Dienstag, 31. Mai 2022

René Ernst - Vorsitzender Strafgericht Basel-Stadt

In seinem Interview mit dem Basler Lokal-Sender beklagt René Ernst, der Vorsitzende des Basler Strafgerichts, dass immer mehr Drohungen gegen Richterinnen und Richter geäussert würden. Leider fragt er sich nicht, warum diese Tendenz in den letzten Jahren zugenommen hat. 

Wir berichten schon seit längerem über die Machenschaften der Basler Richterinnen und Richter. Offenbar liest Strafgerichtspräsident René Ernst unseren Blog nicht. Deshalb ist es für ihn unverständlich, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die Basler Justiz verlieren. 

Während der sog. Corona-Pandemie wurde es den Bürgerinnen und Bürgern verboten, den Basler Richterinnen und Richter auf die Finger zu schauen. Jetzt ist die Pandemie vorläufig vorbei und die Gerichtsverhandlungen dürfen wieder live mitverfolgt werden. 

Mit seinen zahlreichen Covid-19-Verordnungen und Gesetzen hat sich der Staat eine effiziente Möglichkeit geschaffen, auch Bürgerinnen und Bürger zu kriminalisieren, die bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Wer seine Covid-19-Busse nicht bezahlen wollte, wurde von der Basler Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl eingedeckt. Wer dagegen Einspruch erhobt, durfte am Basler Strafgericht erscheinen und seine Argumente darlegen.

Leider haben die Basler Richterinnen und Richter wenig Gehör für Argumente, die sich auf die schweizerische Verfassung berufen. Für die Staatsfunktionäre an den Basler Gerichten gilt nicht die Verfassung, sondern das Epidemien-Gesetz, mit welchem das Volk zu blindem Gehorsam erzogen werden soll. 

Strafgerichtspräsident René Ernst wäre ein Held geworden, wenn er den als Maskenverweigerer und Comedian bekannten Andreas T. freigesprochen hätte. Andreas T. hatte sich an einer Kundgebung in Basel geweigert, dem verfassungswidrigen Masken-Diktat folge zu leisten. Der damalige Kantonsarzt Thomas Steffen hatte dafür kein Verständnis und schwurbelte von einem "Superspreader-Event". 

Bis auf den heutigen Tag gibt es keinen einzigen Hinweis, dass sich an diesem angeblichen "Superspreader-Event" irgend jemand angesteckt hätte. Für Strafgerichtspräsident René Ernst ist diese Tatsache allerdings kein Thema. Als Torwächter des Corona-Staates muss er den gesunden Menschenverstand zu Hause lassen und das Corona-Narrativ verteidigen. 

Wenn der Staat totalitär wird, braucht es eine Justiz, die dagegen hält. Strafgerichtspräsident René Ernst gehört allerdings nicht zu den mutigen Richtern, die den Corona-Faschismus bekämpfen. Schliesslich will er seinen Vorsitz am Basler Strafgericht nicht aufs Spiel setzen. 

Es wundert daher nicht, dass Andreas T., der nur seine Grundrechte wahrgenommen hat, von diesem Richter verurteilt wurde. Damit Andreas T. das Urteil möglicherweise nicht weiterzieht, verzichtete der Strafgerichtspräsident "grosszügig" auf die Gerichtskosten. Bei einem Weiterzug des Urteils an das Appellationsgericht werden die Kosten allerdings wieder fällig.           

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen