Sonntag, 29. Januar 2023

Georgios A. Serghides - Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

 

Eigentlich hätte Richter Georgios A. Serghides schon zum zweiten Mal auffallen sollen, dass die Menschenrechte in der Schweiz systematisch mit Füssen getreten werden. Leider ist das Gegenteil der Fall. Es ist anzunehmen, dass der Jurist aus Zypern überhaupt kein Deutsch kann. Es ist daher davon auszugehen, dass er die zwei Beschwerden von Lehrer H. überhaupt nicht durchgelesen hat. 

Zur Erinnerung: Lehrer H. gehört zu den Menschen, die ihre Menschenrechte wahrnehmen und sich gegen einen kriminellen Staat wehren. Er hat sich getraut, den Corona-Abstand von 2 Metern nicht einzuhalten und beim Einkaufen keine Maske zu tragen. Er hat auch Strafanzeigen gegen den gesamten Mobbing-Filz erstattet, der ihn 2006 aus dem Basler Schulsystem gemobbt hat. Weil alle seine Strafanzeigen systematisch eingestellt wurden, veröffentlichte er die Fakten in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net". Daran hatten die Mobber keine Freude und sie deckten den Lehrer mit Privatklagen wegen Ehrverletzung ein. 

Lehrer H. hatte allerdings nie die Absicht jemanden in der Ehre zu verletzen. Seine Absicht war es, die Fakten zu seiner Entlassung im Internet zu veröffentlichen. Dass der Basler Justiz-Filz die Fakten zu einem "Dauerdelikt" pervertierte und damit vor Bundesgericht grandios scheiterte, ist legendär. Aber auch das Bundesgericht trickste, wo es nur konnte. Um Lehrer H. wegen "planmässiger Verleumdung" und "falscher Anschuldigung" zu verurteilen, unterstellte das Bundesgericht dem unschuldigen Lehrer, er habe seine "Ehrverletzungen" wider besseren Wissens getätigt. Diese doppelte Lüge, beweist, dass auch die höchsten Richter in der Schweiz keine Skrupel haben, die Wahrheit systematisch zu pervertieren.

Georgios A. Serghides sollte eigentlich die Menschenrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger verteidigen. Aus unserer Sicht macht er aber genau das Gegenteil. Er deckt den schweizerischen Justiz-Filz, der mit seinen perversen Urteilen unbescholtene Menschen wider besseren Wissens vorsätzlich ins Unglück stürzt.

Dass Serghides sowohl für die Beschwerde von RA Dr. David Dürr als auch die Beschwerde von RA lic. iur. Christian Kummerer unisono dieselbe Begründung liefert, beweist, dass auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Teil des kriminellen Justiz-Filzes ist. Wörtlich schreibt der Richter:

"The Court finds in the light of all the material in it's possession and in so far as the matters complained of are within its competence, that they do not disclose any appearance of a violation of the rights and freedoms set out in the Convention or the Protocols thereto and that the admissiblity criteria set out in Articles 34 and 35 of the Convention have not been met. The Court declares the application inadmissible." 

Lehrer H. wird auch das kriminelle Bundesgerichtsurteil zum Thema "falsche Anschuldigung" an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen. Lehrer H. hat niemanden falsch angeschuldigt. Er hat eine legitime Strafanzeige gegen einen Richter erstattet, der ihn ohne rechtliche Grundlage für zwei Jahre ins Gefängnis sperren wollte.

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