Dienstag, 9. August 2022

Menschenrechtsverletzungen im Mobbingfall Lehrer H.

 


Mit dem Urteil vom 6. Juli 2022 hat das Bundesgericht aus unserer Sicht diverse Artikel der Menschenrechtskonvention verletzt. 

Es hat aus unserer Sicht vorsätzlich gegen Artikel 10 verstossen: Das Verfahren war weder fair noch gerecht. Das Bundesgericht pickte sich bei jeder Beschwerde des Lehrers nur einen einzigen Mangel heraus und liess die anderen unhaltbaren Entscheide der Vorinstanzen in Rechtskraft erwachsen. Diese Vorgehensweise ist weder fair noch gerecht. Es gibt bis auf den heutigen Tag keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. wider besseren Wissens eine "planmässige Verleumdung" getätigt hat. Lehrer H. hat die Fakten veröffentlicht und niemanden in der Ehre verletzt. Gewisse Staatsfunktionäre fühlten sich offensichtlich in ihrer Ehre verletzt, als ihre Taten im Internet publiziert wurden.

Das Bundesgericht hat aus unserer Sicht auch gegen Artikel 11 verstossen. Lehrer H. hat nur seine Menschenrechte wahrgenommen. Er hat die Fakten im Internet publiziert und gegen die Staatsfunktionäre, die ihn aus dem Basler Schuldienst ausgegrenzt hatten, Strafanzeige erstattet. Diese rechtmässigen Handlungen in sog. Delikte zu pervertieren, ist rechtswidrig und entlarvt den Zustand des gesamten schweizerischen Justiz-Filzes.

Das Bundesgericht hat aus unserer Sicht auch gegen Artikel 12 verstossen: Es hat vertuscht, dass Lehrer H. seit 2006 willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seiner Wohnung und Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt wurde. Konkret wurde er von gewissen Beamten als sog. "Gefährder" verleumdet und verfolgt. Man missbrauchte den ganzen Staatsapparat, um ihn entweder in die Psychiatrie oder ins Gefängnis zu verfrachten. Zwei Mal liess man den unschuldigen Lehrer wie einen Schwerkriminellen von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und führte eine Hausdurchsuchung durch, bei welcher unzählige Gegenstände entwendet wurden. Obwohl die Akten klar beweisen, dass Lehrer H. diese entwendeten Gegenstände immer wieder zurückgefordert hatte, behauptet das Bundesgericht Kraft seines Amtes das Gegenteil. 

Das Bundesgericht hat aus unserer Sicht auch gegen Artikel 17 verstossen. Aktenwidrig behauptet es, Lehrer H. habe sein staatlich geraubtes Eigentum nie zurückgefordert. Das Gegenteil ist der Fall. Vor und während der Gerichtsverhandlungen verlangte Lehrer H. jeweils die Rückgabe der geraubten Gegenstände, was systematisch abgelehnt wurde. Die Willkür, welche die schweizerische Justiz zu diesem Thema betreibt, ist aus unserer Sicht hoch kriminell. 

Aus unserer Sicht hat das Bundesgericht auch gegen Artikel 18 verstossen. Es hat mit seinem Urteil einen unschuldigen Menschen kriminalisiert, dessen Weltanschauung bei Beamten und Behörden aneckt. Lehrer H. ist der Wahrheit verpflichtet. Es ist sein Recht, auch den allmächtigen Staat zu kritisieren, wenn dieser das Recht systematisch missbraucht. 

Dass Lehrer H. vom Bundesgericht als "planmässiger Verleumder" verurteilt wird, weil er seine Meinung äussert und sein Gedankengut öffentlich verbreitet, zeigt den wahren Zustand der schweizerischen Justiz. Damit hat das schweizerische Bundesgericht aus unserer Sicht auch gegen Artikel 19 verstossen. 

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