Samstag, 20. April 2019

Wie man einen unschuldigen Lehrer in ein Strafverfahren verwickelt, um ihn finanziell zu ruinieren


Der Baslerstab-Artikel vom 23.7.2007 war der Startschuss zur zweiten arglistigen Intrige, die von Anfang an gegen Lehrer H. geplant war. Unter dem Pseundonym R. Jauslin verschickte ein Unbekannter zahlreiche E-Mails an verschiedene Personen in der ganzen Schweiz. Thema war immer Dr. Christoph Eymann, dem man vorwarf, Steuern hinterzogen zu haben oder eine Hanfplantage betrieben zu haben. Damit niemand herausfinden konnte, wer diese Mails verschickte, wurden laut dem Ermittlungsbeamten Bruno Glauser verschiedene E-Mail-Adressen und ein Anonymisierungsprogramm verwendet. Der Täter soll sich mit seinem Laptop in ungeschützte wlan-Systeme eingehackt haben und von dort aus die "Schmähtexte" in die ganze Schweiz verteilt haben. Auf rund 500 Akten-Seiten dokumentiert Bruno Glauser seine Jagd auf den Unbekannten. Bis auf den heutigen Tag ist nicht klar, wer dieser Unbekannte ist. Klar ist nur, dass Lehrer H. mit diesem Unfug nicht das geringste zu tun hatte. Er besass noch nie einen Laptop und hatte auch keine Ahnung von Anonymisierungssoftware. Zu den zahlreichen E-Mail-Adressen des unbekannten Täters gehörte auch die Adresse "advocatus70@gmx.ch". Bis auf den heutigen Tag will die Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden haben, wer sich hinter dieser Adresse versteckt.
 

Trotzdem behauptete Bruno Glauser wahrheitswidrig, Lehrer H. habe mit dieser Adresse den Blog "Advocatus" eröffnet. Aufgrund dieser Lüge wurde Lehrer H. vom Basler Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Claudius Gelzer, Jacqueline Frossard und Carl Gustav Mez wegen "Irreführung der Rechtspflege" verurteilt. Fakt ist: Diese Mail-Adresse und dieser Blog gehörten nie dem Lehrer, sondern dem unbekannten Täter, der auch den Blog "IG Breitensport" ins Leben gerufen hatte. Um trotzdem die Spur auf Lehrer H. zu lenken, griff die Basler Staatsanwaltschaft zu einem kriminellen Trick. Obwohl die Faktenlage klar das Gegenteil bewies, informierte der damalige Leitende Staatsanwalt Beat Voser Herrn RR Dr. Eymann vorsätzlich falsch. Aufgrund dieser falschen Information konnte Eymann jetzt endlich seinen Anwalt Gabriel Nigon auf den unschuldigen Lehrer hetzen.


Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann war klar, dass man dem Lehrer auf Grund der Faktenlage keine "Irreführung der Rechtspflege" anhängen konnte und sprach H. von dieser Anschuldigung frei. Daraufhin ging Staatsanwältin Eva Eichenberger in die Berufung und erreichte, dass Lehrer auch in diesem Punkt verurteilt wurde. Die Richter Gelzer, Frossard und Mez gingen auf die Entlastungsbeweise von Lehrer H. nicht im geringsten ein und verurteilten den Lehrer für eine Tat, die dieser nie begangen hatte.

Wenn man das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und Dr. Christoph Eymann unter die Lupe nimmt, wird schnell klar, wie die neuste Strategie von Eymann für den Lehrer enden wird. Zwar ist es Eymann nicht gelungen, Lehrer H. in der Psychiatrie zu versenken, es ist ihm auch nicht gelungen, H. für 2 Jahre ins Gefängnis zu sperren, aber es wird ihm wahrscheinlich gelingen, Lehrer H. finanziell völlig zu ruinieren. Wir sind gespannt, wie viel Geld Eymanns Anwalt Gabriel Nigon für seine zweifelhafte Tätigkeit vom unschuldigen Lehrer einfordern wird.

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