Donnerstag, 15. August 2019

Das Ende der freien Meinungsäusserung in Basel-Stadt


Der BaZ-Artikel von Daniel Wahl zeigt deutlich auf, wie eine Staatsanwältin ihre Macht missbraucht, um einem integeren Lehrer das Leben zur Hölle zu machen. Ein Staat, der seine Bürger wegen Meinungsäusserungen strafrechtlich verfolgen lässt, ist ein totalitärer Staat. Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer ist demzufolge ein totalitärer Richter. Da er nicht vom Volk gewählt wurde, sondern von den politischen Parteien installiert wurde, muss er sich offensichtlich nicht mehr an die Bundesverfassung halten. Lehrer H. wurde ohne jeglichen rechtsgültigen Beweis, wegen seiner Meinungsäusserung verurteilt. Eine solche Justiz wird unter Experten als Gesinnungsjustiz bezeichnet. Wer nicht so denkt und sich so äussert, wie es das System vorschreibt, wird zum Gedankenverbrecher und muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. In seinem Roman "1984" hat George Orwell beschrieben, was mit den Menschen passiert, die sich gegen das totalitäre System wehren. Wir haben in unserem Blog den Justiz-Betrug gegen Lehrer H. bis ins Detail geschildert. Wir haben die 5000 Seiten Ermittlungsakten, die Bruno Glauser erstellt hat, alle gelesen.

Auf den ersten 2000 Seiten beschreibt Ermittler Glauser seine Jagd nach dem Unbekannten, der sich R. Jauslin nennt und etwa 40 E-Mail-Adressen kontrolliert. Dieser R. Jauslin, der in Wirklichkeit gar nicht so heisst, benutzte laut Bruno Glauser offene ungeschützte WLAN-Systeme, um von dort aus sog. Schmähmails über Dr. Christoph Eymann zu verbreiten. Mit seinen rund 40 verschiedenen E-Mail-Adressen eröffnete der unbekannte Täter laut Glauser mindestens 20 Blogs, darunter IG-Breitensport, Wahlempfehlung für Christoph Eymann und Advocatus. Die von Bruno Glauser hergestellten Akten beweisen, dass die Basler Staatsanwaltschaft den Verdacht vorsätzlich immer mehr auf Lehrer H. lenkte, obwohl dieser mit diesen Blogs und diesen E-Mail-Adressen nicht das Geringste zu tun hatte. Als Lehrer H. seinen eigenen Blog "staatsmobbing.twoday.net" eröffnete und Strafanzeigen gegen die oben erwähnten Blogs erstattete, hatten die Funktionäre plötzlich ein Problem. Lehrer H. liess sich nicht mehr so einfach als Urheber der sog. Schmähmails präsentieren. Ermittler Bruno Glauser musste handeln. Lehrer H. wurde als Auskunftsperson auf die Staatsanwaltschaft vorgeladen und musste seine Strafanzeigen gegen die drei Blogs begründen. Nach einer halben Stunde erklärte Bruno Glauser den Lehrer zum Angeschuldigten und der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser verfügte eine Hausdurchsuchung. Als Lehrer H. sich gegen diese Verfügung wehrte, entwendete man H. den Hausschlüssel, sperrte ihn in eine Zelle und führte die Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durch. Sämtliche Computer, Ordner mit Akten, die persönliche Agenda 2006 und zahlreiche andere Dinge wurden von den Funktionären der Staatsanwaltschaft abtransportiert. Kaum hatte man diese Gegenstände sicher gestellt, wurde das Strafverfahren gegen Lehrer H. ausgeweitet. "Antisemitismus" und "harte Pornographie" waren die neuen Vorwürfe, über die Lehrer H. allerdings nur lachen konnte. In zehn Verhören wurde Lehrer H. von Bruno Glauser befragt und in die Ecke gedrängt. Der Druck von Bruno Glauser auf den unschuldigen Lehrer nahm immer mehr zu. Glauser wollte mit allen Mitteln ein Geständnis von Lehrer H. erzwingen, doch Lehrer H. konnte nicht etwas zugeben, das er nicht verbrochen hatte. Schliesslich wollte Bruno Glauser den unschuldigen Lehrer dazu überreden, sich von der Basler UPK begutachten zu lassen, wozu Lehrer H. allerdings auch keine Lust hatte.

Am Verhandlungstag sass Bruno Glauser in der hintersten Reihe und sah sich die ganze Verhandlung an. Der Antrag des Lehrers, Bruno Glauser als Zeugen zu vernehmen, wurde von Richter Gelzer einfach übergangen. Gelzer verurteilte den unschuldigen Lehrer wegen angeblich planmässiger Verleumdug, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege. In einem totalitären Staat haben die Richter kein Interesse an der Wahrheit. Hätte Richter Gelzer den IT-Ermittler befragen müssen, wären die oben geschilderten Fakten publik geworden. Bundesrechtsbrecher Gelzer hat verfügt, dass die eingezogenen Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden. Darunter befindet sich auch die persönliche Agenda des Lehrers, in welcher festgehalten ist, wie H. 2006 von der damaligen OS-Rektorin aus dem Schuldienst gemobbt wurde.

Der unbekannte Täter, der Eymann tatsächlich mit Schmähmails eingedeckt hatte, wurde nie gefasst. An dessen Stelle wurde Lehrer H. zum sog. "Verleumdungslehrer" verurteilt. Lehrer H. wird sich diese Intrige nicht gefallen lassen und den Entscheid des Basler Appellationsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen.

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