Donnerstag, 22. September 2022

Die Arroganz der Macht

 

Dr. Claudius Gelzer ist Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht. Er pervertierte Kraft seines Amtes die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zum sog. "Dauerdelikt". Jeder Hobby-Jurist weiss, dass ein sog. Ehrverletzungsdelikt noch nie als "Dauerdelikt" galt. Mit anderen Worten: Dr. Claudius Gelzer pervertierte die freie Meinungsäusserung des Lehrers vorsätzlich zum Dauerdelikt, um sämtliche Äusserungen des Lehrers in der Vergangenheit und auch in der Zukunft als planmässige Verleumdung zu kriminalisieren. 

Der Bundesrechtsbrecher mit dem kranken Blick rechnete nicht damit, dass Lehrer H. diese Rechtsperversion ans Bundesgericht weiterziehen würde. Das Bundesgericht fackelte nicht lange und machte Gelzer unmissverständlich klar, dass er sich im Irrtum befände. Leider wollten die zuständigen Bundesrichter aber nicht bemerken, dass Lehrer H. niemanden wider besseren Wissens verleumdet hatte, sondern ausschliesslich die Fakten zur Basler Justiz-Mafia ins Netz gestellte hatte. Offensichtlich war Lehrer H. zu gefährlich geworden, weil er sich getraut hatte, die kriminellen Machenschaften gewisser Staatsfunktionäre zu entlarven. 

Dass auch das Bundesgericht der Meinung ist, Lehrer H. sei ein "planmässiger Verleumder", beweist leider, dass das schweizerische Justiz-System bis hinauf zum Bundesgericht hoffnungslos degeneriert ist. Für uns ist klar, dass nicht Lehrer H. der "planmässige Verleumder" ist, sondern sämtliche Staatsfunktionäre, welche die Integrität von Lehrer H. systematisch verletzt haben. 

Zuerst wollten die "planmässigen Verleumder" den unschuldigen Lehrer in die Psychiatrie verfrachten, dann ins Gefängnis. Der Plan funktionierte nicht: Lehrer H. setzte sich mit juristischen Mitteln zur Wehr und konnte das Schlimmste verhindern. Schliesslich wurden ihm Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 18'675.00 aufgedrückt. 

Lehrer H. braucht dieses Geld allerdings, um bis zur Erreichung des AHV-Alters zu überleben. Deshalb hat er beim Basler Appellationsgericht ein Gesuch um Kostenerlass gestellt. Dass dieses Gesuch jetzt ausgerechnet wieder bei Dr. Claudius Gelzer landet, zeigt deutlich, dass in Basel-Stadt die Arroganz der Macht keine Grenzen kennt. In seiner Verfügung vom 19. September 2022 schreibt Gelzer:

"Dem Gesuchsteller wird die Möglichkeit eingeräumt, innert der ihm bereits gesetzten Frist bis zum 7. Oktober 2022 seine Bemühungen um Reintegration in den Arbeitsmarkt in den letzten drei Jahren mit entsprechenden Belegen darzulegen und zu belegen und mittels der letzten 6 Monate Bankauszügen (erforderlich sind nur Angaben über den Umsatz) zu belegen, dass diese keine Zugänge enthalten."

Nachdem es Gelzer endlich geschafft hat, dem unschuldigen Lehrer mit seinem kriminellen Urteil jegliche Anstellungsmöglichkeit als Lehrer zu verbauen, fordert er von Lehrer H. die Bewerbungen und Arbeitsbemühungen der letzten drei Jahre ein. Mehr Arroganz und Zynismus sind kaum mehr möglich. 

Offensichtlich besitzt der Staat nicht nur das Gewalt-Monopol, sondern auch das Lügen-Monopol und das Arroganz-Monopol. Dr. Claudius Gelzer hat nachweislich zwei Mal Bundesrecht gebrochen. Er hat einen unschuldigen Lehrer zum "planmässigen Verleumder" pervertiert und damit dessen Berufskarriere vorsätzlich ruiniert. Dass es diesem Richter trotzdem noch immer gestattet ist, den unschuldigen Lehrer weiterhin zu gängeln und zu demütigen, ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand kaum nachvollziehbar. 

Wer die Machenschaften des Basler Justiz-Filzes verstehen will, muss wissen, wem die Richter des Basler Appellationsgerichts huldigen. Im Advokaten-Zimmer des Appellationsgerichts hängt ein überdimensionales Ölgemälde mit dem sinnigen Titel "Der Lichtbringer". Der Lichtbringer ist bekanntlich der Gegenspieler von Jesus Christus. 

Dass in den Hallen des Basler Appellationsgericht ein Ölgemälde von Satan hängt, ist kein Zufall. Bis auf den heutigen Tag hat sich weder ein Politiker noch ein Anwalt daran gestört. Auch in den Medien wird dieser Skandal seit Jahren totgeschwiegen. Zur Zeit wird das Basler Appellationsgericht zur Festung umgebaut. Es ist zu hoffen, dass dieses Gemälde nach Abschluss der Bauarbeiten nicht wieder aufgehängt wird.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen