Donnerstag, 18. Juni 2020

Offener Brief an Alberto Fabbri


Sehr geehrter Herr Fabbri!
Herzliche Gratulation zu Ihrem neuen Job als Richter in Bellinzona. Bis es so weit ist, haben Sie noch einige Monate Zeit, Ordnung in die Basler Staatsanwaltschaft zu bringen. Aus unserer Sicht haben sie die Staatsanwaltschaft nicht wirklich geführt, sondern immer nur beide Augen zugedrückt, wenn Ihre Mitarbeiter vorsätzlich das Recht pervertierten. Zu Ihren schlimmsten Mitarbeitern gehört Staatsanwältin Eva Eichenberger. Sie hat alle Strafanzeigen, die Lehrer H. gegen die Personen, die ihn aus dem Basler Schulsystem gemobbt hatten, vorsätzlich eingestellt. Aufgrund ihrer eigenen Einstellungsbeschlüsse hat sie Lehrer H. angeklagt und dafür gesorgt, dass er zu 2 Jahren Haft und 90 Tagen Sicherheitshaft verurteilt wurde. Lehrer H. musste wegen dieser Staatsanwältin 20 Tage grundlos im Waaghof verbringen. Wenn sie ein integerer Leiter der Basler Staatsanwaltschaft wären, hätten Sie sich bemüht, die kriminellen Aktionen Ihrer Mitarbeiter intern zu untersuchen. IT-Spezialist Bruno Glauser hat zum Beispiel alles getan, um Lehrer H. alt aussehen zu lassen. In insgesamt zehn Verhören behauptete er wahrheitswidrig, Lehrer H. sei verantwortlich für diverse Blogs wie zum Beispiel "IG Breitensport" und "Advocatus". Da Lehrer H. auch Strafanzeige gegen den Inhaber des Blogs "Advocatus" einreichte, behauptete Glauser aktenwidrig, der Advocatus-Blog sei von Lehrer H. betrieben worden. Es gibt keinen einzigen Beweis für diese Behauptung, denn Lehrer H. hat diesen Blog tatsächlich nie betrieben. Trotzdem wurde er vom Basler Appellationsgericht ohne jegliche Beweise wegen angeblicher Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Wenn ein IT-Ermittler und eine Staatsanwältin zusammen Sachverhalte konstruieren, die nicht der Wahrheit entsprechen, sollte der oberste Leiter der Basler Staatsanwaltschaft tätig werden. Leider haben Sie das nie getan. Ihre drei Mitarbeiter Glauser, Eichenberger und Voser waren alle der Meinung, die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. sei ein Dauerdelikt und müsse mit einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren bestraft werden. Lehrer H. musste das Bundesgericht einschalten, um dem Basler Machtfilz klar zu machen, dass sog. Ehrverletzungsdelikte noch nie als Dauerdelikte galten. Das bösartige Konstrukt, das in Ihrer Basler Staatsanwaltschaft gegen Lehrer H. ausgebrütet wurde, macht Lehrer H. bis auf den heutigen Tag zu schaffen. Auch Sie, Herr Fabbri, haben bei dieser Intrige gegen Lehrer H. mitgespielt. Lehrer H. schaffte es für ein paar Minuten mit Ihnen persönlich zu reden. Er machte Sie darauf aufmerksam, dass das Vorgehen von Glauser und Eichenberger rechtswidrig sei. Sie nahmen Lehrer H. keine Sekunde ernst. Als Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Regierungsrat Dr. Christoph Eymann erstattete, weil dieser den unschuldigen Lehrer in der Basler Zeitung als "Stalker" diffamierte, würgten Sie das Strafverfahren gegen Eymann persönlich ab. Lehrer H. ist kein "Stalker", sondern ein integerer Bürger, der seit Jahren gegen den Basler Justiz-Filz kämpft. Hätten Ihre Mitarbeiter korrekt gearbeitet, wäre es gar nie zu einer Anklage gegen Lehrer H. gekommen. Dass die selbe Staatsanwältin, die sämtliche Mobbing-Täter freispricht, das Mobbing-Opfer zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilen lässt, ist ein zum Himmel schreiendes Verbrechen. Solche Dinge passieren, wenn man als Leiter einer Staatsanwaltschaft über Jahre hinweg einfach wegschaut. Jetzt ergreifen Sie offensichtlich die Flucht nach vorne. Vielleicht sind Ihre Mitarbeiter Ihnen zehn Jahre auf der Nase herumgetanzt oder Sie haben jetzt einfach die Nase voll, von Mitarbeitern, die keine Lust haben, sich an die Strafprozessordnung zu halten. Sie haben jetzt nichts mehr zu verlieren! Sie sind jetzt ein gewählter Richter, der sich für den Rest des Lebens für Gerechtigkeit einsetzen darf. Nutzen Sie Ihre restliche Zeit bei der Basler Staatsanwaltschaft und räumen Sie diesen Laden endlich auf. Ihr Nachfolger wird es Ihnen danken.   

Dienstag, 16. Juni 2020

Susanne Nese - Strafgerichtspräsidentin Basel-Stadt


Seit 14 Jahren leidet Lehrer H. unter einer Verschwörung, die ihm die Basler Macht-Elite eingebrockt hat. Über 20 Jahre lang war er ein beliebter und engagierter Lehrer im Kanton Basel-Stadt. Als er 2006 mit Gaby Jenö eine neue Chefin bekam, war es vorbei mit dem schönen Lehrer-Leben. Gaby Jenö war Wahlkampfleiterin bei der Basler SP und indoktrinierte als Schulhausleiterin der OS Brunnmatt das ganze Kollegium mit der hirnrissigen Gender-Theorie, die besagt, dass wir nicht als Mädchen oder Knaben auf die Welt kommen, sondern dass wir von der Gesellschaft zu Weibchen oder Männchen erzogen werden. Diese Ideologie ist heute bei den Grünen und Linken in Mode, von der SVP wird sie eher belächelt. Lehrer H. war nie bei der SVP. Als Dr. Christoph Eymann das Basler Erziehungsdepartement übernahm, verspracht er allen Basler Lehrerinnen und Lehrern, dass sich Basel unter ihm in eine SVP-freie Zone verwandeln werde. Doch was meinte er damit? Lehrer H. bekam es am eigenen Leib zu spüren. Unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann wurde Lehrer H. als gefährlicher Lehrer verleumdet, der nicht mehr auf die Schülerinnen und Schüler "losgelassen" werden durfte. Offenbar passte Lehrer H. nicht mehr in das heutige Gender-Zeitalter, in welchem Schwule, Lesben, Schwarze, Feministen, Linke und Grüne das Sagen haben.

Mit Susanne Nese, Strafgerichtspräsidentin am Basler Strafgericht, hat Lehrer H. eine erneute Herausforderung vor sich. Nese ist die Richterin, die beurteilen muss, ob Lehrer H. sich gegenüber Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann ehrverletzend geäussert hat. Wer die umfangreichen Akten liest, merkt sofort, dass sich alle anderen in Bezug auf Lehrer H. ehrverletzend verhalten haben, während Lehrer H. nur die Fakten ins Internet gestellt hat. Die Lügen dieser staatlich besoldeten Verbrecher sind unschwer in den Akten nachzulesen: Lehrer H. sei ein selbst- und fremdgefährlicher potentieller Gewalttäter, der seine Drohungen jederzeit mittels eines Kapitalverbrechens ausführen könne, weshalb er so schnell wie möglich in die Psychiatrie oder ins Gefängnis gehöre. In Tat und Wahrheit kämpft Lehrer H. seit bald 14 Jahren gegen den linken Basler Behördenfilz, nicht mit Gewalt, sondern mit Fakten, die beweisen, dass dieser Basler Justiz-Filz völlig korrupt und kriminell ist. Staatsanwältin Eva Eichenberger behauptete zusammen mit dem Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann wahrheitswidrig, Lehrer H. sei vor dem Haus von Eichenberger herumgeschlichen und sei von ihrem Ehemann vertrieben worden. Lehrer H. kann diese doppelte Lüge nicht auf sich sitzen lassen und stellte bei der Strafrichterin deshalb den Antrag die beiden Staatsfunktionäre zu diesem Thema vorzuladen und zu befragen. Natürlich hatte die feministische Gender-Richterin von der SP keinerlei Interesse, die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann zu befragen. Wörtlich schrieb sie:

" Die Akten sind sehr umfangreich. Es finden sich darin u.a. diverse Entscheide (welche die Vorgeschichte erhellen) und unzählige printouts von Internetblogs. Der Vorwurf der (mehrfachen) falschen Anschuldigung bezieht sich im übrigen auf die Anzeige vom 17. März 2015 (Akten S. 248) und den darin beschriebenen Sachverhalt. Die relevanten Anzeigen des Einsprechers und die Einvernahme dazu wurden mit Verfügung vom 30.12.2019 eingeholt und finden sich in den Akten (Akten S. 906-915). Für die Erhellung und rechtliche Würdigung des Sachverhalts kann daher auf eine Befragung der Privatklägerschaft verzichtet werden. Der Beschuldigte wird an der Hauptverhandlung selbstverständlich zu den Vorwürfen befragt werden und wird sich dazu äussern können."

Diese von Susanne Nese erlassene Verfügung zeigt deutlich, dass die SP-Richterin den unzähligen Lügen, die Lehrer H. seit bald 14 Jahren ausgesetzt ist, nicht im geringsten auf den Grund gehen will. Eine Justiz, die nicht der Wahrheit, sondern der Politik verpflichtet ist, darf ruhigen Gewissens mit der Nazi-Justiz von 1933-1945 verglichen werden. 

Donnerstag, 11. Juni 2020

Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt von Basel-Stadt


Alberto Fabbri war nicht nur an einer Verschwörung gegen Christoph Blocher, sondern auch an einer Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt. 2006 wurde Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als potentieller Gewalttäter verleumdet und freigestellt. 2010 wurde Alberto Fabbri Erster Staatsanwalt in Basel-Stadt. Weil Lehrer H. sich nicht so einfach verleumden lassen wollte, erstattete er diverse Strafanzeigen gegen die Staatsfunktionäre, die ihn aus seinem Beruf gemobbt hatten. Da der damalige Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann zusammen mit seinen Mitarbeitern die berufliche Existenz des Lehrers vorsätzlich vernichtete, erstattete H. auch gegen Eymann eine Strafanzeige. Diese Strafanzeige wurde von Alberto Fabbri persönlich eingestellt. Fabbri war nicht im geringsten daran interessiert, die Wahrheit zu finden. Er liess seine Mitarbeiter Eva Eichenberger, Beat Voser und Bruno Glauser solange tricksen, bis Lehrer H. im Gefängnis sass. Sämtliche Mitarbeiter Fabbris waren der Meinung, die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. sei als Dauerdelikt zu betrachten und mit Gefängnis zu bestrafen. Mehrmals suchte Lehrer H. das Gespräch mit Alberto Fabbri, blitzte aber regelmässig ab. Sogar als Lehrer H. klar bewies, dass Eichenberger und Glauser in krimineller Art und Weise dem unschuldigen Lehrer eine sog. Irreführung der Rechtspflege andichteten, wurde Fabbri nicht aktiv. Er schützte seine Mitarbeiter und liess sie gewähren, bis das Bundesgericht das fiese Treiben stoppte. Als Lehrer H. Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erstattete, wollte sich Fabbri die Hände nicht schmutzig machen und engagierte die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin, die schon bei Christoph Blocher eine unrühmliche Rolle gespielt hatte. Auf Druck des Basler Appellationsgerichtspräsidenten Christian Hoehnen stellte sie die Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann ein und unterschrieb einen Strafbefehl gegen den unschuldigen Lehrer. Nicht nur die SVP, sondern auch Lehrer H. sind der Meinung, dass die charakterlichen Eigenschaften Fabbris für das Amt eines Richters nicht genügen. Wenn man sich allerdings vor Augen führt, was zur Zeit am Bundesstrafgericht so alles abgeht, darf man nicht überrascht sein, wenn Fabbri die Wahl zum Richter doch noch schafft.