Donnerstag, 28. Juli 2022

Weshalb Lehrer H. niemanden verleumdet hat

Seit dem Urteil des Bundesgerichts vom 6. Juli 2022 ist es amtlich: Lehrer H. soll ein "planmässiger Verleumder" sein. Das Gegenteil ist der Fall! Lehrer H. wurde von zahlreichen Staatsfunktionären verleumdet und an den Rand seiner Existenz getrieben. In 10 Verhören wurde er von Ermittler Bruno Glauser systematisch in die Enge getrieben. In jedem dieser Verhöre beteuerte Lehrer H. immer wieder klar und deutlich, niemanden verleumdet zu haben. Aus dem oben abgedruckten Ausschnitt aus einem Einvernahme-Protokoll geht klar hervor, warum Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Dr. Christoph Eymann eingereicht hatte. Zu diesem Zeitpunkt wusste er allerdings noch nicht, wie die Säuhäfeli-Säudeckeli-Justiz in der Schweiz funktioniert.

Natürlich ist die Strafanzeige gegen Dr. Christoph Eymann von Staatsanwalt Simon Burger in den Boden gestampft worden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der damalige Regierungsrat in ein laufendes Kündigungsverfahren eingegriffen und eine "Ordentliche Kündigung" betr, Lehrer H. gefordert hatte. Bekanntlich stellte sich dann heraus, dass die Kündigung rechtswidrig war, obwohl Regierungsrat Eymann verkündet hatte, man solle den Mobbing-Vorwürfen von Lehrer H. keinen Glauben schenken.

Mit dem neusten Urteil des Bundesgerichts hat die schweizerische Justiz-Mafia den unschuldigen Lehrer zum planmässigen Lügner diffamiert. Lehrer H. hatte nie einen Plan. Er wehrte sich allerdings gegen die unzähligen vorsätzlichen Lügen gewisser Personen, die ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg schaffen wollten. 

Dass dem damaligen Regierungsrat Eymann vom Kanton Basel-Stadt die Summe von Fr. 20'000.-- zur Verfügung gestellt wurde, um dem Lehrer den Juristen David Rosenthal auf den Hals zu hetzen, ist weitgehend unbekannt. Für Rosenthals "geniale" Idee sämtliche Blogs, die Kritik an Dr. Christoph Eymann übten, aus dem Verkehr zu ziehen, bezahlte der Kanton Basel-Stadt also fast 20'000 Franken. Natürlich möchte der Kanton dieses Geld wieder hereinholen. In der Folge verpflichtete das Basler Appellationsgericht den unschuldigen Lehrer dazu, Dr. Christoph Eymann eine Entschädigung von Fr. 8'927.35 zu bezahlen. Ausserdem auferlegte es ihm, Verfahrenskosten von Fr. 14'475.-- und eine Urteilsgebühr Fr. 3600.--.

Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 6. Juli 2022 darf sich der Kanton Basel-Stadt jetzt sogar rechtskräftig auf Kosten des Lehrers bereichern. Auch die drei Bundesrichter, die mit ihrem kriminellen Entscheid vorsätzlich die Wahrheit pervertieren, fordern von Lehrer H. ein Honorar von Fr. 3000.-. 

Die dunkle Macht, die zur Zeit die Menschen auf dieser Welt gefangen hält, wird eines Tages besiegt werden. Es braucht aber dazu mehr Menschen wie Lehrer H., die unbeirrt "Licht ins Dunkel" bringen. 

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