Sonntag, 6. Februar 2022

Wie man Lehrer H. bis auf weiteres wegsperren wollte

 

Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er am 6. Februar 2015 bei OnlineReports lesen musste, dass er die nächsten 2 Jahre im Gefängnis verbringen sollte. Da er sich nichts hatte zu Schulden kommen lassen, erschien ihm dieses Urteil wie ein gewaltiger Albtraum, aus dem es kein Erwachen mehr gab. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann hatten vorher alles unternommen, um den völlig unschuldigen Lehrer als gefährlichen Täter zu diffamieren, um ihn mittels 12 Wochen Beugehaft im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof mürbe zu machen. Um die "Gefährlichkeit" des Lehrers zu dokumentieren, behaupteten die beiden Staatsfunktionäre sogar, Lehrer H. sei vor dem Haus der Staatsanwältin herumgeschlichen und habe von ihrem Ehemann vertrieben werden müssen. Es ist kaum zu glauben, dass eine Staatsanwältin und ein Richter derart bösartige Lügen verbreiten, um eine völlig unschuldige Person bis auf weiteres wegzusperren.

Lehrer H. hatte keine Lust das böse Spiel der beiden Staatsfunktionäre mitzuspielen und rekurrierte gegen sämtliche rechtswidrigen Urteile von Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann. Das Basler Appellationgericht prüfte die Fakten und hob die Urteile von Hagemann wieder auf. Hagemanns Nötigung, sämtliche Fakten aus dem Internet zu löschen, hatte keinerlei rechtliche Grundlage. Nach 20 Tagen Beugehaft, wurde Lehrer H. aus dem Waaghof entlassen. Auch die 2 Jahre unbedingte Haft wurde unterdessen in eine bedingte Geldstrafe umgewandelt. Allerdings ist auch dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, weil Lehrer H. bis auf den heutigen Tag bestreitet, irgend jemanden verleumdet zu haben. 

Bis auf den heutigen Tag gibt es keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. jemanden verleumdet hat. Im Gegenteil: Lehrer H. ist das Verleumdungsopfer. Seine ehemalige Chefin Gaby Jenö hatte 2006 wahrheitswidrig behauptet, Lehrer H. habe sie bedroht. Mittels dieser Lüge wollte sie dem Lehrer fristlos kündigen. Regierungsrat Eymann setzte sich dann für eine "ordentliche Kündigung" ein und spielte sich als "Privatkläger 1" gegen Lehrer H. auf. Staatsanwältin Eva Eichenberger, die Kraft ihres Amtes sämtliche Fakten in sog. "Verleumdungen" verdrehte, ist heute keine Staatsanwältin mehr. Noch heute kann man in der sog. Anklageschrift nachlesen, mit welchen Mitteln die Mitarbeiter von Christoph Eymann den unschuldigen Lehrer aus dem Basler Schuldienst gemobbt haben. Zur Zeit befasst sich das Bundesgericht zum dritten Mal mit diesem Fall.           

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