Mittwoch, 17. April 2019

R. Jauslin - Der grosse Unbekannte



Noch immer gibt es im Mobbing-Fall betreffend Lehrer H. zahlreiche Ungereimtheiten. Besonders erwähnenswert wäre dabei der ominöse Herr Jauslin, der in seinen Blogs "IG Breitensport", "Advocatus" und "Wahlempfehlung für unseren LDP-Regierungsrat" über Jahre hinweg Stimmung gegen Dr. Christoph Eymann machte. Peter Knechtli, der sich immer sehr für Eymann ins Zeug legte, schrieb in Online Reports folgendes:


Die Basler Staatsanwaltschaft begann zu ermitteln und stellte bald fest, dass R. Jauslin diverse E-Mail-Adressen nutzte. Hauptermittler Bruno Glauser sammelte die diversen E-Mail-Adressen und erstellte davon eine Aktennotiz.


Mit der E-Mail-Adresse "advocatus70@gmx.ch" eröffnete R. Jauslin den Blog "Advocatus". Auf diesen Blog kopierte er diverse Artikel von Lehrer H., um den Anschein zu erwecken, Lehrer H. unterhalte diesen Blog. Zuerst glaubte der Lehrer, er habe einen Mitstreiter gefunden. Als er auf diesem Blog dann mit vollem Namen genannt wurde, sah sich Lehrer H. aber in seiner Persönlichkeit verletzt. Auch die Lüge, der Lehrer sei psychiatrisiert worden, wollte H. nicht auf sich sitzen lassen. Er erstatte Strafanzeige gegen die 3 Blogs "IG-Breitensport", "Advocatus" und "Wahlempfehlung für unseren LDP-Regierungsrat". Schliesslich wurde der Lehrer von Bruno Glauser auf die Staatsanwaltschaft vorgeladen und dort als Auskunftsperson vernommen. Nach einer halben Stunde behaupte Bruno Glauser wahrheitswidrig, Lehrer H. habe den Blog "Advocatus" selber eröffnet und sich damit der "Irreführung der Rechtspflege" schuldig gemacht. Mit diesem kriminellen Amtsmissbrauch lenkte Bruno Glauser die Ermittlungen auf Lehrer H., der mit diesem Blog nicht das geringste zu tun hatte.

Dass die Staatsanwaltschaft bis auf den heutigen Tag nicht herausgefunden haben will, wer sich tatsächlich hinter den 25 verschiedenen E-Mail-Adressen versteckt, stinkt zum Himmel. Aufgrund der üblen Machenschaften Glausers wurde Lehrer H. ohne Beweise vom Appellationsgericht und vom Bundesgericht wegen angeblicher "Irreführung der Rechtspflege" zu 1 Monat bedingter Haft verurteilt. Für Lehrer H. ist dieser Amtsmissbrauch eine grosse Schweinerei. Lehrer H. war nie in der Psychiatrie, warum sollte er Dinge über sich behaupten, die nicht stimmen? Dem Appellationsgericht und dem Bundesgericht war es völlig egal, dass die Ermittlungen Glausers die Rechtspflege vorsätzlich in die Irre führten. Wir haben die rund 5000 Aktenseiten, die Glauser produziert hat, gelesen und dabei festgestellt, dass die Basler Staatsanwaltschaft angeblich bis auf den heutigen Tag nicht herausgefunden haben will, wer sich tatsächlich hinter den 25 E-Mail-Adressen versteckt. Das ist für die Basler Strafverfolgungsbehörde entweder ein Armutszeugnis, oder aber sie verhindert vorsätzlich, dass die Öffentlichkeit jemals erfährt, wer hinter diesen Blogs steckt. Aus unserer Sicht ist klar, dass die drei oben erwähnten Blogs nur eröffnet wurden, um den unschuldigen Lehrer in ein Strafverfahren zu verwickeln und ihm eine rechtswidrige Hausdurchsuchung aufzunötigen. Bis auf den heutigen Tag konnten sämtliche Gegenstände und Akten, die Lehrer H. entwendet wurden, nicht als Beweise verwendet werden. Die Basler Staatsanwaltschaft und die Basler Gerichte missbrauchen offensichtlich ihre Macht, um einen unschuldigen Lehrer mit haltlosen Behauptungen zu verurteilen. Dass das Bundesgericht dabei weitgehend mitspielt, ist eine grosse Schande für die Schweiz. Behördenkriminalität macht offensichtlich auch vor unseren höchsten Richtern nicht halt.

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