Dienstag, 16. April 2019

Das wahre Gesicht des Dr. Christoph Eymann


In unserem Post vom 1. April vermeldeten wir, dass sich Dr. Christoph Eymann persönlich bei Lehrer H. entschuldigt hat. Wir haben in diesem Post einen Dr. Christoph Eymann gezeigt, den es in Wirklichkeit nicht gibt. Bis auf den heutigen Tag hat der Magistrat nie das Gespräch mit Lehrer H. gesucht. Eymann hat im Mobbingfall um den unbequemen Lehrer immer aus dem Hintergrund agiert. Die Drecksarbeit liess er seine Mitarbeiter Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer und Thomas Baerlocher machen. Gaby Jenö setzte die Lüge in die Welt, der Lehrer habe sie bedroht. Aufgrund dieser Lüge wollte sie dem Lehrer fristlos kündigen. Um sich der Nachwelt als grosszügigen Leiter des Basler Erziehungsdepartements zu präsentieren, wandelte Eymann die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung um. Allerdings stellte das Verwaltungsgericht fest, das auch die ordentliche Kündigung rechtswidrig war. Gaby Jenö machte weiter. Obwohl Lehrer H. völlig gesund und arbeitsfähig war, nötigte sie den Lehrer, sich von Dr. Daniel Fasnacht psychiatrisch begutachten zu lassen. Da Lehrer H. aber schon im Besitze eines psychiatrischen Gutachtens war, in welchem seine Gesundheit in keinem einzigen Punkt angezweifelt wurde, verzichtet er auf eine weitere Begutachtung. Dieses Nichterscheinen bei Dr. Daniel Fasnacht legte Gaby Jenö als schwere Pflichtverletzung aus und kündigte dem Lehrer erneut. Leider stellte sich das Verwaltungsgericht unter der Leitung von Dr. Marie Louise Stamm diesmal gegen den Lehrer. Mit der Verweigerung der psychiatrischen Begutachtung habe Lehrer H. eine schwere Pflichtverletzung begangen und die Kündigung sei rechtens, lautete die fadenscheinige Begründung. Jahre später stellte sich heraus, dass das Dreiergericht, welches dieses Urteil gefällt hatte, von der 1. Gerichtsschreiberin zusammengestellt wurde. Diese Praxis ist bekanntlich bundesrechtswidrig. Auch der Spruchkörper in Basel-Stadt muss von einem gewählten Richter zusammengestellt werden. Als Lehrer H. von diesem Skandal erfuhr, verlangte er innerhalb der Frist von drei Monaten eine Revision dieses Urteils, welches ihn in die langjährige Arbeitslosigkeit beförderte. Das Revisionsgesuch wurde auch Dr. Christoph Eymann für eine Stellungnahme unterbreitet. Am 2. April liess er durch seinen Anwalt Gabriel Nigon verkünden, dass das Revisionsgesuch von Lehrer H. abzuweisen sei. Wörtlich hiess es:

"Mit Blick auf die Tatsache, das am Appellationsgericht Basel-Stadt die Spruchkörperzusammensetzungen über Jahrzehnte hinweg in dieser nunmehr als verfassungswidrig beurteilten Art und Weise erfolgt sind, hätte die Gutheissung dieses Revisionsgesuchs zur Folge, dass potentiell sämtliche in dieser Zeitdauer gefassten strafrechtlichen Entscheide, die mit einer Verurteilung des Beschuldigten geendet haben, auf Revisionsgesuche hin aufgehoben werden und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werden müssen, obwohl sie längst in Rechtskraft erwachsen sind. Ein solches Szenario würde das Grundvertrauen der ganzen hiesigen Bevölkerung in die Justiz und die Strafjustiz im Besonderen in den Grundfesten erschüttern. Um dies zu verhindern und mit Blick auf den Umstand, dass es gemäss Art 5 Abs. 1 BV auch Aufgabe der Behörden und Gerichte ist, die Berechenbarkeit und Beständigkeit des Rechts zu gewährleisten und damit dem Gebot der Rechtssicherheit zur Durchsetzung zu verhelfen, gilt es das vorliegende Revisionsgesuch vollumfänglich abzuweisen."

Mit dieser Stellungnahme wird klar, dass es Dr. Christoph Eymann immer nur darum ging, Lehrer H. mit allen Mitteln aus dem Schuldienst zu entfernen. Hätte er dafür plädiert, das Revisionsgesuch gutzuheissen, hätten wir unsere Ansichten über diesen Mann gerne revidiert. Unterdessen wurde in einem Obergutachten der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel-Stadt klar festgestellt, dass Lehrer H. psychisch völlig gesund ist. Auch unter diesem Aspekt hätte sich Dr. Christoph Eymann wohlwollend für das Revisionsgesuch aussprechen können. Die Tatsache, dass Dr. Christoph Eymann dies aber nicht getan hat, zeigt den wahren Charakter dieses sog. Magistraten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen