Montag, 16. Mai 2022

Laura Jacquemoud-Rossari - Präsidentin der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts

Laura Jacquemoud-Rossari ist Präsidentin der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Kraft ihres Amtes verlangt sie von Lehrer H. einen Kostenvorschuss, damit das Bundesgericht abklären kann, ob es korrekt ist, wenn Menschen, die aus besonderen Gründen keine Maske tragen können, von einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen werden. Dass zur Beurteilung dieses einfachen Sachverhalts ein Kostenvorschuss von Fr. 800.-- nötig sein soll, zeigt in welchen Abgründen die schweizerische Justiz schon seit längerem steckt. Wörtlich schreibt die Bundesgerichtskanzlei im Auftrag von Laura Jacquemoud-Rossari:

"Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Nachfrist dem Konto der Bundesgerichtskasse gutgeschrieben, tritt das Bundesgericht mangels des Nachweises der rechtzeitigen Vorschusszahlung auf das Rechtsmittel nicht ein (Art. 62 Abs. 3 BGG)."

Laura Jacquemoud-Rossari weiss natürlich ganz genau, dass Lehrer H. die Fr. 800.-- braucht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Als Bundesrichterin hat sie bereits zwei Mal in der Sache Lehrer H. entschieden. Jedesmal knöpfte sie dem Lehrer tausende von Franken ab, um die Sache wieder ans Basler Appellationsgericht zurückzuschieben. Mit anderen Worten: Lehrer H. obsiegte vor Bundesgericht zwei Mal gegen die Basler Behörden-Mafia und jedes Mal wurde er dafür vom Bundesgericht zur Kasse gebeten. 

Beim ersten Mal obsiegte Lehrer H., weil der Basler Justiz-Filz das Recht des Lehrers auf freie Meinungsäusserung zu einem angeblichen Dauerdelikt pervertiert hatte. Mit dieser läppischen Rechtsauslegung blamierte sich der Basler Justiz-Filz in der gesamten Schweiz. 

Beim zweiten Mal obsiegte Lehrer H., weil der Basler Justiz-Filz bei der Strafzumessung gepfuscht hatte. Bei beiden Beurteilungen fiel Bundesrichterin Laura Jacquemoud-Rossari allerdings nicht auf, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand für eine planmässige Verleumdung vollständig fehlten. Aus diesem Grund musste Christian Kummerer, der Anwalt von Lehrer H. das Bundesgericht ein drittes Mal bemühen, den Fall korrekt zu beurteilen. 

Dass das Bundesgericht jetzt bereits zum dritten Mal die angeblich "planmässige Verleumdung" zu beurteilen hat, hat es sich selber zuzuschreiben. Es hätte schon bei der ersten Beschwerde feststellen können, dass die Fakten, die im Internet zum Thema "Behördenkriminalität" zu finden sind, weder verleumderisch noch ehrverletzend sind. Die Wahrheit ist bekanntlich nicht strafbar. Da Bundesrichter aber die Macht haben, die Wahrheit jeden Tag zu pervertieren, wird die Wahrheit vorsätzlich zur "planmässigen Verleumdung" verdreht.

Lehrer H. dürfte es langsam satt haben, für jeden Mist einen Kostenvorschuss ans Bundesgericht zu überweisen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde vor zwei Jahren von zwei übereifrigen Polizisten mit einer Ordnungsbusse bestraft, weil er beim Schachspielen im Freien angeblich den Corona-Abstand von 2 Metern nicht eingehalten haben soll. Um die Rechtmässigkeit dieser Busse abzuklären, schickte man ihn zum Basler Strafgerichtspräsidenten Roland Strauss, der den Lehrer nicht ins Gerichtsgebäude liess, weil H. sich weigerte, eine Corona-Maske zu tragen. 

Dass ein solches Vorgehen in einem Rechtsstaat nicht haltbar ist, müsste sogar Laura Jacquemoud-Rossari bestätigen, wenn sie eine faire Bundesrichterin wäre. Offensichtlich hat sie aber überhaupt kein Interesse daran, den tatsächlichen Sachverhalt zu prüfen. Sie ist vor allem am Kostenvorschuss des Lehrers interessiert.

Alles, was Sie in unserem Blog lesen, entspricht der Wahrheit. Wir haben nicht die Absicht, unschuldige Staatsfunktionäre planmässig zu verleumden. Wir haben überhaupt keinen Plan. Wir reagieren auf die Lügen des schweizerischen Justiz-Filzes und entlarven die fehlbaren Protagonisten dieses Systems. 

Der weltweite Corona-Betrug hat gezeigt, dass wir weder unseren Politikern noch der Justiz vertrauen können. Täglich lässt das Bundesgericht rund 30 Personen mit seinen Bundesgerichtsentscheiden ins Leere laufen. Es produziert mit seinen Urteilen enorme Kosten, die es auf naive Rechtsuchende abwälzt. Jeden Tag gibt es mehr Bürgerinnen und Bürger, die das bunte Treiben der schweizerischen Justiz-Mafia durchschauen. Dieser Blog soll diesen Menschen Mut machen, sich zu äussern. Wir verlangen keinen Kostenvorschuss! Bei uns sind alle konstruktiven Kommentare willkommen.

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