Donnerstag, 27. Februar 2020

Die besten Lügen von Eichenberger und Hagemann


Schauen wir in die Augen von Eva Eichenberger, erfasst uns regelmässig ein unangenehmes Gruseln. Diesen starren Gesichtsausdruck empfinden wir weder als freundlich noch als vertrauensbildend. Seit über zehn Jahren macht diese Frau alles, um den unschuldigen Lehrer H. mit allen Mitteln in die Psychiatrie bzw. ins Gefängnis zu bringen. Sie war es, die sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Täter mit fadenscheinigen Begründungen systematisch einstellte. Für jeden ihrer neun Einstellungsbeschlüsse verlangte sie vom Mobbing-Opfer Lehrer H. satte Fr. 300.--. Sie ist es auch, die systematisch Lügen über Lehrer H. verbreitete. Ihre Lügen streute sie sogar bis zu David Schnyder, dem ehemaligen Rechtsanwalt des Lehrers. Lehrer H. sei bei ihr zu Hause aufgetaucht und musste mit Hilfe ihres Mannes wieder verscheucht werden, lautet ihre wahnhafte Lüge. Lehrer H. hat den Mann von Eichenberger nie gesehen und bei ihr zu Hause war er auch nie. Was bringt eine Basler Staatsanwältin dazu, vorsätzlich solche Lügen zu verbreiten? In einem totalitären Staat dürfen Staatsdiener so viel lügen, wie sie wollen, Hauptsache der aufmüpfige Bürger wird eingeschüchtert und mundtot gemacht. Bis auf den heutigen Tag gelang es Eichenberger allerdings nicht, die Wahrheit aus dem Netz zu entfernen. Sie träumte sogar davon, Lehrer H. mittels Art. 59 Abs 1 STGB für 5 Jahre in die Psychiatrie zu sperren. Wörtlich schrieb sie, sie habe den Eindruck,

"Lehrer H. weise nicht nur (wie im UPK-Gutachten aufgeführt) eine ausgeprägte querulatorische Entwicklung bei bestehender paranoider Persönlichkeitsakzentuierung auf, sondern leide an einer schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs 1 StGB. Ein entsprechendes Behandlungsbedürfnis von Lehrer H. lässt sich vor dem Hintergrund der vorliegenden Umstände jedenfalls - widerum nur aus Laiensicht - nur schwer von der Hand weisen."

Es ist Staatsanwältin Eva Eichenberger hoch anzurechnen, dass sie sich in psychiatrischen Fragen nur den Laien-Status zuspricht. Wir sind auch Laien, sind aber der Meinung, dass nicht Lehrer H., sondern diese Staatsanwältin in die Klappse gehört.

Leider ist Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann da anderer Meinung. Er ist anscheinend der Komplize von Eichenberger in diesem bösen Spiel. Wörtlich schreibt er:

"Die Staatsanwältin Eichenberger diffamierte er aufs Übelste im Internet (staatsmobbing.twoday.net und die dortigen Hinweise) und suchte sie auch zu Hause auf."

Diesen Satz schrieb Hagemann in einem Brief an das Bundesgericht, in welchem er den Bundesrichtern erklärte, warum er sich selber nicht als befangen betrachtet. Natürlich war Hagemann befangen. Aufgrund der Vorarbeit von Eva Eichenberger verurteilte er den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft und zu 90 Tagen sofortiger Sicherheitshaft. Gleichzeitig nötigte er den Lehrer, notabene ohne rechtliche Grundlage, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen.

Noch am ersten Tag seiner Haft erstattete Lehrer H. Strafanzeige gegen die beiden Staatsfunktionäre. Damit Lehrer H. möglichst lange in Beugehaft gehalten werden konnte, erfanden die beiden weitere Lügengeschichten über Lehrer H., die sie ans Appellationsgericht weiterreichten. Lehrer H. habe einen wahnhaften Eindruck hinterlassen und könne ein Kapitalverbrechen begehen. Er wolle aus der Schweiz flüchten und es bestünde eine hohe "Ausführungsgefahr". Damit tönten sie an, Lehrer H. könne sich an den Personen, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten, mit Gewalt rächen. Auch die sog. "Fortsetzungsgefahr" wurde angeführt. Damit meinte Hagemann, die Gefahr, dass Lehrer H. weiterhin die Wahrheit ins Internet stellen könnte. Schliesslich interpretierte er die Wahrheitsliebe von Lehrer H. in eine sog. "Delinquenz" um.

Eigentlich wäre die Faktenlage völlig klar. Dennoch erfrechte sich die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die Strafverfahren gegen Eichenberger und Hagemann einzustellen. Sie befand es nicht einmal für nötig, die beiden Funktionäre zu den oben aufgeführten Lügen zu befragen. In der Optik von Omlin sind es nicht die beiden Staatsdiener, die den Lehrer planmässig diffamierten, sondern der unschuldige Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen diese perfide Form von Behördenkriminalität wehrt.

Auf unserem Blog sind die Täter und ihre Lügen sorgfältig dokumentiert. Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese, die als nächstes über Lehrer H. zu richten hat, verbietet es dem Anwalt des Lehrers, seinem Klienten die Akten auszuhändigen. Offensichtlich hat auch sie grosse Angst vor Transparenz.  Ein Staat, der Angst hat vor Transparenz, ist ein totalitärer Staat. Staatsdiener, welche die Wahrheit zum Dauerdelikt erklären, sind aus unserer Sicht die wahren Kriminellen.   

Montag, 24. Februar 2020

Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin im Fall Lehrer H.


Dr. Esther Omlin verurteilte am 29.7.2019 den völlig unschuldigen Lehrer H. mittels Strafbefehl wegen mehrfacher qualifizierter Verleumdung und Falscher Anschuldigung. Mit dieser Handlung hat aus unserer Sicht die angebliche unabhängige Staatsanwältin ihr Amt massiv missbraucht. Es ist ihr hoch anzurechnen, dass sie in ihrem Entscheid vom 10.2.2017 den Lehrer noch von allen Anschuldigungen freisprach. Dass sie sich allerdings vom Basler Appellationgericht dazu nötigen liess, gegen Lehrer H. trotzdem einen Strafbefehl zu erlassen, beweist die massive Charakterschwäche dieser Frau. Auch die Tatsache, dass Omlin sämtliche Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann am 30.8.2019 einstellte, ohne die beiden Angeschuldigten zu befragen, entlarvt das seltsame Rechtsverständnis dieser Juristin. Aus ihrer Sicht sind die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann völlig unschuldig, obwohl sie mit ihren zahlreichen Lügen den Lehrer rechtswidrig für zwei Jahre ins Gefängnis sperren wollten. Es ist erwiesen, dass sämtliche Urteile dieser Rechtsverdreher weder vor dem Appellationsgericht, noch vor dem Bundesgericht standhielten. Sowohl Eichenberger als auch Hagemann hatten wider besseren Wissens behauptet, die in diesem Blog aufgeführten Fakten seien als Dauerdelikt und als planmässige Verleumdung mit unbedingtem Gefängnis zu bestrafen. In Tat und Wahrheit waren es Eichenberger und Hagemann, die vorsätzlich ihr Amt missbrauchten, um den lästigen Lehrer mundtot zu machen. Beide hatten keine Skrupel zu behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin an ihrem Wohnort aufgesucht und unter Druck gesetzt. Eichenberger ging sogar soweit, ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihre frei erfundene Story zu instrumentalisieren. Lehrer H. hat diese Lügen der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin erzählt. Wörtlich steht im Einvernahme-Protokoll vom 25.1.2017:

"Er (Hagemann) schrieb zudem auch, ich hätte Frau Eichenberger bei ihr zuhause aufgesucht. Das behauptet auch  Frau Eichenberger. Das ist eine Lüge, nur um mir Stalking vorzuwerfen. Wenn sich eine Staatsanwältin und ein Gerichtspräsident zusammentun und solche Lügen verbreiten, dann kommt mir ein Zitat von Brecht in den Sinn: "Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloss ein Dummkopf. Aber wer sie weiss, und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher."

Esther Omlin hat die beiden Privatkläger Eichenberger und Hagemann nie zu dieser Lügengeschichte befragt. Auch die Tatsache, dass die beiden Staatsfunktionäre den unschuldigen Lehrer planmässig als potentiellen Kapitalverbrecher verleumdeten, interessierte die ausserordentliche Staatsanwältin nicht im geringsten. Offensichtlich dürfen Staatsanwälte und Richter in der Schweiz so viel lügen, wie sie wollen.

Besonders stossend ist Omlins Bemerkung auf Seite 7 des Strafbefehls. Wörtlich schreibt sie:

"Auch die Mobbingvorwürfe sind ehrrührig, da diese im gesellschaftlichen Kontext durchaus geeignet sind, den Ruf eines Menschen  zu schädigen."

In der Logik von Dr. Esther Omlin ist es eine "durchaus rechtmässige Amtshandlung", einen unschuldigen Lehrer als potentiellen Selbstmörder bzw. Amokläufer zu bezeichnen, aber es ist ehrenrührig, wenn sich der Lehrer dagegen wehrt und wahrheitsgetreu sämtliche Fakten zu seiner Entlassung ins Netz stellt. Eine ausserordentliche Staatsanwältin, die so argumentiert, missbraucht aus unserer Sicht ihr Amt massiv. Leider ist Rechtsmissbrauch in der Schweiz an der Tagesordnung. Auch die Nazis missbrauchten das Recht systematisch. Natürlich sind die Staatsfunktionäre, die in der Schweiz heutzutage das Recht missbrauchen, keine Nazis. Es sind die Sozis, die Andersdenkende mit allen Mitteln ausgrenzen. Im Gegensatz zu den Nationalsozialisten fordern die Sozis den Weltsozialismus. Zahlreiche Mitglieder der Basler SP haben dafür gesorgt, dass Lehrer H. seinen Job an den Nagel hängen musste. Auch Susanne Nese, die nächste Richterin, die sich mit Lehrer H. befassen wird, ist Sozi. Sie wurde nicht vom Volk gewählt, sondern vom Basler Parteien-Filz installiert.   

Samstag, 22. Februar 2020

Susanne Nese - Einzelrichterin am Basler Strafgericht


Susanne Nese wird demnächst beurteilen, ob Lehrer H. die beiden Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann vorsätzlich verleumdet und falsch angeschuldigt hat. Natürlich interessiert es uns brennend, ob diese Frau aus der SP genügend kompetent und gerecht ist, um diesen Fall zu beurteilen. Aufgrund ihrer Verfügung vom 30. Januar 2020 können wir erahnen, dass sie beides nicht ist. Ihre Inkompetenz beweist sie, indem sie den angeschuldigten Lehrer H. in ihrem Schreiben mehr als zehn Jahre jünger macht. Laut Gerichtspräsidentin Susanne Nese ist Lehrer H. am 12.05.1970 geboren. Wie sie auf dieses Datum kommt ist uns schleierhaft. Hat diese Frau Wahnvorstellungen, hat sie die Akten nicht gelesen oder ist sie nur doof? Wir wissen es nicht! Tatsache ist: Lehrer H. wurde genau am 25.11.60 geboren. Wir sind der Meinung, dass es zur Sorgfaltspflicht jedes Richters gehört, wenigstens das genaue Geburtsdatum eines Angeschuldigten korrekt wiederzugeben. Es macht uns betroffen, dass diese Justiz-Funktionärin offensichtlich nicht dazu fähig ist. Was den Gerechtigkeitssinn dieser SP-Frau betrifft, ist anscheinend auch nicht viel zu erwarten. Mittels Verfügung vom 30.1.20 nötigte sie den Rechtsanwalt von Lehrer H., "keine Verfahrensakten oder Teile davon, weder als Papierkopie noch als elektronische Datei, an die Klientschaft oder an Dritte weiterzugeben". Diese Massnahme ist üblich bei Haftfällen, nicht aber bei Fällen, wo sich der Angeschuldigte auf freien Fuss befindet. Offensichtlich scheut auch diese Richterin die Öffentlichkeit, wie der Teufel das Weihwasser.

Wer diesen Blog schon längere Zeit verfolgt, hat natürlich schon länger bemerkt, dass es im Mobbingfall Lehrer H. noch nie um Gerechtigkeit ging, sondern einzig um das Ausgrenzen eines integeren Menschen, der sich dem linken Faschismus nicht unterwerfen möchte. Man muss nur beobachten, was zur Zeit in Deutschland läuft, dann begreift man auch welche Kräfte die Basler Justiz unterwandert haben. Der Nationalsozialismus wurde 1945 zu Grabe getragen. Heutzutage hat der Weltsozialismus das Sagen. Jeder, der für den Weltsozialismus keine Begeisterung aufbringen kann, wird staatlich diffamiert und in die Arbeitslosigkeit getrieben. Wer Widerstand leistet wie Lehrer H., wird von den staatlichen Funktionären nach Strich und Faden fertig gemacht. Staatsanwältin Eva Eichenberger hat alles unternommen, um die Wahrheit zu pervertieren und Lehrer H. zu diskreditieren. Sie ist davon überzeugt, dass Lehrer H. ein potentieller Gewaltverbrecher sei und sich früher oder später im Gefängnis oder im finanziellen Ruin wiederfinden würde. Wer die Zukunft so genau kennt, wie Eichenberger, unternimmt natürlich alles, um das politische Opfer auch dorthin zu treiben. Eva Eichenberger war sich nicht zu schade, für Lehrer H. eine kleine Verwahrung anzudenken, die jedoch keine gerichtliche Unterstützung fand. Mit ihrem Komplizen Dr. Lucius Hagemann brachte sie es allerdings fertig, den unschuldigen Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft und zu 90 Tagen Sicherheitshaft zu verurteilen. Aufgrund dieser Verfügungen reichte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch ein. Leider hatte die ausserordentliche Staatsanwätin Dr. Esther Omlin keinerlei Lust, ein Strafverfahren gegen die beiden Staatsfunktionäre zu eröffnen. Ohne dass die beiden Funktionäre befragt wurden, wurde das Verfahren von Omlin eingestellt.

Ein Staat, in welchem Richtersprüche politisch motiviert sind, ist ein totalitärer Staat. Sämtliche Richter von Basel-Stadt wurden nicht vom Volk gewählt, sondern von den politischen Parteien installiert. Dass die Medien nicht lautstark dagegen protestieren, beweist, dass auch diese bereits im faschistoiden Weltsozialismus integriert sind. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt, aber er hat klar bewiesen, dass die Basler Justiz nicht mehr unabhängig, sondern ein Teil der faschistoiden Neuen Weltordnung ist.           

Montag, 10. Februar 2020

Gaby Jenö - Pensionärin


Wenn man der Facebook-Seite von Gaby Jenö trauen möchte, arbeitet sie immer noch beim Basler Erziehungsdepartement. Die Wahrheit allerdings ist: Sie wurde pensioniert, ohne dass ihre "Verdienste" in in den Medien die geringste Erwähnung fanden. Ihr grösster "Erfolg" war es. Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit zu katapultieren. Lehrer H. war ihr im Weg, weil er weder Feminist noch Sozialdemokrat war. In ihrer Freistellungsverfügung aus dem Jahre 2006 behauptete die damalige OS-Rektorin, Lehrer H. habe sie bedroht, und er habe eine psychische Krankheit. Gleichzeitig erstattete sie Strafanzeige wegen angeblicher Drohung und brachte damit eine Lawine ins Rollen, die den unschuldigen Lehrer in die Fänge der kriminellen Basler Justiz trieb. Noch in den Sommerferien 2006 wurde Lehrer H. von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil die basellandschaftlichen Behörden den Lügen von Gaby Jenö glaubten. Nach 48 Stunden Polizei-Gewahrsam musste die Basler Staatsanwaltschaft den unschuldigen Lehrer allerdings wieder freilassen, da der Lehrer in einem vierstündigen Verhör dem Kriminalisten klar machen konnte, dass er Gaby Jenö nicht umbringen wolle. Er machte der Basler Staatsanwaltschaft auch klar, dass Gaby Jenö ihn mit allen Mitteln aus dem Schuldienst mobben wolle, was die Strafverfolgungsbehörde allerdings nicht im geringsten interessierte. Aus den Akten ist zu entnehmen, dass Gaby Jenö dem unschuldigen Lehrer aufgrund ihrer eigenen Lügen gerne fristlos gekündigt hätte. Regierungsrat Eymann setzte dann allerdings eine "ordentliche Kündigung" durch, ohne vorher mit dem Lehrer zu reden. Allerdings wurde diese Kündigung vom Basler Verwaltungsgericht aufgehoben, weil sie nicht rechtmässig war. Aufgrund dieses Entscheids hätte Regierungsrat Eymann seine Mitarbeiterin Gaby Jenö wegen Mobbing entlassen müssen. Allerdings tat er genau das Gegenteil. Er stellte einen Strafantrag gegen Lehrer H., in welchem er die Basler Strafverfolgungsbehörden bat, Lehrer H. wegen sämtlichen möglichen Antragsdelikte zu bestrafen. Obwohl Lehrer H. kein einziges Delikt begangen hatte, stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger eine 350-seitige Anklageschrift zusammen, in welcher sie die von Lehrer H. geschilderten Fakten zum sog. "Dauerdelikt" pervertierte. Sämtliche Basler Gerichte spielten das böse Spiel mit, bis das Bundesgericht die Reissleine zog. Der Entscheid des Bundesgerichts holte den Basler Justiz-Filz wieder auf den Boden der Realität zurück: Ehrverletzungen seien nicht als Dauerdelikte zu bewerten. Mit dieser Binsenwahrheit, die jeder Jus-Student schon im 1. Semester lernt, entlarvte das Bundesgericht den Basler Justiz-Filz als arglistiges Netzwerk, welches vorsätzlich Bundesrecht verletzt. Für Lehrer H. muss es besonders stossend sein, dass er seit 14 Jahren von der Basler Justiz-Mafia verleumdet und verfolgt wird, während Gaby Jenö für ihre "Verdienste" eine monatliche Rente bezieht. Unterdessen dürfte der ehemaligen OS-Rektorin klar geworden sein, dass sie die Karriere von Lehrer H. völlig zerstört hat. Lehrer H. hat nie mehr eine Anstellung als Lehrer erhalten. Heute arbeitet er als Musiker in einer eigenen Band. Lehrer H. ist bekennender Christ. Er würde seiner Erzfeindin Gaby Jenö verzeihen, wenn sie sich bei ihm entschuldigen würde.       

Donnerstag, 6. Februar 2020

Die Basler Regierung und der gesunde Menschenverstand


Wir haben uns immer wieder gefragt, ob die Basler Regierung unseren Blog regelmässig liest. Leider haben wir von den sieben Mitgliedern, die Basel regieren, bisher noch kein Feedback erhalten. Baschi Dürr ist der Justizdirektor von Basel-Stadt. Aus seiner Sicht gibt es in Basel keine Gesinnungsjustiz. Aber ist das wirklich wahr? Lehrer H. hatte nicht die richtige Gesinnung! Er konnte mit den Anliegen der Basler SP nichts anfangen. Für den damaligen Personalleiter Schulen und Präsidenten der Basler SP Thomas Baerlocher war somit klar, dass Lehrer H. an einer psychischen Krankheit leiden musste. Lehrer H. wurde freigestellt und genötigt, sich krankschreiben zu lassen. Allerdings fühlte sich H. völlig gesund, hatte aber das ungute Gefühl, massiv gemobbt zu werden. Der damalige Regierungsrat Dr. Christoph Eymann stellte fest, dass es kein Mobbing gäbe und OS-Rektorin Gaby Jenö behauptete, Lehrer H. habe sie bedroht. Aufgrund dieser zwei Lügen setzte der Basler Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger das staatliche Räderwerk in Gang und Lehrer H. wurde mit der Baselbieter Sondereinheit "Barrakuda" im eigenen Garten überfallen und abtransportiert. Kurz darauf wurde der Lehrer in der Basler Zeitung als gefährlicher Lehrer präsentiert, freigestellt und entlassen. Es sei eine schwere Pflichtverletzung, sich nicht vom Amtsarzt krankschreiben zu lassen. Ein Gutachten der Basler UPK, das Anhand der Akten erstellt wurde, attestierte dem Lehrer eine "paranoide Persönlichkeitsakzentuierung", eine Diagnose ohne jeglichen "Krankheitswert". Lehrer H. war also völlig gesund. Trotzdem erhielt er seinen Job als Lehrer an den Basler Schulen nicht mehr zurück. Auch der Nachfolger von Dr. Christoph Eymann, Conradin Cramer, hat sich nie bei Lehrer H. gemeldet. Auch er scheint froh zu sein, keinen Störenfried beschäftigen zu müssen. Bekanntlich war Lehrer H. ein grosser Befürworter der Kleinklassen und der Musikklassen. Trotzdem wurden diese von Dr. Christoph Eymann abgeschafft. Immer mehr Lehrkräfte merken jetzt, dass das ein grosser Fehler war. In der sog. Integrativen Schule wird nicht mehr separiert, sondern integriert. Doch wohin führt die totale Integration? Sie führt in die von den Satanisten weltweit geplante Neue Weltordnung. Diese kann nur realisiert werden, wenn unsere Kinder möglichst früh politisch korrekt indoktriniert werden. Dafür gibt es neue Ideologien, die den Schülerinnen und Schülern eingeimpft werden. Dazu gehört die Gender-Ideologie und die Klima-Ideologie, mit denen die jungen Seelen täglich konfrontiert werden. Lehrer H. war immer der Wahrheit verpflichtet. Er beugte sich nie dem sog. Zeitgeist, sondern er vertraute immer auf den gesunden Menschenverstand. Das hat ihm seine Stelle im Basler Schuldienst gekostet. Seit 14 Jahren kämpft Lehrer H. jetzt schon gegen den Basler Beamten- und Behördenfilz. Aufgrund der Strafanzeigen von Dr. Christoph Eymann kam H. in den zweifelhaften Genuss der Basler Justiz, die keine Lüge ausliess, um den unbequemen Lehrer mundtot zu machen. Die Äusserungen des Lehrers seien diffamierend, verleumderisch und als Dauerdelikt mit Gefängnis zu bestrafen, lautetet der Grundtenor des Basler Justiz-Filzes. Das Bundesgericht war allerdings anderer Meinung. Sog. Ehrverletzungen galten in der Schweiz noch nie als Dauerdelikt. Die freie Meinungsäusserung als Dauerdelikt zu bestrafen, ist der Traum aller Satanisten, die die Neue Weltordnung installieren wollen. Die Basler Justiz und die Basler Regierung haben diesen Kurs eingeschlagen. Sämtliche Richterinnen und Richter in Basel-Stadt wurden nicht mehr vom Volk gewählt, sondern von den politischen Parteien installiert. Das Volk wurde zu diesem undemokratischen Vorgehen nie befragt. Wer wissen will, wie die Neue Weltordnung funktioniert, muss nur Orwells "1984" lesen. Dort wird eindrücklich geschildert, wie der gesunde Menschenverstand den Kampf gegen die politische Korrektheit verliert.