Samstag, 1. Dezember 2018

Dr. Claudius Gelzer - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht


Rund 60 Seiten dick ist das Urteil von Dr. Claudius Gelzer, in welchem dieser begründet, weshalb er Lehrer H. wegen angeblich planmässiger Verleumdung, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege verurteilt hat. Wenn man dieses Urteil durchliest, erhält man den Eindruck, dieser Richter wolle den unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln fertig machen. Mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts fällt das Urteil Gelzers allerdings wie ein überdimensioniertes, selbstgefälliges Kartenhaus in sich zusammen. Nur die NZZ hat sich mit dieser Justiz-Posse beschäftigt, ohne allerdings den Namen des verantwortlichen Richters zu veröffentlichen. Um das Strafmass für Lehrer H. rechtswidrig zu erhöhen, versuchte Gelzer die Verjährungsfrist für die angeblichen Ehrverletzungsdelikte künstlich zu verlängern. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. seine Vorgesetzten überhaupt nie verleumdet, sondern lediglich deren Taten beschrieben. In erster Linie sind es Staatsanwältin Eva Eichenberger und ihr Handlanger Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann, die dem Lehrer mit allen Mitteln ein potenzielles "Kapitalverbrechen" andichten wollten, um ihn für 2 Jahre ins Gefängnis zu sperren. In Tat und Wahrheit ist Lehrer H. überhaupt nicht gefährlich. Er getraut sich allerdings, die Wahrheit zu benennen. Auch Regierungsrat Dr. Christoph Eymann hatte kein Musikgehör für den Lehrer, als dieser zum Thema Abschaffung von Kleinklassen und Musikklassen Bedenken äusserte. Die Verantwortlichen des Basler Erziehungsdepartements blieben stur und erfanden die "integrative Schule". In dieser Schule wurden alle integriert, ausser Lehrer H., dem man stattdessen die Sondereinheit "Barrakuda" auf den Hals hetzte. Nie hätte Lehrer H. gedacht, dass der Basler Macht-Filz derart arglistig agieren würde. Da sich der Lehrer bis auf den heutigen Tag im Recht sieht, hat er seine Anliegen insgesamt 6 Mal bis zum Bundesgericht gezogen. Bei jeder Eingabe verlor er viel Geld und Vertrauen in die Schweizerische Justiz. Heute weiss Lehrer H., wie die Justiz in der Schweiz funktioniert: Es wird behauptet und gelogen, und die Menschenrechte werden vorsätzlich mit Füssen getreten. Das von der Verfassung garantierte Recht auf ein faires Verfahren ist aus unserer Sicht in der Schweiz nicht mehr gegeben. Die verfassungsfeindlichen Funktionäre der Schweizerischen Justiz-Mafia können offensichtlich tun und lassen, was sie wollen. Sie sind unangreifbar, weil sie vom Parlament nicht mehr kontrolliert werden. Dass Dr. Claudius Gelzer dabei erwischt wurde, die Verjährungsfrist für qualifizierte Verleumdung ausser Kraft zu setzen, um das Strafmass von Lehrer H. rechtswidrig zu erhöhen, ist nur die Spitze des Eisberges. Solange derart verfassungsfeindliche Richter in den entsprechenden Machtpositionen agieren, ist der Rechtsstaat in der Schweiz nicht mehr gewährleistet. In Tat und Wahrheit hat Lehrer H. kein einziges Delikt begangen, sondern lediglich seine Meinung geäussert und Strafanzeigen gegen den Basler Macht-Filz getätigt.
   

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen