Donnerstag, 26. Dezember 2019

Dr. Christoph Eymann - Menschenfreund


In seinem neusten BaZ-Artikel schwafelt Dr. Christoph Eymann von Weihnachten und Menschenfreundlichkeit. Wer diesen Blog schon seit längerem liest, kennt den wahren Dr. Christoph Eymann. Lehrer H. hat Eymann nie als Menschenfreund kennengelernt, sondern als knallharten Leiter des Basler Erziehungsdepartements, der an der Arbeit von Lehrer H. kein bisschen Interesse zeigte. Lehrer H. gehörte zu den engagierten Lehrern, die mit seinen Schülerinnen und Schülern jedes Jahr ein Weihnachtsmusical auf die Bühne brachte. Alt und jung erfreuten sich an den Darbietungen der hochmotivierten Kinder. "Sunny, der Detektiv" war ein Weihnachtsmusical, in welchem sich eine Gauner-Truppe als Nikoläuse verkleideten, um ein Mädchen zu entführen und dann Lösegeld zu erpressen. In "Frosty, der Schneemann" wurde ein Schneemann lebendig, in der "Nikolaus-Show" suchte der Nikolaus eine Braut und in der "Horror-Weihnacht" spielte ein junger Bursche solange Computer-Games, bis er an der Weihnacht von schlimmen Alpträumen geplagt wurde. Bei den mindestens 50 Theateraufführungen, die Lehrer H. mit seinen Schülerinnen und Schülern auf die Beine stellte, sass der Leiter des Basler Erziehungsdepartementes Dr. Christoph Eymann kein einziges Mal im Publikum. Als die Musicals dann nach Gender-Kriterien durchleuchtet wurden, merkte Lehrer H. allerdings schnell, dass seine Vorgesetzten nichts Gutes mit ihm im Sinn hatten. Thomas Baerlocher, der Personalchef Schulen, der gleichzeitig auch noch Parteipräsident der SP war, übernahm im Erziehungsdepartement die Regie und arbeitete einen Plan aus, wie Lehrer H. aus dem Schuldienst entlassen werden konnte. Völlig aus der Luft gegriffen, erklärte Baerlocher den engagierten Lehrer als krank und forderte eine Fürsorgerische Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Gaby Jenö, die Vorgesetzte des Lehrers, behauptete ohne Beweise, Lehrer H. habe sie bedroht, was schliesslich zum Überfall der Sondereinheit Barrakuda auf Lehrer H. führte. Zusammen mit dem Leiter Schulen Hans Georg Signer erklärte Dr. Christoph Eymann den verdutzten Eltern, dass sie den "Mobbingvorwürfen" des Lehrers keinen Glauben schenken sollen. Weil Lehrer H. die Fakten ins Netz stellte, wurde er von Eymann und dessen Komplizen wegen angeblicher Ehrverletzung verklagt. Eymann engagierte sogar diverse Anwälte, die den Auftrag hatten, die Wahrheit aus dem Netz zu löschen. Lehrer H. schrieb Eymann zahlreiche Briefe, in welchem er diesen um Hilfe bat. Kein einziges Mal bekam er eine Antwort vom damaligen Leiter des Erziehungsdepartementes. Lehrer H. hat seither nie wieder eine Anstellung als Lehrer erhalten. Heute kämpft er gegen den Basler Justiz-Filz, der ihn in erster Instanz für zwei Jahre ins Gefängnis sperren wollte. In zweiter Instanz behaupteten die Basler Richter, die Äusserungen des Lehrers seien als Dauerdelikt und planmässige Verleumdung zu taxieren, eine vorsätzliche Lüge, die erst vom Bundesgericht richtiggestellt wurde. Diese Weihnacht hat Lehrer H. damit verbracht, eine weitere Beschwerde ans Bundesgericht zu erstellen. Dank der "Menschenfreundlichkeit" von Dr. Christoph Eymann hat Lehrer H. seinen Job, seine Ehre und sein Einkommen verloren. Mehr zum Thema finden Sie in diesem Video.

Sonntag, 15. Dezember 2019

Dr. Claudius Gelzer - Die Urteilsbegründung


Dr. Claudius Gelzer hat als Funktionär des obersten Basler Gerichts die Macht, das Recht so zu verdrehen, wie es ihm beliebt. So pervertierte er zusammen mit seinen Komplizen Jacqueline Frossard und Carl Gustav Mez die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zu einem angeblichen Dauerdelikt. Hätte Lehrer H. dieses kriminelle Urteil nicht ans Bundesgericht weitergezogen, wären die Rechtsperversionen dieses Richters rechtskräftig geworden. Das Bundesgericht stellte klar fest, dass Ehrverletzungen nicht als Dauerdelikt zu behandeln seien. Mit diesem Entscheid entlarvte das höchste Schweizer Gericht Gelzer und Komplizen als Bundesrechtsbrecher.

Auch im zweiten Anlauf ging es Gelzer nur darum, Lehrer H. rechtswidrig zu verurteilen, um ihm die Verfahrenskosten von Fr. 41'335 anzuhängen. Diese Summe hat Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann aus dem Hut gezaubert, um den völlig unschuldigen Lehrer finanziell zu erledigen. Allerdings wurde Lehrer H. in erster Instanz noch wegen angeblich harter Pornographie verurteilt, obwohl auf dem Computer des Lehrers kein einziges verbotenes Bildchen gefunden werden konnte. In zweiter Instanz wurde Lehrer H. vom Vorwurf der harten Pornographie freigesprochen, trotzdem senkte Gelzer die Verfahrenskosten nicht im geringsten. Anstelle der "harten Pornographie" zauberte er einfach den Vorwurf der "Irreführung der Rechtspflege" aus dem Hut, ein Vorwurf von dem Lehrer H. in erster Instanz freigesprochen wurde. Lehrer H. hat die Rechtspflege nie in die Irre geführt. Diesen Straftatbestand hat in Tat und Wahrheit die Staatsanwaltschaft Basel Stadt verbrochen, als sie trotz klarer Beweislage behauptete, der Blog "Advocatus" gehöre dem Lehrer. Mit dieser Lüge kriminalisierte der zuständige IT-Spezialist Bruno Glauser den unschuldigen Lehrer wider besseren Wissens. Da dieser von Lehrer H. beanzeigte Blog nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnte, hat Lehrer H. auch keine Irreführung der Rechtspflege begangen. Dass Gelzer das Gegenteil behauptet, ist eine perfide Verleumdung. Auch die Tatsache, dass Lehrer nie die Absicht hatte, jemanden falsch anzuschuldigen oder gar zu verleumden, interessierte Gelzer nicht im Geringsten. Mit anderen Worten: Gelzer und Komplizen verurteilten den Lehrer für Delikte, die dieser nie begangen hat. Dass der unschuldige Lehrer keine Lust hat, die Verfahrenkosten von Fr. 41'335 für ein Verfahren zu übernehmen, das ihm andere arglistig eingebrockt haben, versteht sich von selbst.


Damit die Strafanträge der Privatkläger Gültigkeit erlangen, behauptet Gelzer frech, die Privatkläger hätten auf die ehrverletzenden Einträge im Internet hingewiesen. Mit dieser Lüge will Gelzer die aus unserer Sicht ungültigen Strafanträge wirksam machen, obwohl der Sachverhalt, der verfolgt werden soll, an keiner Stelle "zweifelsfrei" umschrieben wird. Als Christoph Eymann am 25. April 2007 eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung gegen Unbekannt einreichte, trat er eine Lawine los, die sich mit  Hilfe der Basler Staatsanwaltschaft zu einem unglaublichen Desaster für Lehrer H. entwickelte. Nie hat Lehrer H. jemanden der oben erwähnten Privatkläger in deren Ehre verletzt. Er hat nur die Arglistigkeit aufgezeigt, mir welcher diese Personen dem unschuldigen Lehrer möglichst intensiv schaden wollten. Dass sich diese Personen in ihrer Ehre verletzt fühlen, wenn sie ihre eigenen Schandtaten im Internet lesen, spricht für sich. Das Bundesgericht hat mit seinem Rückweisungsentscheid formell das ganze Urteil aufgehoben. Für Gelzer ist das irrelevant. Er will den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln weiterhin kriminalisieren und macht sich damit selber zum Täter. Wer sich in seiner Ehre verletzt fühlt, muss klar definieren, welche Publikationen ehrverletzend sind. Damit die Privatkläger gut dastehen, verdreht Gelzer einmal mehr die Tatsachen:

"Sie hätten auch keine Kenntnisse haben müssen, denn sie waren nicht verpflichtet, das Internet regelmässig daraufhin zu durchforsten, ob neue ehrverletzende Schilderungen über sie publiziert worden waren. Im Gegenteil war ihnen ein derartiges ständiges Nachforschen nicht zumutbar."

Tatsache ist: Wer einen unschuldigen Lehrer als gefährliche Person verleumdet, um ihn aus dem Schuldienst zu entlassen, handelt kriminell. Wer einen unschuldigen Lehrer in die Psychiatrie sperren will, weil dieser sich gegen das üble Mobbing-Treiben wehrt, handelt kriminell. Wer einen unschuldigen Lehrer als potentiellen Kapitalverbrecher verleumdet und für zwei Jahre ins Gefängnis sperrt, handelt kriminell. Wer einem unschuldigen Lehrer Verfahrenskosten von Fr. 41'335.--  aufhalsen will, handelt kriminell. Leider gibt es in Basel-Stadt niemanden, der sich diesem  Behörden-Filz entgegenstellt, denn Anwälte leben davon, die unhaltbaren Lügen der Staatsanwälte und Richter zu dekonstruieren.

Gelzer und seine Komplizen sind an der Wahrheitsfindung nicht im geringsten interessiert. Sie haben nur das Ziel, Lehrer H. mit allen Mitteln zu verurteilen und ihn finanziell massiv abzuzocken. Deshalb pervertierten sie die Wahrheit zur "planmässigen Verleumdung", obwohl Lehrer H. in seinen Plädoyers mehrfach betont hatte, dass er nie die Absicht hatte, jemanden zu verleumden. Mit ihrem rechtswidrigen Vorgehen wollen Gelzer und Komplizen den wahren Sachverhalt aus dem Netz eliminieren und das Mobbing-Opfer zum Täter machen. Nicht wir sind es, die solchen Menschen die Integrität und ihre Eigenschaft als Menschen absprechen, sondern es sind deren Taten. Richter, die den Bürgerinnen und Bürgern verbieten, den Justiz-Filz zu kritisieren, sind totalitär.

Gelzer und Komplizen wollen sich nicht im geringsten in die Situation des Lehrers hineinversetzen. Ein Lehrer, der über 20 Jahre treu seinem Arbeitgeber diente und dann von einem Tag auf den anderen von seinen Vorgesetzten als psychisch kranker Selbstmörder und Amokläufer diffamiert und in die Arbeitslosigkeit getrieben wird, ist einer "grossen emotionalen Belastung" ausgesetzt. Für Gelzer und Komplizen sind allerdings die Mobbing-Täter die Leidtragenden. Wörtlich schreibt er:

"Die involvierten Personen wurden einer grossen emotionalen Belastung ausgesetzt und hatten - im Gegensatz zum Berufungskläger - keine andere Möglichkeit, als auf den funktionierenden Rechtsstaat zu vertrauen."

Wer so viel Zynismus an den Tag legt wie Gelzer, muss sich nicht wundern, wenn ihm die Integrität abgesprochen wird. Wenn solche Leute von einem funktionierendem Rechtsstaat schwafeln, ist der Rechtsstaat in Tat und Wahrheit völlig am Ende. Es ist nicht Lehrer H., der planmässig unschuldige Menschen verleumdet, sondern es sind die in diesem Blog aufgeführten Personen, die den Lehrer vorsätzlich als "gefährliche Person" diffamierten. Lehrer H. hat immer nur reagiert und nie agiert. Er hat im Gegensatz zu seinen Gegnern ausschliesslich die Wahrheit veröffentlicht. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Insbesondere muss festgestellt werden, dass kein Geständnis vorliegt, dem Berufungskläger vielmehr bis heute jegliche Einsicht in sein Fehlverhalten fehlt. Das Schlusswort des Berufungsklägers insgesamt hat die beim Berufungsgericht die bereits anlässlich der ersten Verhandlung geäusserten Bedenken hinsichtlich einer günstigen Prognose bestärkt. In dieser Situation reicht unter präventiven Gesichtspunkten eine Geldstrafe nicht aus, sondern braucht es eine Freiheitsstrafe. Nur eine solche vermag es vielleicht noch, dem Berufungskläger den Ernst der Situation vor Augen zu führen."

Auch diese Behauptungen von Gelzer sind an Arroganz und Borniertheit kaum zu überbieten. Solange in Basel-Stadt solche Richter auf unschuldige Bürgerinnen und Bürger losgelassen werden, ist der Rechtsstaat in diesem Kanton nur noch auf dem Papier vorhanden.

Lehrer H. wird das lächerliche Urteil von Gelzer und Komplizen einmal mehr ans Bundesgericht weiterziehen.