Leider waren Schmid, Traub und Spenlé nicht im geringsten an der Wahrheit interessiert. Sie verurteilten den unschuldigen Lehrer wegen angeblicher Falschen Anschuldigung und missachteten damit vorsätzlich das schweizerische Strafgesetzbuch. Sie behaupteten, Lehrer H. habe mit seiner Strafanzeige gegen Richter Hagemann eine falsche Anschuldigung getätigt. Die Begründung war äusserst dürftig: Lehrer H. habe den falschen Weg gewählt, als er strafrechtlich abklären lassen wollte, ob das völlig unfaire Urteil von Luzius Hagemann als Amtsmissbrauch zu taxieren sei.
Mit diesem Urteil zeigt das Basler Appellationsgericht einmal mehr auf, dass es in Basel-Stadt nicht um Gerechtigkeit, sondern nur um den Schutz eines kriminellen Systems geht, in welchem kriminelle Beamten und Behörden tun und lassen können, was sie wollen. Nimmt man diesen Urteilsspruch ernst, ist es in Basel-Stadt ab sofort verboten, Strafanzeigen gegen kriminelle Richter einzureichen. Aufgrund solcher Urteile verkommt der Rechtsstaat in Basel-Stadt zu einem Unrechtsstaat, der völlig integere Bürgerinnen und Bürger bestraft, wenn sie das System in Frage stellen. Mit ihrem willkürlichen Urteilsspruch haben Schmid, Traub und Spenlé ihren Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.
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