Montag, 19. August 2019

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Seit sich Lehrer H. gegen den Basler Behörden-Filz wehrt, mischelt Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter Peter Knechtli immer wieder mit, wenn es darum geht, Lehrer H. in ein schlechtes Licht zu rücken. Ein Interview mit Lehrer H. hat der Online-Knecht aus dem Basler Machtfilz bis auf den heutigen Tag nie durchgeführt. Knechtli ist an der Wahrheit gar nicht interessiert, denn wenn er den Mächtigen nicht mehr in den Arsch kriecht, versiegt seine Geld-Quelle. Seine Informationen bezieht der Knecht von Staatsanwältin Eva Eichenberger persönlich. Diese Justiz-Walküre, wollte den unschuldigen Lehrer zuerst für fünf Jahre in die Psychiatrie sperren, dann für 2,5 Jahre ins Gefängnis wegschliessen und jetzt ist sie schon glücklich, wenn sie H. finanziell ruinieren kann.

Leider verschweigt Knechtli, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Esther Omlin die Strafanzeigen gegen Lehrer H. in erster Instanz alle eingestellt hat. Erst als das Basler Appellationsgericht unter der Leitung von Christian Hoenen entschied, dass Omlin den unschuldigen Lehrer anzuklagen habe, verwandelte sich die einst unabhängige Oberstaatsanwältin in eine befangene Justiz-Marionette. Man muss sich diese Fakten auf der Zunge vergehen lassen: Eine unabhängige ausserordentliche Staatsanwältin wird vom Basler Appellationgericht gezwungen, ihren Entscheid rückgängig zu machen und zu 100 Prozent gegen Lehrer H. zu arbeiten. Für einen investigativen Journalisten wäre diese Kehrtwende um 180 Grad ein gefundenes Fressen. Er würde recherchieren und herausfinden, dass im Kanton Obwalden zahlreiche Strafverfahren gegen Omlin losgetreten wurden. Unter anderem wird ihr Amtsmissbrauch, Nötigung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Offensichtlich wurde der Druck auf Omlin so gross, dass sie ihre Funktion als Oberstaatsanwältin an den Nagel hängte und jetzt als Marionette für die Basler Justiz-Mafia ihre Brötchen verdient. Für den Online-Knecht scheinen diese Fakten nicht zu existieren. Für ihn ist Omlin immer noch die "Obwaldener Oberstaatsanwältin", obwohl sie ihren Job Ende Juli quittiert hatte. Ihren Titel als ausserordentliche Staatsanwältin, darf sie natürlich behalten. Bisher entpuppten sich aber alle ausserordentlichen Staatsanwälte, die im Fall Lehrer H. mitmischelten, als ausserordentlich befangen. Der Fall Omlin zeigt aus unserer Sicht deutlich den Zerfall des schweizerischen Rechtsstaates. Dass dieses Thema in der Presse vorsätzlich totgeschwiegen wird, entlarvt auch den desolaten Zustand der sog. "freien Presse". Aus unserer Sicht haben alle Journalisten Angst, das mafiöse Justiz-System zu kritisieren. Dies zu recht. Wer wie Lehrer H. den Unrechtsstaat Schweiz kritisiert, wird wegen angeblich planmässiger Verleumdung über Jahre hinweg in den Mühlen der Justiz so lange gemahlen, bis von der Wahrheit nichts mehr übrig bleibt.

Nicht alles, was der Verlautbarungsknecht schreibt, ist Fake-News. Knechtli hat natürlich recht, wenn er schreibt, Lehrer H. zeige sich auch vom neusten Gerichtsurteil Gelzers unbeeindruckt. Warum sollte er auch? Offensichtlich geht es bei den Gerichtsurteilen von Gelzer nicht um Gerechtigkeit, sondern um primitiven Machtmissbrauch. Lehrer H. lässt sich von primitivem Machtmissbrauch nicht beeindrucken. Er akzeptiert nur einen Freispruch in allen drei Anklagepunkten. Auch die neusten Justiz-Kapriolen von Gelzer verstossen wiederum gegen Bundesrecht. Sobald sich der inkompetente Richter eine schriftliche Urteilsbegründung aus den Fingern gesogen hat, werden wir nachweisen, dass Gelzer auch in seinem neusten Entscheid massive Rechtsbeugung verbrochen hat. Es passt ins Bild, dass die Basler Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen gegen Gelzer bisher unbehandelt liess. Wie viele Male muss ein Richter Bundesrecht brechen, bis man ihm wegen Amtsmissbrauch den Posten entzieht?

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