Sonntag, 11. August 2019

13 Jahre Behördenterror


Vor genau 13 Jahren hatte Lehrer H. das zweifelhafte Vergnügen, die Nacht in in einer solchen Zelle zu verbringen. Gaby Jenö, die damalige OS-Rektorin, hatte kurz vorher den völlig unschuldigen Lehrer wider besseren Wissens beschuldigt, ihr gedroht zu haben. Ihre falschen Anschuldigungen wurden von der Basler Polizei ernst genommen und Lehrer H. wurde von der Baselbieter Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überwältigt. Kurz vor dem Übergriff der Barrakudas führte Lehrer H. noch ein Gespräch mit dem sog. Notfallpsychiater Dr. Spieler. Der Zufall wollte es, dass das Gespräch mit Spieler aufgezeichnet und ins Internet gestellt wurde. Das Tondokument beweist eindrücklich, wie der sog. Notfallpsychiater aus dem völlig integeren Lehrer einen Notfall machen wollte, um diesen in eine Klinik zu sperren. Im Verlauf des Gesprächs wird klar, wer im Hintergrund die Fäden zieht. Es sind die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann, die den Lehrer vorher als selbst- bzw. fremdgefährlichen Täter verleumdet hatten.

In einem vier stündigen Verhör wurde Lehrer H. von der Basler Kriminalpolizei einen Tag später befragt. Der Beamte wollte von Lehrer H. tatsächlich wissen, ob er Gaby Jenö, die OS-Rektorin, tatsächlich umbringen wolle. Lehrer H. fiel aus allen Wolken, als er diese Frage zum ersten mal hörte. Er beteuerte, dass er nie solche Gedanken gehabt habe, weil er Christ sei und sich an die 10 göttlichen Gebote halte. Nach vier Stunden wurde das Verhör beendet und der Lehrer musste Staatsanwalt Thomas Homberger in die Hand versprechen, am nächsten Tag nicht an der Schule zu erscheinen.

Obwohl das Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Drohung von der Basler Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, kam den Strafverfolgungsbehörden nie in den Sinn, gegen Gaby Jenö wegen "Verleumdung", "Falscher Anschuldigung" und "Irreführung der Rechtspflege" zu ermitteln. Diese Tatsache brachte Lehrer H. dazu, die Fakten ins Internet zu stellen. Das gefiel den Basler Behörden gar nicht und Staatsanwältin Eva Eichenberger konstruierte eine 350-seitige Anklageschrift gegen Lehrer H. in welcher sie sämtliche Fakten als "planmässige Verleumdung" deklarierte. Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte den völlig unschuldigen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Gleichzeitig verfügte er, Lehrer H. müsse sämtliche Blogs, die sich mit diesem Fall beschäftigen, löschen. Für diese Verfügung gab es zwar keine rechtliche Grundlage, aber die Richter in Basel-Stadt können bekanntlich machen, was sie wollen. Weil Lehrer H. das Urteil ans Appellationsgericht weiterzog, musste er nur 20 Tage in den Knast. Doch auch den Richtern des Appellationsgerichts war nicht zu trauen. Sie bezeichneten die Meinungsäusserungen von Lehrer H. als sog. "Dauerdelikte" und scheiterten damit kläglich vor dem schweizerischen Bundesgericht.

Am Dienstag, den 13. August 2019 geht der Mobbingfall Lehrer H. in eine weitere Runde. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils können Gelzer und seine Komplizen die Meinungsäusserungen von Lehrer H. nicht mehr als "Dauerdelikt" behandeln. So wie wir diese Damen und Herren kennen, werden sie die Fakten als planmässige Verleumdung taxieren, um dem unschuldigen Lehrer die Verfahrenskosten von rund 50'000 Franken anzuhängen. Dabei übersehen sie vorsätzlich, dass eigentlich Lehrer H. das Verleumdungsopfer ist und nicht die Privatkläger, die wider besseren Wissens aus Lehrer H. einen Selbstmörder bzw. einen Amokläufer machen wollten, um diesen aus dem Schuldienst zu mobben.

Die Verhandlung am Basler Appellationsgericht findet am 13.8.19 um 14.00 Uhr an der Bäumleingasse 1 statt. Lehrer H. freut sich auf interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer.

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