Montag, 27. Juni 2022

Corona-Nazi-Justiz in der Schweiz

 

Laura Jacquemoud-Rossari ist Präsidentin der strafrechtlichen Abteilung am schweizerischen Bundesgericht. Auch sie gehört zu den Richtern, die nicht Recht sprechen, sondern das Recht vorsätzlich pervertieren. In Ihrem Urteil vom 20. Juni 2022 "erkennt" die Juristin, dass auf die Beschwerde von Lehrer H. nicht eingetreten wird. 

Rückblick: 2020 wurde Lehrer H. von zwei übereifrigen Polizisten mit Fr. 100.-- gebüsst, weil er beim Schachspielen am Basler Rheinufer angeblich den Abstand von 2 Meter nicht eingehalten haben soll. Lehrer H. kam sich vor wie in einem falschen Film und er beschloss, diese absurde Busse nicht zu bezahlen. Im Schreiben vom 24. August 2021 erklärte der Basler Staatsanwalt lic. iur. Manuel Kiefer den Lehrer schuldig, wegen: 

"Nichteinhalten eines Abstandes von mindestens zwei Metern gegenüber anderen Personen bei Versammlungen von bis zu 5 Personen, im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen."

Aufgrund dieses Entscheides kamen zur Busse von Fr. 100.-- noch eine Abschlussgebühr von Fr. 200.-- und Auslagen von Fr. 5.30.

Natürlich wollte sich Lehrer H. diese Frechheit nicht bieten lassen und er rekurrierte gegen diesen Entscheid. 

Aufgrund seiner Beschwerde wurde Lehrer H. ans Basler Strafgericht vorgeladen. Dort wurde ihm allerdings vom Gerichtspräsidenten Roland Strauss persönlich der Zutritt ins Gerichtsgebäude verwehrt, weil der Lehrer keine Corona-Nazi-Maske tragen wollte. In seiner Verfügung vom 20.12.2021 "erkannte" der Richter:

"1. Die Einsprache gilt gem. Art 356 Abs. 4 Strafprozessordnung als zurückgezogen. 2. Es wird dem Beschuldigten eine Abstandgebühr von CHF 100.00 auferlegt."

Mit anderen Worten: Weil Lehrer H. keine Corona-Nazi-Maske tragen wollte, wurden ihm seine Rechte am Basler Strafgericht entzogen. Natürlich konnte der Lehrer auch diesen unglaublichen Rechtsmissbrauch nicht auf sich sitzen lassen und er zog diesen Entscheid weiter ans Basler Appellationsgericht. Leider hatte aber auch Appellationsgerichtspräsident lic. iur. Christian Hoenen kein Verständnis für das Anliegen des Lehrers. 

In seinem Entscheid vom 14.3.2022 "erkennt" Hoenen:

"Zusammenfassend hat das Einzelgericht in Strafsachen das Verhalten des Beschwerdeführers mit Recht als unentschuldigtes Nichterscheinen gemäss Art 356 Abs. 4 StPO qualifiziert, was zur Folge hat, dass die Einsprache als zurückgezogen gilt."

Für diesen widerlichen Entscheid verlangte Christian Hoenen vom Lehrer eine Gebühr von Fr. 800.--. Natürlich hatte Lehrer H. keine Lust, die rechtswidrige Auslegung von Art 356 Abs. 4 StPO mit Franken 800.-- zu belohnen, so dass ihm einmal mehr nur der Weg ans Bundesgericht übrig blieb. 

Leider hatte auch die zuständige Bundesrichterin Laura Jacquemoud-Rossari kein Verständnis für die Sicht des Lehrers. In ihrem Urteil vom 20.6.22 geht sie mit keinem Wort auf die Argumente des Lehrer ein. Wörtlich schreibt sie:

"Da der Kostenvorschuss von Fr. 800.-- auch innert Nachfrist nicht geleistet wurde, ist auf die Beschwerde androhungsgemäss im Verfahren nach Art 108 BGG nicht einzutreten."

Mit diesem Entscheid gibt Laura Jacquemoud-Rossari offensichtlich zu, dass sie an einem fairen Verfahren überhaupt nicht interessiert ist. Wer in der Schweiz den Richtern keine happige Kostenvorschüsse in den Arsch schiebt, hat offensichtlich kein Recht, fair und ohne Willkür behandelt zu werden. Doch weshalb verlangt sie von Lehrer H. Fr. 500.-- Gerichtskosten, wenn sie gar nicht auf die Beschwerde eintritt?

Als Bundesrichterin hat Laura Jacquemoud-Rossari die Macht jeden noch so grossen Unsinn in die Welt zu setzen. Kraft ihres Amtes darf sie auch lügen bis die Balken biegen. Wörtlich schreibt sie:

"Darüber hinaus wäre auf die Beschwerde auch deshalb nicht einzutreten, weil sie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid vermissen lässt und damit den gesetzlichen Begründungsanforderungen offensichtlich nicht genügt (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)."

Es ist natürlich eine infame Lüge, dass Lehrer H. "eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Entscheid vermissen lässt". Richter, die uns Bürgerinnen und Bürger das Recht verwehren, wenn wir aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, müssen aus unserer Sicht als Corona-Nazis bezeichnet werden. Dass Lehrer H. genügend Argumente hat, keine Corona-Nazi-Maske zu tragen, interessiert die Corona-Nazis natürlich nicht im geringsten. Mit ihren Entscheiden vertuscht die Judikative die haarsträubenden Entscheide der Legislative und der Exekutive. 

Noch nie konnte das totalitäre Zusammenspiel zwischen Legislative, Exekutive und Judikative so umfassend beobachtet werden, wie während der sog. "Corona-Krise". Seit aufgrund eines bescheuerten PCR-Verfahrens gesunde Menschen in Quarantäne gesteckt werden können, ist der sog. Rechtsstaat restlos zu einem totalitären Unrechtsstaat verkommen. Wer auf seine Menschenrechte pocht, wird mittels kriminellen Gesetzen kräftig zur Kasse gebeten. 

Wie die Nazis berufen sich auch die Corona-Nazis auf Gesetze, die von einem in die Irre geführten Parlament durch gewunken wurden. Die Corona-Ideologie ist mindestens so totalitär wie die Rassen-Ideologie der Nazis. Nicht die Ungeimpften sind ein Teil des Problems, sondern alle Funktionäre, die bei dieser Corona-Verschwörung mitspielen. 

Lehrer H. hat mit seinen Beschwerden eindrücklich dokumentiert, dass er kein Corona-Nazi ist. Er hat während der "schlimmsten Pandemie aller Zeiten" keine Maske getragen und sich weder impfen noch testen lassen. Als er Symptome verspürte, blieb er zu Hause und trank Tee, bis er wieder gesund war. Dass er jetzt von der Justiz nach Strich und Faden fertig gemacht wird, beweist, dass in der Schweiz der gesunde Menschenverstand vorsätzlich abgetötet wird. Menschen mit gesundem Menschenverstand werden ab Herbst vermutlich als Terroristen verfolgt werden. Orwell lässt grüssen!   

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