Mittwoch, 14. August 2019

Dr. Claudius Gelzer - Bundesrechtsbrecher


Dr. Claudius Gelzer gehört zu den mühsamsten Richtern des Basler Appellationsgericht. Als er noch vom Volk gewählt wurde, war sein Slogan "kompetent und gerecht". Gelzer ist aus unserer Sicht weder kompetent noch gerecht. Seine Inkompetenz bewies er mit der Behauptung, die Äusserungen von Lehrer H. seien als Dauerdelikt zu werten. Das Bundesgericht sah das anders. Auch die Äusserungen von Lehrer H. verjähren nach 4 Jahren. Ein gerechter Richter hält sich bekanntlich an die Gesetze und urteilt nach besten Wissen und Gewissen. Für Richter Gelzer gibt es offensichtlich keine Gesetze. Laut Bundesverfassung hat der Angeschuldigte das Recht auf ein faires Verfahren. Bei Richter Gelzer ist das anders. Die Ausführung des Angeschuldigten und dessen Verteidiger interessieren diesen Richter überhaupt nicht. Ganz am Anfang der Verhandlung erklärte Lehrer H. die Richter Gelzer, Frossard und Mez für befangen, weil sie gemeinsam Bundesrecht gebrochen hatten. Lehrer H. erklärte auch, dass dieser Spruchkörper nicht korrekt zusammengesetzt sei, weil er nicht von einem durch das Volk gewählten Richter zusammengestellt wurde. An dieser Stelle hätte sich das Gericht zur Beratung zurückziehen müssen, was es aber nicht tat. Das ist ein grober Verfahrensfehler! Richter Gelzer führte die Verhandlung einfach weiter, als ob der Antrag von Lehrer H. gar nie stattgefunden hätte. Bereits mit diesem Lapsus bewies Gelzer, dass er nicht fähig ist, eine Gerichtsverhandlung fair durchzuführen. Das Urteil stand offensichtlich von Anfang an fest. Die Beteuerungen von Lehrer H., er habe nie die Absicht gehabt, jemanden in der Ehre zu verletzen, wurden von Gelzer vorsätzlich überhört. Auch die Tatsache, dass Lehrer von der Staatsanwaltschaft nie zu den sog "Falschen Anschuldigungen" befragt wurde, interessierten Bundesrechtsbrecher Gelzer nicht im geringsten. Auch beim Vorwurf der sog. Irreführung der Rechtspflege wollte Gelzer nicht die Wahrheit hören. Es gibt keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. den Advocatus-Blog betrieben hat. Im Gegenteil! Bruno Glauser, der IT-Spezialist, hatte nämlich herausgefunden, dass die E-Mail-Adresse, die zu diesem Blog gehört, keinesfalls dem Lehrer zugeordnet werden kann. Obwohl Glauser die Wahrheit kennt, behauptet er wider besseren Wissens, Lehrer H. sei der Betreiber dieses Blogs. An dieser Stelle stellte Lehrer H. den Antrag, Bruno Glauser als Zeugen zu befragen. Natürlich ging Gelzer auch auf diesen Antrag nicht ein. Als Zeuge wäre Bruno Glauser verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Er müsste zugegeben, dass die E-Mail-Adresse des Advocatus-Blogs nicht Lehrer H. gehört. Doch wer steckt tatsächlich hinter dem "Advocatus-Blog". Für uns steht fest, dass Bruno Glauser mit seiner Lüge, davon ablenken will, wer tatsächlich verantwortlich ist für die sog. Schmähmails und die ehrverletzenden Blogs. Je mehr wir uns mit der Sache befassen, kommen wir zu Schluss, dass Lehrer H. von den Mitarbeitern Eymanns planmässig verleumdet wurde. Die Schmähmails, die Dr. Christoph Eymann angeblich in dessen Ehre verletzt haben sollen, sollten ursprünglich dem unschuldigen Lehrer angelastet werden. Allerdings lief der Plan schief, weil auf den beschlagnahmten Computern des Lehrers keinerlei Hinweise gefunden werden konnten. Es blieb der Staatsanwaltschaft und dem Appellationsgericht nur noch die Notlösung, sämtliche Blog-Einträge des Lehrers als "verleumderisch" zu erkären, um die Verfahrenskosten auf den unschuldigen Lehrer abzuwälzen. Wenn die Wahrheit von Richter Gelzer zur "planmässigen Verleumdung" pervertiert wird, ohne, dass sich der Angeschuldigte wehren kann, ist ein faires Verfahren nicht mehr garantiert. Mit anderen Worten, je mehr wir auf unserem Blog die Wahrheit erhellen, desto grösser wird die Gefahr, dass die von Gelzer ausgesprochene bedingte Gefängnisstrafe in eine unbedingte Gefängnisstrafe umgewandelt wird. In ihrem Plädoyer machte Staatsanwältin Eva Eichenberger dann auch keinen Hehl daraus, dass sie Lehrer H. im Gefängnis sehen will. Lehrer H. sei ein "Internet-Heckenschütze", der in einem "Hassfeldzug" gegen "imaginäre Feinde" kämpfe. Die Strafverfolgung habe aber den längeren Atem und Lehrer H. lande früher oder später im Gefängnis. Insider wissen, dass Eichenberger persönlich ein weiteres Strafverfahren gegen Lehrer H. angestrengt hat. Auch diesmal geht es wieder darum, die Wahrheit als "planmässige Verleumdung" zu pervertieren, um das völlig korrupte Justiz-System zu schützen. Höhepunkt der Veranstaltung war das sog. "letzte Wort von Lehrer H.". Wir haben den Beitrag des Lehrers hier vollständig abgedruckt. Wer nur den Telebasel-Bericht von Michel Schultheiss gesehen hat, erfährt nicht die ganze Wahrheit. Schultheiss versuchte in seinem Beitrag den unschuldigen Lehrer als sog. "Verschwörungstheoretiker" zu diffamieren. In seinem Bericht behauptet er, Lehrer H. streite ab, "Hassposts" veröffentlicht zu haben. Allerdings kam in seinem Interview dieser Ausdruck gar nie vor. Das ganze Interview mit Lehrer H. finden Sie hier.

Auch am Schluss der Verhandlung glänzte Gelzer einmal mehr mit einem fast einstündigen Monolog, der kaum auszuhalten war. Seine Darlegungen konnten allerdings nicht im geringsten überzeugen und hatten offensichtlich nur den Zweck, den angeschuldigten Lehrer zu foltern und zu provozieren. "Wir wollen Sie nicht im Gefängnis sehen", war der beunruhigende Schlusspunkt, den Gelzer an den Unschuldigen richtete. Mit anderen Worten: Lehrer H. soll in Zukunft seine Schnauze halten und das bunte Treiben des Basler Justiz-Mafia nicht mehr kommentieren. Lehrer H. wird dieses Justiz-Theater aber nicht mitspielen. Er wird sich weiterhin auf die Bundesverfassung stützen und den diversen Bundesrechtsbrechern die Leviten lesen.

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