Samstag, 3. August 2019

Dr. Esther Omlin - ausserordentliche Staatsanwältin


Lange Zeit hoffte Lehrer H., dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ihren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllt und seine Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr Lucius Hagemann korrekt behandelt. Zur Erinnerung: Die beiden Staatsfunktionäre hatten den unschuldigen Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt und damit den Bogen massiv überspannt. Leider hat Dr. Esther Omlin aber bis auf den heutigen Tag nicht einmal eine Einvernahme mit den beiden Staatsfunktionären durchgeführt. Zwar sprach sie in ihrer ersten Verfügung den Lehrer von allen angeblichen Delikten frei, wurde aber vom Basler Appellationsgericht gezwungen, Lehrer H. zu bestrafen. Dass Omlin mit ihrem Strafbefehl vom 29.7.2019 der Vorgabe des Basler Appellationsgerichts nachkommt, ist eine massive Enttäuschung. In ihrer ersten Verfügung sprach sie den Lehrer von allen Anschuldigungen frei. Jetzt tanzt sie plötzlich nach der Pfeife des Basler Machtfilzes! Was ist geschehen? Warum diese Wandlung vom Paulus zum Saulus? Auch gegen Dr. Esther Omlin laufen in Obwalden diverse Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und anderen Delikten. Sie musste ihren Job als Oberstaatsanwältin in Obwalden quittieren und arbeitet seither offensichtlich für den politisch korrekten Justiz-Filz. In ihrem Strafbefehl schreibt sie wörtlich:

"Die Äusserungen von Lehrer H. auf den vom ihm betriebenen Plattformen zielen darauf ab, den Betroffenen strafrechtlich relevantes Handeln zu unterstellen und ihr Handeln als "arglistig", "böswillig" sprich unprofessionell und von eigenen Interessen getrieben darzustellen. Teils werden die Betroffenen klar als kriminelle Amtsträger bezeichnet. Insgesamt handelt es sich hierbei um ehrrührige Aussagen. Auch die Mobbingvorwürfe sind sind ehrrührig, da diese im gesellschaftlichen Kontext durchaus geeignet sind, den Ruf eines Menschen zu schädigen."

Omlin behauptet also wider besseren Wissens, dass es nicht arglistig und böswillig sei, einen völlig integeren Lehrer als psychisch kranken potentiellen Selbstmörder und Amokläufer darzustellen, um diesen aus dem Schulsystem auszugrenzen. Offensichtlich ist sie der Meinung, es sei normal, einen Lehrer für dessen Meinungsäusserung für 2 Jahre hinter Gitter zu sperren. Wir gehen davon aus, dass auch Omlin ihren Job wegen Mobbing verlor. Zwar behauptete sie das Gegenteil, doch der Druck war offensichtlich zu gross, so dass ihr nichts anderes übrig blieb, als ihre Stelle als Oberstaatsanwältin aufzugeben. Dass sie nun auf Druck des Basler Appellationsgerichts eine 180 Grad Drehung vollzieht und den unschuldigen Lehrer wegen "planmässiger Verleumdung" verurteilt, ist nicht nur lächerlich, sondern peinlich für diese einst integere Frau. Offensichtlich haben die letzten Monate Spuren bei ihr hinterlassen. So faselt sie in ihrem Strafbefehl völlig absurd von "qualifizierter Veruntreuung" und macht sich damit verdächtig, ein Fall für die Psychiatrie zu sein. Wörtlich schreibt sie:

"Es ist von qualifizierter Veruntreuung auszugehen. Die hohe Frequenz der Beiträge, die weite Streuung und Verlinkung auf die Blogs sowie die Dimensionen deuten auf ein planmässiges Vorgehen hin. Es liegt eine systematische Diffamierung der Betroffenen vor. Subjektiv ist Lehrer H. nach diversen Urteilen von Instanzen, welche sich mit seinen Fällen beschäftigt haben und seine Vorwürfe nicht stützten, ein Handeln wider besseren Wissens vorzuwerfen."

Die Wahrheit ist: Lehrer H. hatte nie einen Plan, jemanden wider besseren Wissens zu verleumden. Als er 2006 aus dem Basler Schuldienst gemobbt wurde, hatte er keine Ahnung, dass er sich in den nächsten Jahren mit unzähligen Staatsfunktionären aus dem Basler Filz herumzuschlagen hatte. Erst als Eva Eichenberger die Strafuntersuchungen gegen den Filz aus dem Erziehungsdepartement einstellte, wurde Lehrer H. klar, dass der Machtfilz weit grösser war als erwartet. Der Lehrer konnte allerdings nicht im geringsten erahnen, wie gewaltig die Dimensionen waren. Heute ist Lehrer H. klar, dass die schweizerische Justiz-Mafia nur die eigenen Lügen als Wahrheit anerkennt und die tatsächliche Wahrheit als "planmässige Verleumdung" strafrechtlich verfolgen lässt.

Dass Esther Omlin den unschuldigen Lehrer zuerst von allen Vorwürfen freispricht und dann auf Druck des Basler Appellationsgerichts zu 5 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, beweist den desolaten Zustand der schweizerischen Justiz. Es geht in diesem Land offensichtlich nicht mehr um Gerechtigkeit, sondern nur noch um die willkürliche Durchsetzung elitärer Machtinteressen. Lehrer H. hat in seinem Blog immer nur die Wahrheit geäussert. Er wird auch den Rest seines Lebens dafür aufwenden, die Lügen, der in diesem Blog aufgeführten Personen zu entlarven. Das ist keine planmässige Verleumdung, sondern investigativer Journalismus.   
  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen