1. Ich habe bei meinen Strafanzeigen gegen die Personen, die
mich aus meinem Beruf gemobbt haben, keine falschen Anschuldigungen getätigt.
Ich bin auch heute noch der Meinung, dass Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans
Georg Signer, Thomas Baerlocher ihr Amt missbraucht haben, in dem sie mich als
"Gefährder" verleumdeten und mir damit meine berufliche Existenz zerstörten.
Ich bin von der Schuld dieser Personen fest überzeugt, so dass ich die Strafanzeigen bis zum Bundesgericht
weitergezogen habe und damit viel Geld verloren habe. Aufgrund dieser Fakten
mir vorzuwerfen, ich hätte wider besseren Wissens gehandelt und mit meinen
Strafanzeigen falsche Anschuldigung begangen, ist deshalb völlig absurd. Im
Übrigen wurde ich von der Staatsanwaltschaft nie zum Thema "falsche
Anschuldigung" befragt. Wenn es nicht mehr möglich ist, eine Strafanzeige
gegen Personen, die einem die berufliche Existenz vernichtet haben, zu
erstatten, ist der Rechtsstaat offensichtlich am Ende.
2. Die Ermittlungen der Basler Staatsanwaltschaft haben klar
ergeben, dass die E-Mail-Adresse mit welcher der "Advocatus-Blog"
eröffnet wurde, nicht mir zugeordnet werden kann. Ich habe mit diesem Blog
nichts zu tun und habe deshalb auch keine Irreführung der Rechtspflege
begangen, als ich Strafanzeige gegen diesen Blog erstattete. Ich bin deshalb
von diesem Vorwurf freizusprechen.
3. Auch der Vorwurf, ich hätte die Personen, die an der
Zerstörung meiner beruflichen Existenz beteiligten Personen wider besseren
Wissens planmässig verleumdet, ist völlig absurd. Es ist erwiesen, dass diese
Personen mich als "Gefährder" verleumdeten um mir zu kündigen. Ich
bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung"
freizusprechen.
4. Die Blog-Einträge, die sich mit den beiden Rechtsanwältinnen
befassen, welche alles unternahmen, um Gaby Jenö weiss zu waschen, sind
keineswegs verleumderisch. Es ist bekannt, dass Rechtsanwälte nicht der
Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet sind. Auch die beiden Rechtsanwältinnen
Steinemann und Pfister waren sich offensichtlich nicht zu schade, eine Person
zu verteidigen, die einem engagierten Lehrer die berufliche Existenz
vorsätzlich vernichtete. Ich bin deshalb vom Vorwurf der "planmässigen
Verleumdung" freizusprechen.
5. Der Blog-Auszug, der vom Appellationsgericht bemüht wird, um
mir eine planmässige Verleumdung anzuhängen, beweist, dass die darin
geschilderten Fakten weder mit verleumderischer Absicht noch wider besseren
Wissens getätigt wurden. Der Blog-Eintrag beschreibt objektiv, wie die
Personen, die meine berufliche Existenz vernichtet haben, vorgegangen sind. Es
ging mir dabei immer nur um die Fakten und nicht darum, den Ruf dieser
Personen zu schädigen. Ich kann nichts dafür, dass sich diese Personen in ihrer
Ehre verletzt fühlen, wenn ihre Taten objektiv im Internet veröffentlicht werden.
"Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles,
um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar
formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus
vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die
Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als
"Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde
die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer
(SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP) und
der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts
Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt. ... Jenö hatte einen Tag
vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H.
habe Drohmails verschickt und sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese
hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter
des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten
Schreiben untermauert. ... Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets
vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktonäre
arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen
Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. ... In einem verlogenen
Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den
"Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die
zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter
der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung
des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. ... Das kriminelle
Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton
Basel-Stadt. ... Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem
System gemobbt. ... Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und
Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich
angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter
Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat,
ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H.
mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom
Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung
und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die
Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. ... Nazi-Methoden
haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen! ... Anzeigesteller sind dieselben
Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn
aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich
keine Grenzen!"
6. Laut Gelzer soll der Schuldspruch nicht mehr zur Diskussion
stehen, da das Bundesgericht seiner Argumentation angeblich gefolgt sei.
Allerdings wird dem Bundesgericht zum ersten Mal zur Kenntnis gebracht, auf
welchen Text die angeblich "planmässige Verleumdung" begründet sein
soll. Damit handelt es sich um ein Novum, das vom Bundesgericht in seinem neuen
Entscheid berücksichtigt werden muss.
7. Laut Gelzer soll ich in dem obigen Blog-Eintrag den
Privatklägern strafrechtlich relevante Verhaltensweisen unterstellen und sie
als unehrenhaft und unsittlich beschreiben. Auch soll ich meinen Opfern
systematisch jegliche Integrität absprechen und sie damit in ihrer Eigenschaft
als Mensch herabsetzen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Personen, die meine
berufliche Existenz zerstört haben, diskreditieren sich selber. Ich bin deshalb
vom Vorwurf der "planmässigen Verleumdung" freizusprechen.
8. Laut Gelzer handelt es sich bei den Blog-Einträgen um eine
"Verunglimpfungskampagne" gegen die Privatkläger, die von einer
Bessenheit geprägt ist, die seinesgleichen sucht. Es ist klar ersichtlich, dass
mich Gelzer damit als Mensch in einer rufschädigenden Art und Weise herabsetzt.
In sämtlichen Gerichtsverhandlungen war es für Gelzer nie ein Thema, unter
welchen Umständen meine berufliche Existenz vorsätzlich vernichtet wurde.
Ihm ging es immer nur darum, mich wegen Straftatbeständen, die ich nie begangen
habe, zu verurteilen.
9. Dass ein Lehrer Strafanzeige erstattet, wenn er von seiner
Chefin zum potentiellen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wird, ist
nachvollziehbar. Für Gelzer ist eine solche Strafanzeige eine "Falsche
Anschuldigung". Wörtlich schreibt er:
"Die am weitesten zurückliegende Tat, welche mit dem
vorliegenden Urteil geahndet wird, hat der Berufungskläger am 4. April
2008 begangen."
Jede Strafanzeige, die ich gegen die
Personen, die mir meine berufliche Existenz vernichtet haben, eingereicht habe,
wurde von der Basler Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Rekurskommission des
Basler Strafgerichts hat meine Beschwerde gegen die Einstellung meiner
Strafanzeigen ebenfalls abgeschmettert, allerdings ging sie nie davon aus, dass
es sich dabei um eine falsche Anschuldigung handeln könnte. Dass ich die
Beschwerde bis ans Bundesgericht gezogen habe und dort Fr. 4000.-- verlor,
beweist, dass ich zu keinem Zeitpunkt wider besseren Wissens gehandelt habe.
Auch Gelzer bestätigt sogar selber, dass ich die Strafanzeigen und die
Blog-Einträge nicht wider besseren Wissens getätigt haben kann. Wörtlich
schreibt er:
"Diesbezüglich ist festzustellen, dass der Berufungskläger
bis zum heutigen Tag keinerlei Einsicht oder Reue zeigt. Im Gegenteil, in der
der Verhandlung des Appellationsgericht vom 17. Februar 2021 hat er unter
anderem ausgeführt, offensichtlich hätten die Privatkläger keine Freude an den
Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchten, sich als Verleumdungsopfer
zu präsentieren. Sie seien in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Aus seiner
Sicht seien sie die wahren Täter."
10. Aufgrund der oben aufgeführten
Fakten erschliesst sich kein einziger Grund, warum ich Dr. Christoph Eymann
eine Entschädigung von Fr 8'927.35 erstatten soll. Ich habe Eymann nicht darum
gebeten, mir meine berufliche Existenz zu zerstören und mich wegen angeblichen
Verleumdungen für zwei Jahre hinter Gitter zu bringen. Es war die diffuse
Strafanzeige von Eymann gegen mich, die ein völlig überrissenes Verfahren zur
Folge hatte. Seit 10 Jahren wehre ich mich gegen diese Form von
Staatsterrorismus und habe dabei Unsummen von Geld verloren. Dass man mir nun
auch die horrenden Verfahrenskosten von Fr. 14'475 und eine Urteilsgebühr von
Fr. 3'600.-- aufhalsen will, nachdem man mir erfolgreich meine berufliche
Existenz zerstört hat, ist schwer nachvollziehbar. Mit dem Geld, dass Gelzer
von mir fordert, kann ich ein ganzes Jahr lang meinen Lebensunterhalt
bestreiten. Aufgrund der Bemühungen von Dr. Christoph Eymann und seinen
Mitarbeitern ist meine berufliche Existenz und mein Ruf vorsätzlich vernichtet
worden. Ich habe deshalb nie wieder eine Anstellung als Lehrer erhalten. Daher
muss ich mein Erspartes streng einteilen, bis ich ins AHV-Alter komme. Ich
stelle daher erneut ein Kostenerlassgesuch.
11. Die Einziehung meiner
beschlagnahmten Gegenstände beweist, dass der Staat der wahre Terrorist ist.
Bis auf den heutigen Tag konnten diese Gegenstände nicht als Beweismittel
verwendet werden. Darunter befindet sich meine Agenda aus dem Jahr 2006 in der
ich verschiedene Erlebnisse festgehalten habe. Ebenfalls hat man mir einen
Ordner entwendet, in welchem ich Dokumente gesammelt habe, die beweisen, dass
meine Chefin Gaby Jenö mich über Jahre hinweg ungerecht behandelt hat. Bereits
mein erster Anwalt hat diese Gegenstände zurückgefordert, ist aber bei der
Staatsanwaltschaft abgeblitzt. Ich selber habe in jeder der insgesamt vier
Gerichtsverhandlungen den Antrag gestellt, mir die Gegenstände
zurückzuerstatten. Dass Gelzer unter diesen Umständen behauptet, die Einziehung
der beschlagnahmten Gegenstände sei mit dem Urteil vom 6. Februar 2015 in
Rechtskraft erwachsen, ist pure Willkür.
12. Aufgrund der oben angeführten
Punkte verlange ich einen kostenlosen Freispruch. Sämtliche Kosten sollen zu
Lasten des Staates gehen. Die eingezogenen Gegenstände sollen mir
zurückerstattet werden.
9.6.2021
Lehrer H.
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