Dienstag, 11. Oktober 2022

Laura Jacquemoud-Rossari - Richterin am Bundesgericht

Laura Jacquemoud-Rossari beweist auch in ihrem neusten Urteil vom 21.09.2022, dass das schweizerische Rechtssystem zu einer kriminellen Organisation verkommen ist. Glaubt man der höchsten Richterin der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, dann hat Lehrer H. den Basler Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. 

Zur Erinnerung: 2015 verurteilte Hagemann den Lehrer zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren, weil dieser die Fakten zu seiner Entlassung im Internet veröffentlicht hatte. Um Lehrer H. besonders drakonisch zu bestrafen, mobilisierte man die Sondereinheit Barrakuda und liess den unschuldigen Lehrer in einer 90-tägigen Sicherheitshaft weich klopfen. Noch am ersten Tag seiner Haft erstattete der Lehrer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen den zuständigen Strafgerichtspräsidenten. Leider wollte sich die Erste Staatsanwältin von Basel-Land aber nicht mit dem Fall befassen und schob die Angelegenheit zu den Basler Strafbehörden. Diese engagierten eine ausserordentliche Staatsanwältin, welche den Basler Strafgerichtspräsidenten frei sprach, ohne diesen jemals befragt zu haben. 

Aufgrund dieser Fehlentscheidung konnte der Basler Justiz-Filz dem unschuldigen Lehrer später unterstellen, er habe mit seiner Strafanzeige Hagemann wider besseren Wissens falsch angeschuldigt. In Tat und Wahrheit ist Lehrer H. auch heute noch der Meinung, dass ein Richter, der einen unschuldigen Menschen wegen Meinungsäusserungen für 2 Jahre ins Gefängnis schickt, ein hoch krimineller Justiz-Betrüger ist. 

Dass die über Lehrer H. verhängte unbedingte Haftstrafe von zwei Jahren unterdessen zu einer bedingten Geldstrafe mutiert ist, zeigt, dass das Urteil von Dr. Lucius Hagemann nicht nur völlig willkürlich, sondern auch völlig rechtswidrig war. Leider werden rechtswidrige Urteile in der Schweiz aber nicht als Amtsmissbrauch strafrechtlich verfolgt, weil der schweizerische Justiz-Filz nie gegen sich selber ermittelt. 

Lehrer H. hat mehrfach deutlich bewiesen, dass er seine Strafanzeigen nicht wider besseren Wissens getätigt hat, sondern nach bestem Wissen und Gewissen. Vor Gericht betonte er sogar, dass er diesen Strafgerichtspräsidenten jederzeit wieder strafrechtlich belangen würde, wenn dieser das Recht erneut pervertiert.

Unterdessen hat Jacquemoud-Rossari den unschuldigen Lehrer bereits zum 5. Mal abblitzen lassen. Sie ignoriert damit vorsätzlich die Fakten und unterstellt dem Justiz-Opfer erneut, seine Strafanzeige wider besseren Wissens getätigt zu haben. Wörtlich schreibt die Rechtsverdreherin:

"Dass und inwiefern die Vorinstanz alsdann Bundesrecht verletzt, wenn sie anhand der von ihr willkürfrei getroffenen Feststellungen zu den Tatfragen des subjektiven Tatbestandes darauf schliesst, dass der Beschwerdeführer im sicheren Wissen um die Falschheit der Anschuldigung und damit mit (direktem) Vorsatz gehandelt hat, wird von ihm nicht dargetan (Art. 42 Abs. 2 BGG) und ist auch nicht ersichtlich."

Für kriminelle Bundesrichter ist es natürlich nicht ersichtlich, weshalb ein unschuldiger Bürger 16 Jahre seines Lebens opfert, um ein gerechtes Urteil zu erlangen. Bundesrichter schützen in erster Linie den kriminellen schweizerischen Justizapparat und zwingen lästige Bürgerinnen und Bürger mit happigen Gerichtskosten in die Knie. Für ihr skandalöses Urteil verlangt Jacquemoud-Rossari vom völlig unschuldigen Lehrer einmal mehr happige 1'200 Franken. 

Der langjährige Kampf von Lehrer H. gegen die Beamten des schweizerischen Justiz-Filzes ist noch nicht zu Ende. Mindestens 2 von 5 Urteilen, die Jacequemoud-Rossari verbrochen hat, werden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter gezogen. Neben Advokat Christian Kummerer wird auch der Basler Rechtsprofessor Dr. David Dürr die Entscheide dieser Bundesrichterin anfechten. Schon die Tatsache, dass Lehrer H. die Urteile von Jacequemoud-Rossari an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzieht, beweist, dass er nicht wider besseren Wissens gehandelt hat, sondern mit der klaren Erkenntnis, dass das schweizerische Justizsystem vollständig degeneriert ist.    

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