Dienstag, 13. August 2019

Die Wahrheit, die dem Justiz-Filz nicht gefällt



Seit bald 13 Jahren werde ich von diversen in Basel-Stadt agierenden Personen vorsätzlich und planmässig verleumdet. Die einen behaupten, ich sei psychisch krank, die anderen behaupten, ich wolle mich umbringen und es gibt sogar Leute, die behaupten ich sei fähig, ein Kapitalverbrechen zu begehen. Die Leute, die solche Dinge über mich verbreiten, sitzen oder sassen zufälligerweise alle an den Schalthebeln der Macht. Um es klar zu stellen: Ich war nie psychisch krank, wollte mich nie umbringen und wollte auch nie einen Amoklauf verüben. Dies aus einem einfachen Grund: Ich glaube an ein Leben nach dem Tod und ich glaube, dass Jesus Christus diejenigen richtet, die vorsätzlich die Wahrheit pervertieren. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6 und ehemaliger Leiter des schulpsychologischen Dienstes äusserte sich zum Thema "Wahrheit" mir gegenüber folgendermassen: "Es gibt keine Wahrheit, es gibt nur verschiedene Wahrnehmungen." Ich staunte nicht schlecht, als ich diese Äusserung zum ersten Mal hörte. Dieser Psychologe versuchte offensichtlich, mir mit einem einzigen Satz mein Gehirn umfassend zu waschen. Als er noch behauptete, es komme nicht darauf an, was man sagt, sondern, wie es beim anderen ankomme, wurde mir klar, dass ich diesem Mann nicht trauen konnte. Ich sollte recht behalten. Peter Gutzwiller entpuppte sich später als der Mann, der wahrheitswidrig behauptete, ich hätte Aggressionen, die sich gegen mich und gegen andere richten könnten. Aufgrund dieser Lügen erstatte Frau Gaby Jenö, Privatklägerin 4 und damalige OS-Rektorin, Strafanzeige wegen Drohung gegen mich. Ich habe dieser Frau nie gedroht. Ich war meistens nur anderer Meinung als sie. Als sie Schulleiterin an der OS Brunnmatt war, hörte ich zum ersten Mal von ihr den Ausdruck "Gender". Sie erklärte uns Lehrerinnen und Lehrern, dass die Gender-Forschung herausgefunden habe, dass wir nicht als Männlein oder Weiblein auf die Welt kämen, sondern von der Gesellschaft zu Männlein oder Weiblein erzogen würden. Als ich diesen Quatsch hörte, wurde mir schwindlig. Bisher hatte ich geglaubt, dass wir unsere Männlichkeit bzw. Weiblichkeit unseren Chromosomen und Hormonen zu verdanken hätten. Von diesem Tag an, konnte ich Gaby Jenö nicht mehr ernst nehmen. Als sie schliesslich Rektorin wurde, wurde sie mir gegenüber noch seltsamer. Ich sollte eine Vereinbarung unterschreiben, in der es hiess, dass kein Kind in einer Musikklasse gezwungen werden könne, ein Instrument zu spielen. Da die Kinder in einer Musikklasse sich freiwillig fünf Stunden Musikunterricht interessierten, kam mir diese Vereinbarung ziemlich seltsam vor. War es nicht die Aufgabe eines Musiklehrers, die Kinder zu motivieren, verschiedene Instrumente auszuprobieren? Auch die anderen vier Punkte der Vereinbarungen waren für mich völlig inakzeptabel, so dass ich beschloss, bei Hans Georg Signer, dem Ressortleiter Schulen, vorstellig zu werden. Er zeigte sich verständnisvoll und wies Frau Jenö an, die sog. Vereinbarungen in Weisungen umzuwandeln. Beim zweiten Mal, als ich Signer wiederum wegen Gaby Jenö um Hilfe bat, versuchte er mir mit allen Mitteln einzureden, ich sei psychisch krank und müsse mich vom Amtsarzt untersuchen lassen.

Nachdem mich dann am Ende meiner Sommerferien 2006 die Sondereinheit Barrakuda an meinem Wohnort überfallen hatte, war mir klar, dass das Basler Erziehungsdepartement keine angenehmen Pläne mit mir hatte. Thomas Baerlocher, der Personalleiter Schulen und Privatkläger 5 hatte den Behörden meiner Wohngemeinde eine sog. Gefährdungsmeldung geschickt, in der ich zum gefährlichen potenziellen Gewalttäter diffamiert wurde. Aus diesem Grund wurde ich kurz vor Schulbeginn von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Zu dieser Zeit hatte ich allerdings noch keine Akteneinsicht und deshalb keine Ahnung, was die diversen Privatkläger hinter meinem Rücken alles geplant hatten. In einem etwa 4 stündigen Verhör wurde ich vom Stawa-Beamten tatsächlich gefragt, ob ich meine Chefin Gaby Jenö umbringen wolle. Ich war entsetzt von derartigen Fragen und beteuerte immer wieder, dass ich niemanden umbringen, sondern am Montag ganz normal wieder unterrichten wolle. Der zuständige Staatsanwalt Thomas Homberger redete mir diese Idee dann aber aus. Ich musste ihm in die Hand versprechen, am Montag nicht an der Schule zu erscheinen, ansonsten ich auch noch Bekanntschaft mit der städtischen Sondereinheit machen würde. Seine Argumente überzeugten mich und ich erschien am Montag nicht an der Schule. An einem Elternabend, zu dem ich natürlich nicht eingeladen wurde, erklärten Gaby Jenö und Hans Georg Signer den verdutzten Eltern, sie dürften aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt geben, weshalb ich freigestellt worden sei. Kurz darauf verlangte Gaby Jenö die fristlose Kündigung. Laut den Akten liess Privatkläger 1 Dr. Christoph Eymann die fristlose in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Offensichtlich ging es dem Magistraten darum, sich selber möglichst gut darzustellen. In einem Brief an die Eltern behauptete er, es gäbe keinerlei Hinweise auf Mobbing. Von da an wusste ich, dass ich auch vom Leiter des Basler Erziehungsdepartements keine Unterstützung erwarten durfte. Ich beschloss, die Kündigung anzufechten und lernte dabei diverse Basler Richterinnen und Richter kennen. Der Rechtsstreit zog sich dreieinhalb Jahre in die Länge. Nach dreieinhalb Jahren hatten es die Funktionäre des ED endlich geschafft: Auch das Bundesgericht sah in dieser unglaublich arglistigen Verschwörung kein Mobbing. Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, entfernte mich aus der Pensionskasse und transferierte mein Guthaben, ohne mich zu fragen, an eine Auffangeinrichtung. Seither bin ich ein arbeitsloser Lehrer, der heute einmal mehr wegen angeblich planmässiger Verleumdung vor Gericht steht.   
Tatsache ist: Ich habe niemanden verleumdet. Ich habe auf meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur die Fakten, die ich Ihnen jetzt gerade geschildert habe, veröffentlicht. Daraus eine planmässige Verleumdung zu basteln, ist arglistig und aus meiner Sicht hochgradig kriminell. Rechtsbeugung ist laut Strafprozessordnung nicht erlaubt. Meine freie Meinungsäusserung als Dauerdelikt einzustufen, um mich damit mit Gefängnis zu bestrafen, verletzt bekanntlich Bundesrecht. Das Bundesgericht hat diesen Rechtsbruch erkannt und ihr Urteil zurückgewiesen. Deshalb haben wir uns hier erneut versammelt. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass meine freie Meinungsäusserung keine planmässige Verleumdung darstellt, da ich meine Äusserungen nicht wider besseren Wissens getätigt habe. Es ist meine feste Überzeugung, dass alle meine Äusserungen zutreffend und wahr sind, auch wenn diverse Rechtsverdreher seit Jahren versuchen, die Fakten vorsätzlich zu verbiegen. Auch die beiden Anwältinnen, die die Taten von Gaby Jenö berufsbedingt beschönigten und hier als Privatkläger 2 und 3 fungieren, müssen sich Kritik an ihrer Arbeit gefallen lassen. Obwohl die befangene Staatsanwältin Eva Eichenberger Gaby Jenö von allen Straftaten freigesprochen hat, bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass mich Jenö vorsätzlich falsch angeschuldigt hat, um mich aus dem Schuldienst auszugrenzen. Die Beweise sind erdrückend, aber sie wurden bislang von keinem einzigen Richter ernst genommen. Alle Zeugen, die das Mobbing an meiner Person miterlebt hatten, wurden zu den Gerichtsverhandlungen nicht zugelassen. Alle Dokumente, welche das Mobbing an meiner Person dokumentieren, wurden systematisch ignoriert. Meine finanziellen Forderungen  wegen meiner rechtswidrigen Beugehaft wurden mittels unglaubwürdigen Begründungen abgeschmettert. Mein Rückerstattungsbegehren betreffend der mir entwendeten Gegenstände wurde systematisch abgeschmettert.

Kommen wir noch zum Privatkläger 1: Dr. Christoph Eymann hat sich immer diskret im Hintergrund gehalten. Einzig sein Telefonat an die Basler Gesundheitsdienste verrät, dass der sog. Magistrat seine Finger ebenfalls im bösen Spiel hatte. Über den Inhalt dieses Gesprächs steht nichts in den Akten. Ich gehe davon aus, dass Eymann mit seinem Telefonat an die Basler Gesundheitsdienste den Startschuss gab, mich mit allen Mitteln in die Psychiatrie zu treiben und dort in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. In seinem Interview mit dem Basler Regionaljournal behauptete Eymann, ich hätte ihn mittels Schmähmails beschuldigt, er würde seine Steuern nicht bezahlen und er hätte ein Alkohol-Problem. Die Wahrheit ist: Ich habe nie derartige Mails verschickt und nie solche Behauptungen aufgestellt. Ich gebe allerdings zu, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass ein Regierungsrat, der seine politischen Gegner in die Psychiatrie sperren lässt, kriminell ist. Diese Ansicht gilt nicht nur für Dr. Christoph Eymann, sondern auch für alle anderen Regierungsräte in der Schweiz. Bis auf den heutigen Tag will die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer tatsächlich diese Schmähmails in Umlauf gebracht hat. Dass Dr. Christoph Eymann mit seinem Anwalt trotz meiner Unschuld alles daran setzt, mich als planmässigen Verleumder zu diffamieren, macht stutzig. Offensichtlich will sich Eymann als Opfer darstellen, um mich auch noch finanziell zu ruinieren. Tatsächlich verlangte Eymann ursprünglich rund 20'000 Franken von mir, um seinen ersten Anwalt zu bezahlen, der ebenfalls der irren Überzeugung war, ich sei der psychisch kranke Idiot mit den Schähmails. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Ich habe keine Schmähmails geschrieben und bin auch nicht verantwortlich für den Blog "IG-Breitensport". Der Blog "Advocatus" stammt ebenfalls nicht von mir. Ich habe Strafanzeige gegen den Verfasser dieses Blogs erstattet, weil dieser Idiot auf diesem Blog meinen vollen Namen genannt hat und behauptet hat, ich sei in die Psychiatrie eingeliefert worden. Dass der Basler Staatsanwaltschaft und dem Basler Appellationsgericht nichts Dümmeres einfällt, als zu behaupten, ich sei selber der Betreiber dieses Blogs, ist völlig absurd. Die Mailadresse mit welcher der Advocatus- Blog eröffnet wurde, gehört zu den von Bruno Glauser aufgeführten 25 Mail-Adressen, die mir nicht zugeordnet werden können. Es ist erwiesen, dass der Betreiber dieses Blogs vorsätzlich lügt. Ich war nie in der Psychiatrie! Ein psychiatrisches Gutachten der UPK, das anhand der Akten erstellt wurde, bescheinigt mir eine vollständige psychische Gesundheit. Ich habe mit meiner Strafanzeige gegen diesen Blog die Rechtspflege nicht im geringsten in die Irre geführt. Jedes Gericht, das mich wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt, betrachte ich als kriminell. Auch, dass ich vom Appellationsgericht rechtswidrig wegen falscher Anschuldigung verurteilt worden bin, ist eine Schweinerei. In den zehn Einvernahmen auf der Staatsanwaltschaft kam dieser Vorwurf kein einziges Mal zur Sprache. Diesen Vorwurf las ich zum ersten Mal in der über 350-seitigen Anklageschrift von Eva Eichenberger. Ja, ich gebe es zu, ich habe Strafanzeigen erstattet gegen alle Personen, die mich planmässig als gefährliche Person verleumdet haben. Ich habe dies nach bestem Wissen und Gewissen getan, weil ich noch nie als Selbstmörder oder Amokläufer in Erscheinung getreten bin. Als ich die Strafanzeigen erstattete, glaubte ich noch, dass vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden. Heute bin ich der festen Überzeugung, dass das schweizerische Justizsystem völlig degeneriert ist. Trotzdem erlaube ich mir, Ihnen noch ein paar Auszüge aus der schweizerischen Bundesverfassung in Erinnerung rufen:   

     Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und
nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
1 Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Art. 17 Medienfreiheit
1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2 Zensur ist verboten.
3 Das Redaktionsgeheimnis ist gewährleistet.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal betonen, dass ich nur meine durch die Verfassung garantierten Rechte wahrgenommen habe. Die Wahrnehmung dieser Rechte ist keine strafbare Handlung.

Ich fordere daher einen vollumfänglichen Freispruch.

Alle die mir entwendeten Gegenstände sind mir vollumfänglich zurückzuerstatten.

Für die 20 Tage Beugehaft fordere ich eine angemessene Entschädigung.

Alle Kosten sollen zu Lasten des Staates gehen.

Lehrer H.

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