutigen Tag will die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer tatsächlich diese Schmähmails in Umlauf gebracht hat. Dass Dr. Christoph Eymann mit seinem Anwalt trotz meiner Unschuld alles daran setzt, mich als planmässigen Verleumder zu diffamieren, macht stutzig. Offensichtlich will sich Eymann als Opfer darstellen, um mich auch noch finanziell zu ruinieren. Tatsächlich verlangte Eymann ursprünglich rund 20'000 Franken von mir, um seinen ersten Anwalt zu bezahlen, der ebenfalls der irren Überzeugung war, ich sei der psychisch kranke Idiot mit den Schähmails. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Ich habe keine Schmähmails geschrieben und bin auch nicht verantwortlich für den Blog "IG-Breitensport". Der Blog "Advocatus" stammt ebenfalls nicht von mir. Ich habe Strafanzeige gegen den Verfasser dieses Blogs erstattet, weil dieser Idiot auf diesem Blog meinen vollen Namen genannt hat und behauptet hat, ich sei in die Psychiatrie eingeliefert worden. Dass der Basler Staatsanwaltschaft und dem Basler Appellationsgericht nichts Dümmeres einfällt, als zu behaupten, ich sei selber der Betreiber dieses Blogs, ist völlig absurd. Die Mailadresse mit welcher der Advocatus- Blog eröffnet wurde, gehört zu den von Bruno Glauser aufgeführten 25 Mail-Adressen, die mir nicht zugeordnet werden können. Es ist erwiesen, dass der Betreiber dieses Blogs vorsätzlich lügt. Ich war nie in der Psychiatrie! Ein psychiatrisches Gutachten der UPK, das anhand der Akten erstellt wurde, bescheinigt mir eine vollständige psychische Gesundheit. Ich habe mit meiner Strafanzeige gegen diesen Blog die Rechtspflege nicht im geringsten in die Irre geführt. Jedes Gericht, das mich wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt, betrachte ich als kriminell. Auch, dass ich vom Appellationsgericht rechtswidrig wegen falscher Anschuldigung verurteilt worden bin, ist eine Schweinerei. In den zehn Einvernahmen auf der Staatsanwaltschaft kam dieser Vorwurf kein einziges Mal zur Sprache. Diesen Vorwurf las ich zum ersten Mal in der über 350-seitigen Anklageschrift von Eva Eichenberger. Ja, ich gebe es zu, ich habe Strafanzeigen erstattet gegen alle Personen, die mich planmässig als gefährliche Person verleumdet haben. Ich habe dies nach bestem Wissen und Gewissen getan, weil ich noch nie als Selbstmörder oder Amokläufer in Erscheinung getreten bin. Als ich die Strafanzeigen erstattete, glaubte ich noch, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden. Heute bin ich der festen Überzeugung, dass das schweizerische Justizsystem völlig degeneriert ist. Trotzdem erlaube ich mir, Ihnen noch ein paar Auszüge aus der schweizerischen Bundesverfassung in Erinnerung rufen:   

     Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und
nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 17 Medienfreiheit
1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2 Zensur ist verboten.
3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass ich nur meine durch die Verfassung garantierten Rechte wahrgenommen habe. Die Wahrnehmung dieser Rechte ist keine strafbare Handlung.

Ich fordere daher einen vollumfänglichen Freispruch.

Alle die mir entwendeten Gegenstände sind mir vollumfänglich zurückzuerstatten.

Für die 20 Tage Beugehaft fordere ich eine angemessene Entschädigung.

Alle Kosten sollen zu Lasten des Staates gehen.

Lehrer H.