Samstag, 24. Dezember 2022

Corona-Justiz in der Schweiz


Wir werden nie erfahren, ob Martin Ackermann mit seinen Wahnideen "Schreckung der Bevölkerung gemäss Art. 258 StGB" betrieben hat. Die schweizerische Corona-Justiz hat offensichtlich kein Interesse daran, das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter der "Swiss National Covid-19 Science Task Force" an die Hand zu nehmen. Mit Urteil vom 5. Dezember 2022 haben jetzt auch die Bundesrichter Denys, Muschietti und Koch die Strafanzeige gegen Ackermann in den Boden gestampft.

Diverse Bürgerinen und Bürger lasteten dem Beschuldigten und der allfälligen weiteren Täterschaft an, sich der Schreckung der Bevölkerung schuldig gemacht zu haben, indem er bzw. sie in Zusammenhang mit der Corona-Krise in Publikationen bzw. Lageberichten und an Medienkonferenzen Warnungen äusserten, welche die Schweizer Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt hätten. Die heraufbeschworenen Horrorszenarien hätten sich stets als Fehlprognosen erwiesen, die u.a. zu überfüllten Psychiatrien geführt und einen Grossteil der Bevölkerung und auch Kinder und Jugendliche ins Elend, in eine Depression und gar in den Selbstmord getrieben hätten. Die Berner Justiz habe sich mit dem Inhalt der Strafanzeige nicht beschäftigt, sondern alles daran gesetzt, die darin niedergeschriebene wissenschaftliche Arbeit auf formaljuristische Weise zu erledigen und die Kläger mundtot zu machen, um die die verantwortlichen Personen der "Task Force" zu schützen. 

Dass der schweizerische Justiz-Filz Personen schützt, die fast täglich von Tausenden von Toten, überfüllten Spitälern und erstickenden Patienten gesprochen haben, ist ein Skandal, zeigt aber einmal mehr auf, wie die Corona-Justiz in der Schweiz funktioniert.  

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