Mittwoch, 7. April 2021

Francois Chaix - Bundesrichter und Rechtsverweigerer

 


Francois Chaix ist Bundesrichter in der Corona-Diktatur. Wäre er unbefangen, hätte er die Beschwerde von Lehrer H. betr. Masken-Nötigung gutgeheissen. Zur Erinnerung: Am 22. Februar 2021 auferlegte Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer dem freiheitsliebenden Lehrer H. eine Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 300.--, weil dieser sich geweigert hatte, anlässlich der Gerichtsverhandlung eine Corona-Maske zu tragen. In seiner Beschwerde an das Bundesgericht begründete Lehrer H. bis ins Detail, warum er keine Maske tragen kann. Neben seiner "Anpassungsstörung" machte er geltend, dass das Tragen einer Fascho-Maske seine Würde nach Artikel 7 der Bundesverfassung verletzen würde und das jeder Mensch nach Artikel 10 der Bundesverfassung das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit besitzt. Neben den juristischen Fakten, legte Lehrer H. auch noch einen eindrücklichen Bericht zur Schädlichkeit dieser Masken bei. Francois Chaix geht auf die Argumentation von Lehrer H. in keinem einzigen Punkt ein und betreibt damit vorsätzliche Rechtsverweigerung. Sein einziges Ziel ist es, die Beschwerde des Lehrers vorsätzlich zu ignorieren, damit das ganze Covid-19-Kartenhaus nicht in sich zusammen fällt. Um sich mit den stichhaltigen Argumenten von Lehrer H. nicht befassen zu müssen, greift er zu einem arglistigen Trick. Wörtlich schreibt er in seinem Urteil vom 8. März 2021:

"Nach ständiger Praxis hat der Beschwerdeführer im Einzelnen darzulegen, inwiefern die Beschwerdevoraussetzungen nach Art. 93 Abs 1 BGG erfüllt sind, ansonsten auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten ist. Der Beschwerdeführer äussert sich nicht zu den Beschwerdevoraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG. Diese sind auch nicht offensichtlich gegeben. Auf die Beschwerde ist deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG wegen Verletzung der Begründungspflicht nicht einzutreten."

Der Entscheid von Bundesrichter Chaix macht deutlich, dass auch die oberste Justiz-Behörde der Schweiz mit dem Terror-System der Corona-Faschisten zusammenarbeitet. Damit verletzt auch das Bundesgericht vorsätzlich Art. 9 der Bundesverfassung, in welcher deutlich geschrieben steht: 

"Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden." 

Es ist uns natürlich klar, dass ein positiver Entscheid des Bundesgerichts eine Lawine ins Rollen gebracht hätte. Der faschistoide Masken-Zwang wäre endlich als rechtswidrig entlarvt worden und die ganze Pseudo-Pandemie hätte beendet werden müssen. Indem das Bundesgericht einfach nicht auf die Beschwerde von Lehrer H. eintritt, kann der perverse Masken-Zwang bis auf weiteres verlängert werden.

Dass Lehrer H. für sein Engagement im Kampf gegen kriminelle Behörden mit dem "Prix Schappo" ausgezeichnet worden sein soll, halten wir übrigens für einen April-Scherz. Die Bemühungen von Lehrer H. werden seit Jahren ignoriert und totgeschwiegen. Dies wird Lehrer H. aber nicht daran hindern, seinen Kampf gegen kriminelle Beamten und Behörden weiterzuführen. 

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