Mittwoch, 22. Dezember 2021

Corona-Justiz am Basler Strafgericht

Dr. Roland Strauss ist Strafrichter am Basler Strafgericht. Er gehört zu den Richtern, die das Spiel der Corona-Nazis mitspielen. Weil Lehrer H. an der Gerichtsverhandlung vom 20.12.21 keine Maske tragen wollte, durfte er das Gerichtsgebäude nicht betreten. Laut der geltenden Covid-Verordnung dürfen Menschen, aufgrund "besonderer Gründe", auf die Fascho-Maske verzichten. Lehrer H. gehört zu diesen Menschen. Für ihn ist die Maske das Symbol der Corona-Nazis. Seit bald zwei Jahren wird die schweizerische Bevölkerung gezwungen, sich den totalitären Regeln der Corona-Nazis zu unterwerfen. Dieser satanische Machtmissbrauch verletzt die Würde von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. 

Dr. Roland Strauss und Gerichtsschreiber MLaw Tim Isler zeigten für das psychiatrische Gutachten und die Argumente des Lehrers keinerlei Verständnis. Obwohl der Abstand von 1.5 Metern locker hätte eingehalten werden können, verboten die beiden Juristen dem Lehrer den Eintritt in das Gerichtsgebäude. 

Mit diesem Verbot und der Missachtung des psychiatrischen Gutachtens hat sich Dr. Roland Strauss aus unserer Sicht strafbar gemacht. Der Verdacht auf Amtsanmassung und Amtsmissbrauch steht im Raum. Aus unserer Sicht hätte Strauss das psychiatrische Gutachten akzeptieren und die Verhandlung durchführen müssen. In einem Staat, in welchem allerdings ein totalitärer Gesundheitsfaschismus wütet, gelten offensichtlich andere Regeln.

Wäre Dr. Roland Strauss ein fairer und unbefangener Richter, hätte er die Verhandlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Er hätte Rücksicht genommen auf die Befindlichkeiten von Lehrer H. und er wäre als Held in die Epoche der Corona-Diktatur eingegangen. 

Leider ist Dr. Roland Strauss nur ein Richter, der aus der Geschichte nichts gelernt hat. In seiner Verfügung vom 20. Dezember "erkennt" der Richter:

"Die Einsprache gilt gem. Art 356 Abs. 4 Strafprozessordnung als zurückgezogen."

Mit anderen Worten: Weil Strafgerichtspräsident Dr. Roland Strauss den völlig gesunden Lehrer nicht ins Gerichtsgebäude lässt, taxiert er die Einsprache des Lehrers als zurückgezogen. So viel Borniertheit und Arroganz ist kaum auszuhalten. Dass Dr. Roland Strauss aufgrund seiner "Erkenntnisse" dem Lehrer noch zusätzliche CHF 100.-- "Abstandgebühr" auferlegt, ist an satanischer Überheblichkeit kaum mehr zu überbieten. 

Natürlich hat Lehrer H. das Recht innert 10 Tagen gegen diese satanische Verfügung schriftlich und begründet Beschwerde am Basler Appellationsgericht zu erheben. Die dortigen Richter werden von Lehrer H. einen Kostenvorschuss von mindestens CHF 500.-- verlangen, ohne sich inhaltlich mit der Beschwerde zu befassen. In der Rechtmittelbelehrung des Strafgerichts wird darauf hingewiesen, das eine Beschwerde teuer werden kann. Wörtlich heisst es:

"Wird die Beschwerde vom Appellationsgericht abgewiesen, so hat dies Verfahrenskosten in Höhe von mehreren hundert Franken zur Folge."

Lehrer H. hat in den letzten Jahren im Kampf gegen die Basler Justiz bestimmt rund CHF 50'000 Franken verloren. Er ist sich im Klaren, dass er gegen eine Justiz, die sich nicht an die Bundesverfassung hält, keine Chance hat. Wie die Nazi-Justiz wird auch die Corona-Justiz aber eines Tages beendet werden. Wir hoffen, dass Richter wie Dr. Roland Strauss in einem Corona-Tribunal ihre gerechte Strafe erhalten werden.

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