Montag, 22. Februar 2021

Dr. Claudius Gelzer - zweifacher Bundesrechtsbrecher

Dr. Claudius Gelzer gehört zum Basler Filz und ist laut Bundesgericht zweifacher Bundesrechtsbrecher. Das erste Mal brach er Bundesrecht als er die freie Meinungsäusserung von Lehrer H. zum Dauerdelikt erklärte, das zweite Mal als er vorsätzlich bei der Strafzumessung pfuschte. Der irre Blick dieses Richters ist Programm. Auch in der dritten Verhandlung verleumdete Gelzer kraft seines Amtes den unschuldigen Lehrer bereits zum dritten Mal, eine "planmässige Verleumdung" begangen zu haben. In Tat und Wahrheit hatte Lehrer H. nur sein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung wahrgenommen und in seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" geschildert, wie er von Dr. Christoph Eymann, Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans-Georg Signer und Thomas Baerlocher aus dem Basler Schuldienst entfernt wurde. Für Gelzer ist es bereits eine Ehrverletzung, wenn Lehrer H. schreibt, dass er von diesen Personen aus seinem Beruf gemobbt wurde. Dabei verkennt Gelzer, dass Lehrer H. aufgrund der planmässigen Verleumdungen dieser Personen sogar von der Sondereinheit Barakkuda heimgesucht wurde. In den drei Verhandlungen, die Gelzer bisher als Gerichtspräsident leitete, konnte sich dieser kein einziges Mal in die Situation von Lehrer H. hinein versetzen. Im Grunde genommen interessierte es ihn nicht im geringsten, dass die Karriere des Lehrers von den fünf erwähnten Personen vorsätzlich zerstört wurde. Offensichtlich ist es das oberste Ziel dieses Richters, die Wahrheit mit allen Mitteln aus dem Internet zu verbannen. Nur so ist zu erklären, dass Gelzer sowohl die Bundesverfassung als auch die Schweizerische Prozessordnung vorsätzlich ignoriert. Für Begriffe wie Treu und Glauben, faires Verfahren und Verbot von Rechtsmissbrauch scheint Gelzer kein Musikgehör zu haben. In seinem perversen Machtrausch erklärte er die Grundrechte von Lehrer H. zu Delikten und kriminalisierte damit den unschuldigen Lehrer bereits zum dritten Mal. Damit beweist Gelzer, dass es im Kanton Basel-Stadt möglich ist, völlig unschuldige Menschen zu verurteilen. Hätte sich Lehrer H. nicht gegen den üblen Basler Justiz-Filz gewehrt, hätte er zwei Jahre im Gefängnis verbringen und die gesamte Wahrheit aus dem Internet löschen müssen. Aus den zwei Jahren unbedingter Haft ist nach dem mehrjährigem Kampf mit dem schweizerischen Justiz-Filz eine bedingte Geldstrafe erwachsen. Die Verfahrenskosten wurden von Fr. 41'335.05 auf Fr. 14'475 reduziert. Für den Anwalt von Lehrer H. ist diese Entwicklung ein Erfolg. Für einen hundertprozentig integeren Lehrer, der nur seine Grundrechte wahrgenommen hat, ist allerdings auch dieses Urteil von Gelzer nur übler Rechtsmissbrauch. Die Tatsache, dass Gelzer bei der Urteilseröffnung den Lehrer aus dem Gerichtssaal warf, weil dieser sich weigerte eine Corona-Maske zu tragen, entlarvt die totalitäre Fratze dieses Richters. Wenn Richter wie Gelzer weiterhin ungestraft Bundesrecht verletzen dürfen, existiert die Rechtsstaatlichkeit im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier.                 

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