Mittwoch, 7. Dezember 2022

Lehrer H. erstattet Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

             

Lehrer H. ist seit gestern richtig sauer. Statt Gerechtigkeit erhält er vom Basler Appellationsgericht systematisch Rechnungen, für Urteile, die aus seiner Sicht bösartig und kriminell sind. Eigentlich ist der Sachverhalt ganz einfach. Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann verurteilte den unschuldigen Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft, zur Löschung sämtlicher Fakten im Internet und zu einer 90-tägigen sofortigen Sicherheitshaft. Für einen Unschuldigen kommt da einiges zusammen. Noch am ersten Tag seiner Haft schrieb H. von Hand eine Strafanzeige gegen Hagemann, in welcher er diesem Nötigung und Amtsmissbrauch vorwarf.

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft wollte sich nicht mit dem Fall befassen und schob ihn zur Basler Staatsanwaltschaft. Schliesslich landete der Fall vor dem Basler Appellationsgericht, das dem Lehrer wider besseren Wissens eine falsche Anschuldigung unterstellte. 

Wenn Lehrer H. der festen Überzeugung gewesen wäre, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hätte mit seinem haarsträubenden Urteil sein Amt nicht missbraucht, hätte er keine Strafanzeige erstattet. Menschen mit gesundem Menschenverstand, können die Entscheidung von Lehrer nachvollziehen. Menschen mit krankem Verstand, die ein satanisches System schützen müssen, pervertieren hingegen wider besseren Wissens eine legitime Strafanzeige in eine angeblich "falsche Anschuldigung" und verlangen für ihre widerliche Rechtsverdrehung vom Justiz-Opfer noch Gerichtskosten von Fr. 1'700.--.   

Eigentlich haben Richter und Richterinnen die Aufgabe gerechte Urteile zu sprechen und Menschen, die sich nicht an die Gesetze halten, zu sanktionieren. In der Schweiz ist es gerade umgekehrt. Dort werden Menschen, die kriminelle Beamten und Behörden an den Pranger stellen, wegen "planmässiger Verleumdung", "falscher Anschuldigung" und "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt. 

Dass der Basler Justiz-Filz die Meinungsäusserung von Lehrer H. nachweislich zu einem Dauerdelikt pervertiert hat, beweist, dass nicht Lehrer H. wider besseren Wissens handelt, sondern der gesamte Basler Justiz-Filz. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen