Freitag, 25. März 2022

Das letzte Wort von Lehrer H.


Sehr geehrte Frau Patrizia Schmid

Sehr geehrter Herr Andreas Traub

Sehr geehrter Herr Christoph Spenlé

Wer einen Nichtschuldigen wider besseres Wissen bei der Behörde eines Verbrechens oder eines Vergehens beschuldigt, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen ihn herbeizuführen, wer in anderer Weise arglistige Veranstaltungen trifft, in der Absicht, eine Strafverfolgung gegen einen Nichtschuldigen herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Ich stehe heute vor diesem Gericht, weil ich angeblich eine Falsche Anschuldigung getätigt haben soll. Das Basler Strafgericht behauptet, ich hätte eine falsche Anschuldigung getätigt, als ich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch angezeigt habe.

Ich habe diese Strafanzeige nicht wider besseren Wissens erstattet, sondern weil ich der festen Überzeugung bin, dass das Vorgehen dieses Strafgerichtspräsidenten auf keinen Fall korrekt gewesen sein kann. 

Wenn ich mich nicht gegen die Urteile dieses Richters gewehrt hätte, wäre ich für 2 Jahre im Gefängnis verschwunden, hätte die Wahrheit aus dem Internet löschen und  Verfahrenskosten von über Fr. 50'000 bezahlen müssen.

Die Urteile dieses Richters wurden unterdessen bereits drei Mal revidiert. Aus der unbedingten Haftstrafe wurde eine bedingte Geldstrafe und Hagemanns Verfügung, die Wahrheit aus dem Internet zu löschen, löste sich in Luft auf, weil es keine rechtliche Grundlage dazu gab.

Wenn ein Richter ohne rechtliche Grundlage drakonische Urteile fällt, muss davon ausgegangen werden, dass dieser Richter entweder inkompetent ist, oder sein Amt missbraucht. Aus meiner Sicht hat Dr. Lucius Hagemann sein Amt systematisch missbraucht, um mich wegzusperren und mundtot zu machen.

Es gibt unzählige Beweise für meine Vermutung. Es existiert eine Tonbandaufnahme der Verhandlung, die klar beweist, dass Hagemann keine Sekunde an der Wahrheitsfindung interessiert war. Kein einziges Mal befragte mich dieser Richter zu den angeblichen "Verleumdungen" die in der Anklageschrift auf 350 Seiten vermerkt waren. Dies aus gutem Grund. Alles was die damalige Staatsanwältin Eichenberger als Verleumdung taxiert hatte, entsprach in Wirklichkeit der Wahrheit.

Wer sich das Tonband-Protokoll dieser Verhandlung anhört, merkt sofort, dass es hier nicht mit rechten Dingen zu und her geht. Eine wild gewordene Staatsanwältin fordert zweieinhalb Jahre unbedingte Haft für Delikte, die nur in ihrem Kopf existieren. Die Fakten werden von ihr zum "Dauerdelikt" pervertiert und Richter Hagenmann segnet den ganzen Mist ab, ohne der Wahrheit auf den Grund zu gehen.

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Richter Hagemann keine faire Verhandlung, sondern ein medienwirksames drakonisches Tribunal inszenierten, ist aus dem Tonband-Protokoll leicht heraus zu hören.

Die Tatsache, dass Hagemann vor und während der Verhandlung alle meine Anträge ablehnte, beweist, dass von Anfang an keine faire Verhandlung geplant war. Richter Hagemann lehnte es sogar ab, meinen unfähigen Pflichtverteidiger durch Rechtsanwalt Christian Kummerer zu ersetzen.

Besonders stossend an der ganzen Geschichte ist, dass Eichenberger und Hagemann zusätzlich das Gerücht in die Welt setzten, ich hätte mich vor der Liegenschaft der Staatsanwältin herum getrieben und sei erst wieder verschwunden, als der Ehemann von Eichenberger aufgetaucht sei. Diese doppelte Lüge beweist, dass die beiden Staatsfunktionäre keinerlei Skrupel kennen, um mich rechtswidrig wegzusperren.

In dieselbe Richtung gehen auch sämtliche Schriften, die von diesen Staatsfunktionären verbrochen wurden. Um die rechtswidrige Beugungshaft möglichst lange aufrecht zu erhalten, verleumdete mich Hagemann in seinem Schreiben als völlig entwurzelten, verzweifelten Mann, der in Zukunft sogar ein Kapitalverbrechen begehen könnte. Mit anderen Worten: Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann verpasste mir das Profil eines hochgefährlichen Gewalttäters.

Bis auf den heutigen Tag habe ich keines der von Hagemann behaupteten Verbrechen begangen. Trotzdem bemerkte die zuständige ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin nicht, dass Dr. Lucius Hagmann mit seinen arglistigen Veranstaltungen eventuell sein Amt missbraucht haben könnte. Aufgrund ihrer Verfügungen, wurden die Verfehlungen von Hagemann unter den Teppich gekehrt und ich kassierte eine Verurteilung wegen angeblich falscher Anschuldigung. Dazu muss man wissen, dass Omlin eine verurteilte Straftäterin ist. Sie hat in ihrer Zeit als Staatsanwältin in Obwalden Unterschriften gefälscht und wurde später rechtskräftig wegen Urkundenfälschung verurteilt.

Seit meine Chefin Gaby Jenö mich wegen angeblicher Drohung fristlos entlassen wollte, sind unterdessen 16 Jahre vergangen. Ich hatte ihr 2006 mit juristischen Konsequenzen gedroht, wenn sie ihr systematisches Mobbing gegen mich nicht stoppen würde. Weil ich mich wehrte, behauptete sie, ich hätte sie bedroht und setzte ein Räderwerk in Gang, dass mich bis auf den heutigen Tag verfolgt.

Als sei ich ein Terrorist, wurde ich zwei Mal von der Sondereinheit Barrakuda überfallen. Dies nicht weil ich besonders gefährlich bin, sondern weil gewisse Staatsfunktionäre ein gewaltiges Lügenhaus konstruiert hatten, um mich systematisch aus dem Verkehr zu ziehen.

Ich habe mich in den letzten 16 Jahren mit allen legalen Mitteln gegen diesen staatlichen Terror gewehrt. Ich habe alle involvierten Staatsfunktionäre wegen Amtsmissbrauch angezeigt. Sämtliche Strafanzeigen verliefen im Sand oder wurden von den verantwortlichen Staatsdienern systematisch eingestellt. Es ist mir dabei klar geworden, dass nicht ich der Terrorist bin, sondern die Staatsfunktionäre, die mich seit Jahren vorsätzlich in die Enge treiben.

Offensichtlich geht es dem sog. Rechtsstaat nicht um Gerechtigkeit, sondern in erster Linie um die Durchsetzung willkürlicher Macht. Menschen, die über einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn verfügen, kommen dabei unweigerlich unter die Räder. Sie begeben sich auf den kostspieligen Rechtsweg, der nie gewonnen werden kann, weil Staatsfunktionäre unbegrenzt lügen dürfen.

Auch diesmal sind meine Anträge alle abgeschmettert worden. Eichenberger und Hagemann werden nicht in den Zeugenstand gerufen, weil sie dann bekanntlich mit der Wahrheit herausrücken müssten. Sie müssten zugeben, dass die Geschichte, in welcher ich angeblich der Staatsanwältin einen Besuch abgestattet haben soll, frei erfunden ist. Die Geschichte wurde erstunken und erlogen, um aus mir einen gefährliches Täter zu konstruieren.

Aufgrund der Fakten, beantrage ich einen kostenlosen Freispruch und eine angemessene Entschädigung.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

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