Freitag, 31. März 2023

Waaghof - das Untersuchungsgefängnis von Basel-Stadt

 

Es gibt Bilder, die einem bleiben. Die auch Wochen, Monate, Jahre später wieder aufflackern, plötzlich und voller Details, als hätten sie sich tief in alle Schichten des Bewusstseins gebrannt. Manchmal, weil die Bilder von so herausragender Schönheit sind. Meistens aber, weil sie unerträglich sind.

So wie diese Bilder.

Sie stammen von den Überwachungskameras einer Sicherheitszelle im Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel. Sie zeigen einen langen, schmalen Raum, weisse Keramikplatten an den Wänden, am einen Ende eine Dusche und eine Toilette, daneben eine schwere Metalltür. Am anderen Ende ein Fenster und ein Bett. Zwei Kameras zeichnen auf.

Die Frau im Bild hat aufgehört zu schreien. Sie schlägt nicht mehr um sich, atmet ruhig. Liegt nur noch da, auf der grünen Matratze aus Plastik, und starrt an die Decke. Den grauen Gefängnissweater mit der Nummer 14 hat sie ausgezogen, ihr Oberkörper ist nackt.

Sie sitzt auf. Bindet die schwarzen Locken zurück und schnürt sich das Oberteil um den Hals. Zieht zu. Legt sich wieder hin. Zieht die Decke über den Kopf. Zieht sie wieder weg. Starrt die Wand an.

Eine halbe Stunde geht das so.

Dann, um 12.33 Uhr, steht die Frau auf und erhängt sich mit dem Ärmel des Traineroberteils am Fensterknauf.

Die Überwachungskamera filmt jedes Detail, zwei Minuten lang, bis die Frau regungslos liegen bleibt; das Gesicht und die Brust in die Zimmerecke gepresst, halb am Boden liegend, den Rücken durchgedrückt, die Beine nach hinten gestreckt.

Mehr als fünf Minuten vergehen, bis drei Aufseher in die Zelle treten. Zwei schneiden das Kleidungsstück durch, einer spritzt der Frau Wasser ins Gesicht. Ein Aufseher verlässt den Raum. Die beiden anderen folgen kurz danach.

Eine Aufseherin tritt ein. Sie zieht der Frau die Hose aus. Jetzt liegt sie flach auf dem Bauch, das Gesicht noch immer in die Ecke gepresst. Die Aufseherin geht. Die Metalltür fällt ins Schloss. Die Frau bleibt zurück. Alleine. Regungslos.

«Wir sollten den Notarzt haben, 144, und eine Polizeipatrouille. Es geht um einen möglichen versuchten Suizid.»

– Der Notruf um 12.50 Uhr

Es sind jetzt zehn Minuten vergangen, seit sich die Frau am Fensterknauf erdrosselt hat, einem mondförmigen Griff aus Metall.

Es dauert noch mal zehn Minuten, bis die Aufseherin mit zwei Kollegen zurückkommt und der Frau an den Hals greift, 12.53 Uhr, zum ersten Mal überprüft jemand die Lebenszeichen, 13 Minuten nachdem die Aufseher den Raum erstmals betreten haben.

Sie drehen die bewusstlose Frau auf den Rücken. Stehen einen Moment um sie herum. Gehen. Kommen wieder.

12.50 Uhr, Notruf: «Wir sollten den Notarzt haben, 144, und eine Polizeipatrouille. Es geht um einen möglichen versuchten Suizid.» Die Einsatzzentrale der Kantonspolizei will den Anrufer an die Sanität weiterleiten, aber der winkt ab. «Nein, einfach schicken», sagt der Anrufer, einer der Gefängnisaufseher*innen, die die bewusstlose Frau gefunden haben und dabei waren, wie sie vom Strang geschnitten wurde. «Ich kann nicht mehr sagen, als ich dir gerade erzählt habe.»

12.55 Uhr, Herzrhythmusmassage, 22 Minuten nach Beginn der Strangulation.

Um 13.04 Uhr treffen die Notärzt*innen im Untersuchungsgefängnis Waaghof ein. Für die Frau, die entblösst am Boden liegt und seit einer halben Stunde keine Regung mehr zeigt, kommt jede Hilfe zu spät.

Zwei Tage danach, am 14. Juni 2018 um 11.03 Uhr, stirbt sie auf der Intensivstation des Universitätsspitals Basel an den Folgen eines Gehirnversagens durch Sauerstoffmangel, ohne je wieder das Bewusstsein erlangt zu haben.

Wer was wann genau tat oder unterliess – das ist seit Sommer 2018 Gegenstand strafrechtlicher Untersuchungen und mehrerer Recherchen in verschiedenen Medien (BaZbzBlick20 MinutenWOZ). Im August 2021 mussten sich drei Aufseher und eine Aufseherin in Basel vor Gericht verantworten. Nach viertägigem Prozess wurden sie vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung und Aussetzung freigesprochen. Zwar hätten die vier Beschuldigten die Sorgfaltspflicht sehr wohl verletzt (und müssen deshalb einen Teil der Verfahrenskosten tragen), doch der zwingende «hypothetische Kausalzusammenhang» sei nicht erstellt – sprich: Man könne nicht mit Sicherheit sagen, dass die Frau überlebt hätte, wenn die Aufseher*innen sie nicht 15 Minuten lang hätten liegen lassen.

Der Gerichtsmediziner sagte dazu vor Gericht aus, dass sich nicht mit Sicherheit sagen liesse, ob die Frau jemals wieder aufgewacht wäre, nachdem es bereits mehr als fünf Minuten gedauert hatte, bis man sie in der überwachten Sicherheitszelle entdeckte. «Zwei, drei Minuten länger (am Strang, Anm. der Red.) und sie wäre vermutlich tot gewesen.»

Gegen einen fünften Angestellten, der im Auftrag einer privaten Sicherheitsfirma für das Gefängnis tätig war, wurde keine Anklage erhoben: Er hätte die Zelle via Bildschirm überwachen sollen und bemerkte über fünf Minuten lang nicht, dass die Insassin im Begriff war, sich zu erhängen. Grund für die Nicht-Anklage: Der Angestellte sei «auch noch mit anderen Aufgaben» beschäftigt gewesen.

Die Aufarbeitung dieses Todesfalls ist damit längst nicht abgeschlossen, die zweitinstanzliche Verhandlung soll im Laufe dieses Jahres geführt werden.

Bajour und die «Republik» haben sich die Untersuchungsakten dieses Falls besorgt, sie studiert und die Geschehnisse rekonstruiert. Videoaufnahmen gesichtet, Polizeirapporte untersucht, Einvernahmen gelesen und mit Angehörigen, Freund*innen und Bekannten der Verstorbenen gesprochen.

Und je genauer wir nachzuvollziehen versuchten, wie es so weit kommen konnte, dass sich am 12. Juni 2018 eine junge Frau in einer Zelle des Basler Untersuchungsgefängnisses Waaghof das Leben nahm, desto unerträglicher wurde das Bild und desto klarer die Tatsache, dass die vier Aufseher*innen, die der Erstickenden 15 Minuten lang nicht halfen, bei weitem nicht die Einzigen sind, die sich im Zusammenhang mit dem Tod der 29-jährigen Tamilin falsch verhalten haben.

Kowsika.

Ihr Name war Kowsika.

Dienstag, 28. März 2023

Das kriminelle Justiz-System in Europa

 

Georgius A. Serghides ist Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Als Richter ist er genau so mies, wie sein Bild, das im Internet zu finden ist. Seine Aufgabe wäre es die eklatanten Menschenrechtsverletzungen des schweizerischen Justiz-Filzes zu ahnden. In Tat und Wahrheit tut er genau das Gegenteil. 

Lehrer H. hatte drei Mal das zweifelhafte Vergnügen, es mit diesem Richter zu tun zu haben. Drei Mal ging Serghides mit keinem Wort auf die Beschwerde von Lehrer H. ein, sondern stampfte sie mittels vorgedrucktem Schreiben in den Boden. 

Drei Mal durfte Lehrer H. lesen, dass keine Menschenrechtsverletzungen begangen worden seien und die Beschwerde für unzulässig erklärt wurde. 

Auch im neusten Fall, in welchem Lehrer H. vom schweizerischen Justiz-Filz der "falschen Anschuldigung" bezichtigt wurde, weil er sich getraut hatte, einen Basler Richter wegen Amtsmissbrauch anzuzeigen, fiel Serghides nicht auf, dass der angebliche Tatbestand sowohl in subjektiver noch in objektiver Hinsicht nicht erfüllt war. Lehrer H. hatte nie die Absicht einen unschuldigen Richter wieder besseren Wissens falsch zu beschuldigen. Er hatte Dr. Lucius Hagemann angezeigt, weil dieser ihm ohne jegliche Grundlage das Recht auf freie Meinungsäusserung in ein angebliches Dauerdelikt pervertiert hatte, um ihn für zwei Jahre ins Gefängnis zu stecken.

Zwar stellte das Bundesgericht fest, dass dieses Urteil völlig daneben war, aber es kam nicht auf die Idee, dass Hagemann damit sein Amt missbraucht haben könnte. 

Lehrer H. hat aus unserer Sicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Er hat sämtliche staatlichen Funktionäre, die ihn in die Psychiatrie oder ins Gefängnis bringen wollten, angezeigt und auf Gerechtigkeit gehofft. Mit dem letzten Entscheid bzw. vorgedruckten Schreiben des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist seine Hoffnung auf ein faires Verfahren endgültig begraben worden. 

Auch nach dieser Niederlage wird Lehrer H. allerdings nicht resignieren. Er wird sich weiterhin für die Menschenrechte einsetzen, ob das den kriminellen Rechtsverdrehern in der Schweiz und in Europa passt oder nicht. 

Auch wir werden genau beobachten, in welche Richtung der schweizerische Justiz-Filz abtriftet. Die Tatsache, dass das Bundesgericht die Kündigung von vier Soldaten guthiess, die nicht bereit waren, sich impfen lassen wollten, spricht Bände. Aus unserer Sicht hat sich das höchste Gericht in der Schweiz zu einem Handlanger der kriminellen Elite entwickelt. Es wäre höchste Zeit, dass das schweizerische Parlament aufwacht und die Kontrolle über die höchste Justiz-Behörde der Schweiz wieder zurück gewinnt. Dazu braucht es allerdings integere Politiker, die das Recht nicht vorsätzlich pervertieren. 

Leider gibt es von dieser Sorte im Parlament nur noch sehr wenige. Die meisten sind damit beschäftigt, Lobby-Arbeit zu betreiben und ihre eigenen Taschen vollzustopfen.   

Freitag, 24. März 2023

Wie kriminell sind unsere Bundesrichter?

 

Mit dem neusten Entscheid des Bundesgerichts zeigen die höchsten Richter der Schweiz einmal mehr ihre übelste Fratze. Vier Soldaten, die die Impfung verweigert hätten, sei rechtmässig gekündigt worden, behaupten die Corona-Richter von Lausanne. 

Obwohl unterdessen bekannt ist, dass die Impfung nichts nützt, dafür aber grossen Schaden anrichten kann, bestraft das Bundesgericht, Soldaten, die nicht gewillt waren, sich durch die Impfung vergiften zu lassen. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass es dem Bundesgericht nicht um Gerechtigkeit geht, sondern um die Aufrechterhaltung eines kriminellen Systems.

Auch im 3. Reich waren die Entscheidungen der höchsten Richter politischer Natur. Es ist zu hoffen, dass ein unabhängiges Gericht eines Tages die aus unserer Sicht kriminelle Corona-Justiz untersucht und verurteilt.

Hier noch die Begründung der Corona-Richter:

Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen. Die vier Männer gehörten als Berufsmilitärs dem Kommando Spezialkräfte an, das dem Kommando Operationen unterstellt ist. Das Kommando Operationen kündigte die Arbeitsverträge mit ihnen im Herbst 2021, weil sie sich trotz persönlicher Gespräche und arbeitsrechtlicher Ermahnungen nicht gegen Covid-19 hätten impfen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerden der Betroffenen ab. Das Bundesgericht weist ihre Beschwerden ebenfalls ab. Die Verpflichtung zur Covid-19-Impfung und die angedrohte Entlassung im Unterlassungsfall stellt einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar; dieser Eingriff ist indessen gerechtfertigt. Wer sich als Berufsmilitär anstellen lässt, begibt sich in ein besonderes Rechtsverhältnis. Insbesondere gilt eine mit dem Dienst in der Armee verbundene Gehorsamspflicht. Aus den Kündigungsverfügungen geht hervor, dass die Verpflichtung zur Impfung darauf beruhte, eine sofortige Einsatzbereitschaft für kurzfristige Einsätze im Ausland sicherzustellen (so geschehen z.B. in Afghanistan). Dabei handelte es sich um einen militärischen Befehl. 

Im Kontext der Tätigkeit als Berufsmilitär in einer Spezialeinheit der Schweizer Armee bildet die Impfpflicht einen leichten Grundrechtseingriff. Mit Blick auf das besondere Rechtsverhältnis war Artikel 7 der Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland als gesetzliche Grundlage dafür ausreichend. Die fragliche Bestimmung sieht eine Pflicht für Behandlungs- und Vorsorgemassnahmen vor. Dass eine Impfung darin nicht ausdrücklich genannt wird, ist unerheblich. Eine Massnahme wie die Covid-19-Impfung als Teil des militärischen Impfkonzepts des Oberfeldarztes verfolgt präventive Zwecke; sie stellt sicher, dass die Einsatzbereitschaft des betroffenen militärischen Personals angesichts der von vielen Ländern wegen der Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen sichergestellt ist. Mitglieder der Spezialkräfte müssen aus dem Stand im Ausland eingesetzt werden können, etwa zur raschen Einholung von wichtigen Informationen für die Sicherheit der Schweiz, zur Sicherung von Personen und Einrichtungen oder zur Repatriierung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in Krisensituationen. Das öffentliche Interesse überwog damit die privaten Interessen der Beschwerdeführer. Das Bundesverwaltungsgericht ist weiter zu Recht davon ausgegangen, dass regelmässige Tests zufolge strengerer Einreisevorschriften einzelner Länder keine ausreichende Gewähr für eine rasche Einsatzbereitschaft geboten hätten. Die Pflicht zur Impfung erweist sich in den vier Fällen schliesslich auch als zumutbar. Insgesamt beruhten die ordentlichen Kündigungen der Betroffenen objektiv gesehen auf sachlich hinreichenden Gründen.

Dienstag, 21. März 2023

Die Rettung des schweizerischen Finanzplatzes

                       


Thomas Jordan und Karin Keller-Sutter haben kurzfristig den Bankenplatz Schweiz gerettet. Böse Zungen behaupten, die zwei Behördenmitglieder seien von London und Washington gezwungen wurden, diese Lösung durchzusetzen. Kurzfristig war der Entscheid die CS zu eliminieren richtig. Die Börsen haben sich nach einem turbulenten Start wieder beruhigt und das Vertrauen in den Bankenplatz Schweiz ist vorerst zurückgekehrt.

Natürlich werden die Satanisten, die gegen die Credit Suisse gewettet haben, als nächstes die UBS ins Visier nehmen. Diese Monster Bank hat mit der Übernahme der CS zahlreiche Leichen im Keller, die so schnell wie möglich entsorgt werden müssen. Den Satanisten ist es auch seit längerem schon ein Dorn im Auge, dass die Schweiz immer noch eine eigene Zentralbank besitzt und deshalb eine gewisse Autonomie besitzt. Ob Thomas Jordan der richtige Mann ist, um diese Zentralbank zu verteidigen, ist fraglich. Mit seiner Politik hat er im letzten Jahr einen gigantischen Verlust von rund 135 Milliarden eingefahren, der in der Geschichte der Schweizerischen Nationalbank einmalig ist. 

Diesen gigantischen Verlust werden die Kantone in ihren Budgets spüren, denn dieses Jahr gibt es aufgrund dieses SNB-Verlustes kein Geld für die Kantone. 

Wenn die Globalisten die Kontrolle über die Schweiz erlangen wollen, müssen sie auch die UBS und die Schweizerische Nationalbank zerstören. Ob Thomas Jordan und Karin Keller-Sutter willens sind, diese Entwicklungen zu verhindern, steht in den Sternen.