Freitag, 26. Oktober 2018

Esther Omlin - Ausserordentliche Staatsanwältin im Mobbingfall Lehrer H.


Es geschieht äusserst selten, dass die Justiz gegen einen Oberstaatsanwalt ermittelt. Seit einigen Wochen steht Dr. Esther Omlin im Fadenkreuz der Justiz. Sie ist als ausserordentliche Staatsanwältin für die Ermittlungen im Mobbingfall Lehrer H. zuständig. Seit bald zwei Jahren ermittelt sie gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann, die den völlig unbescholtenen Lehrer H. für zwei Jahre mittels unbedingter Haft wegsperren wollten. Dr. Esther Omlin ist im Besitz sämtlicher Unterlagen, die beweisen, dass die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Gerichte seit Jahren versuchen, den unbequemen Lehrer rechtswidrig zum Schweigen zu bringen. Offensichtlich soll nun die äusserst integere Oberstaatsanwältin aus Obwalden vorsätzlich diffamiert und ausgeschaltet werden.

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Dr. Christoph Eymann - Ehemaliger Leiter des Basler Erziehungsdepartements


2006 erklärte das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann den engagierten und beliebten Lehrer H. zum potenziellen Selbstmörder bzw. Amokläufer und forderte eine psychiatrische Begutachtung. Um seine Anstellung als Lehrer nicht zu verlieren, liess sich Lehrer H. vom Basler Psychiater Dr. med. Piet Westdijk psychiatrisch begutachten. Dieser stellte fest, dass Lehrer H. völlig gesund und arbeitsfähig sei. Da das Erziehungsdepartement aber beschlossen hatte, dem Lehrer zu kündigen, erklärte man dieses Gutachten als ungültig. Unter Androhung der Kündigung nötigte die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö den Lehrer, sich bei Dr. Eric Odenheimer begutachten zu lassen. Um seine Anstellung nicht zu gefährden, leistete Lehrer H. dieser Nötigung Folge. Auch Dr. Eric Odenheimer, der nebenbei noch als Kassier der jüdischen Gemeinde tätig ist, konnte keine Krankheit feststellen, schickte den Lehrer aber noch zu Dr. Daniel Fasnacht, dem obersten Krankschreiber von Basel-Stadt. Da sich Lehrer H. allerdings völlig gesund fühlte, begann er sich gegen die aus seiner Sicht faschistoiden Massnahmen zu wehren und veröffentlichte seine Erlebnisse mit dem Basler Erziehungsdepartement auf seiner Internetseite "staatsmobbing.twoday.net". Daran hatte Dr. Christoph Eymann keine Freude. Zusammen mit seinem Anwalt Gabriel Nigon sorgte er dafür, dass der Blog des Lehrers aus dem Internet verschwand. Gleichzeitig unternahm Dr. Christoph Eymann alles, um den mutigen Lehrer in die Psychiatrie bzw. ins Gefängnis zu sperren. Allerdings mussten die Behörden den Lehrer nach 20 Tagen Beugehaft wieder aus dem Gefängnis entlassen. Auch nach über 12 Jahren Behördenstress ist der Lehrer immer noch nicht selbst- oder fremdgefährlich. Vielleicht ist er unangenehm für ein bösartiges System, das seine Bürgerinnen und Bürger mittels Gehirnwäsche und Propaganda unterdrückt und ausbeutet. Staatsanwalt Tobias Kaufmann meint dazu:

"Auf einigen dieser Blogs habe Lehrer H. diverse Personen systematisch beleidigt, verunglimpft und ihnen wider besseren Wissens Straftaten aller Art und weitere Tatsachen, die geeignet,ihren Ruf zu schädigen, unterstellt. Unter diesen betroffenen Personen befand sich auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, welchem Lehrer H. unter anderem vorgeworfen habe, er habe in seinem Departement unter Zuhilfenahme der Mittel der Manipulation und des Denunziantentums gezielt ein Mobbing-System zur Entfernung unliebsamer Mitarbeiter unterhalten oder zumindest begünstigt und habe Mitarbeitende terrorisiert, habe kriminelle Machenschaften seiner Mitarbeitenden vertuscht bzw. deren kriminelles Verhalten geduldet, er sei ein Lügner, verfolge in seinem Departement mittels Propaganda, Indoktrination und Zensur, eine totalitäre, sozialistische bzw. kommunistische Ideologie des Bildungsfaschismus im Sinne der New World Order und bediene sich demokratiefeindlicher Machenschaften, sein Handeln erinnere an den Nationalsozialismus bzw. an Nazi-Methoden resp. DDR- und Sovjettotalitarismus und Faschismus."

Ein System, welches derartige Meinungen als "planmässige Verleumdung" strafrechtlich sanktioniert und damit die Meinungsäusserungsfreiheit kriminalisiert, ist tatsächlich totalitär. Es ist zu hoffen, dass das Bundesgericht dem Kanton Basel-Stadt endlich klar macht, dass die Menschenrechte auch in Basel-Stadt ihre Gültigkeit haben.

Mittwoch, 24. Oktober 2018

Die falsche Berichterstattung des Mischa Hauswirth


Obwohl Journalist und Gerichtsreporter Mischa Hauswirth bei fast allen 26 Fragen von Lehrer H. die Aussage verweigerte, stellte Staatsanwalt Tobias Kaufmann das Strafverfahren gegen den beschuldigten Journalisten ein. Damit beweist Tobias Kaufmann einmal mehr, dass der Basler Staatsanwaltschaft nicht zu trauen ist. Warum ein Journalist, der nachweislich falsche Behauptungen aufstellt, sich in der Einvernahme an nichts mehr erinnern will und systematisch die Aussage verweigert, nicht angeklagt wird, bleibt somit das Geheimnis von Staatsanwalt Tobias Kaufmann. Auch wenn Kaufmann das Strafverfahren gegen Mischa Hauswirth einstellt, bleiben die Fragen von Lehrer H. trotzdem unbeantwortet. Woher hat Hauswirth seine falschen Informationen, die er in der BaZ als Wahrheit verkaufte? In der Gerichtsverhandlung hatte Lehrer H. die "Schmähmails" thematisiert, die der damaligen Chef der Basler Kripo Dr. Beat Voser zum Anlass nahm, bei Lehrer H. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Das Protokoll der Gerichtsverhandlung beweist, dass Lehrer H. mehrmals aussagte, dass er diese Schmähmails nicht geschrieben haben könne, da er über keinen Laptop verfüge. Warum behauptete Mischa Hauswirth in seinem BaZ-Artikel aber genau das Gegenteil? Staatsanwalt T. Kaufmann hätte den Journalisten leicht an dessen Lügen aufhängen können, stattdessen greift der Staatsfunktionär tief in die Trickkiste. Wörtlich schreibt Kaufmann in seiner Einstellungsverfügung:

"Dem Protokoll der damaligen Hauptverhandlung ist zu entnehmen, dass tatsächlich mehrmals auf  "Verleumdungsmails" und "Schmähmails" an Dr. Christoph Eymann Bezug genommen wird, jedesmal auch im Zusammenhang mit dem angeklagten Blog "Advocatus". Es ist deshalb durchaus nachvollziehbar, dass für den durchschnittlichen Zuhörer der Gerichtsverhandlung der Eindruck entstehen konnte, dass auch diese Schmähmails Teil der Lehrer H. vorgeworfenen Delikte waren."

An dieser Stelle vergisst der Staatsanwalt vorsätzlich, dass ein Gerichtsreporter kein durchschnittlicher Zuhörer ist und dass in der Anklageschrift dem Lehrer keine "Schmähmails" vorgeworfen wurden. Ein Gerichtsreporter, der die Anklageschrift nicht liest und deshalb tatsachenwidrige Behauptungen verbreitet, ist nicht länger tragbar. Dass sich Staatsanwalt T. Kaufmann einmal mehr als Richter aufspielt und einen schlampigen Journalisten begünstigt, passt ins Bild. Wörtlich schreibt Kaufmann.

"Auch die Verwendung der Initialen des Beschuldigten, beweist nicht, dass der Beschuldigte Teil einer Intrige gegen den Anzeigesteller ist. Der Gebrauch von Initialen ist in der Berichterstattung üblich."

Auch hier beschönigt der Staatsanwalt das widerliche Vorgehen des BaZ-Journalisten. Es kommt nämlich höchst selten vor, dass in der Gerichtsberichterstattung die Original-Initialen des Angeschuldigten veröffentlicht werden. Dass Mischa Hauswirth praktisch bei allen Fragen des Lehrers die Aussage verweigert, beweist das Ausmass der Verschwörung. Für Staatsanwalt Tobias Kaufmann ist diese Tatsache kein Grund, Anklage zu erheben. Wörtlich schreibt er:

"Somit erscheint eine unabsichtliche Verwechslung bzw. Vermischung als glaubhaft und nachvollziehbar und die falsche Berichterstattung wurde allerhöchstens fahrlässig begangen."

Wenn dem wirklich so wäre, hätte sich Mischa Hauswirth schon längst bei Lehrer H. für seine falsche Berichterstattung entschuldigt. Die Tatsache, dass der Journalist die meisten Fragen von Lehrer H. nicht beantworten wollte, beweist allerdings, dass die Verschwörung gegen Lehrer H. mit der ganz grossen Kelle angerichtet wurde.