Dienstag, 13. Februar 2024

Dr. Lucius Hagemann - Ex-Strafgerichtspräsident Basel-Stadt

                   

Es ist äusserst schwierig ein Photo von Dr. Lucius Hagemann aufzutreiben. Über Jahre hinweg schickte dieser Richter in Basel-Stadt unzählige Menschen in die Psychiatrie oder ins Gefängnis. Auch Lehrer H. bekam es mit diesem Richter zu tun, weil er die Wahrheit über seine Entlassung aus dem Schuldienst ungeschminkt ins Internet gestellt hatte. 

Zuerst wollte Hagemann den unschuldigen Lehrer in die Psychiatrie abschieben. Als der zuständige Gutachter das böse Spiel aber nicht mitspielen wollte, verurteilte Hagemann den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft mit sofortiger Sicherheitshaft. In seinem Schreiben an das Basler Appellationsgericht vom 16. Februar 2015 behauptete der Richter ohne jeglichen Beweis, der Lehrer müsse wegen "Fortsetzungsgefahr", "Fluchtgefahr" und "Ausführungsgefahr" eingesperrt werden. Um seine Lügen zu untermauern, stellte er den unschuldigen Lehrer als einen gefährlichen Täter dar, der aus dem Verkehr gezogen werden müsse. Wörtlich schrieb Hagemann:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive, zumal ihm aufgrund seiner nun schon länger andauernden Arbeitslosigkeit bald auch das Geld ausgehen wird und er gemäss seinen eigenen Aussagen sein Einfamillienhaus zu verkaufen haben wird. Zu seiner beruflichen Perspektive befragt, gab Lehrer H. an, niemand wolle einen als Amokläufer verschrienen Lehrer einstellen. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren und die Anordnung von Sicherheitshaft. Um sich dem zu entziehen, blieb Lehrer H. der Urteilseröffnung fern. Das Gericht verurteilte ihn zu 2 Jahren unbedingt, verfügte Sicherheitshaft und die sofortige Festnahme. Im Verlaufe des Abends konnte die Fahndung Lehrer H. an seinem Wohnort auffinden. Lehrer H. weigerte sich jedoch, die Tür zu öffnen. Der beigezogenen Barracuda-Einheit der Polizei Baselland gelang es schliesslich Lehrer H. festzunehmen. Aufgrund all dieser Umstände muss die Gefahr, dass sich Lehrer H. dem Verfahren bzw. dem Strafvollzug durch Flucht oder Untertauchen entzieht, als hoch eingestuft werden. 

Wie bereits im Haftbeschluss vom 6. Februar 2015 ausgeführt, liess sich Lehrer H. weder von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch von der Erhebung einer Anklage gegen ihn von weiteren diffamierenden Äusserungen gegen verschiedenste Adressaten abhalten. Selbst während der Hauptverhandlung veröffentlichte er weiter Texte der angeklagten Art, welche sich gegen die bisherigen Geschädigten, aber auch gegen die Strafverfolgungsbehörden richteten. Von Seiten Lehrer H. liegt somit keinerlei Einsicht in das Unrecht seiner Tat vor, vielmehr hat er sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung wiederholt geltend gemacht, er schreibe immer nur die Wahrheit, während alle übrigen Involvierten satanisch lügten. Somit kann mit einem genauen Überlegen, was in Zukunft ins Internet gestellt wird, sicher nicht gerechnet werden. 

Der Gutachter attestierte Lehrer H. am 23.10.2014 eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsakzentuierung. Eine schwere psychische Störung liege nicht vor. Aus den Akten liessen sich derzeit keine Risiken auf ein erhöhtes Ausführungsrisiko (Gewaltakte) erkennen. Eine zukünftige Verschlechterung bzw. Zuspitzung der Lebenssituation (etwa eine Verschlechterung der finanziellen Situation) könne allerdings ein Risikofaktor für das Begehen von weiteren Delikten sein, die in ihrer Schwere dann allenfalls auch über das bisherige Handeln hinausgehen könnten.

Das Gericht hatte entgegen den Behauptungen von Lehrer H. die Akten in ihrem vollen Umfang studiert und von den Tschanunaussagen, von seinem versteckten und besessenen Vorgehen anlässlich der der zu beurteilenden Taten bis zu seinem bedrohlichen Verhalten gegenüber dem einvernehmenden Beamten Kenntnis erhalten. Es hatte zudem Kenntnis von weiteren besorgniserregenden Verhaltensweisen, die nicht in den Akten erwähnt sind (die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern etc.) Und vor allem konnte es (im Gegensatz zum Gutachter) Lehrer H. persönlich kennen lernen, der in der Hauptverhandlung einen hasserfüllten und wahnhaften Eindruck hinterliess. Das Gericht stuft deshalb die Situation pessimistischer ein als der Gutachter, sowohl bezüglich der Schwere der psychischen Störung als auch bezüglich der Gefahr für künftige Gewaltdelikte. Kommt hinzu, dass durch die Verurteilung zu 2 Jahren Freiheitsentzug und die Anordnung von Sicherheitshaft die Belastungssituation für Lehrer H. noch zugenommen hat. Das Gericht hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte. Dennoch hat das Gericht wegen der bereits sehr langen Dauer des Ermittlungsverfahrens davon Abstand genommen, das Verfahren auszustellen und ein Obergutachten anzuordnen (zwecks Klärung der Frage, ob allenfalls eine stationäre Massnahme anzuordnen wäre). Zudem musste in Betracht gezogen werden, dass ein Obergutachten aufgrund der bestehenden Voraussetzungen wenig Sinn machen würde. Ferner war wichtig, der lange bestehenden psychischen Belastung der Geschädigten Rechnung zu tragen. Das Gericht erachtet es jedoch als wichtig, dass die erwähnte Problematik im zweitinstanzlichen Verfahren im Auge behalten wird."

Kurz nachdem Lehrer H. die Ausführungen von Dr. Lucius Hagemann gelesen hatte, erstattete er Strafanzeigen gegen diesen Richter wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch. Natürlich sahen die zuständigen Beamten und Behörden im Verhalten des Richters keinerlei deliktisches Verhalten. Anstatt den Richter wegen Amtsmissbrauch und Verleumdung anzuklagen, wurde Lehrer H. wegen angeblich "Falscher Anschuldigung" verurteilt. 

Unterdessen sind rund 9 Jahre vergangen und Lehrer H. hat weitere "Delikte" begangen: Er hat am Rhein während der Corona-Hysterie den Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten und beim Einkaufen im Coop konstant die Maske verweigert. 

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. keinen Drang verspürt, das von Dr. Lucius Hagemann erwähnte "Kapitalverbrechen" zu begehen. Es ist ihm aber nach wie vor ein grosses Anliegen, staatliche Lügen konsequent zu entlarven. 

Die 2 jährige unbedingte Haftstrafe hat sich unterdessen in eine bedingte Geldstrafe verwandelt. Für die Beamten und Behörden steht weiterhin fest, dass die Veröffentlichung der Wahrheit eine "planmässige Verleumdung" darstellt.

Die Tatsache, dass der gesamte Basler Justiz-Filz die Fakten von Lehrer H. zum "Dauerdelikt" pervertiert hatte und damit vor Bundesgericht grandios scheiterte, ist offenkundig. Leider hatte das Bundesgericht aber nicht die Grösse festzustellen, dass das Veröffentlichen von Fakten nicht zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert werden darf.