Donnerstag, 30. Mai 2019

Eva Eichenberger - Staatsanwältin Basel-Stadt


Wenn man die unzähligen Verleumdungen, die Eva Eichenberger über Lehrer H. streute, analysiert, kommt man zum Schluss, dass nicht Lehrer H. der Täter ist, sondern die Staatsanwältin selber, die in ihrer Funktion offensichtlich nach Lust und Laune vorsätzlich lügen und intrigieren darf. Bei ihren Lügen geht es immer nur darum, den völlig unschuldigen Lehrer in dessen Integrität zu verletzen. Eine der schäbigsten Lügen dieser Frau ist die frei erfundene Geschichte, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht und sei erst wieder verschwunden, als ihr Ehemann Druck aufgesetzt habe. Diese Geschichte hat Eichenberger David Schnyder, dem damaligen Pflichtverteidiger von Lehrer H. und dem Strafgerichtspräsidenten Dr. Luzius Hagemann erzählt. Tatsache ist: Lehrer H. hat den Ehemann von Eichenberger nie getroffen und ist nie vor dem Haus von Eichenberger erschienen. Es gibt für diese Geschichte keinen einzigen Zeugen, denn der Ehemann von Eichenberger ist seit längerem tot. Diese Geschichte fand also nur im Kopf der Staatsanwältin statt. Menschen, die unter derartigen Wahnideen leiden, haben eine schwere psychische Krankheit. Anscheinend hat diese Staatsanwältin den Tod ihres Mannes nie überwunden und leidet seither an einer ausgeprägten Schizophrenie. Dass Menschen mit einer solchen psychischen Störung nicht an den Schalthebeln der Macht sitzen sollten, versteht sich von selbst. Leider hat Alberto Fabbri, der Vorgesetzte von Eva Eichenberger immer noch nicht bemerkt, dass mit Eichenberger etwas nicht stimmt. Für Lehrer H. hatte der massive Realitätsverlust von Eva Eichenberger massive Konsequenzen. Er wurde wegen dieser Frau in erster Instanz zu zwei Jahren unbedingter Haft und zusätzlichen 90 Tagen Beugehaft verurteilt. Hätte der Lehrer nicht innerhalb von 10 Tagen in seiner Zelle gegen dieses kriminelle Urteil rekurriert, hätte er die zwei Jahre absitzen müssen. Eva Eichenberger ist eine glänzende Rhetorikerin. Sie weiss genau, mit welchen Argumenten sie aus den freien Meinungsäusserungen des Lehrers Straftatbestände konstruieren kann. Die kranke Gedankenwelt dieser Staatsanwältin wird evident, wenn man sich die unzähligen Schreiben dieser Frau zu Gemüte führt. Besonders schockierend ist ihr Schreiben vom 22. September 2015 an das Basler Appellationsgericht. Wörtlich schreibt sie:

"Betrachtet man das Verhalten von Lehrer H. über die gesamte Spanne vom Zeitpunkt der beginnenden Arbeitsstreitigkeit bis heute, die Art und Weise, wie er von den ihm jeweils zur Verfügung stehenden Handlungsalternativen stets diejenige gewählt hat, die ihm selbst und seiner Zukunftsperspektive am meisten schadet und sich auf diese Weise gewissermassen sehenden Auges selbst auf der ganzen Linie ins Abseits befördert hat, bis hin eben zu der heute drohenden freiheitsentziehenden Sanktion, wodurch er sich endgültig auch jegliche berufliche Zukunftsaussicht zunichte gemacht hat; so drängt sich - zumindest aus Laiensicht - doch der Eindruck auf, Lehrer H. weise nicht nur eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsaktzentuierung auf, sondern leide an einer schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB. Ein entsprechendes Behandlungsbedürfnis von Lehrer H. lässt sich vor dem Hintergrund der vorliegenden Umstände jedenfalls - wiederum aus Laiensicht - nur schwer von der Hand weisen. Tatsächlich erscheint einzig der Weg über eine psychiatrische Behandlung, sei es je nach Ergebnis eines neuen Gutachtens im Sinne einer stationären oder einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme geeignet, den Teufelskreis des pathologisch anmutenden Verhaltens von Lehrer H. und damit auch seiner Delinquenz zu durchbrechen."

In der kranken Realität dieser Staatsanwältin müsste der völlig gesunde Lehrer H. also so lange psychiatrisch behandelt werden, bis sich dieser nicht mehr getraut, die eigene Meinung zu äussern. Fakt ist: Das von der UPK Basel erstellte forensische Gutachten, das anhand der Akten erstellt wurde, stellte bei Lehrer H. einen Befund ohne jeglichen Krankheitswert fest. Mit anderen Worten: Lehrer H. ist völlig gesund. Vielleicht sollte sich der Erste Staatsanwalt Alberto Fabbri mal Gedanken über eine psychiatrische Begutachtung seiner Mitarbeiterin Eva Eichenberger machen. Es wäre wünschenswert, den Teufelskreis des pathologisch anmutenden Verhaltens dieser Frau endlich zu durchbrechen.

Dienstag, 14. Mai 2019

Nützliche Idioten


Spätestens als die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö vor versammelter Lehrerschaft verkündete, dass das menschliche Geschlecht ein soziales Konstrukt sei, wurde Lehrer H. klar, dass er vom Staat missbraucht wurde, um unschuldige Kinder zu indoktrinieren. Gaby Jenö, die auch Deutschlehrerin war, behauptete sogar, Rechtschreibung sei nicht so wichtig, die Kinder würden eines Tages schon automatisch richtig schreiben. Lehrer H. war vom Gegenteil überzeugt. Je früher ein Kind sich mit korrekter Schreibweise befasst, desto besser. Lehrer H. war noch ein Lehrer der alten Schule. Frontalunterricht war für ihn keine "Todsünde" sondern die Möglichkeit, die Kinder möglichst schnell auf den gleichen Stand zu bringen. Wer diesen Blog regelmässig verfolgt, weiss wie die Geschichte dieser beiden Lehrpersonen ausging. Lehrer H. wurde aus dem Schulsystem gemobbt und Gaby Jenö bekam eine Leitungsfunktion in der Basler Volksschule. Vorher hatte Jenö noch verkündet, Lehrer H. habe sie bedroht. Für Lehrer H. hatte diese arglistige Lüge verheerende Konsequenzen. Ein Notfallpsychiater und eine Sondereinheit tauchten vor dem Haus von Lehrer H. auf und behandelten diesen wie einen Schwerverbrecher. Lehrer H. wehrte sich, so gut er konnte: Er liess sich vom Notfallpsychiater nicht provozieren und leistete beim Überfall der Sondereinheit Barrakuda keinerlei Widerstand. Das Ziel wurde trotzdem erreicht: Lehrer H. unterrichtete nach diesem Überfall nie mehr an einer Basler Schule. Dass Einwanderung Wohlstand bringe und der Klimawandel menschengemacht sei, musste Lehrer H. nicht mehr unterrichten. Heute sind solche Ideologien aber an der Tagesordnung. Die heutigen Schulen sind Verblödungsanstalten der politisch korrekten Macht, die bekanntlich in den Händen der altbekannten Drahtzieher liegt. Doch wer sind diese Marionettenspieler im Hintergrund, die sich mit ein paar Tricks unangreifbar gemacht haben? Auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" hat Lehrer H. diese Drahtzieher systematisch entlarvt. Für Staatsanwältin Eva Eichenberger war klar, dass dieser Blog antisemitisch und verleumderisch sei. Sie stellte als Privatperson Strafanzeige gegen Lehrer H. wegen qualifizierter Verleumdung in sage und schreibe 630 Fällen. Da Lehrer alle seine Blog-Beiträge im Kanton Basel-Land verfasst hatte, wäre der Tatort eigentlich Basel-Land. Das interessierte die Basler Justiz-Mafia allerdings nicht im geringsten und sie engagierte eine ausserordentliche Staatsanwältin aus dem Kanton Obwalden. Diese untersuchte die 630 Fälle und kam zum Schluss, dass Lehrer H. niemanden verleumdet habe. Das passte Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann nicht im geringsten, und sie zogen den Entscheid ans Basler Appellationsgericht weiter. Der zuständige Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen knickte ein und nötigte die ausserordentliche Staatsanwältin Anklage gegen Lehrer H. zu erheben. Dass ein kantonales Gericht eine unabhängige Staatsanwältin zwingen kann, einen unschuldigen Lehrer anzuklagen, ist kaum nachvollziehbar. Es passt aber zur Tatsache, dass sämtliche Basler Gerichte die Meinungsäusserungen des Lehrers systematisch als Dauerdelikte betrachteten, um die Verjährungsfrist von 4 Jahren zu umgehen. Lehrer H. musste wirklich bis vor Bundesgericht um den Basler Staatsfunktionären klar zu machen, dass angebliche Ehrverletzungsdelikte nicht als Dauerdelikte behandelt werden dürfen. Als nächstes ist Lehrer H. bestrebt, den ignoranten Besserwissern beizubringen, dass eine Meinungsäusserung, die der Wahrheit entspricht, keine Ehrverletzung ist. Leider entspricht es der Wahrheit, dass sämtliche Funktionäre, die Lehrer H. als selbst- bzw. fremdgefährlich eingestuft hatten, den unschuldigen Lehrer massiv in dessen Ehre verletzt haben. Alle Personen, die an der Dauerarbeitslosigkeit von Lehrer  H. beteiligt sind, werden in diesem Blog aufgeführt. Wir sind der Meinung, dass Personen, die einen unschuldigen Menschen als potenziellen Selbstmörder bzw. potenziellen Amokläufer diffamieren, um diesem die berufliche Karriere zu zerstören, keinerlei Ehre haben. Wir sind gespannt, wie die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin diese Fakten präsentieren wird. So lange wir den angekündigten Strafbefehl nicht visioniert haben, sind wir immer noch der Meinung, dass Dr. Esther Omlin nicht zum kriminellen Basler Justiz-Filz gehört. Unterdessen ist in Basel-Stadt der Klima-Notstand ausgerufen worden. Den wenigsten Basler Politikern ist klar, dass der CO2-Gehalt in der Luft nur bei 0,038 Prozent liegt. Die globale Verblödung hat offensichtlich das Basler Parlament erreicht.

Montag, 13. Mai 2019

Der Brief an den Ersten Staatsanwalt von Basel-Stadt



Am 5.3.17 schrieb Lehrer H. dem Ersten Staatsanwalt von Basel-Stadt Alberto Fabbri einen Brief. Er schilderte darin seine Erlebnisse mit der Basler Justiz und hoffte, dass Fabbri seine Mitarbeiter Beat Voser, Bruno Glauser und Eva Eichenberger entlassen würde. Wir wissen nicht, ob Dr. Beat Voser aufgrund dieses Briefes vorzeitig pensioniert wurde, Tatsache ist, dass Eva Eichenberger und Bruno Glauser immer noch bei der Basler Staatsanwaltschaft angestellt sind. Lehrer H. hat von Fabbri nicht einmal den Erhalt des Briefes bestätigt erhalten. Unterdessen ist die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin von Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen angewiesen worden, Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung anzuklagen, obwohl sie fest von der Unschuld des Lehrers überzeugt ist. Die Tatsache, dass eine ausserordentliche Staatsanwältin vom Basler Appellationsgericht genötigt wird, die Strafuntersuchung gegen Lehrer H. fortzuführen, obwohl vorher das Verfahren glaubwürdig eingestellt wurde, beweist, dass in Basel-Stadt das Recht systematisch gebeugt wird. Nach dem Studium sämtlicher Akten sind wir davon überzeugt, dass Lehrer H. niemanden verleumdet hat. Er hat nur die Zustände in der Basler Justiz analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass im Kanton Basel-Stadt eine massive Rechtswillkür herrscht. Mutige Bürgerinnen und Bürger, welche diese Zustände anprangern, werden mit allen Mitteln mundtot gemacht. Auch der oberste Strafverfolger von Basel-Stadt Alberto Fabbri spielt das böse Spiel mit. Bis auf den heutigen Tag hat er sich nie bei Lehrer H. gemeldet. Dr. Esther Omlin hat unterdessen die Strafuntersuchung gegen Lehrer H. abgeschlossen. Ob sie die Strafuntersuchungen gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann auch an die Hand genommen hat, entzieht sich unserer Kenntnis.

Mittwoch, 8. Mai 2019

Strafanzeige gegen Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer


Am 5.3.17 reichte Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Dr. Claudius Gelzer ein. Gelzer hatte den völlig unschuldigen Lehrer wegen angeblich "planmässiger Verleumdung", "Irreführung der Rechtspflege" und "falscher Anschuldigung" verurteilt. Lehrer H. hat keines dieser Delikte begangen. Er hat niemanden verleumdet, er hat nur die Fakten veröffentlicht, die zeigen, wie der ehemalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter den Lehrer mit allen Mitteln aus dem Schuldienst mobbten. Er hat auch keine "Irreführung der Rechtspflege" begangen, weil der Blog, den er beanzeigt hatte, nicht aus seiner Feder stammte. Vor allem hat er keine falsche Anschuldigungen getätigt, er hat nach bestem Wissen und Gewissen Strafanzeigen gegen die Personen erstattet, die ihm planmässig die Karriere als Lehrer zerstört hatten. Dr. Christoph Eymann hatte allen Beteiligten versichert, dass es keinerlei Hinweise auf Mobbing gäbe. Wer so offensichtlich lügt, hat ein charakterliches Problem. Lehrer H. ist wegen den Intrigen von Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeitern seit Jahren arbeitslos. Er hat seinen Job geliebt und kämpft seit Jahren dafür, wieder rehabilitiert zu werden. Er strebt eine Revision der Urteile, sowohl in strafrechtlicher als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht an. Mit seinem Anwalt Gabriel Nigon versucht Eymann diese Revisonsanträge zu torpedieren. Damit beweist Eymann klar, dass er kein Freund von Lehrer H. ist und kein Interesse daran hat, dass Lehrer H. jemals wieder auf die Beine kommt. Dass Eymann dem Lehrer auch noch die Rechnung von Gabriel Nigon aufhalsen will, zeigt den wahren Charakter von Dr. Christoph Eymann.

Unterdessen sind wieder 2 Jahre vergangen und die Basler Staatsanwaltschaft hat betr. der Strafanzeige gegen Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer nicht das geringste unternommen. Verantwortlich dafür ist einmal mehr Basels Erster Staatsanwalt Alberto Fabbri, der keinerlei Interesse daran hat, die oben aufgeführten Straftatbestände zu untersuchen. Appellationsgerichtspräsidentin Liselotte Henz hat verfügt, dass Gelzer trotz der Strafanzeige des Lehrers keineswegs befangen sei. In Tat und Wahrheit sind im Fall Lehrer H. alle Beteiligten befangen. Sie haben alle ein grosses Interesse daran, dass die Wahrheit nicht ans Licht kommt. Basel ist nicht nur die kriminellste Stadt der Schweiz, sie hat unserer Meinung nach auch das kriminellste Justizsystem der Schweiz.

Montag, 6. Mai 2019

Dr. Christoph Eymann - Wie der Magistrat einen unbequemen Lehrer als "Stalker" diffamierte

Der Basler Regierungsrat Christoph Eymann (LDP) nimmt Stellung zu den Vorwürfen. Er spricht von einer Verleumdungskampagne, über deren Gründe er nur spekulieren könne.
Interview von Mischa Hauswirth, Basler Zeitung
Dr. Christoph Eymann, Regierungsrat Kanton Basel-Stadt (Bild: zvg.)
Erziehungsdirektor Christoph Eymann durchlebt keine einfache Zeit, seit publik wurde, dass ein ausserordentlicher Staatsanwalt sich für die Vorwürfe gegen ihn interessiert. D. M., ein ehemaliger Geschäftspartner der Cosco-Hauptfigur Raffaele Klages, beschuldigt Eymann, Schweigegeld in der Höhe von 150´000 Franken bezahlt zu haben, damit Verwicklungen seiner damaligen Ehefrau Felicitas in einen Ver­untreuungsfall nicht veröffentlicht werden.
Herr Eymann, eine CD mit Dutzenden von Dokumenten darauf wurde an verschiedene Personen geschickt. Haben Sie Kenntnisse von dieser CD?
Mittlerweile habe ich gehört, dass es diese CD gibt und dass sie herumgeschickt wurde. Ich selber habe keine solche CD erhalten und kann deshalb nichts zum ­Inhalt sagen.
Ein ausserordentlicher Staatsanwalt interessiert sich für die Vorwürfe, die ­D. M. gegen Sie erhebt. Was können Sie zu dieser «Untersuchung» sagen?
Wenn eine Anzeige vorliegt, sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sich anzuschauen, was an der Sache dran ist und ob die Beschuldigungen strafrechtliche Relevanz haben. Ich weiss allerdings nicht, was mir konkret vorgeworfen wird.
Das heisst, Sie wissen gar nicht, worauf der Staatsanwalt seinen Fokus richtet?
Mir ist nicht bekannt, um was es genau geht. Im Fall des stalkenden Lehrers, der mir schon länger Probleme macht, war immer klar, dass dieser Mann mir Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung vorwirft. Bei diesem Cosco-Geschäftspartner weiss ich nicht, wessen er mich bezichtigt.
Nun ist ja bekannt, dass ihre damalige Frau 1994 für die Cosco Treuhand und Finanz AG gearbeitet hat. Und dass sie im Rahmen dieser Tätigkeit eine Vollmacht über ein Firmenkonto in Liechtenstein hatte. Was wussten Sie davon?
Ich weiss, dass meine Ex-Frau mit dieser Firma zu tun hatte, und ich erinnere mich, dass sie mir erzählt hat, sie habe ihr Mandat niedergelegt, als sie merkte, dass bei der Firma etwas nicht sauber sei.
Der Cosco-Besitzer Raffaele Klages und D. M. behaupten, das Konto sei unrechtmässig «geplündert» worden. Immerhin haben die beiden diese Vorwürfe in der Befragung sowie der Gerichtsverhandlung 1999 übereinstimmend wiederholt.
Wiederum von meiner damaligen Frau habe ich erfahren, dass sie von den Baselbieter Strafverfolgungsbehörden zum Fall befragt worden sei, aber nichts gegen sie vorlag. Sie meinte, dass ein Teil der Verteidigungsstrategie der beiden Haupt­beschuldigten darin bestand, meine Ex-Frau als Drahtzieherin der Betrügereien darzustellen.
Ein anderer Vorwurf lautet, zwischen Ihnen und D. M. habe es eine Stillschweigevereinbarung zu Ihrer wirklichen Rolle bei Cosco gegeben. Dies schreibt er jedenfalls in einem 2001 verfassten Brief an Sie. Haben Sie Kenntnis von dem Schreiben?
Ja, ich habe es gesehen, es aber als einen dieser Spinnerbriefe – wie ich sie immer wieder erhalten habe – abgetan.
Ein weiterer Vorwurf ist, dass es 2001 zu einem Treffen zwischen Ihnen, D. M. und weiteren Personen gekommen sei. Dort sollen Sie die Summe von 150´000 Franken in Aussicht gestellt haben, wenn nicht bekannt wird, dass Ihre Ex-Frau Geld veruntreut hat. Fand dieses Treffen statt?
Nein. Wie gesagt, habe ich diesen Geschäftspartner der Cosco bewusst nie wahrgenommen. Es gibt weder Gespräche noch Treffen noch eine Geldüberweisung. Diese Darstellung ist schlicht gelogen.
Und nochmals eine Behauptung: Sie hätten gewusst, dass diese 150´000 Franken für den Aufbau einer Hanfplantage investiert wird. Stimmt das?
Es stimmt nicht. Ich möchte festhalten, dass ich so etwas nie tun würde. Ich war immer in öffentlichen Ämtern und bin mir über die Folgen, die solche Tätigkeiten hätten, vollumfänglich bewusst.
Sie müssen aber zugeben, dass die Vorwürfe ziemlich plausibel klingen und in sich logisch sind. Zudem gibt es gleichlautende Gesprächsaufzeichnungen, von verschiedenen Personen verfasst.
Offenbar wird hier mit einer grossen Energie versucht – und das ist das, was mich wirklich erschreckt –, ein Konstrukt aufzuziehen mit dem Ziel, mich in die Enge zu treiben. Ich kann einfach nur sagen: Das alles entspricht nicht der Wahrheit.
Das Treffen in dem Migros-Restaurant Dreispitz hat es also nie gegeben?
Nein, nie.
Gehen wir nochmals zurück zu den Vorwürfen der Veruntreuung. Es wäre doch ein Stück weit ein nachvollziehbares Motiv, wenn jemand Geld abzweigt, um seiner Familie, die in finanzieller Bedrängnis ist, zu helfen. Ihr Bruder soll damals wegen seiner Gemeinschaftspraxis Geldprobleme gehabt haben.
Ich hatte nie finanzielle Probleme, und meine Familie ist nie in finanzielle Schieflage geraten. Die Darstellung, dass ich Geld gebraucht hätte, um meinem Bruder zu helfen, ist abstrus. Interessanterweise sind diese Vorwürfe schon in den Mails aufgetaucht, die meine Person seit Längerem diffamieren. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob der Stalker und dieser Cosco-Geschäftspartner sich abgesprochen haben. Ich weiss nur, dass eine solche mögliche Verbindung den ausserordentlichen Staatsanwalt interessiert.
Was sagen Sie zum Zeitpunkt, an dem diese Informationen auftauchen. Zufall?
Den Zeitpunkt kann ich mir auch nur so erklären, dass es besonders interessant ist, jetzt vor den Wahlen mit diesen Anschuldigungen an die Öffentlichkeit zu gelangen. Möglicherweise hat es aber auch mit einem Hass auf meine Exfrau zu tun, der schon lange vorhanden ist. Natürlich ist es da attraktiver, mich ins Zentrum der Anfeindungen zu stellen, da ich mehr im Rampenlicht stehe als meine Ex-Frau. Für mich steht auf jeden Fall eine Rachegeschichte im Vordergrund.
Was sagen Sie zur Theorie, dass ihre politischen Gegner hinter der Aktion stehen könnten, um Sie aus dem Amt zu drängen?
Mir fällt schwer zu glauben, dass es eine politisch motivierte Sache ist. Bisher war das in Basel nicht der Stil. Zudem bilde ich mir ein, mit allen Leuten auszukommen, auch wenn man in der Sache unterschiedlicher Auffassung ist. Das traue ich keiner politischen Gruppierung zu.
Es gibt Stimmen, die sagen, wenn Eymann die Regierungsratswiederwahl nicht schafft, ist die LDP am Ende. Wäre das ein Grund?
(Lacht.) So sehr mich diese Darstellung auch ehren könnte – ich bin wohl kaum der letzte Lebensnerv dieser Partei. Wie gesagt habe ich Mühe, eine politische Motivation dieser öffentlichen Beschuldigungen auszumachen.
Wer könnte denn sonst infrage kommen, Sie öffentlich blosszustellen, Ihrem Ruf massiv zu schaden?
Es darf bei der ganzen Diskussion nicht vergessen werden, dass unser Departement auch negative Emotionen auslöst. Wir haben beispielsweise die Abteilung Kinder- und Jugendschutz hier. Wenn wir die Fremdplatzierung eines Kindes anordnen oder ein Besuchsrecht einschränken, kann das bei den betroffenen Elternteilen Wut und Empörung auslösen. Wir kriegen circa jeden Monat einen oder mehrere entsprechende Briefe, die zum Teil Drohungen enthalten. Meist geht es zwar weniger gegen mich, und die Anwürfe sind eher diffus. Es gab aber auch beruflich bedingte Drohungen gegen meine Person, die Personenschutzmassnahmen nötig machten.
Hand aufs Herz: Was lösen diese Anschuldigungen in Ihnen aus?
Natürlich lassen mich diese Vorwürfe nicht kalt. Aber ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass nichts von dem stimmt, was jetzt im Raum steht, und ich vollstes Vertrauen in die Arbeit des ausserordentlichen Staatsanwaltes habe.
Wir haben lange gebraucht, um den Artikel zu finden, wo Dr. Christoph Eymann den unschuldigen Lehrer H. als "Stalker" verunglimpft. Endlich haben wir ihn gefunden! Weshalb bezeichnet Eymann den Lehrer als "Stalker"? Der von Dr. Christoph Eymann gebrauchte Ausdruck insinuiert, dass Lehrer H. sein Opfer systematisch verfolge und in die Enge treibe. Das Gegenteil ist der Fall. Der lange Arm des Dr. Christoph Eymann verfolgt seit 13 Jahren den unbequemen Lehrer. Dr. Christoph Eymann sorgte 2006 mit seinen Mitarbeitern dafür, dass Lehrer H. seinen Job, seine Ehre und sein geregeltes Einkommen verlor. Man beschuldigte H. wider besseren Wissens, er habe seine Chefin Gaby Jenö bedroht. Aufgrund dieser Lüge wollte man dem Lehrer kündigen und ihn in der Psychiatrie versenken. Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler spielte das böse Spiel mit. Er machte zusammen mit einem Polizisten einen "Arztbesuch" beim Lehrer, der anfangs glaubte, man wolle ihm helfen. Lehrer H. hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, dass Dr. Christoph Eymann im Hintergrund die Fäden zog, und der Notfallpsychiater den Auftrag hatte, den unbequemen Lehrer in der Psychiatrie abzuliefern. Allerdings war dem Polizisten und dem Notfallpsychiater nicht klar, dass das ganze Gespräch zufälligerweise aufgezeichnet wurde. Das unglaublich spannende Tondokument ist unterdessen im Internet abrufbar. Es zeigt einen ehrlichen, etwas naiven Lehrer, der von einem einem gerissenen Notfallpsychiater und einem etwas dümmlichen Polizisten über den Tisch gezogen wird. Die ehrlichen Aussagen des Lehrers dokumentieren klar und deutlich die Vorgehensweise der Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann, die den unschuldigen Lehrer systematisch aus dem Basler Schuldienst mobbten. Diese wichtige Tonaufnahme zeigt den Lehrer kurz vor dem Übergriff der Sondereinheit "Barrakuda", die dem Lehrer kurz nach dem Besuch des Notfallpsychiaters ebenfalls einen Besuch abstattete. Leider gibt es von diesem Überfall keine Bilddokumente, aber das Vorgehen dieser sog. Anti-Terror-Einheit ist trotzdem in einem Video exemplarisch festgehalten. Alle Spuren betreffend Verantwortlichkeit für diese Gewalt-Eskalation führen zu Dr. Christoph Eymann. Er hat mittels Telefonat dem damaligen Leiter des Basler Gesundheitsdienstes Dr. Andreas Faller den Startschuss für diese arglistige Aktion gegeben. Bis auf den heutigen Tag haben sämtliche Gerichte das aufschlussreiche Tondokument nicht als Beweis für das arglistige Mobbing gegen Lehrer H. zugelassen. Sämtliche Zeugen und Beweise, die Lehrer H. den Richtern vorlegte, wurden systematisch abgelehnt. Lehrer H. wurde in erstinstanzlich zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt. Natürlich war Dr. Christoph Eymann enorm froh, dass der unbequeme Lehrer endlich hinter Gitter war. In einem Interview im Basler Regionaljournal mimte er ein weiteres Mal das Opfer und stellte den Lehrer als einen kranken Menschen dar, der nicht im "Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" sei. Unterdessen hat ein forensisches Gutachten belegt, dass Lehrer H. kerngesund ist. Dr. Christoph Eymann kennt dieses Gutachten. Trotzdem ist er immer noch der Meinung, er habe korrekt gehandelt. Deshalb will er auf keinen Fall, dass die beiden strafrechtlichen Urteile gegen Lehrer H. revidiert werden. Mit seinem Anwalt Gabriel Nigon hat er eine fast 20-seitige Stellungnahme verfasst, die erhellen soll, weshalb die Urteile gegen Lehrer H. auf keinen Fall revidiert werden dürfen. Für diese Stellungnahme berechnete Gabriel Nigon dem Magistraten Fr. 7'146.20. Natürlich will Dr. Christoph Eymann diese Kosten einmal mehr auf den Lehrer abwälzen. In den Augen von Eymann ist Lehrer H. immer noch ein "Stalker", der ihm das Leben schwer macht. Dass der Nationalrat seit neustem statt einem Mobbing-Gesetz ein Stalking-Gesetz anregt, zeigt was wir von unseren "Volksvertretern" erwarten dürfen. In Zukunft sollen "Whistleblower" wie Lehrer H. als sog. "Stalker" abgeurteilt werden. Politiker wie Dr. Christoph Eymann hätten dann freie Bahn, jegliche Form von Kritik als "Stalking" strafrechtlich verfolgen zu lassen. Zum Glück ist es aber noch nicht so weit. 

Freitag, 3. Mai 2019

Dr. Christoph Eymann - Nationalrat


Dr. Christoph Eymann hat mit seinem Anwalt Gabriel Nigon das Revisionsbegehren von Lehrer H. betreffend der beiden kantonalen Strafurteile der Basler Gerichte abgelehnt. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde in erster Instanz zu zwei Jahren unbedingt und in zweiter Instanz zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Für Dr. Christoph Eymann gelten unbequeme Fakten als "planmässige Verleumdung" und das Recht jedes Bürgers, Strafanzeigen zu erstatten, mutiert bei der Basler Justizmafia zu "Falscher Anschuldigung" bzw. "Irreführung der Rechtspflege". Für einen Lehrer, der nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, sind diese Urteile nicht akzeptabel. Jahrelang hat sich Dr. Christoph Eymann hinter seinen diversen Mitarbeitern versteckt, die den Lehrer als psychisch kranken Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatten, um ihm die berufliche Existenz vorsätzlich zu zerstören. Auch 13 Jahre nach der unglaublichen Verschwörung gegen Lehrer H. verdienen die Basler Gerichte immer noch regelmässig Geld mit den juristischen Eingaben des Lehrers. Eines hat sich allerdings seit 2006 grundlegend geändert. Ein forensisches Gutachten der Basler UPK attestiert dem Lehrer zwar eine sog. "Persönlichkeitsakzentuierung", stellt aber gleichzeitig fest, dass diese Diagnose keinerlei Krankheitswert aufweist. Aufgrund dieses Gutachtens könnte man annehmen, Dr. Christoph Eymann würde es heute bereuen, den Lehrer mit allen Mitteln kriminalisiert zu haben. Leider ist das Gegenteil der Fall. Dr. Christoph Eymann ist immer noch der Meinung, dass Lehrer H. der Täter ist und er das Opfer. Natürlich ist das Gegenteil richtig. Aber nicht nur Lehrer H. ist das Opfer von Dr. Christoph Eymann, sondern auch hunderte Kinder und Lehrpersonen, die an der von Eymann durchgeboxten Integrativen Schule zerbrechen. Die Integrative Schule ist nichts anderes als eine Gesamtschule, die das Bildungsniveau aller Teilnehmer massiv verschlechtert. Die Integrative Schule ist vergleichbar mit einer Gruppe von Skifahrern, die vom Anfänger bis zum Könner alle die selbe schwarze Piste hinuntergeschickt werden. Wer langsame und schnelle Skifahrer in der selben Gruppe die schwarze Piste hinunterfahren lässt, erzeugt Wut und Frustration. Die schnellen müssen auf die langsamen warten und die langsamen verlieren das Selbstvertrauen, weil sie den Anforderungen der schwarzen Piste nicht gewachsen sind. Für Christoph Eymann ist das alles kein Problem. Er muss nicht vor einer Klasse stehen, in der nicht mehr richtig unterrichtet werden kann. Aus der Sicht von Lehrer H. hat Dr. Christoph Eymann die Basler Volksschule vorsätzlich demontiert. Es war ein grosser Fehler, die Einführungsklassen, die Kleinklassen und die Musikklassen auf dem Altar der Integrativen Schule zu opfern. Lehrer H. liebte seinen Beruf. Jedes Jahr führte er mit seinen Klassen Musicals auf, an die sich die Schülerinnen und Schüler auch heute noch gerne zurückerinnern. Unterdessen wird auch in den Mainstream-Medien der Nutzen der Integrativen Schule stark angezweifelt. Lehrer H. hat diese Entwicklung schon vor über 15 Jahren kritisiert. Deshalb versuchte Dr. Christoph Eymann den Lehrer mittels Psychiatrie und Justiz mundtot zu machen. Es ist ihm bis heute allerdings nicht gelungen. Auch die völlig übertriebenen Honorarforderungen von Gabriel Nigon, die Eymann dem Lehrer als nächstes aufbürden will, werden den Lehrer nicht zum Schweigen bringen. Es ist das Recht jedes Bürgers, die Wahrheit ins Netz zu stellen, auch wenn der frühere Leiter des Basler Erziehungsdepartements und jetzige Nationalrat Dr. Christoph Eymann keine Freude daran hat. Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt, die Wahrheit steht von alleine aufrecht!

Die Deservitenkarte des Gabriel Nigon


Bis vor kurzen wussten wir nicht, was eine Deservitenkarte ist. Dank den Bemühungen von Gabriel Nigon wissen wir es jetzt. Eine Deservitenkarte ist nichts anderes als eine Aufwandsliste, welche die Arbeiten des Juristen dokumentieren soll. Nigon hätte in einem einzigen Satz begründen können, warum sein Mandant Dr. Christoph Eymann nicht daran interessiert ist, die strafrechtlichen Urteile gegen Lehrer H. zu revidieren. Mit einem einzigen Satz kann der Jurist aber kein Geld verdienen. Aus diesem Grund werden in der Juristen-Szene einfache Stellungnahmen zu ausufernden Rechtsergüssen aufgebläht. Dass Gabriel Nigon für seine Stellungnahme 22 Stunden einsetzt, beweist, dass dieser Anwalt ein Meister der juristischen Aufblähung ist. Gabriel Nigon tut aber nur das, was ihm Dr. Christoph Eymann einflüstert. Bereits bei der Jagd nach dem ominösen "R. Jauslin" hatte Eymann einen jüdischen Luxus-Anwalt engagiert, der sich für Fr. 20'000 so richtig ins Zeug legte. Ausser Spesen brachten die juristischen Ergüsse dieses Juristen keinerlei Wahrheit zu Tage. Auch die Kosten für diesen Anwalt wollte Eymann dem unschuldigen Lehrer aufhalsen. Lehrer H. dürfte allerdings keinerlei Lust verspüren, sich von den Anwälten Eymanns finanziell aussaugen zu lassen. Auch der Anwalt von Lehrer H. kann die Deservitenkarte von Gabriel Nigon nicht nachvollziehen. Alleine für die Finalisierung seiner Stellungnahme berechnete Gabriel Nigon rund 7 Stunden. Wir hoffen, dass das Basler Appellationsgericht das böse Spiel von Dr. Christoph Eymann und dessen Anwälten endlich stoppt und das Revisionsbegehren von Lehrer H. vollumfänglich gutheisst.

Donnerstag, 2. Mai 2019

Gabriel Nigon - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


Gabriel Nigon ist ein hervorragender Anwalt. Leider arbeitet er nicht für Lehrer H., sondern für dessen Gegner Dr. Christoph Eymann. Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer bekanntlich in die Psychiatrie einweisen, weil dieser sich getraute, die Basler Schulreformen zu kritisieren. Als die geplante Psychiatrisierung allerdings misslang, versuchte Eymann zusammen mit der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht den Lehrer für 2 Jahre unbedingt ins Gefängnis zu bringen. Auch dieser Plan misslang. Noch während seiner Haft rekurrierte der Lehrer gegen dieses Urteil und gewann. Aus den zwei Jahren unbedingter Haft, wurden zum grossen Missfallen von Dr. Christoph Eymann, Staatsanwältin Eva Eichenberger, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und dem Journalisten Peter Knechtli nur 20 Tage Beugehaft. Es hatte sich herausgestellt, dass zu den Urteilen von Dr. Lucius Hagemann jegliche rechtliche Grundlage fehlte. Es ist in Basel-Stadt offensichtlich üblich, dass Strafrichter völlige Narrenfreiheit besitzen. Wenn sich der Beschuldigte nicht innerhalb von 10 Tagen dagegen wehrt, wird das Urteil rechtskräftig. Lehrer H. wehrte sich und bekam Recht. Er musste nicht für 2 Jahre ins Gefängnis, sondern "nur" die Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken berappen. Aber auch dazu hatte Lehrer H. keine Lust. Er ging betreffend dieser beiden kantonalen Urteile in Revision. Auch Dr. Christoph Eymann durfte sich zu dieser Revision äussern. Dazu beauftragte der Magistrat seinen Rechtsanwalt Gabriel Nigon. Dieser liess sich nicht lumpen und erstellte ein etwa 20-seitiges Schreiben, für welches angeblich 22 Stunden Aufwand getrieben wurde. Bei einem Stundenansatz von Fr. 300.--- und einer Mehrwertsteuer von 7.7% kommt da schnell ein Monatsgehalt eines Lehrers zusammen:


Natürlich will Dr. Christoph Eymann die Rechnung seines Anwalts einmal mehr dem unschuldigen Lehrer aufhalsen. Er hat mit seiner Rente als Ex-Regierungsrat von rund 150'000 Franken und seinen Einkünften als Nationalrat von ungefähr 60'000 Franken anscheinend nicht genügend Eigenmittel, seinen eigenen Anwalt zu bezahlen. Lehrer H. soll das für ihn übernehmen. Ausgerechnet der Lehrer, der wegen Dr. Christoph Eymann seit 2006 ein unglückliches Leben als arbeitsloser Lehrer führt! Eymann hat als Präsident der EDK auch die schweizerische Schullandschaft massiv umgepflügt. In Basel-Stadt wurden die Einführungsklassen, die Kleinkassen und die Musikklassen abgeschafft. Die integrative Schule wurde als pädagogisch wertvolle Erneuerung gepriesen. Seit diesen "Reformen" ist die Burnout-Rate der Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz massiv angestiegen. Doch wer profitiert eigentlich von Schulreformen, welche die Menschen systematisch krank machen? Man muss nur die Organisationen näher betrachten, für welche Dr. Christoph Eymann im Nationalrat Lobby-Arbeit betreiben darf.


Wir wissen nicht wie viel Geld Dr. Christoph Eymann für seine Lobby-Arbeit von der Pharma-Industrie erhält. Aber wir erahnen jetzt wenigstens, wer ein Interesse daran haben könnte, dass möglichst viele Menschen krank werden. Es ist uns einmal mehr völlig fremd, Dr. Christoph Eymann und dessen Anwalt Gabriel Nigon in deren Ehre zu verletzen. Wir sammeln auf unserem Blog nur die Fakten. Appellationsgerichtspräsidentin Eva Christ wird entscheiden müssen, wer für die Anwaltskosten von Dr. Christoph Eymann aufzukommen hat. Es bleibt spannend!