Mittwoch, 7. September 2022

Justiz-Betrug

 

Seit gestern ist es amtlich. Das Appellationsgericht Basel-Stadt fordert von Lehrer H. tatsächlich die Summe von Fr. 18'675.-- für die Kosten, die der Staat mit seinem Justiz-Betrug verursacht hat. Seit 2006 wurde Lehrer H. von diversen Staatsfunktionären als "Gefährder" diffamiert. Man unterstellte ihm eine psychische Krankheit und behauptete, er sei aggressiv und seine Aggressionen könnten sich gegen sich selber oder andere richten. Aufgrund dieser Lüge erstattete Gaby Jenö, die Chefin des Lehrers, eine Strafanzeige wegen Drohung gegen Beamte und Behörden. Zwar hatte Lehrer H. niemandem gedroht, aber wenn man einen Lehrer loswerden will, schwärzt man ihn einfach bei der Staatsanwaltschaft an. Zwar stellte die Staatsanwaltschaft diese Strafanzeige ein, sie kam aber nicht auf die Idee, dass die Lügen von Gaby Jenö als "Falsche Anschuldigung" strafrechtlich verfolgt werden müssten. 

Für Lehrer H. hatte die Intrige seiner Chefin fürchterliche Konsequenzen. Er verlor seine Stelle als Lehrer und wurde ein paar Jahre später ausgesteuert. Da Lehrer H. keinen neuen Job mehr fand, beschloss er, seine Erlebnisse im Internet zu veröffentlichen. Dass passte Dr. Christoph Eymann, dem Leiter des Basler Erziehungsdepartements, ganz und gar nicht. Er stellte Strafanzeige gegen Unbekannt, weil ihm ein gewisser R. Jauslin "Steuerhinterziehung" unterstellt hatte. 

Bei der Jagd auf diesen "R. Jauslin" lenkte die Basler Staatsanwaltschaft den Fokus immer mehr auf Lehrer H., der mit diesen Vorwürfen nicht das geringste zu tun hatte. Ermittler Bruno Glauser und der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser schossen sich auf den Lehrer ein und es kam zu einer Hausdurchsuchung. Sämtliche Computer und diverse Akten des Lehrers wurden von der Basler Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und bis auf den heutigen Tag nicht zurückerstattet. Aufgrund der Hausdurchsuchung wurde das Strafverfahren gegen den Lehrer von Dr. Beat Voser massiv erweitert. 

In rund 10 Verhören wurde Lehrer H. von Ermittler Bruno Glauser systematisch bearbeitet, zu gestehen, Regierungsrat Eymann verleumdet zu haben. Bis auf den heutigen Tag liegt aber kein Geständnis vor. Es gibt auch keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. wider besseren Wissens falsche Tatsachen über Dr. Christoph Eymann verbreitet hat. Nicht Lehrer H. hat "planmässige Verleumdung" begangen, sondern die Beamten und Behörden, die den unschuldigen Lehrer seit 16 Jahren jagen und dessen Existenz vorsätzlich zerstören. 

Dass die Basler Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung gegen den ominösen "R. Jauslin" frühzeitig eingestellt hat, um sich voll auf Lehrer H. zu konzentrieren, stinkt zum Himmel.

Es stinkt auch zum Himmel, dass sowohl das Basler Strafgericht als auch das Basler Appellationsgericht behaupteten, die Äusserungen des Lehrers seien als Dauerdelikt zu werten. Offensichtlich wollte die Basler Justiz-Mafia mit solchen Tricks den unschuldigen Lehrer für zwei Jahre rechtswidrig hinter Gitter bringen. 

Immerhin stellte das Bundesgericht fest, dass Ehrverletzungsdelikte nicht als Dauerdelikte gelten und dass bei der Strafzumessung gepfuscht worden sei. Leider wollte aber auch das Bundesgericht nicht bemerken, dass die Fakten, die Lehrer H. ins Netz gestellt hatte, weder planmässig noch verleumderisch waren. 

Dass der ominöse R. Jauslin auf seinem Blog "IG Breitensport" immer noch behaupten darf, Eymann habe Steuern hinterzogen, ohne dass die Basler Staatsanwaltschaft tätig wird, lässt aufhorchen. R. Jauslin und dessen Blog wurden offensichtlich nur geschaffen, um bei Lehrer H. eine rechtswidrig durchgeführte Hausdurchsuchung zu erwirken.

Mit dem kriminellen Entscheid des Bundesgerichts wird der Justiz-Betrug an Lehrer H. rechtskräftig. Wer unschuldig dem Staat eine Summe von Fr. 18'675.-- überweisen muss, weil er angeblich einen Regierungsrat in dessen Ehre verletzt haben soll, verliert den Glauben an diesen sog. "Rechtsstaat".

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