Sonntag, 8. Mai 2022

Corona-Faschismus am Basler Strafgericht

Albert Knobel ist aus unserer Sicht der grösste Freiheitskämpfer der Gegenwart. Er war praktisch an jeder Demo, die sich gegen die kriminellen Freiheitsbeschränkungen der Corona-Nazis richtete. Jetzt ist er in Basel-Stadt verurteilt worden, weil er an einer Kundgebung aus besonderen Gründen keine Maske tragen wollte. Vollstrecker dieses kriminellen Urteils ist einmal mehr der Basler Corona-Richter Dr. Roland Strauss, der sich mit jedem seiner rechtswidrigen Urteile als widerlicher Corona-Nazi entlarvt. Alle Menschen haben das Recht, aus besonderen Gründen auf die Corona-Nazi-Maske zu verzichten. Das sieht ein Corona-Nazi natürlich anders. Wie die Nazis von 1933-1945 funktionieren auch die Corona-Nazis aufgrund einer Wahnidee. 

Leider wird der Corona-Wahn auch von der WHO aktiv bewirtschaftet. Hätte die WHO die Pandemie-Voraussetzungen nicht über Nacht geändert, wäre es nie zur Ausrufung einer Pandemie gekommen. Auch in Zukunft soll die schweizerische Verfassung mittels "Pandemie-Plan" ausser Kraft gesetzt werden. Wenn der von der WHO angedachte Plan angenommen wird, werden die Regierungen der Nationalstaaten in Sachen Pandemie in Zukunft nichts mehr zu bestimmen haben. Wenn unser Bundesrat diesem Pandemie-Plan zustimmt, werden auch die letzten Idioten merken, dass wir mit Vollgas in den Weltfaschismus hinein rasen. 

Was können wir noch tun, um diese Entwicklung zu verhindern? Unsere einzige Möglichkeit ist es, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes aufzuklären. Aus unserer Sicht sind die Menschenrechte, die in unserer Verfassung festgehalten sind, nicht durch eine Pseudo-Pandemie aufzuheben. Dass die Basler Gerichte das anders sehen, ist nicht weiter verwunderlich. Die Basler Gerichte sind in erster Linie Handlanger der Basler Staatsanwaltschaft. Sie nicken das ab, was der zionistisch unterwanderte Staat zur "Wahrheit" erklärt. 

Im Falle von Lehrer H. erklärte der gesamte Basler Justiz-Filz, die Fakten des Lehrers zum angeblichen "Dauerdelikt". Das Bundesgericht musste dann dem kriminellen Basler Justiz-Filz erklären, dass Ehrverletzungsdelikte nicht als Dauerdelikte gelten. Allerdings spielte auch das Bundesgericht ein böses Spiel. Bis auf den heutigen Tag hat es nicht abgeklärt, ob die Basler Justiz-Mafia die von Lehrer H. in diesem Blog veröffentlichten Fakten zur "planmässigen Verleumdung" pervertieren darf. Das Bundesgericht weiss natürlich ganz genau, dass in einem wahrhaftigen Rechtsstaat die Wahrheit nie ein Ehrverletzungsdelikt darstellt. 

Während der zweijährigen Pseudo-Pandemie ist das Rechtssystem in der Schweiz offensichtlich vollständig kollabiert. Dr. Roland Strauss wird in Zukunft jede Woche unschuldige Menschen verurteilen, die es gewagt haben, sich den Anordnungen der Corona-Nazis zu widersetzen. Richter, die ihr eigenes Gewissen an der Garderobe abgeben, um einem kriminellen Fascho-System zu dienen, werden früher oder später zur Rechenschaft gezogen. Auch die deutschen Nazis mussten ab 1945 für ihre Verbrechen büssen.

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