Mittwoch, 16. März 2022

Lehrer H. erneut vor dem Basler Appellationsgericht

 

Am 24. März 2022 muss Lehrer H. einmal mehr vor dem Basler Appellationsgericht antraben. Um 8.15 Uhr wird die Verhandlung in der St. Albanvorstadt 25 eröffnet. Dem völlig unschuldigen Lehrer wird vorgeworfen, den Basler Strafgerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann falsch angeschuldigt zu haben. In Tat und Wahrheit ist das Gegenteil der Fall. 

2015 wurde Lehrer H. von Hagemann zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt, weil er sich getraut hatte, die Wahrheit über den damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann und dessen Mitarbeiter zu berichten. 2006 verlor H. seinen geliebten Job, weil er von seiner damaligen Chefin Gaby Jenö als potentiellen Gewalttäter verleumdet wurde. Auch Hagemann ist der Meinung, Lehrer H. könne in der Zukunft ein "Kapitalverbrechen" begehen. 

Bis auf den heutigen Tag blieben sämtliche Prophezeiungen der diversen Beamten und Behörden unerfüllt. Lehrer H. wurde in seinem Kampf gegen die Basler Behörden nie gewalttätig. Seit 2006 wehrt er sich mit sämtlichen juristischen Mitteln gegen die kriminelle Intrige, die gewisse Staatsfunktionäre gegen ihn ausgeheckt hatten. 

Aus der Sicht des Lehrers missbraucht ein Richter sein Amt, wenn er einem völlig unschuldigen Menschen rechtswidrig hinter Gitter bringt. Dr. Lucius Hagmann hat alle Mittel ausgeschöpft, um Lehrer H. für 2 Jahre wegzusperren. Wörtlich schrieb der Richter:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive, zumal ihm aufgrund seiner nun schon länger dauernden Arbeitslosigkeit bald auch das Geld ausgehen wird. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Das Gericht hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte."

Bis auf den heutigen Tag hat Lehrer H. kein Kapitalverbrechen begangen. Er hat den langen und beschwerlichen Rechtsweg eingeschlagen und sämtliche Funktionäre, die ihn aus seinem Lehrerberuf gemobbt hatten, wegen Amtsmissbrauch angezeigt. 

Unterdessen sind die Urteile, die Dr. Lucius Hagmann gegen Lehrer H. verbrochen hat, vom Basler Appellationsgericht und vom Bundesgericht zum grössten Teil aufgehoben worden. Aufgrund dieser Tatsache müssen sich die drei Richter des Basler Appellationsgerichts Patrizia Schmid (SP), Andreas Traub (Mitte) und Christoph Spenlé (FDP) zu recht fragen, ob die Strafanzeige des Lehrers gegen Dr. Lucius Hagmann tatsächlich zur "Falschen Anschuldigung" pervertiert werden muss. 

Aus unserer Sicht hat Dr. Lucius Hagemann sein Amt mehrmals missbraucht. Vor der eigentlichen Verhandlung wies Hagemann sämtliche Anträge des Lehrers ab. Der Lehrer durfte keine Zeugen zur Verhandlung mitbringen und klare Beweise für ein umfassendes Mobbing wurden systematisch ignoriert. Während der Verhandlung stellte der Richter dem Lehrer keine einzige Frage zur 350-seitigen Anklageschrift, sondern versuchte diesen permanent daran zu hindern, die Fakten auf den Tisch zu legen. Nach der Verhandlung jagte der Richter dem Lehrer die Sondereinheit Barrakuda auf den Hals und liess ihn in einer 90-tägigen Beugehaft schmoren. 

Weil Lehrer H. noch während der Beugehaft gegen die kriminellen Urteile von Hagemann Rekurs einlegte, wurden aus den 90 Tagen nur 20 Tage Haft. In diesen 20 Tagen lernte Lehrer H. noch andere Insassen kennen, die von Richter Hagemann bis auf weiteres mittels "Sicherheitshaft" weggesperrt wurden. 

Dass Lucius Hagemann sogar behauptete, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist eine infame Lüge. Ein Richter, der derart unverfroren lügt, schadet der Würde und dem Ansehen des Gerichts. 

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