Mittwoch, 28. November 2018

Die seltsamen Praktiken gewisser Bundesrichter






Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 14. November 2018 wird das Urteil des Appellationsgerichts des Kanton Basel-Stadt vom 24. Februar 2017 betreffend Verleumdung aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Obwohl das Basler Appellationsgericht unter Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer gegen Bundesrecht verstossen hat, muss Lehrer H. Fr. 2500.-- in die Bundesgerichtskasse einbezahlen. Dass Lehrer H. zur Kasse gebeten wird, obwohl die Basler Justiz-Mafia vorsätzlich Bundesrecht gebrochen hat, ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar. In ihrem 19-seitigen Urteil kommen diese Richter dem völlig unschuldigen Lehrer kein einziges Mal entgegen. Aus der Sicht dieser Funktionäre hat der Lehrer keine Entschädigung für die erlittene rechtswidrige Beugehaft verdient. Aus der Sicht dieser Richter müssen die rechtswidrig beschlagnahmten Gegenstände dem Lehrer nicht retourniert werden. Aus der Sicht dieser Richter hat es nie Mobbing gegen den Lehrer gegeben. Aus der Sicht dieser Richter ist der zweimalige Einsatz der Sondereinheit Barrakuda nicht zu beanstanden. Aus der Sicht dieser Richter sind die Grundrechte von Lehrer H. nicht mit Füssen getreten worden. Aus unserer Sicht sind diese Richter eine Gefahr für den schweizerischen Rechtsstaat. Es kann nicht sein, dass ein unschuldiger Lehrer seit über 12 Jahren durch sämtliche Instanzen gejagt wird und nie Recht bekommt. Mindestens zwei von diesen Richtern stammen aus der SVP. Diese Partei warnt uns seit Jahren vor fremden Richtern. Doch wer warnt uns eigentlich vor den eigenen Richtern? Es freut uns zwar, dass jetzt auch das Basler Appellationsgericht noch mitbekommen hat, dass qualifizierte Verleumdung nach Art. 174 Ziff. 2 StGB kein Dauerdelikt ist. Leider haben die Bundesrichter nicht bemerkt, dass Lehrer H. überhaupt keine Ehrverletzungsdelikte begangen hat, weil er sich nämlich immer strikte an die Wahrheit gehalten hat. Sie haben auch nicht bemerkt, dass Lehrer H. keine falschen Anschuldigungen getätigt hat, sondern lediglich legitime Strafanzeigen gegen diverse Personen verfasst hat, die seine berufliche Existenz vorsätzlich zerstört haben. Diese Richter haben auch nicht bemerkt, dass die Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer eine Irreführung der Rechtspflege andichtete, um damit zu vertuschen, dass der Autor der sog. "Schmähmails" bis auf den heutigen Tag von der Justiz begünstigt wurde. Richter, die unschuldige Bürger abzocken und sich nicht für die Wahrheit interessieren, sind eine Gefahr für den Rechtsstaat. Offensichtlich geht es solchen Leuten nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um Geld und Machterhalt. Eigentlich wäre es die Aufgabe des Parlaments, solchen Richtern auf die Finger zu schauen. Aber eine Krähe hackt einer anderen bekanntlich kein Auge aus. 

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