Dienstag, 7. Dezember 2021

Corona-Justiz

Glaubt man dem BLICK werden nur Strafverfahren gegen Corona-Sünder eingeleitet, wenn es nicht anders geht. Diese Aussage muss relativiert werden, weil sie so nicht stimmt. Wer gegen die Corona-Massnahmen verstösst, wird in der Regel mit einer Busse bestraft. Wir gehen davon aus, dass die Bussen zu 99 Prozent bezahlt werden. Für solche Personen wird kein Strafverfahren eröffnet. Bei Menschen, welche die Busse nicht bezahlen wollen, wird ein Strafverfahren eröffnet und ein Strafbefehl verschickt. Wenn man es verpasst, Einsprache gegen einen solchen Strafbefehl zu erheben, wird die Busse rechtskräftig. Zur Busse von Fr. 100.-- kommt dann noch eine zusätzliche Abschlussgebühr von Fr. 200.--. dazu. Wenn die Staatsanwaltschaft die Einsprache ablehnt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren am kantonalen Strafgericht.

Wir wissen nicht, ob die Richter des Strafgerichts noch unabhängig agieren, oder ob sie bereits schon Funktionäre des Corona-Faschismus sind. Auch Lehrer H. geriet schon mehrmals in die Fänge der Corona-Polizei. 2020 wurde er erwischt, als er am Rhein Schach spielte und angeblich den Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten hatte. Weil Lehrer H. keine Lust hatte, für einen solchen "Straftatbestand" Fr. 100.-- hinzublättern, stellte die Basler Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl aus. Dagegen erhob Lehrer H. Einsprache und wurde jetzt tatsächlich für den 20. Dezember zur Verhandlung am Basler Strafgericht vorgeladen. 

Mit dem Covid-19 Gesetz werden offensichtlich Millionen von gesunden Menschen genötigt, völlig stupide Regeln einzuhalten, welche die "Pandemie" nicht im geringsten mildern. Wie jeden Winter explodieren diese Zahlen, wobei die Sterblichkeit massiv abgenommen hat. Dass Lehrer H. immer noch gesund ist, obwohl er keine Maske trägt und sich nicht impfen lässt, liegt wahrscheinlich daran, dass er sich seine Nase nicht mittels Test penetrieren lässt. Diese sog. PCR-Tests beschädigen die Nasenschleimhaut und sagen nichts aus über eine "Ansteckung". Es wurde sogar beobachtet, dass die Wattestäbchen Partikel und Substanzen enthielten, welche die Gesundheit der Getesteten vorsätzlich schädigt. Gewissenhafte Ärzte raten auf jeden Fall davon ab, solche Prozeduren regelmässig über sich ergehen zu lassen. 

Wer im Corona-Totalitarismus ein normales Leben führen möchte, muss sich impfen oder testen lassen. Als nächstes werden auch die Geimpften und die Getesteten wieder Maske tragen müssen. Menschen, die diesen Wahnsinn nicht mitspielen wollen, werden von den Corona-Nazis als Egoisten und Unsoziale bezeichnet. Corona-Nazis aus der SP denken bereits schon laut darüber nach, eine allgemeine Impf-Pflicht einzuführen. 

Lehrer H. wird am 20. Dezember ohne Maske am Basler Strafgericht erscheinen. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm eine "Anpassungsstörung" und einen "Verfolgungswahn". Er befürchtet von Masken, Tests und Impfungen vergiftet zu werden und kann deshalb von diesen Corona-Auflagen nicht profitieren. Wenn der Richter kein Corona-Nazi ist, wird er das Gutachten von Lehrer H. respektieren.

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