Montag, 3. Dezember 2018

Das Bundesgericht unter der Lupe


Für uns Bürgerinnen und Bürger ist der Gang ans Bundesgericht häufig die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit. Wir hoffen, dass das Bundesgericht, die ungerechten Urteile der Kantonsgerichte aufhebt und Gerechtigkeit walten lässt. Auch Lehrer H. wurde von den Basler Gerichten systematisch über den Tisch gezogen und hatte lange die Hoffnung, vom Bundesgericht fair behandelt zu werden. Insgesamt zog er die kantonalen Urteile 6 mal ans Bundesgericht und wurde 6 mal bitter enttäuscht. Wir haben im Internet recherchiert und die Bundesgerichtsurteile betreffend Lehrer H. analysiert. Das Ergebnis ist erschreckend. In keinem einzigen Urteil nehmen die jeweiligen Bundesrichter die Argumente von Lehrer H. in irgend einer Art und Weise ernst oder treten darauf ein. Für die Richter von Lausanne ist es kein Mobbing, wenn die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann den missliebigen Lehrer H. als selbst- bzw. fremdgefährlichen Gewalttäter diffamieren, um ihn aus dem Schulsystem zu entfernen. Auch die Lüge von Gaby Jenö, Lehrer H. habe sie bedroht, ist aus der Sicht des Bundesgerichts keine falsche Anschuldigung. Die perfide Entlassung des Lehrers (schwere Pflichtverletzung wegen Verzicht auf Psychiatrisierung) wird vom Bundesgericht geschützt. Die Befangenheitsanträge gegen die Staatsanwältin und den Richter, die den Lehrer zuerst psychiatrisieren und dann für 2 Jahre unbedingt wegsperren wollten, wurden selbstredend abgeschmettert. Auch die Videoaufnahmen, die Lehrer H. beim zweiten Überfall der Sondereinheit Barrakuda angefertigt hatte, blieben mit Genehmigung des Bundesgerichts bis auf den heutigen Tag eingezogen. Auch im neusten Entscheid des Bundesgerichts segnen die Bundesrichter alle unfairen Entscheide der Basler Vorinstanz ab, bis auf einen: Ehrverletzungsdelikte verjähren weiterhin nach 4 Jahren. Dass die Basler Gerichte die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zu einem Ehrverletzungsdelikt pervertieren, ist den Lausanner Richtern völlig egal. Diesen Richtern geht es offensichtlich nicht um Gerechtigkeit, sondern nur darum, die willkürlichen Urteile der kantonalen Gerichte mit einer unglaublich arglistigen Rabulistik zu schützen. Den Versuch von Richter Dr. Claudius Gelzer, Verleumdung in ein Dauerdelikt umzuwandeln, hat aber nicht einmal das mit allen Wassern gewaschene Bundesgericht goutiert. Trotzdem muss Lehrer H. die Kosten von 2500.-- für dieses Urteil selber berappen. Alle 6 Bundesgerichtsurteile kosteten den Lehrer insgesamt 12'500 Franken. Gesehen haben diese Bundesrichter den Lehrer nie. In ihrem Elfenbeinturm haben sie einfach die Lügen der Vorinstanz abgenickt und den nach Gerechtigkeit dürstenden Lehrer kräftig abgezockt. Lehrer H. hatte keine Lust auf Psychiatrie, deshalb hat er den Rechtsweg eingeschlagen. Sein Fazit: Wer glaubt, dass das Bundesgericht für Gerechtigkeit sorgt, glaubt immer noch an den Weihnachtsmann. In diesem Sinne wünschen wir allen treuen Lesern eine gesegnete Weihnachtszeit.

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