Donnerstag, 19. Mai 2022

Der Plan des Dr. Lucius Hagemann

Das Strafverfahren gegen Dr. Luzius Hagemann wurde von der vorbestraften ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin ohne Vorladung des Beschuldigten eingestellt. Statt den fehlbaren Richter wenigstens zu befragen, stellte Omlin einen Strafbefehl wegen angeblicher falschen Anschuldigung gegen den unschuldigen Lehrer H. aus. Das Schreiben von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann von 8.7.2015 wirkt auf uns heute wie ein Geständnis. Er gibt gegenüber dem ausserordentlichen Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger offen zu, dass Lehrer H. entweder in der Psychiatrie oder im Gefängnis verschwinden soll, damit der "jahrelange Internetterror" endlich gestoppt wird. Mit anderen Worten: Die Absicht von Dr. Luzius Hagmann besteht offensichtlich darin, die Meinungsäusserungsfreiheit von Lehrer H. mit allen Mitteln auszumerzen. 

Leider ist dem Anwalt von Lehrer H. dieses Dokument bis auf den heutigen Tag nicht aufgefallen. Aus unserer Sicht zeigt das Dokument deutlich, wie die Basler Behörden-Mafia mit Menschen umspringt, welche die Wahrheit ins Internet stellen. Zur Erinnerung: Lehrer H. hatte in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" eindrücklich geschildert, wie er von Dr. Christoph Eymann und dessen Komplizen aus dem Basler Schuldienst ausgegrenzt wurde. Für Dr. Christoph Eymann waren die Fakten des Lehrers "Üble Nachrede" und die Basler Staatsanwaltschaft machte daraus sogar eine "planmässige Verleumdung".

Die Wahrheit bleibt allerdings die Wahrheit, auch wenn sie gewissen Staatsfunktionären nicht passt. Lehrer H. hat niemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt. Er hat die Fakten zu seiner Entlassung veröffentlicht und damit gezeigt, wie die Basler Justiz-Mafia funktioniert. 

Natürlich hat die Basler Justiz-Mafia keine Freude an den Fakten. Deshalb hat sie den unschuldigen Lehrer wegen planmässiger Verleumdung und falscher Anschuldigung verurteilt. Das Bundesgericht darf jetzt einmal mehr das Machtwort sprechen. Allerdings sprechen die Fakten für sich.       

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