Mittwoch, 17. Februar 2021

Das letzte Wort von Lehrer H.


Sehr geehrter Herr Gelzer, sehr geehrte Frau Frossard, sehr geehrter Herr Mez

Laut Art. 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung achten die Strafbehörden die Menschenwürde und das Fairnessgebot und halten sich an den Grundsatz von Treu und Glauben und an das Verbot des Rechtsmissbrauchs. Leider haben Sie sich aus meiner Sicht nicht im geringsten an diese Grundsätze des Verfahrensrechts gehalten. Deshalb haben Sie mich jetzt bereits zum zweiten Mal gezwungen, Ihr Urteil vom Bundesgericht überprüfen zu lassen. Das Resultat ist für Sie zutiefst blamabel: Zwei Mal musste das Bundesgericht ihr Urteil zurückweisen. Dabei musste ich jedes Mal rund Fr. 3000.-- für Ihre läppischen Fehlurteile hinblättern. Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun. Ich vermute, Sie haben vorsätzlichen Rechtsmissbrauch begangen, damit sich auch das Bundesgericht an mir bereichern kann. Lange glaubte ich, Sie seien einfach drei unfähige Richter, heute ist mir klar, dass Sie gar nie die Absicht hatten, ein gerechtes Urteil anzustreben. Dass Sie mir unterstellen, ich würde wider besseren Wissens unschuldige Menschen mit Unwahrheiten in deren Ehre verletzen, betrachte ich als eine böswillige Frechheit. Dies sage ich nicht wider besseren Wissens, sondern aus tiefster Überzeugung. Wenn ich das wider besseren Wissens behaupten würde, dann würde ich Sie jetzt für Ihren ausgeprägten Gerechtigkeitssinn loben. Leider sehe ich bei Ihnen, wie gesagt, nicht den geringsten Ansatz ein faires Verfahren zu gewährleisten. Sie pervertieren schon seit Jahren systematisch meine Grundrechte zu angeblichen Delikten, um meine freie Meinungsäusserung wider besseren Wissens zu kriminalisieren und zu bestrafen.  

Aus meiner Sicht hat das Bundesgericht nur Ihre formellen Fehler angekreidet, nicht aber den von Ihnen vorsätzlich getätigten Rechtsmissbrauch. Bei allen sogenannten Delikten, die Sie mir unterstellen, fehlt der "Direkte Vorsatz". Ich habe ausschliesslich meine Grundrechte wahrgenommen und Sie basteln daraus Delikte, um mich finanziell zu erledigen. Das ist arglistig und aus meiner Sicht äusserst kriminell. Im Gegensatz zu Ihnen, halte ich mich konsequent an den Grundsatz von Treu und Glauben. Die Wahrheit ist keine Verleumdung. Wer die Wahrheit als ehrverletzend empfindet, hat offensichtlich Dreck am Stecken.

Seit etwa 10 Jahren werde ich von gewissen Staatsfunktionären und Journalisten als notorischer Verleumder diffamiert. In Tat und Wahrheit bin ich das Verleumdungsopfer und werde von der Basler Staatsanwaltschaft, vom Basler Strafgericht, von Ihnen und leider auch vom Bundesgericht vorsätzlich in die Irre geführt. Ich habe jetzt die Schnauze voll! Es ist jetzt genug!

Es ist mir in den letzten Jahren klar geworden, dass man gegen staatliche Lügen nichts ausrichten kann, ausser man bleibt selber immer strikte bei der Wahrheit und hofft, dass die Lügner und Rechtsverdreher eines Tages selber vor Gericht landen. Auch die Nazis mussten ab 1945 für ihre Schandtaten büssen.

Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, können aber immer noch ein faires und gerechtes Urteil fällen. Eva Eichenberger, die Sie vorsätzlich auf den Holzweg geführt hat, ist heute nicht mehr Staatsanwältin. Diese Frau hat herum erzählt, ich sei vor ihrem Haus herumgeschlichen und sei von ihrem Ehemann vertrieben worden. Offensichtlich lügt Frau Eichenberger vorsätzlich, um mich in ein schlechtes Licht zu rücken, was auch in ihrer 350-seitigen Anklageschrift deutlich zum Ausdruck kommt. Sie hat darin praktisch alle Fakten vorsätzlich zur "planmässigen Verleumdung" verdreht. 

Bereits in der ersten Verhandlung sind Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter auf Staatsanwältin Eva Eichenberger reingefallen und haben mein Grundrecht auf freie Meinungsäusserung in ein angebliches "Dauerdelikt" pervertiert. Sie sind deswegen vom Bundesgericht massiv gerügt worden. Leider wollte das Bundesgericht nicht bemerken, dass auch Ihr restliches Lügenkonstrukt ebenfalls nicht im geringsten den Tatsachen entspricht.

Eine planmässige Verleumdung beruht bekanntlich auf einem Plan, den man durchführt. Man sucht sich eine Person aus und dichtet ihr Sachverhalte an, die nicht der Realität entsprechen, um Ihr vorsätzlich zu schaden. All das habe ich gerade nicht getan. In meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" habe ich objektiv die Tatsachen geschildert und subjektiv kommentiert. Ich habe sogar Originalzitate verwendet, um das perfide Vorgehen meiner Gegner zu belegen. Meine Kommentare entsprechen vielleicht nicht dem staatlichen Narrativ, sie sind aber weder verleumderisch noch ehrverletzend. 

In ihrer über 350-seitigen Anklageschrift hat Staatsanwältin Eva Eichenberger die Fakten vorsätzlich zur angeblich planmässigen Verleumdung verdreht. Damit wollte sie die Wahrheit vernichten und mich für zwei Jahre ins Gefängnis sperren. Strafgerichtspräsident Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte mich tatsächlich zu zwei Jahren unbedingter Haft. Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, dass Sie dieses kriminelle Urteil abgeändert haben.

Eva Eichenberger ist heute, wie gesagt, nicht mehr in diesem Saal. Sie ist nicht mehr Staatsanwältin von Basel-Stadt. Irgendjemand hat offensichtlich die Reissleine gezogen und diese Frau aus ihrem Amt entfernt. Aus meiner Sicht ist Eichenberger die planmässige Verleumderin, weil sie mich mehrfach vorsätzlich als potentiellen Gewaltverbrecher und "Internet-Jihadisten" verleumdet hat. Wie Sie wissen, bin ich trotz diesem langjährigen staatlichen Terror bis auf den heutigen Tag kein einziges Mal gewaltbereit aufgefallen. Ich habe mich - trotz den von Eichenberger und Hagemann geäusserten Prophezeiungen - nie zu einem Kapitalverbrecher entwickelt.

Es wäre jetzt an der Zeit, dass Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, diese Tatsache endlich würdigen. Nicht ich bin hier der planmässige Verleumder, sondern die Privatkläger, die mich seit bald fünfzehn Jahren als potenziellen "Gefährder" wider besseren Wissens durch den Dreck ziehen.

Zu Ihnen gehört vor allem Gaby Jenö, die mich bezichtigt hatte, Drohungen ausgesprochen zu haben. Sie war es, die nachweislich den Plan gefasst hatte, mich mittels psychiatrischem Gutachten in die Psychiatrie zu sperren, um meine Karriere als Lehrer vorsätzlich zu zerstören. Auch der damalige Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller war an diesem arglistigen Plan beteiligt. Er war es, der mir Aggressionen andichtete, die mich angeblich in einen selbst- bzw. fremdgefährlichen Täter verwandeln könnten. Aufgrund dieser Lügen forderte Personalchef Thomas Bärlocher einen Fürsorgerischen Freiheitsentzug, worauf mich zuerst ein Notfallpsychiater und dann die Sondereinheit Barrakuda zu Hause überfielen. Aufgrund der Intrige dieser Privatkläger musste ich die letzten zwei Tage meiner Sommerferien 2006 in Haft verbringen. Um wieder entlassen zu werden, musste ich dem zuständigen Staatsanwalt Homberger in die Hand versprechen, nicht mehr an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren.

In mehreren Briefen und E-Mails orientierte ich den damaligen Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann über die unglaublichen Vorkommnisse und hoffte auf ein klärendes Gespräch. Leider bekam ich von ihm nie eine Antwort. Erst als Eymann die von Jenö geforderte fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umwandelte, wurde mir klar, dass ich von Eymann keine Hilfe erwarten konnte. Als Eymann den Eltern meiner Schülerinnen und Schülern dann sogar noch schriftlich mitteilte, dass die Kündigung rechtens sei, obwohl das Verwaltungsgericht ein paar Monate später genau das Gegenteil feststellte, war nicht mehr von der Hand zu weisen, dass der Plan, mich als "Gefährder" zu diffamieren, um mir zu kündigen, von ganz oben stammen musste.

Da ich also von Dr. Eymann also keine Hilfe mehr erwarten konnte, entschloss ich mich, Strafanzeigen gegen diejenigen Personen zu erstatten, die mich vorsätzlich als potentiellen Gewalttäter verleumdet hatten. Leider wurden aber alle meine Strafanzeigen von Staatsanwältin Eva Eichenberger persönlich mittels haarsträubenden Begründungen eingestellt und schliesslich zu "falschen Anschuldigungen" pervertiert.

Leider haben Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, die irren Verdrehungen Eichenbergers geglaubt. Wenn ich tatsächlich falsche Anschuldigungen getätigt hätte,  hätte ich zum Beispiel behauptet, Gaby Jenö hätte mich bestohlen, Peter Gutzwiller hätte mich geschlagen, Thomas Bärlocher hätte mich erpresst, oder Dr. Christoph Eymann hätte versucht, mich tot zu schlagen. All das habe ich nie behauptet. Aus meiner Sicht haben diese Personen vor allem ihr Amt missbraucht, um mich aus meinem Beruf zu mobben. Dass man mich jetzt wegen angeblich falscher Anschuldigung verurteilen will, weil ich mich getraut habe, die Mobbing-Täter anzuzeigen, stinkt gewaltig zum Himmel.

Wenn Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter endlich begreifen würden, dass ich mit meinen Strafanzeigen nie die Absicht hatte, jemanden falsch anzuschuldigen, sondern einzig meine Grundrechte ausschöpfte, würde das von Eichenberger erstellte Kartenhaus in sich zusammenfallen. Staatsanwältin Eva Eichenberger hat den Straftatbestand der "falschen Anschuldigung" in die Anklageschrift gemogelt, obwohl ich von Ermittler Bruno Glauser nie zu diesem Thema befragt wurde. Offensichtlich haben die diversen Privatkläger keine Freude an den Fakten, wenn sie mit ihren Strafanzeigen versuchen, sich als Verleumdungsopfer-Opfer zu präsentieren. Sie sind in Tat und Wahrheit auch keine Opfer. Sie sind aus meiner Sicht die wahren Täter. Eva Eichenberger, die diesen Justiz-Betrug überhaupt möglich machte, ist heute abwesend. Bei ihrer letzten Verhandlung prophezeite sie noch, dass ich entweder im Gefängnis landen, oder am Schluss völlig mittellos dastehen werde. Jetzt wurde sie selber aus dem Verkehr gezogen.

Leider sind Sie, sehr geehrte Richterinnen und Richter, dieser Staatsanwältin fast in allen Punkten auch in Sachen "Irreführung der Rechtspflege" auf den Leim gekrochen. Der Blog "Advocatus" stammt hundertprozentig nicht von mir, also habe ich auch keine "Irreführung der Rechtspflege" begangen, als ich wegen diesem Blog "Strafanzeige gegen Unbekannt" eingereicht habe.  

Sehr geehrte Richterinnen und Richter. Es liegt heute einmal mehr an Ihnen, ob sie sich von einer vorsätzlich lügenden Ex-Staatsanwältin noch einmal aufs Glatteis führen lassen möchten, oder ob sie endlich die Fakten würdigen wollen. Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich immer an die Wahrheit gehalten. Die Wahrheit ist keine Verleumdung.

Springen Sie über Ihren eigenen Schatten und verstecken Sie sich nicht länger hinter den perfiden Machenschaften von Eichenberger und den rechtsmissbräuchlichen Ausführungen des Bundesgerichts. Vertrauen Sie Ihrem Gerechtigkeitssinn. Es ist Ihnen bekannt, dass ich in jeder Verhandlung meine eingezogenen Gegenstände zurückgefordert habe. Die Bundesrichter lügen vorsätzlich, wenn sie wider besseren Wissens das Gegenteil behaupten.

Sehr geehrte Richterinnen und Richter! Heute könnten Sie mein Vertrauen in die Justiz wieder herstellen. Es ist ganz einfach! Sprechen Sie mich von allen Anschuldigungen frei, vergüten Sie mir die 20-tägige Sicherheitshaft, lassen Sie mir meine persönlichen Gegenstände zurückerstatten und lasten Sie diese völlig übertriebenen Verfahrenskosten, denjenigen an, die sich durch die Fakten in ihrer Ehre verletzt fühlen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Lehrer H.

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