Dienstag, 31. Juli 2018

Mischa Hauswirth - BaZ-Journalist


Am 6.2.2015 diffamierte BaZ-Journalist Mischa Hauswirth den völlig integren Lehrer H. als "Cyber-Stalker". In seinem BaZ-Artikel behauptete er, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann "Schmähmails" geschrieben und es sei ein Laptop beim Lehrer gefunden worden. Nichts davon ist wahr. Tatsache ist, dass ein Unbekannter mittels Laptop und unverschlüsseltem Wlan "Schmähmails" betr. Eymann versendet hatte. Da Lehrer H. nie einen Laptop besessen hatte, konnte er auch keine "Schmähmails" über ungesicherte Wlan-Verbindungen versenden. Aufgrund der Lügen des Journalisten reichte Lehrer H. kurz nach Erscheinen des Artikels Strafanzeige wegen Verleumdung gegen den fehlbaren Journalisten ein. Erst drei Jahre später wurde Mischa Hauswirth von Detektiv-Wachtmeister D. Bergmann zu diesem BaZ-Artikel befragt. Weshalb wartete Kriminalkommissär Urs Trüeb drei volle Jahre, bevor Mischa Hauswirth in die Staatsanwaltschaft eingeladen wurde? Offensichtlich wollte man dem Journalisten die Möglichkeit bieten, sich an nichts mehr zu erinnern. Mischa Hauswirth nützte die Gelegenheit und wollte sich tatsächlich an nichts mehr erinnern. Wörtlich gab der Journalist zu Protokoll:

"Ich kann ihnen nicht mehr sagen, was ich damals unter Schmähmails verstanden habe und weshalb ich diesen Ausdruck wählte."

Wenn Hauswirth 2015 die Anklageschrift tatsächlich gelesen hätte, hätte er bemerkt, dass dem Lehrer gar keine Schmähmails vorgeworfen wurden. Hauswirth kann sich aber angeblich auch nicht mehr erinnern, ob er die 354-seitige Anklageschrift von Staatsanwältin Eva Eichenberger gelesen hat. Wörtlich sagt er aus:

"Ob ich diese Anklageschrift gelesen habe oder nicht, weiss ich nicht mehr."

Auch ein mittelmässig intelligenter Journalist weiss nach drei Jahren noch, ob er sich durch eine 354-seitige Anklageschrift gequält hat, oder nicht. Beschuldigte, die sich plötzlich an nichts mehr erinnern können, machen sich verdächtig. Endgültig unglaubwürdig macht sich Hauswirth aber mit seiner nächsten Aussage:

"Ich möchte noch anfügen, in einem Gerichtsverfahren lässt der Gerichtspräsident nicht nur die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu, sondern lässt auch andere Faktoren einfliessen. Ich möchte damit nur sagen, dass dieses Wort (Schmähmail) auch gefallen sein könnte, ohne dass es in der Anklageschrift vorhanden ist."

Der Ausdruck Schmähmail wurde in der Gerichtsverhandlung tatsächlich erwähnt. Allerdings nicht von der Staatsanwältin oder vom Richter, sondern von Lehrer H. persönlich, der immer wieder klar stellte, dass er mit den "Schmähmails" nicht das geringste zu tun habe. Dass Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel trotzdem genau das Gegenteil schreibt, muss als vorsätzliche Verleumdung betrachtet werden. Doch woher hat Hauswirth seine offensichtlich falschen Informationen. Wer hat ihn darüber informiert, dass beim Lehrer angeblich ein Laptop und verbotene Mangas gefunden worden sein sollen? Bei dieser Frage verweigert Mischa Hauswirth jegliche Aussage. Offensichtlich weiss er ganz genau, wer ihm die falschen Angaben gesteckt hat. Mit seinem Schweigen schützt er offensichtlich die Person, die grösstes Interesse daran hat, den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre ins Gefängnis zu bringen. Es ist belegt, dass Hauswirth immer wieder BaZ-Interviews mit Dr. Christoph Eymann durchgeführt hat. In einem dieser Interviews bezeichnete Eymann den Lehrer als "Stalker". Eymann hat bekanntlich ein grosses Interesse daran, den "Mobbingfall Lehrer H." zum "Cyber-Stalker-Fall" umzuschreiben. Offensichtlich hat er in Mischa Hauswirth den geeigneten Schreiberling dafür gefunden. Um diesen Spekulationen präventiv zu begegnen, ergänzte Mischa Hauswirth das Vernehmungsprotokoll vom 4.4.18 mit seiner eigenen Handschrift. Wörtlich schreibt er:

"Grundsätzlich gehe ich ohne vorgefasste Meinung in den Gerichtssaal und verfolge die Verhandlungen. Begrifflichkeiten, die fallen, werden gegebenenfalls neutral aufgenommen und wiedergegeben. Ich respektiere die Regeln für Journalisten vom Strafgericht Basel-Stadt."

Die Tatsache, dass Hauswirth in seinem BaZ-Artikel behauptet, Lehrer H. habe Regierungsrat Eymann Schmähmails geschrieben, beweist dass diese Aussage eine reine Schutzbehauptung ist. Die vorsätzliche Verdrehung der Wahrheit ist aus unserer Sicht strafrechtlich relevant, wenn der gute Ruf eines Menschen geschädigt wird. Staatsanwalt Tobias Kaufmann will in den Lügen des Journalisten allerdings keine strafrechtlichen Tatbestände sehen und möchte den Fall so schnell wie möglich abwürgen. Dabei hat er sogar die von der Strafprozessordnung vorgesehene Mitwirkungspflicht des Klägers vorsätzlich missachtet und Lehrer H. nicht zur Befragung des Journalisten eingeladen. Unterdessen hat Kaufmann seinen Fehler eingesehen und den Journalisten und dessen Opfer zu einer erneuten Befragung vorgeladen. Wetten, dass sich Hauswirth auch bei den Fragen von Lehrer H. an nichts mehr erinnern wird?

Montag, 23. Juli 2018

Die Intrige gegen Lehrer H.


Das Jahr 2006 war für Lehrer H. das schlimmste Jahr seines Lebens. Er arbeitete als Lehrer an der Orientierungsschule Basel-Stadt und freute sich jeden Tag auf seine Schülerinnen und Schüler. Er war glücklich, einen so tollen Beruf ausüben zu dürfen, und es wäre ihm nicht einmal in seinen schlimmsten Albträumen in den Sinn gekommen, welch bösartige Intrige ihn noch erwarten würde. Bereits als Gaby Jenö noch Schulhausleiterin der OS Brunnmatt war, drohte sie dem Lehrer eines Tages, sie würde ihn in die Psychiatrie verfrachten, wenn dieser so weitermachen werde. Lehrer H. konnte sich keinen Reim auf diese Drohung machen, blieb aber bei seiner Meinung, dass das blödsinnige Gender-Programm das Jenö mit allen Mitteln an der Schule durchboxen wollte, totaler Schwachsinn sei. In den Sommerferien 2006 wurde Lehrer H. mit der Begründung freigestellt, er leide unter einer psychischen Erkrankung und müsse sich beim Vertrauensarzt des Arbeitgebers medizinisch untersuchen lassen. Da Lehrer aber völlig gesund war, liess er sich bei diesem Arzt nicht blicken. Aufgrund dieser Tatsache erstattete Gaby Jenö, die unterdessen zur Rektorin der Orientierungsschule aufgestiegen war, bei der Basler Polizei Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung. Zwar hatte Lehrer H. niemandem gedroht, aber Gaby Jenö wollte den Lehrer offensichtlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst mobben. Ihre Strafanzeige wurde von der Basler Staatsanwaltschaft ernst genommen und die Sondereinheit Barrakuda überfiel den Lehrer an dessen Wohnort. Da Lehrer H. keine Ahnung hatte, was hinter seinem Rücken gespielt wurde, glaubte er zunächst, das ganze sei eine Übung. Erst als er im Basler Untersuchungsgefängnis gefragt wurde, ob er seine Chefin umbringen wolle, wurde ihm das Ausmass der Intrige klar. Der Lehrer wurde erst wieder freigelassen, nachdem er dem zuständigen Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprochen hatte, nie wieder im Brunnmatt-Schulhaus zu erscheinen. Der Lehrer hielt sich an seine Abmachung und liess sich am ersten Schultag nach den Ferien nicht blicken. In zahlreichen Schreiben erbat er sich Hilfe beim zuständigen Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann. Statt einer Antwort erhielt Lehrer H. von Gaby Jenö die Kündigung. Lehrer H. habe eine schwere Pflichtverletzung begangen, weil er sich beim Amtsarzt abgemeldet habe. Zwar wurde die Kündigung vom Basler Verwaltungsgericht wieder aufgehoben, aber Gaby Jenö hielt stur an ihrem Plan fest, den Lehrer mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nötigte den Lehrer ein zweites Mal unter Androhung der Kündigung, sich von Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer medizinisch begutachten zu lassen. Um seine Anstellung nicht zu riskieren, erschien der Lehrer bei diesem "Arzt". Dieser mass dem Lehrer weder den Blutdruck noch hörte er die Herztöne des "Patienten" ab, sondern machte den Lehrer darauf aufmerksam, dass dieser nie mehr unterrichten dürfe, wenn er sich nicht von Dr. Daniel Fasnacht begutachten lasse. Das psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem Lehrer eine hundertprozentige Gesundheit und Arbeitsfähigkeit bescheinigte, wurde von Odenheimer als ungültig erklärt. Heute ist Lehrer H. klar, warum Odenheimer das Gutachten von Dr. Piet Westdijk nicht akzeptierte. Odenheimer ist Jude und Kassier bei der jüdischen Gemeinde Basel-Stadt. Auch Dr. Daniel Fasnacht dürfte mit grosser Wahrscheinlichkeit Jude sein. Offensichtlich war Lehrer H. für das jüdische System in Basel-Stadt zur Bedrohung geworden. In seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" stellte Lehrer H. die These auf, dass die Basler Justiz nicht mehr unabhängig agiere, sondern sich nach den Interessen gewisser jüdischer Kreise richte. Dies reichte der Basler Staatsanwaltschaft um gegen den Lehrer erneut massiv vorzugehen. In einer über 300-seitigen Anklageschrift beschuldigte die jüdische Staatsanwältin Eva Eichenberger-Morgenthaler den völlig unschuldigen Lehrer, er habe Rassendiskriminierung begangen, verbotene Pornographie hergestellt, zahlreiche Personen planmässig verleumdet, die Rechtspflege in die Irre geführt und falsche Anschuldigungen getätigt. Zwar waren alle Anschuldigungen erstunken und erlogen, aber sie hatten ihre Wirkung. Mit ihren Lügen konnte die Staatsanwältin den Strafgerichtspräsidenten Dr. Luzius Hagemann dazu bringen, den völlig unschuldigen Lehrer zu einer 90-tägigen Sicherheitshaft zu verurteilen. Erneut überfiel die Sondereinheit Barrakuda den Lehrer H. und er musste die nächsten Wochen im Basler Untersuchungsgefängnis verbringen. Doch auch diesmal klappte es nicht, den völlig unschuldigen Lehrer psychisch krank zu machen. Innerhalb von 10 Tagen rekurrierte der Lehrer gegen die rechtswidrige Sicherheitshaft und wurde nach 20 Tagen vom Basler Appellationsgericht wieder in die Freiheit entlassen. In der Presse wurde Lehrer H. mehrheitlich als unsympathische Person beschrieben, die eine riesige Anzahl von Beamten und Behörden vorsätzlich und planmässig verleumdet haben soll. Die beiden Journalisten Peter Knechtli und Mischa Hauswirth behaupteten sogar wahrheitswidrig, Lehrer H. sei verantwortlich für die Blogs "IG Breitensport" und "Advocatus" in welchen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann angeblich verleumdet worden sein soll. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft hatten allerdings klar ergeben, dass Lehrer H. keinesfalls der Urheber dieser Blogs sein konnte. Trotzdem will Staatsanwalt Tobias Kaufmann die Strafanzeigen gegen Knechtli und Hauswirth abwürgen. Sämtliche Strafanzeigen des Lehrer gegen den Machtfilz wurden bisher eingestellt oder nicht behandelt. Auch die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin scheint keine Eile zu haben, Staatsanwältin Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagenmann wegen Amtsmissbrauch anzuklagen. Ein Brief von Dr. Lucius Hagemann an Dr. Esther Omlin reichte aus, die hängigen Strafverfahren bis auf weiteres zu sistieren. Noch immer wartet Lehrer H. auf den Entscheid des Bundesgerichts. Falls das Bundesgericht die Intrige der Basler Behörden stützen sollte, müsste Lehrer H. für sämtliche Verfahrenskosten im Umfang von etwa Fr. 60'000 aufkommen. Diese Ungerechtigkeit dürfte den Lehrer dann nach über zwölf Jahren Kampf gegen dieses kriminelle System tatsächlich krank machen.