Samstag, 5. September 2020

Lehrer H. muss erneut vor das Basler Strafgericht

Am Mittwoch, den 9. September 2020 muss Lehrer H. am Morgen um 8.15 Uhr erneut beim Basler Strafgericht antraben. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann persönlich haben eine Privatklage gegen den Lehrer eingereicht, weil sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Zur Erinnerung: Die beiden Staatsfunktionäre hatten beschlossen, den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre unbedingt ins Gefängnis zu sperren. Das aus unserer Sicht kriminelle Gerichtsurteil hatte allerdings vor dem Basler Appellationsgericht und vor dem Bundesgericht keinen Bestand. Weil Lehrer H. Strafanzeigen gegen die beiden Funktionäre eingereicht hatte, deckten die zwei Juristen postwendend den Lehrer ebenfalls mit Strafanzeigen ein: Lehrer H. sei ein Verleumder und habe falsche Anschuldigungen getätigt. In Tat und Wahrheit waren es aber die beiden Staatfunktionäre, die den Lehrer massiv in dessen Ehre verletzten. Es ist erwiesen, dass Eichenberger und Hagemann vorsätzlich Lügen konstruierten, um Lehrer H. als "gefährlichen Gewalttäter" zu diffamieren. Ohne jeglichen Beweis behaupteten die beiden, Lehrer H. sei vor dem Privathaus von Eichenberger herumgeschlichen und von deren Ehemann vertrieben worden. Diese Lüge ist derart perfid, dass sie nur von Eva Eichenberger stammen kann. Die Wahrheit ist: Lehrer H. stand nie vor dem Haus der Staatsanwältin und hat den Ehemann von Eichenberger nie zu Gesicht bekommen, denn er ist seit Jahren tot. Was bringt Eva Eichenberger dazu, ihren toten Ehemann als Zeugen für ihr frei erfundenes Konstrukt zu missbrauchen? Ist es die totale Skrupellosigkeit einer machthungrigen Staatsanwältin, die ihre Gegner mittels perfiden Lügen ins Gefängnis sperren will, oder ist es eine Krankheit, die dieser Frau schwer zu schaffen macht? Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin schien sich für diese Fragen nicht zu interessieren. Sie stellte einen Strafbefehl gegen Lehrer H. aus und würgte die Strafanzeigen von Lehrer H. kurzerhand ab. Weil Lehrer H. Beschwerde gegen diesen Strafbefehl einreichte, muss jetzt Strafgerichtspräsidentin Susanne Nese diesen Fall beurteilen. Gerne hätte Lehrer H. die beiden Privatkläger Eichenberger und Hagemann als Zeugen befragt. Richterin Nese lehnte diesen Antrag allerdings ab.         

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen