Donnerstag, 24. März 2022

Lehrer H. vor Basler Appellationsgericht


Heute musste Lehrer H. wieder einmal vor Gericht antraben. Diesmal war das Appellationsgericht an der Reihe. Bereits am Eingang wurde Lehrer H. einmal mehr von zwei bewaffneten Polizisten nach Waffen durchsucht. Die drei Richter Patrizia Schmid (SP), Andreas Traub (Mitte) und Christoph Spenlé (FDP) sassen mit Schutzmasken in ihren Plexiglas-Kabinen und taten so, als ob sie sich für die Wahrheit interessieren würden. Lehrer H. schilderte sämtlich Umstände, die dafür sorgten, dass er eine Strafanzeige gegen Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann einreichen musste. Christian Kummerer, der Anwalt des Lehrers, beantragte einen kostenlosen Freispruch.

Leider waren Schmid, Traub und Spenlé nicht im geringsten an der Wahrheit interessiert. Sie verurteilten den unschuldigen Lehrer wegen angeblicher Falschen Anschuldigung und missachteten damit vorsätzlich das schweizerische Strafgesetzbuch. Sie behaupteten, Lehrer H. habe mit seiner Strafanzeige gegen Richter Hagemann eine falsche Anschuldigung getätigt. Die Begründung war äusserst dürftig: Lehrer H. habe den falschen Weg gewählt, als er strafrechtlich abklären lassen wollte, ob das völlig unfaire Urteil von Luzius Hagemann als Amtsmissbrauch zu taxieren sei.

Mit diesem Urteil zeigt das Basler Appellationsgericht einmal mehr auf, dass es in Basel-Stadt nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um den Schutz eines kriminellen Systems geht, in welchem kriminelle Beamten und Behörden tun und lassen können, was sie wollen. Nimmt man diesen Urteilsspruch ernst, ist es in Basel-Stadt ab sofort verboten, Strafanzeigen gegen kriminelle Richter einzureichen. Aufgrund solcher Urteile verkommt der Rechtsstaat in Basel-Stadt zu einem Unrechtsstaat, der völlig integere Bürgerinnen und Bürger bestraft, wenn sie das System in Frage stellen. Mit ihrem willkürlichen Urteilsspruch haben Schmid, Traub und Spenlé ihren Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.   

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