Samstag, 10. August 2019

Marcel Maillard - Bundesrichter


Eigentlich hätte Bundesrichter Marcel Maillard in den Ausstand treten müssen, da er im Mobbing-Fall Lehrer H. schon zwei Mal seine Finger im bösen Spiel hatte. Am 21. Juni 2010 entschied er, dass das Basler Erziehungsdepartement dem aus dem Schuldienst gemobbten Lehrer H. keinen Lohn mehr zahlen müsse, in dem er das Gesuch um aufschiebende Wirkung betr. Lohnzahlung abwies. Auch im Urteil vom 3. August 2010 war Maillard beteiligt. Dort entschied er zusammen mit anderen Bundesrichtern, dass die Kündigung von Lehrer H. rechtens sei, weil dieser eine psychiatrische Begutachtung verweigert habe. Dass der selbe Bundesrichter jetzt auch noch das Revisionsgesuch zu diesem Urteil in den Boden stampft, beweist endgültig den desolaten Zustand der schweizerischen Justiz. Es darf nicht sein, dass ein Bundesrichter, der schon in zwei Fällen negativ gegen Lehrer H. entschieden hat, auch noch im Revisionsverfahren gegen den Entscheid, an dem er selber mitgewirkt hat, federführend ist. Dass der Spruchkörper des Basler Verwaltungsgerichts beim Urteil vom 15. Oktober 2009 gegen Lehrer H. von der Ersten Gerichtsschreiberin zusammengestellt wurde und nicht von einem durch das Volk gewählten Richter, kann Marcel Maillard nicht abstreiten. Trotzdem entscheidet er zum dritten Mal gegen Lehrer H., in dem er das Revisionsgesuch des Lehrers unter Kostenfolge von Fr. 3000.-- abweist. Wörtlich schreibt Maillard:

"Eine geänderte oder präzisierte Rechtsprechung bildet dann auch regelmässig keinen Grund, revisionsweise auf eine formell rechtskräftige Verwaltungsverfügung zurückzukommen, weil es sich dabei nicht um neue oder geänderte Tatsachen handelt."

Auch der neuste Entscheid des Bundesgerichts im Mobbingfall Lehrer H. zeigt deutlich, dass dem schweizerischen Bundesgericht nicht zu trauen ist. Schon die Tatsache, dass Lehrer H. einen saftigen Vorschuss von Fr. 3000.-- bezahlen musste, damit sich die ehrenwerten Richter überhaupt mit dem Revisionsgesuch auseinandersetzen, beweist, dass die obersten Richter der Schweiz überhaupt nicht an Gerechtigkeit interessiert sind.

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